Münchner Zeitensprünge
2000
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um 1420
Der nächste Schritt zur Kriminalisierung der Magie

Paris * Der nächste Schritt zur Kriminalisierung der Magie kristallisiert sich zwischen 1400 und 1430 heraus und ist eine Folge der politisch motivierten Magie- und Schadenszauberprozesse am französischen Königshof.

Eine neue Tätergruppe wird gefunden in den gotteslästerlichen, die göttliche wie obrigkeitliche Ordnung verleugnende Ketzersekte der schadenstiftenden Hexen, die sich zu ihren nächtlichen Verschwörungsorgien an heimlichen Orten auf allerlei Fluggeräten auf den Weg machen. Daraus leitet sich ab: der Pakt, die Buhlschaft, der Flug, der Sabbat und der Schadenszauber. 

Das ist der Beginn einer breiten Hexenverfolgung in den Tälern der Westalpen. 

1447
Die Stadtobrigkeit erlässt Anordnungen zum Brauwesen

München * Die Stadtobrigkeit erlässt Anordnungen zum Brauwesen, auch wenn sie dabei ihre Kompetenzen weit überschreitet. Der Brausatz von 1447 besagt, dass das gesottene Bier mindestens 8 Tage in gepichten Fässern lagern muss. Bei einem Verstoß gegen die Anordnung werden empfindliche Strafen in Aussicht gestellt.

um 1484
Ein früher Entwurf einer Münchner Brauordnung

München * Aus diesen Jahren stammt ein Entwurf einer Münchner Brauordnung. Als Begründung für das Entstehen dieses Entwurfs nennen die Verfasser Missstände im Bräuamt und zahlreiche Beschwerden darüber.

  • Die städtischen Gesetze umfassen die Organisation des Handwerks, die Herstellung des Produkts vom Einkauf der Rohstoffe bis zur Fertigung des Produkts und dessen Vertrieb.
  • Zudem finden sich in diesem ratsherrlichen Entwurf Anweisungen zum Bierpreis und zur Biersorte.

Die städtische Obrigkeit tritt eindeutig für die Interessen der Verbraucher ein.

24. April 1516
Die Herzöge Wilhelm IV. und Ludwig X. verkünden das Reinheitsgebot

Ingolstadt * Die Herzöge Wilhelm IV. und Ludwig X. verkünden auf dem Landtag in Ingolstadt eine Landes- und Polizeiordnung. Die Landesfreiheitserklärung bestimmt bis zur Aufhebung der Landständischen Korporation im Jahr 1808 das Verhältnis zwischen der Landschaft und dem Landesherrn. 

Das „Buch der gemeinen Landpot, Landesordnung, Satzung und Gebräuch des Fürstentums Ober- und Niederbaiern“ enthält auch die Vorgabe „Wie das Bier im Sommer und Winter auf dem Land ausgeschenkt und gebraut werden soll“. Dieser Passus wird erst im 20. Jahrhundert als Bayerisches Reinheitsgebot bezeichnet werden. 

Er hat folgenden - ins Neuhochdeutsche übersetzten - Wortlaut:

  • „Wir verordnen, setzen und wollen mit dem Rat unserer Landschaft, dass forthin überall im Fürstentum Bayern sowohl auf dem Lande wie auch in unseren Städten und Märkten, die kein besondere Ordnung dafür haben, von Michaeli bis Georgi ein Maß oder ein Kopf Bier für nicht mehr als einen Pfennig Münchener Währung und von Georgi bis Michaeli die Maß für nicht mehr als zwei Pfennig derselben Währung, der Kopf für nicht mehr als drei Heller bei Androhung unten angeführter Strafe gegeben und ausgeschenkt werden soll. 
  • Wo aber einer nicht Märzen-, sondern anderes Bier brauen oder sonstwie haben würde, soll er es keineswegs höher als um einen Pfennig die Maß ausschenken und verkaufen.
  • Ganz besonders wollen wir, daß forthin allenthalben in unseren Städten, Märkten und auf dem Lande zu keinem Bier mehr Stücke als allein Gersten, Hopfen und Wasser verwendet und gebraucht werden sollen.
  • Wer diese unsere Anordnung wissentlich übertritt und nicht einhält, dem soll von seiner Gerichtsobrigkeit zur Strafe dieses Faß Bier, so oft es vorkommt, unnachsichtlich weggenommen werden.
  • Wo jedoch ein Gauwirt von einem Bierbräu in unseren Städten, Märkten oder auf dem Lande einen, zwei oder drei Eimer Bier kauft und wieder ausschenkt an das gemeine Bauernvolk, soll ihm allein und sonst niemandem erlaubt und unverboten sein, die Maß oder den Kopf Bier um einen Heller teurer als oben vorgeschrieben ist, zu geben und auszuschenken.“
31. Oktober 1561
Verfassungsrechtliche Verbesserung durch den Albertinischen Rezeß

München * Mit dem Albertinischen Rezeß kommt es zu einer weiteren verfassungsrechtlichen Verbesserung für die Stadt München. Damit werden die Müller, Kalt- bzw. Kupferschmiede und die Bierbrauer der Gerichtsbarkeit der städtischen Obrigkeit unterstellt. Bis zu diesem Zeitpunkt hat dieser Personenkreis eine Sonderstellung eingenommen.  

Außerdem wird die vermutlich schon vorher tatsächlich ausgeübte Blutgerichtsbarkeit der Stadt durch Herzog Albrecht V. als gegeben hingenommen. Umgekehrt nimmt nun aber der Landesherr verstärkt Einfluss auf die Auswahl und die Besetzung der Stadtrichter. So muss sich der Stadtoberrichter als höchster städtischer Richter, bei seinem Amtsantritt erst den Blutbann vom Herzog übertragen lassen. Damit ist die Doppelbindung des obersten städtischen Juristen an Stadt und Herzog festgeschrieben. 

6. April 1590
Die Hexen-Gutachten des Hofrats und der Universität Ingolstadt

München - Ingolstadt * In dem Gutachten des Hofrates werden zunächst ausdrücklich die Meinungen derjenigen protestantischen Hexenverfolger zurückgewiesen, die gemäßigt auftreten. Dazu gehören Johannes Brenz aus Stuttgart und seine Anhänger, die jede Möglichkeit eines tatsächlichen Wetterzaubers abstreiten. Wetter sind eine Angelegenheit der Natur oder Gottes, nicht aber Sache „alter Weiber“ oder gar des „Teufels“.

  • Nach dem Hofratsgutachten ist den Katholiken künftig jeder Zweifel an der Existenz der Hexen, des Teufelspakts, des Hexenflugs und des Schadenszaubers ebenso verboten wie jede inhaltliche Kritik. 
  • Auch das von vier Theologieprofessoren ausgearbeitete Ingolstädter Gutachten,kommt zum Ergebnis, dass die Obrigkeit mit Eifer und Strenge gegen die Hexen vorgehen und es den Untertanen zur Pflicht machen soll, Verdächtige zu denunzieren.  

Die Gutachten folgen alleine den katholischen Autoren und unter diesen wiederum nur denjenigen, die die härtesten Ansichten zur Hexenverfolgung vertreten, die jemals in der europäischen dämonologischen und juristischen Literatur zum Hexenprozess geäußert worden sind. 

1591
Peter Binsfelds Buch erscheint in München in deutscher Sprache

München * Peter Binsfelds Buch „Von Bekanntnuss der Zauberer und Hexen“ erscheint in München in deutscher Sprache.

  • Der Münchner Stadtgerichtsassessor Bernhard Vogel hat das Werk aus dem Lateinischen ins Deutsche übersetzt.
  • Der Verleger Adam Berg lässt es im Einverständnis mit dem Geistlichen Rat drucken.
  • Gewidmet ist das Buch „Von Bekanntnuss der Zauberer und Hexen“ Herzog Ferdinand, der den Schongauer Hexenprozess der Jahre 1589/90 führte und nachträglich für seine abscheuliche Tat gerühmt werden soll.

Adam Berg schreibt im Vorwort des Buches, dass es gerade jetzt notwendig sei, da man „zu diser zeit etliche Personen finden möchte, die sagen dörfften, man thue den Leuthen unrecht“.  
Das Buch verfolge also vornehmlich den Zweck, „das diejenigen, so irgent hierinn zweiflen, ein Bericht haben und nit also freventlich die hohe Obrigkeit in Straffung solcher Laster urtheilen und Nachreden“

März 1612
Das baierische Aberglaubens- und Hexenmandat wird veröffentlicht

München * Erst jetzt ist das Herzogliche Baierische Mandat gegen Aberglauben, Zauberei, Hexerei und andere sträfliche Teufelskünste den Beamten zugänglich gemacht. Das „Landgebott wider die Aberglauben Zauberey Hexerey und andere sträffliche Teufelskünste“ umfasst 40 Seiten und ist das umfangreichste Gesetz gegen die Hexerei, Zauberei und Aberglauben, das jemals in Mitteleuropa publiziert worden ist.

  • Es listet 52 strafbare Formen von Aberglauben auf. Darunter beispielsweise Wahrsagen, Astrologie, Geisterbeschwörung, Ausgraben von Leichen und Alraunen, abergläubisches Schatzsuchen, Ungezieferbeschwörung, Wetter- und Bildzauber, Bannung von Geistern und Krankheiten durch Ansegnen, Missbrauch von Scharfrichterutensilien und so weiter.
  • Ausdrücklich wird guter und schlechter Zauber gleichgesetzt. Auch harmloser Aberglaube gilt als Vorstufe zum Hexenverbrechen. 
  • Jede Form von Zauberei muss ausgerottet werden, weil sonst „Gott der Allmechtig zu billichem Zorn gegen uns Menschen bewegt und unser Landt und Leuth mit thewrung Krieg und Pestilentz auch andern mannigfaltigen Plagen straffen und angreiffen möchte“. Schließlich ist es Aufgabe der Obrigkeit, die Ehre Gottes zu retten.
  • Als besonders tatverdächtig werden im Bereich des Aberglaubens die Schmiede auf dem Lande, die alten Weiber und die Nachrichter genannt.
  • Erstmals wird für den Bereich des Herzogtums Baiern nun auch der Teufelspakt als Straftat ausformuliert. 
23. Oktober 1693
Pater Onuphrius lernt die Eremiten vom seligen Petrus von Pisa kennen

Pisa * Pater Onuphrius hat inzwischen auf einer Romreise die Eremiten vom seligen Petrus von Pisa kennengelernt, die sich die „Armen Eremiten des heiligen Hieronymus“ nennen. An diesem Tag werden die inzwischen vierzehn Einsiedler vom Walchensee in diesen Orden aufgenommen.  

Die Hieronymiten tragen einen schwarzen Habit mit Gürtel und hohem Kragen, mit Kapuze und Birett. Die Vereinigung ist den Bettelorden angeglichen worden und führt ein strenges Leben, allerdings ohne auf die ausgeprägte Eigenwilligkeit, die die Einsiedler zu allen Zeiten auszeichnen und der geistlichen Obrigkeit so manchen Kummer bereiten, zu verzichten.  

Die Äbte von Benediktbeuern beschweren sich über die Klausner, die sich nur wenig an die Abmachungen halten. Und als die Gemeinschaft auf sechs Mitglieder zurückgeführt werden soll, versucht Pater Onuphrius nach Schönbach in Niederösterreich oder Pobenhausen bei Ingolstadt auszuweichen, was allerdings der Fürstbischof von Augsburg zu verhindern weiß. 

28. November 1705
Die Kaiserliche Administration will die Zwangsrekrutierungen einstellen

München * Auf Bitten der Landschaftsverordnung sagt die Kaiserliche Administration die Einstellung der Zwangsrekrutierungen zu. 

Obwohl sich die Landschaftsverordnung deutlich von den „yblen aufstandt under dem paurs volkh“ distanziert, zeigt sie dennoch Verständnis für die bäuerlichen Belange, weshalb sie sich beim Kaiser vehement über „das unnß schon so lang truckhente Ellent“ beklagt. Sie tritt auch für eine Verständigungslösung zwischen den Aufständischen und der kaiserlichen Obrigkeit ein.

23. Dezember 1705
Der Freisinger Bischof warnt vor einem Aufstand

Freising * Der Freisinger Fürstbischof Johann Franz Eckher ordnet in einem Rundschreiben an, dass alle Pfarrer ihre Pfarrkinder vor einem höchst schädlichen Aufruhr warnen sollen, da dieser dem schuldigen Gehorsam gegen die Obrigkeit widerspricht. Der Aufruhr wird „unausbleiblich“ die Strafe Gottes nach sich ziehen.

Der Fürstbischof hat als eigenständiger Reichsfürst keinen Anlass, mit den Ambitionen des Kurfürsten zu sympathisieren. 

25. Dezember 1705
Gegen 11 Uhr ist alles vorbei

München * Gegen 11 Uhr ist alles vorbei. Es werden noch 36 Gefangene gemacht sowie sechs Kanonen, drei Munitionswagen, fünf Fahnen, zwei Dragoner-Standarten und ein paar Pauken sowie 150 Pferde eingesammelt.

Auf kaiserlicher Seite zählt man 40 Gefallene und Verletzte. Die Aufständischen aus dem Oberland müssen demgegenüber eine Vielzahl von Toten beklagen.

  • Alleine in München werden 1.066 Oberländer beerdigt.
  • Insgesamt sind es etwa 1.100 Tote aus Oberbaiern.
  • 609 Aufständische werden verwundet,
  • nur 107 werden unverletzt in Gefangenschaft gekommen. 

Die Münchner Einwohnerschaft hat während der gesamten Kämpfe brav den Anordnungen der Kaiserlichen Administration Folge geleistet und sich ruhig verhalten. 

Der Stadtmagistrat übermittelt noch in der Nacht die „allerunderthenigste treue devotion“ der Bürgerschaft an die kaiserliche Obrigkeit. Die ermordeten Aufständischen vor den Stadttoren bezeichnet er verächtlich als „paurs rott“.

um 1730
Der Viehmarkt auf den Lüften wird vom Lüftenwirt organisiert

Haidhausen - Au * Aus Beschwerden des Münchner Rats wissen wir, dass Auf den Lüften in der Gegend des heutigen Rosenheimer Platzes, ein Viehmarkt entstanden ist. Der sich aus „wilder Wurzel“ entwickelnde Viehmarkt auf den Lüften wird vom Lüftenwirt organisiert und macht dem Münchner Viehmarkt am Anger erhebliche Konkurrenz. Dagegen läuft der Münchner Rat Sturm.

Weil aber die Gegend der Lüften zu dieser Zeit noch in den Grenzen des Pfleggerichts Wolfratshausen und damit außerhalb des Münchner Burgfriedens liegt, ist sie der Gerichtsbarkeit und dem Zugriff der Münchner Obrigkeit entzogen. Der Stadtrat fordert deshalb durch seinen Amtmann Jakob Röderer alle Viehhändler und Viehtreiber auf, ihre Tiere auf den Münchner Viehmarkt am Anger hereinzutreiben. Doch es hilft nichts. 

1745
Legalisierung des Bierverkaufs der Paulaner

Au * Der Tannenwirt in der Au erhält die obrigkeitliche Bewilligung zum Ausschank des Paulaner-Biers. Damit ist für die brauenden Mönche der erste Schritt für eine Legalisierung ihres Bierverkaufs erreicht. 

1781
Kurfürst Carl Theodor lässt vaterländische Stücke verbieten

München * Der pfalz-baierische Kurfürst Carl Theodor lässt einige vaterländische Stücke aus politischen Gründen verbieten. Ein Verbot folgt dem anderen. Dabei spielen die Vorstadttheater gerade diese Volksstücke mit Vorliebe. Die Gründe für diese restriktiven Maßnahmen der Regierung liegen zum einen in der Unsittlichkeit der Stücke, zum anderen im Bestreben der Obrigkeit, angebliche öffentliche Unruheherde zu unterbinden.

12. Juli 1808
Staatliche Vorschriften zur Verehelichung

München - Königreich Baiern * In einer erlassenen Verordnung zur Beförderung der Heiraten auf dem Lande wird die Verehelichung von der Bewilligung der ordentlichen Polizeiobrigkeit des Ortes abhängig gemacht, wo die Heiratenden mit hinreichender Aussicht auf ihre Nahrung den Wohnsitz nehmen.  Damit wird den Gemeinden auch in Fragen der Verehelichung die Mitwirkung entzogen. 

Zusätzliche Haftungsbestimmungen gegenüber den entscheidenden Beamten schränken die Wirksamkeit der Verordnung stark ein. Sollte sich die Familie doch nicht selbst ernähren können, fällt der Unterhalt der genehmigenden Behörde zur Last.

Wenn Geistliche eine Eheschließung ohne die vorherige staatliche Heiratsbewilligung vornehmen, haften sie für Schäden und Kosten, welche hieraus irgendeiner Gemeinde zuwachsen.

Eheschließungen außerhalb Baierns werden für ungültig erachtet und sind strafbar. 

um Juni 1815
Die Zeit des Biedermeier

Deutscher Bund * Die Zeitspanne vom Ende des Wiener Kongresses [1815] bis zum Beginn der bürgerlichen Revolution [1848] in den Ländern des Deutschen Bundes wird als Biedermeier bezeichnet.

In dieser Zeit wird ein großer Teil der Bevölkerung daran gehindert, einen eigenen Hausstand zu gründen und zu heiraten. Als besonders streng gelten die Vorschriften im rechtsrheinischen Königreich Baiern. Noch bis zum Ende des 19. Jahrhunderts ist die Eheschließung in Bayern an eine obrigkeitliche Genehmigung gebunden. 

1826
Das Haberfeldtreiben als einfältigen und tollen Spuk bezeichnet

Miesbach * Der Miesbacher Landrichter schreibt, dass es sich bei einem Haberfeldtreiben zwar um einen „einfaltigen und tollen Spuk“ handle, den aber „die Geistlichkeit als Strafe der Gefallenen gerne sieht“.

Es gibt sogar Geistliche, die sich gegen die eigene kirchliche Obrigkeit wenden und „Schnaderhüpfel“ und so manchen Haberervers dichten. Diese sind in ihrer Ausdrucksweise schon nahe an der Pornographie. 

26. Mai 1827
Die Haberer führen einen Doppelschlag aus

Steingraben bei Elbach - Großpienzenau * In der Nacht vom 26. zum 27. Mai 1827 führen die Haberer einen Doppelschlag aus.

  • In Steingraben bei Elbach treibt man den beiden Bauerntöchtern Anna Kirchberger und Barbara Huber wegen ihres unsittlichen Lebenswandels und wegen ihrer unehelichen Kinder das Haberfeld.
  • Kaum sind in Steingraben die letzten Schüsse verhallt, geht in dem drei Stunden entfernten Großpienzenau das Getöse los. Das Treiben gilt hier der Bauerntochter Anna Taubenberger wegen „Umgangs mit mehreren Männern“. Neben der Anna werden noch „weitere Sünder ins Gebet genommen“

Bei beiden Treiben kann die Obrigkeit keine Spuren der Teilnehmer entdecken. 

4. Juni 1848
Das Gesetz über die Abschaffung der Pressezensur

München-Kreuzviertel * Außerdem tritt das Gesetz über die Abschaffung der Pressezensur in Kraft. In dem vom König erlassenen Edikt über die Freiheit der Presse und des Buchhandels ist festgelegt worden, dass das Erscheinen von Presseerzeugnissen nicht „von obrigkeitlicher Prüfung und Genehmigung des Inhalts oder überhaupt von irgend einer obrigkeitlichen Erlaubniß abhängig“ sei. „Die Strafgerichtsbarkeit [steht] nicht den Polizeibehörden, sondern den Gerichten zu.“ 

um Juli 1852
Aufträge zur Anfertigung von Musterfassaden für die neue Straße

München-Graggenau - München-Lehel * König Max II. gibt den Architekten Bürklein, Gottreu, Riedel, Voit und Ziebland Aufträge zur Anfertigung von Musterfassaden für die neue Straße.

Dass sich der König statt an einen, an mehrere Architekten wendet, ist vorbildlich. Doch er macht wieder den Fehler, den Architekten bindende, alle Einzelheiten festlegende Vorschriften vorzugeben und damit jede Bewegungsfreiheit und Kreativität der Fachleute einzuengen. Damit macht er eine unabhängige Lösung des Problems unmöglich.

Kein Wunder, dass die Ergebnisse ziemlich gleich sind und den Wünschen des Königs entsprechen. Bürkleins Vorschläge finden volles Lob und Anerkennung, weshalb er den Sieg davonträgt.

Um das Projekt zu beschleunigen und die Verhandlungen über die Grundstückskäufe in Gang zu bringen, stellt König Max II. den notwendigen Betrag zunächst aus seiner Privatkasse zur Verfügung, sodass die ersten Verhandlungen über die Grundstückskäufe aufgenommen werden können. Die Ankäufe gehen rasch und reibungslos vor sich. Auch deshalb, weil sich der König - entgegen seiner sonst üblichen Sparsamkeit - sehr großzügig zeigt. Er will eben den Bau seines „Prachtboulevards“ möglichst schnell umgesetzt sehen. 

Freilich möchte der Bayernherrscher auch,  dass auch die Stadt zur finanziellen Beteiligung herangezogen wird, da sie ja immerhin der Hauptnutznießer des Bauvorhabens ist. Bei der künstlerischen Ausgestaltung der Prachtstraße soll die Obrigkeit der Stadtgemeinde allerdings keinerlei Mitspracherechte haben. Nur die Herstellung des Straßenkörpers will ihr der Regent überlassen.

15. Dezember 1860
Erstmals erklingt die „Bayernhymne“

München * Erstmals erklingt die „Bayernhymne“,  intoniert von den Mitgliedern der Münchner Bürger-Sänger-Zunft. Die Melodie in G-Dur geht angenehm ins Ohr und hat deshalb großen Anteil an der Popularität der „Bayernhymne“

  • Komponiert hat die Melodie Konrad Max Kunz, der Chordirigent der Königlichen Hofoper.
  • Den Text der „Bayernhymne“ verfasste der wegen kritischer Artikel im Visier der Obrigkeit stehende Lehrer Michael Öchsner. 
1. März 1869
Der Münchner Ableger des ADV wird in der Nordendhalle gegründet

München * Der Münchner Ableger des seit 1863 bestehenden Allgemeinen Deutschen Arbeitervereins - ADV wird in der Nordendhalle gegründet. Angekündigt ist eine Veranstaltung mit dem einzigen Tagesordnungspunkt: „Besprechung der Arbeiterfrage“.

Tatsächlich ist es eine Gründungsversammlung. Siebzig Personen treten dem Vorgängerverein der SPD an diesem Tag bei. Der Verein wird aber ziemlich schnell wieder verboten, weil der Obrigkeit die politischen Debatten in Vereinen einfach suspekt sind. 

1878
Der Velociped-Klub führt immer wieder Rennen in den Isarauen durch

München * Der Münchner Velociped-Klub führt in den kommenden Jahren immer wieder Rennen in den Isarauen durch, hat allerdings das Problem, dass sie tagsüber verboten sind und die Obrigkeit nichts davon erfahren darf. So auch anno 1878, als die Fahrer in der vorletzten Runde „von der bewaffneten Macht, die von der Veranstaltung Wind bekommen hatte, mit donnerndem Halt zum Absitzen gezwungen wurden“.

Der Attraktivität des neuen Sports schadeten diese Maßnahmen in keinster Weise. Auch wenn die Rennen wegen der Verbote in die frühen Morgen- oder späten Abendstunden verlegt werden mussten, war das Publikumsinteresse am „Reiten auf den Velocipeden“ riesengroß.

Schon deshalb erlebt die Stadt seither ständig neue radsportliche Höhepunkte. Die ehrgeizigen Münchner Velo-Clubs verfügen immer über die besten und schnellsten Rennbahnen.

21. April 1907
Carl Gabriel eröffnet in der Dachauer Straße 16 sein erstes Münchner Kino

München-Maxvorstadt * Carl Gabriel eröffnet in der Dachauer Straße 16 sein erstes Münchner Kino unter dem weltmännischen Namen „The American Bio-Cie./Carl Gabriel's Theater lebender Bilder“ mit 145 Plätzen. Es ist Münchens viertes Kino. Es werden Stummfilme gezeigt, die von einem mehr oder weniger talentiertem Klavierspieler und einem Explikateur, einen Filmerklärer, begleitet werden.

An den Lehnen der Vordersitze sind Drahtgestelle angebracht, in denen man seinen Masskrug abstellen kann. Statt Popkorn und Eis - wie heute - werden Schokolade und Wurstsemmeln verkauft.

Nach 19 Uhr geht fast niemand mehr ins Kino, denn: „Der Münchner geht im Gegensatz zum Berliner, soweit er es ermöglichen kann, lieber Nachmittags ins Kino, weil er den Abend gern im Bierrestaurant verbringt.“Trotzdem suchen die „Gebildeten“ das Kino erst im Schutz der Dunkelheit auf. Etwaige Bekannte begrüßen sich - wenn überhaupt - mit einem verlegenem Lächeln. Es gibt Logen mit einem Loch im Vorhang, von dem aus man zwar alles sehen kann, selbst aber nicht gesehen wird.

Die Münchner Polizei besucht im Auftrag der Obrigkeit regelmäßig die Kinematographen. Sie muss sicherstellen, dass im dunklen Kinosaal alles „sittlich“ und „mit rechten Dingen“ zugeht.

29. September 1913
Rosa Luxemburg ruft zum Widerstand gegen den Militärdienst auf

Frankfurt am Main-Bockenheim * Rosa Luxemburg ruft in Anbetracht der Kolonialpolitik und des Militarismus des Deutschen Kaiserreichs zum Widerstand gegen den Militärdienst auf. Sie wird vors Gericht gezerrt und am 14. April 1914 wegen Aufforderung zur Ungehorsamkeit gegen Gesetze und Anordnungen der Obrigkeit zu einem Jahr Gefängnis verurteilt. 

14. April 1914
Rosa Luxemburg wird zu einem Jahr Gefängnis verurteilt

Frankfurt am Main * Rosa Luxemburg steht wegen Aufforderung zur Ungehorsamkeit gegen Gesetze und Anordnungen der Obrigkeit in Frankfurt vor dem Landgericht. Sie wird zu einem Jahr Gefängnis verurteilt. Der Knast bleibt der gehbehinderten Frau, die Berufung gegen das Urteil einlegt, vorerst erspart. 

25. November 1918
Kurt Eisner will Karl Liebknecht von seiner Friedensinitiative überzeugen

Berlin * Unmittelbar vor der Ministerpräsidenten-Konferenz trifft sich Kurt Eisner mit dem Führer des Spartakusbundes, Karl Liebknecht, in Berlin, um ihn zur Unterstützung seiner Friedensinitiative gegenüber den Alliierten zu überzeugen.

Liebknecht lehnt das Ansinnen ab, da er weder im Inland noch im Ausland mit Kapitalisten verhandeln will. Für die Spartakisten kommt die Einführung des Sozialismus erst dann in Frage, wenn alle Strukturen des ehemaligen Obrigkeitsstaates restlos zerstört sind.

17. Dezember 1918
Soldaten besetzen die Versammlung der Deutschen Volkspartei München

München-Ludwigsvorstadt * Eine Gruppe Soldaten besetzt die Versammlung der Deutschen Volkspartei München im Saal des Hotel Wagner. Die Eindringlinge stören den Ablauf derart, dass die Beratungen vorzeitig abgebrochen werden müssen.  

Professor Ludwig Quidde erntet stürmischen Beifall der Versammelten, als er die Forderung formuliert: „Wir beanspruchen vom freien Volksstaat Bayern das, was der verfluchte Obrigkeitsstaat uns gewährt hat.“ 

4. November 1936
Faulhabers Unterredung mit Adolf Hitler

Obersalzberg * Kardinal Michael von Faulhaber ist ein Leben lang stolz auf seine Aussagen vom Deutschen Katholikentag. Er brüstet sich sogar damit noch bei seiner - problematischen - dreistündigen Unterredung mit Adolf Hitler auf dem Obersalzberg: „1922 habe ich den marxistischen Umsturz von 1918 und 1919 als ‚Meineid und Hochverrat‘ bezeichnet und trotz aller Bedrohungen das Wort nicht zurückgenommen.“

Nach seinem selbst verfassten Protokoll trat er Adolf Hitler mit folgenden Worten gegenüber: „Sie sind als das Oberhaupt des Deutschen Reiches für uns gottgewollte Autorität, rechtmäßige Obrigkeit, der wir im Gewissen Ehrfurcht und Gehorsamkeit schulden.“

12. Mai 1995
Die erste bayerische Biergarten-Revolution

München * Die „Erste bayerische Biergarten-Revolution“ findet am Marienplatz mit rund 25.000 Unterstützern statt. Der von der Obrigkeit genehmigte Aufstand war allerdings nichts anderes als eine Demonstration.