Münchner Zeitensprünge
2000
0 Chronik 2026
31. Oktober 1859
Das Irrenhaus Giesing wird in die Hochau verlegt

München-Au * Das Irrenhaus Giesing wird in die Hochau verlegt, wo die Kreisirrenanstalt eröffnet hat. Sie steht später auch unter der Leitung des Obermedizinalrats Dr. Bernhard von Gudden, dem Gutachter König Ludwig II., und gilt über eine lange Zeit als Musteranstalt. 

Mit der Eröffnung der Kreisirrenanstalt nutzt man die Gebäude am Kolumbusplatz für das St.-Nikolai-Spital für Unheilbare, das vorher am Gasteig stand. König Max II. hatte zuvor das Leprosenhaus am Gasteig erworben, das mittlerweile den Namen Spital der Unheilbaren erhalten hat, um es in den Maximiliansanlagen aufgehen zu lassen. Der Magistrat der Stadt muss daraufhin die aufgelassene Irrenanstalt in Untergiesing - zur Unterbringung der Unheilbaren - kaufen.

21. November 1859
Die Kreisirrenanstalt in der Hochau wird eröffnet.

München-Au * Die Kreisirrenanstalt für Oberbayern wird eröffnet. Das neue Nervenkrankenhauses liegt bei ihrer Errichtung in einem völlig unbebauten Gebiet zwischen der Rosenheimer- und der Auerfeldstraße. Unter der Leitung des Obermedizinalrats Dr. Bernhard von Gudden gilt die Einrichtung als Musteranstalt.

  • Der quadratische Gebäudekomplex hat vier Höfe.  
  • Die Länge der Flügelbauten betragen hundert Meter.  
  • Im Südflügel sind die Verwaltungsräume, in der Mittelachse die Küche,  
  • die Anstaltskapelle mit Werkstätten ist im Erdgeschoss,  
  • ebenso eine Turnhalle mit dem zentralen Bad und den Beschäftigungsräumen.  

In den beiden südlichen, nur auf drei Seiten geschlossenen Höfen sind die „ruhigen Irren“, in den beiden nördlichen geschlossenen Höfen die „unruhigen Kranken“ untergebracht. Die Zimmer der „ruhigen“ Patienten liegen außen. Die Räume der „unruhigen“ Kranken sind genau umgekehrt angeordnet.  

Nur die Fenster und Türen im Erdgeschoss haben Gitter und da sie die Form der rundbogigen Fenster aufnehmen, bleiben sie relativ unauffällig. Die Anlage um die vier Höfe entspricht den zeitgemäßen Forderungen nach Trennung der Patienten nach Geschlechtern und der Schwere ihrer Erkrankung. Eine Trennung nach Klassen ist nicht vorgesehen.  

Die Beschäftigten der Kreisirrenanstalt finden allerdings keine mustergültigen Arbeitsbedingungen vor. Das Pflegepersonal untersteht der Gesindeordnung. Es gibt weder eine Pflegequote, noch Urlaubsregelungen oder eine Altersversorgung für die Pflegekräfte. Die wöchentliche Arbeitszeit beträgt einhundert Stunden und mehr. Der Dienst beginnt um 5:00 Uhr und endet um 21:00 Uhr. Selbst verheiratete Pfleger müssen in der Anstalt schlafen und dürfen nur einen Nachmittag pro Woche bei ihren Familien verbringen.  

Durch das rapide Bevölkerungswachstum der Stadt - München wächst vom Jahr 1854 von 100.000 Einwohnern auf fast 500.000 im Jahr 1900 - kommt es in der Kreis-Irrenanstalt zu einer über fünfzigprozentigen Überbelegung und wird unter diesen Umständen den Bedürfnissen nicht mehr gerecht. 

1887
Kommentierte Berichte der Fabrikinspektoren

München * Dr. Bruno Schoenlank, Vordenker in der SPD, kommentiert die Berichte der Fabrikinspektoren in seinem Buch „Zur Lage der arbeitenden Klasse in Bayern“, das während der Zeit der Sozialistengesetze verboten ist, wie folgt:

„[...] Das harte Werk, der lange Arbeitstag, der in den oberbayerischen Ziegeleien, diesen Musteranstalten rücksichtslosester Ausbeutung der Arbeitskraft herrscht, ist vom Fabrikinspektor oft genug denunziert worden.

Aber was nützt es? Die Herren Ziegeleibrenner lassen sich, um den einheimischen Arbeitern die Lebenshaltung noch tiefer als sie bereits steht, herabzudrücken, beständig neue Waggonladungen italienischer Kulis von ihren Lieferanten aus dem Lande kommen, wo die Citronen und die Schmutzconkurrenz blüh‘n.

So nimmt es Keinen, der die Verhältnisse selbst zu beobachten Gelegenheit gehabt, Wunder, wenn es über die Handhabung der gesetzlichen Bestimmungen betreffs der Kinderarbeit von den Ziegeleien heißt:
‚In einer namhaften Zahl derartiger Anlagen, die ich im Berichtsjahr theils zum erstenmale, theils nach mehrjähriger Zwischenpause besucht habe, fanden sich nicht einmal die Arbeitsbücher und man war anscheinend entweder noch in völliger Unkenntniß der die jugendlichen Arbeiter betreffenden Vorschriften, oder man hat sie mangels genügender Controle einfach außer Acht gelassen. Das behufs dieser Mißstände weiter Erforderliche ist eingeleitet‘.

Mangel an Controle, weil Mangel an Aufsichtspersonal, und darum eine Gesetzesverletzung nach der anderen, begangen durch die sittenstrengen Stützen der bürgerlichen Gesellschaft, die Moral, Ehrbarkeit, Gesetzlichkeit und Schutz nationaler Arbeit in Erbpacht haben, ferner Unkenntnis der Gesetze, d.h. derjenigen, die den Profit der Kapitalisten ein wenig zu beschneiden bestimmt sind.

O diese unschuldvollen, ahnungslosen Engel von Kapitalisten!“