Münchner Zeitensprünge
2000
0 Chronik 2026
24. Juni 1179
Heinrich der Löwe kommt nicht zum Hoftag in Magdeburg

Magdeburg * Da der Welfenherzog Heinrich der Löwe auf dem Hoftag in Magdeburg - trotz Ladung - wieder nicht erscheint, verfällt er der Ächtung, die nach Ablauf von einem Jahr das Verfahren mit der Oberacht abschließt.

Mit dem Aussprechen der Oberacht würde der Herzog alle Besitzungen und Lehen verlieren. Würde er sich aber „unterwerfen“, dann wäre der Kaiser berechtigt, ihn wieder in seine Gnade aufzunehmen und teilweise oder vollständig von Neuem in seine Güter und Rechte einzusetzen. Herzog Heinrich hat also ein Jahr Zeit, sein „Unrecht“ wieder gutzumachen. 

13. Januar 1180
Herzog Heinrich der Löwe verliert alle Reichslehen

Würzburg * Auf dem Hoftag zu Würzburg fällen die Fürsten wegen Nichterscheinen des Beklagten ihr Urteil: Herzog Heinrich werden - noch vor dem Aussprechen der Oberacht - alle Reichslehen abgesprochen und Kaiser Friedrich Barbarossa zur Neuverteilung übertragen. Dieses Urteil kann der Kaiser weder abmildern noch darauf in anderer Form einwirken.   

Verfahrenstechnisch entscheidend für den Kölner Erzbischof Philipp ist die Vollstreckung des lehnrechtlichen Urteils noch vor der Verkündigung der volksrechtlichen Oberacht.