Münchner Zeitensprünge
2000
0 Chronik 2026
11. März 1751
Errichtung eines Exerzitienhauses für die Franziskaner

Berg am Laim * Joseph Clemens’ Nachfolger und Neffe, Kurfürst Clemens August von Köln, plant mit dem Neubau der Berg am Laimer Michaelskirche gleichzeitig die Errichtung eines Exerzitienhauses für die Franziskaner. Auch hier gibt es Widerstände des Ortspfarrers von Baumkirchen, die den Pfarrer einsetzenden St.-Veit-Chorherren in Freising und des Freisinger Ordinariats, an dessen Spitze Bischof Johann Theodor, ein Bruder Clemens Augusts.

Auch der andere Bruder, Baierns Kurfürst Carl Albrecht, will diese Aufgabe lieber von den Jesuiten als von den Franziskanern ausgeführt sehen, weshalb noch nach seinem Tod die Kaiserin-Witwe Maria Amalia die in Berg am Laim gelegene Josephsburg - im Geheimen und ohne den Kölner Bischof in die Entscheidung einzubeziehen - den Jesuiten übertragen will.

Nach langem Hickhack kommen drei Franziskaner doch noch nach Berg am Laim. Am 11. März 1751 wird das Hospiz in Anwesenheit von drei Wittelsbachern - dem kurkölnischen Fürstbischof Clemens August, dem Freisinger Bischof Johann Theodor und dem neuen baierischen Kurfürsten Max III. Joseph - eingeweiht. Clemens August hatte zuvor schriftlich zu bestätigen, dass die „Franziskaner nirgends betteln, noch den Pfarrern die Messen wegnehmen und den pfarrlichen Funktionen Eintrag tun“.

17. November 1816
Das Armenwesen wird grundsätzlich reformiert

München - Königreich Baiern * Das Armenwesen wird neu geregelt, durch eine Verordnung wieder dezentralisiert und zur Aufgabe der Heimatbezirke erklärt.  Die Kommunen bekommen mehr Mitbestimmung. Die Armenpflege wird jetzt durch kommunale Pflegschaftsräte und Pflegausschüsse, denen der Ortspfarrer, der Gemeindevorsteher und weitere gewählte Gemeindemitglieder angehören, geregelt. Sie entscheiden abschließend über den Anspruch und die Höhe der Unterstützung. Das Betteln wird grundsätzlich verboten.

Der Anspruch auf Armenpflege steht nur den „eingehörigen Armen“ zu. Die Gesetze über die Heimat legen den betroffenen Personenkreis fest. 

16. Dezember 1918
Die geistliche Schulaufsicht wird abgeschafft

München-Kreuzviertel * Der Ministerrat billigt die von Kultusminister Johannes Hoffmann vorgelegte „Verordnung, betreffend Beaufsichtigung der Volksschule“. Darin wird ab 1. Januar 1919 die geistliche Schulaufsicht abgeschafft und Übergangsregelungen für die Zeit bis dahin festgeschrieben.

  • Die Ortsschulaufsicht geht vom Ortspfarrer auf den Bürgermeister über.
  • Darüber hinaus wird ein freireligiöser Sittenunterricht eingeführt und
  • der Zwang zur Teilnahme am Religionsunterricht abgeschafft.

Damit sind zentrale kulturpolitische Forderungen der Sozialdemokratie der letzten Jahrzehnte erfüllt.