Münchner Zeitensprünge
2000
0 Chronik 2026
21. August 1403
Die künftige Machtverteilung wird neu festgelegt

München * Nach heftigen Bürgerunruhen in München werden im sogenannten Wahlbrief die Grundlagen für die künftige Machtverteilung und des bürgerlichen Mitspracherechts neu festgelegt. 

Einungen bezeihungsweise Zünfte werden verboten, Bestehende aufgelöst. Die Münchner Handwerkerverbände nehmen bis zum Ende des 18. Jahrhunderts keine politischen Funktionen mehr wahr. Durch eine straffe Gewerbeorganisation und -kontrolle stabilisiert der Rat seine Position.

22. Februar 1808
Die Armenpflege wird zur Staatsaufgabe

Königreich Baiern * Die Armenpflege wird zur Staatsaufgabe, zur „Staatsanstalt der Wohltätigkeit“. Man unterscheidet in „volle Armut“ und „partielle Armut“, womit zugleich der Umfang der Unterstützung festgelegt wird.

Verwaltet wird das Armenwesen von der unteren Polizeibehörde. Finanziert wird das Armenwesen im Bedarfsfall durch eine Armensteuer, die im Kommunalbezirk erhoben wird. Die Gemeindeangehörigen müssen die notwendigen Mittel aufbringen, haben aber bei der Verwendung der Gelder kein Mitspracherecht und damit keine Mitwirkungsrechte. 

14. November 1842
Die Stände-Versammlung erhält ein Mitspracherecht

München-Kreuzviertel * Die nächste Stände-Versammlung dauert vom 14. November 1842 bis zum 30. August 1843. Sie ist zu Beginn überschattet vom Ausschluss mehrerer Abgeordneter, hauptsächlich aus der Pfalz.  

Den Schwerpunkt der Verhandlungen bildet wiederholt die Frage der „Erübrigungen“, deren Summe seit dem Jahr 1837 auf fast 30 Millionen Gulden angewachsen ist, und die der König ohne Beteiligung der Volksvertretung für sich beanspruchen will.

Eingespart wurden diese Gelder zum größten Teil bei Infrastrukturmaßnahmen. Dabei war der Zustand der Straßen so katastrophal, dass man amüsiert feststellte, man könne bald nicht mehr zu den Prachtbauten Ludwigs gelangen. Doch der öffentliche Straßenbau interessierte den König nicht, da ihm sonst nicht genügend Geld für „seine Sachen“ bleibt. 

Zudem wird bei der Verwaltung und den Bildungseinrichtungen gespart. Der Bildungsetat bleibt dreißig Jahre lang gleich und beträgt für ganz Bayern nur ein Viertel der Zivilliste für das Königshaus.  

Das Ergebnis der Stände-Versammlung ist das sogenannte „Verfassungsverständnis“, in dem der König seinen Anspruch auf die alleinige Verfügungsmacht über die „Erübrigungen“ aufgeben muss. Das Parlament erhält bei der Verwendung der Gelder ein Mitspracherecht und geht aus dieser Auseinandersetzung gestärkt hervor. 

um Juli 1852
Aufträge zur Anfertigung von Musterfassaden für die neue Straße

München-Graggenau - München-Lehel * König Max II. gibt den Architekten Bürklein, Gottreu, Riedel, Voit und Ziebland Aufträge zur Anfertigung von Musterfassaden für die neue Straße.

Dass sich der König statt an einen, an mehrere Architekten wendet, ist vorbildlich. Doch er macht wieder den Fehler, den Architekten bindende, alle Einzelheiten festlegende Vorschriften vorzugeben und damit jede Bewegungsfreiheit und Kreativität der Fachleute einzuengen. Damit macht er eine unabhängige Lösung des Problems unmöglich.

Kein Wunder, dass die Ergebnisse ziemlich gleich sind und den Wünschen des Königs entsprechen. Bürkleins Vorschläge finden volles Lob und Anerkennung, weshalb er den Sieg davonträgt.

Um das Projekt zu beschleunigen und die Verhandlungen über die Grundstückskäufe in Gang zu bringen, stellt König Max II. den notwendigen Betrag zunächst aus seiner Privatkasse zur Verfügung, sodass die ersten Verhandlungen über die Grundstückskäufe aufgenommen werden können. Die Ankäufe gehen rasch und reibungslos vor sich. Auch deshalb, weil sich der König - entgegen seiner sonst üblichen Sparsamkeit - sehr großzügig zeigt. Er will eben den Bau seines „Prachtboulevards“ möglichst schnell umgesetzt sehen. 

Freilich möchte der Bayernherrscher auch,  dass auch die Stadt zur finanziellen Beteiligung herangezogen wird, da sie ja immerhin der Hauptnutznießer des Bauvorhabens ist. Bei der künstlerischen Ausgestaltung der Prachtstraße soll die Obrigkeit der Stadtgemeinde allerdings keinerlei Mitspracherechte haben. Nur die Herstellung des Straßenkörpers will ihr der Regent überlassen.

6. Dezember 1897
Kolonien für die zu spät gekommene Nation

Berlin * Der spätere deutsche Reichskanzler Bernhard von Bülow fordert „einen Platz an der Sonne“ für die angeblich „zu spät gekommene Nation“, wobei neben dem Besitz von Kolonien ein Mitspracherecht in allen kolonialen Angelegenheiten gemeint ist. 

16. April 1919
Militärhilfe vom Reich für die Regierung Hoffmann

Weimar - Bamberg * Reichsministerpräsident Philipp Scheidemann gibt dem Ersuchen des bayerischen Ministerpräsidenten Johannes Hoffmann um Militärhilfe statt. Spätestens jetzt liegt die Regelung der Verhältnisse in Bayern in der Hand der Reichsregierung, ohne dass der Regierung Hoffmann ein Mitspracherecht geblieben ist.