Münchner Zeitensprünge
2000
0 Chronik 2026
1140
Das umfangreiche Imperium der Tempel-Ordensritter

Paris * Die Templer besitzen ausgedehnte Ländereien in Frankreich, England, Schottland, Spanien, Portugal, Flandern, Italien, im Deutschen Reich, Ungarn und in der Levante.

Geschenkt wird ihnen vor allem für die Ablösung von Sünden sowie das Seelenheil des Spenders und seiner Angehörigen. Durch Tausch, Verkauf und Erwerb optimieren die Templer die Ertragslage ihrer Schenkungen zu wirtschaftlich lukrativen Gebilden. Da ihre Besitzungen hohe Renditen erwirtschaften, fließen dem Ritterorden daraus reichliches Einkommen zu. Viele ihrer landwirtschaftlichen Gründe haben sie verpachtet.

Nur wenn sich die Ertragslage der Böden wirklich rentiert, dann bearbeiten sie diese auch in Eigenbewirtschaftung. Dafür holen sie sich eigens qualifizierte Spezialisten. In Spanien und auf den Balearen beschäftigen die Tempelherren dafür sogar geschickte Muslime. 

  • Durch ihren Kontakt zur jüdischen und islamischen Welt sind die Tempelherren recht weltoffen und für neue Wissenschaften und Ideen empfänglich geworden. Der Orden besitzt die fortschrittlichste Technologie der Zeit: im Bereich der Landwirtschaft, des Vermessungswesens, des Straßenbaus und der Schifffahrt.
  • Die Templer veranlassen die Bewässerung des Rio-Cinca-Tales in Aragón, den Bau eines Mühlensystems an der Aude und die Einführung des vierjährigen Fruchtwechsels in der Normandie. Mit Mühlen lässt sich ebenso viel Geld verdienen wie mit dem Weinanbau in Portugal. Der Wein wird bis nach England verkauft.
  • Auch die Templer-Schiffe bringen einen erheblichen Gewinn. Den Ordensrittern gehören eigene Häfen, Werften und Schiffe. Sie sind die Ersten in Europa, die mit einem Magnetkompass ausgestattet sind.
  • Selbst die der europäischen weit überlegene arabische Medizin ist den Templern nicht fremd. In den Krankenhäusern des Ordens kommen moderne Prinzipien wie Hygiene und Sauberkeit zum Tragen und sogar das Wissen um die antibiotische Wirkung von bestimmten Pilzen ist vorhanden.
  • Die Tempelherren sind also keineswegs reine Haudraufs. Neben ihren kriegerischen, politischen und wirtschaftlichen Aktivitäten betreiben sie auch noch Geldgeschäfte. Sie sind die einzigen Christen, die aufgrund eines weiteren päpstlichen Privilegs Geld gegen Zinsen verleihen dürfen. Dadurch können sie einen gewaltigen Reichtum anhäufen.
  • Und da, um seine Wertgegenstände aufzubewahren, nichts so sicher und unverletzlich ist wie ein gottgeweihtes Haus und nichts mehr Vertrauen erweckt als die Templer-Burgen, die von hohen Mauern geschützt, von Ritter-Mönchen verteidigt vor jedem Angriff sicher scheinen, dienen diese bald als Tresore für Kostbarkeiten von weltlichen und geistlichen Herren. Sie werden zu Depots für Wertgegenstände, Schmuck und Geld, die den Grundstock des immer noch gesuchten Templerschatzes bilden.
  • Die Templer verwalten die Depots ihrer Kunden, die damit über ein laufendes Konto verfügen. Sie können Geld abheben, Zahlungen durch einen simplen Brief an den Schatzmeister entrichten und erhalten darüber hinaus drei Mal jährlich einen Kontoauszug zugeschickt.
  • Zu jedem trogähnlichen Geldschrank gibt es, ähnlich wie bei den heutigen Bankschließfächern, zwei verschiedene Schlüssel. Je einen für den Hüter der kirchlichen Kostbarkeiten und dem Depotinhaber. Bis auf wenige Ausnahmen sind die Depots der Templer absolut sicher, da geldgierige Herrscher nur ganz selten ihre Finger nach ihnen ausstrecken.
  • So können sich die Niederlassungen der Templer in Europa und im Nahen Osten zu Zentren des Finanzwesens entwickeln und das Pariser Ordenshaus, der Temple, zum europäischen Finanzzentrum. Der König von Frankreich vertraut beispielsweise im 13. Jahrhundert seine Kronjuwelen der Obhut der Pariser Templer an.
  • Die Finanzspezialisten der Tempelherren führen bald fortschrittliche Techniken im Kreditwesen und in der Buchführung ein. Sie entwickeln den bargeldlosen Zahlungsverkehr und führen den Wechselbrief und den Scheck in Europa ein.
  • Wer also in einem Ordenshaus eine Summe einzahlt, kann sie nach Vorlage der Kassenanweisung in einer weit entfernten Komturei wieder in Empfang nehmen. Der Orden kassiert dafür lediglich Gebühren und verdient an den Zinsen. Doch wird dadurch der risikoreiche Transfer von Münzgeld fast völlig entbehrlich.
  • Neben der einfachen Vermögensverwaltung für Dritte betreibt der Templer-Orden auch Geldleihe, wodurch er die eigenen Gelder und die ihnen durch Dritte anvertrauten Einlagen arbeiten lässt. Alle Klöster und Konvente fungieren deshalb als Leihkasse.
  • An Bauern verleihen die Templer kleinere Summen, damit diese einen Engpass überbrücken können, Kaufleuten geben sie größere Kredite. Als Sicherheit ziehen sie Grundbesitz heran. Gibt es bei der Rückzahlung des Kredits Probleme, dann halten sie sich an den Ländereien des Schuldners schadlos.
  • Zwar passen die Finanzaktivitäten des Templer-Ordens nicht zu ihrer religiösen Berufung, es ist aber die allgemein den Ritterorden aufgetragene Mission, die sie auch in diesem Bereich tätig werden lassen. Auch die Johanniter, der Deutsche Orden und selbst die traditionellen Mönchsorden betätigen sich ähnlich, allerdings auf einer wesentlich niedrigeren Stufe.
  • Um im Orient überleben zu können, muss der Templer-Orden über umfangreiche Finanzmittel verfügen und all seine Einkünfte weitestgehend in Geld verwandeln. Sie kaufen dazu auf Märkten und Messen möglichst viele Rechte und Monopole, die ihnen wiederum Einnahmen sichern.
  • So wird zum Beispiel das ausschließliche Wiegerecht, das der Orden vom Grafen der Champagne erwirbt, sehr zu Ungunsten der dort ansässigen Bürger vereinnahmt. Von dem eingenommenen und erwirtschafteten Verdienst gehen anfangs ein Drittel an die Häuser im Orient. Später werden die Abgaben auf ein Zehntel reduziert.
  • Aus abendländischer Sicht entsteht immer wieder der Eindruck, als hätten die Männer und Frauen aus dem Westen die Kultur in den Nahen Osten gebracht. Genau das Gegenteil ist richtig. Die arabischen Reiche sind den Christen nicht nur militärisch, sondern auch in ihrer Kultur weit überlegen. Dort im Osten ist das geistige Erbe der Griechen und Römer bewahrt und weiterentwickelt worden. Geniale Mathematiker und Astronomen sowie geschickte Kaufleute kommen von dort her.
  • Die Araber haben ein Zahlensystem entwickelt: die arabischen Ziffern, die wir heute noch verwenden. Eine der wesentlichen Neuerungen besteht darin, dass es für „nichts“ ein eigenes Zeichen gibt: die Null. Diese macht das Multiplizieren und das Bruchrechnen viel einfacher und erlaubt die einprägsame Darstellung des Dezimalsystems. Und genau dieses System lernen die Christen, allen voran die Tempelherren, zur Zeit der Kreuzzüge kennen. Die arabischen Ziffern ersetzen die bisher üblichen römischen.
    Da die Kaufleute nun einfacher rechnen können, rechnen sie auch besser und erhalten damit ein genaueres Bild über den Verlauf ihrer Geschäfte.
6. November 1332
München erhält das Recht der Salzniederlage und des Salzhandels

München * Kaiser Ludwig IV. der Baier bestätigt der Stadt München das Recht der Salzniederlage und des Salzhandels. Er gibt ihr damit ein regelrechtes Salzhandelsmonopol. Von Wasserburg her darf das Salz zwischen Landshut und dem Gebirge nur bei München über die Isar gebracht werden. Die Urkunde wird - wegen ihrer wirtschaftlichen Bedeutung - mit einer Goldbulle besiegelt. Sie gilt als Magna Charta der Stadt.  

Der Salzhandel ist - neben dem Handel mit Wein - die wichtigste Quelle des wirtschaftlichen Aufstiegs der Stadt und war schon 1158 ein Auslöser der Marktverlegung von Föhring nach Munichen. 

22. November 1500
Herzog Albrecht IV. festigt das Hefe-Monopol der Brauer

München * Herzog Albrecht IV. nimmt in einer Verordnung Stellung zum Bäcker-Brauer-Streit um die Hefezubereitung. Der Landesherr spricht sich darin gegen die Herstellung der Gerben durch die Bäcker aus.

Sollte man den Bäckern den Handel mit Malz gestatten, würde dem herzoglichen Brauwesen - und damit natürlich über die daraus fließenden Abgaben auch an den Herzog - „nit wenig Abbruch zugefügt“.

Der Herzog festigt mit seinem Spruch das Monopol der Brauer. Um aber den Klagen der Bäcker gerecht zu werden, müssen die Brauer auf ihre Kosten einen eigenen Keller einrichten, in denen sie ihre Hefe künftig unter der Aufsicht von Beschauern lagern sollen.

26. Februar 1607
Prozess ums Weißbiermonopol

Degenberg * Die Erben der Degenberger führen einen langjährigen Prozess gegen den baierischen Herzog. Maximilian I. erhält zwar den gesamten Degenbergischen Herrschaftsbesitz, muss dafür aber 62.000 Gulden bezahlen. So viel ist ihm aber das Weißbiermonopol wert.

1612
Der Landtag beschäftigt sich mit dem herzoglichen Weißbier-Brauwesen

München * Dieser Landtag beschäftigt sich erneut mit dem herzoglichen Weißbier-Brauwesen. Herzog Maximilian I. entkräftet sämtliche Argumente, muss aber zugestehen, dass er bei einer Weizenknappheit das Getreide aus dem Ausland beziehen oder die Weißbierproduktion einschränken wird.

Die als Komposition bezeichnete Abgabe in Höhe von 10.000 Gulden zahlt der Herzog auch weiterhin an die Landschaftskasse. Dieser Betrag ist aber im Vergleich zu den Einnahmen aus dem herzoglichen Weißbiermonopol lächerlich gering.

um 1. Mai 1614
Elias Pichler kredenzt erstmals das von ihm gebraute Bockbier

München-Graggenau * Braumeister Elias Pichler kredenzt in München erstmals das von ihm gebraute Bier nach original Einbecker Art, das später über ainpöckisch Bier den Namen Bockbier erhalten wird.

Aufgrund der merkantilistischen wirtschaftspolitischen Grundprinzipien ist Herzog Maximilian I. - auch beim Bier - der Meinung, dass es wirtschaftlich besser ist, Fertigwaren auszuführen und allerhöchstens die Rohstoffe einzuführen, um dann am erzielten Mehrwert zu verdienen. Deshalb werden ab dem Jahr 1612, mit der Anwerbung des aus Einbeck stammenden Braumeisters Elias Pichler, auch die Lieferungen von Einbecker Bier für den Münchner Hof eingestellt.

Schon zuvor ist am Münchener Herzogshof der Bedarf an dem Gerstensaft aus dem hohen deutschen (protestantischen) Norden durch den Aufschwung, den das Weiße Bier hier genommen hat, stark zurückgegangen.

Das Luxusgetränk mit seinen mehr als 16 Prozent Stammwürze und über sieben Prozent Alkoholgehalt bleibt auch weiterhin ein Privileg des Landesfürsten. Herzog Maximilian I. lässt - auf nachhaltiges Drängen - zwar den „Bock“ auch an seine Landeskinder ausschenken, erklärt aber die Herstellung des Bockbieres - wie schon zuvor des Weißbieres - zum fürstlichen Regal, also zum Monopol der Landesherrschaft.

Aus dem ainpöckischen Bier wird im Volksmund bald der Bock. Im Kanzleideutsch aber ist noch bis weit ins 19. Jahrhundert hinein vom Ainbock die Rede. 

1852
Die bayerischen Briefmarken sind halt einfach schöner

Berlin * Die wegen dauernder Verletzung des Briefgeheimnisses arg ramponierte Thurn- und Taxis-Post, die in Preußen noch das Monopol hat, kann erst jetzt nachziehen. Doch das Format und Design ihrer Briefmarken sind nur ein Abklatsch des bayerischen Vorbildes.

Im Gegensatz zum Schwarzen Einser stehen diese preußischen Freimarken noch heute nicht besonders hoch im Kurs.

26. Juli 1918
Kaiser Wilhelm II. unterzeichnet das deutsche Branntweinmonopol

Berlin - Deutsches Reich * Kaiser Wilhelm II. unterzeichnet das deutsche Branntweinmonopol. Es wird ein Jahr später in Kraft treten und verpflichtet den Staat, kleinen und mittleren landwirtschaftlichen Brennereien den Alkohol zu einem fixierten Preis abzunehmen, ihn zu reinigen und zu vermarkten. 

13. Februar 1919
Reichskanzler Philipp Scheidemann stellt das Regierungsprogramm vor

Weimar * Reichsministerpräsident Philipp Scheidemann stellt das Arbeitsprogramm der neuen Reichsregierung vor. Es beinhaltet: 

  • den sofortigen Friedensschluss,
  • die Demokratisierung der Verwaltung,
  • die Schaffung eines demokratischen Volksheeres,
  • die öffentliche Kontrolle privatmonopolistischer Wirtschaftszweige,
  • die Sozialisierung der Bergwerke und der Energiebetriebe,
  • die verschärfte Erfassung der Kriegsgewinne und
  • soziale Verbesserungen. 
26. Juli 1919
Das deutsche Branntweinmonopol tritt in Kraft

Deutsches Reich * Das deutsche Branntweinmonopol tritt in Kraft. Es verpflichtet den Staat, kleinen und mittleren landwirtschaftlichen Brennereien den Alkohol zu einem fixierten Preis abzunehmen, ihn zu reinigen und zu vermarkten. Es war bereits ein Jahr zuvor von Kaiser Wilhelm II. unterzeichnet worden.