Münchner Zeitensprünge
2000
0 Chronik 2026
3. August 1773
Erbauung der Bierkeller außer dem Burgfrieden und Verleitung des Biers

München * Ein kurfürstliches Mandat befasst sich mit der Erbauung der Bierkeller außer dem Burgfrieden und Verleitung des Biers. Das in den genannten Märzenkellern gelagerte Bier darf nur an Gäuwirte und nur in grosso oder Fassweise verkauft werden. Der Minutoverschleiß, das Abgeben des Bieres massweise ist verboten. Das Bier muss vom Bräu in die entsprechende Stadt oder den Markt gebracht werden. 

11. Juli 1798
Kein Minutoverschleiß von Bier am Gasteig und am Lilienberg

München - Haidhausen - Au * Die Oberlandesregierung fordert den Magistrat eindringlich dazu auf, keinerlei „Minutoverschleiß“ von Bier, gemeint ist die mass- und halbmassweise Abgabe des Gerstensafts, am Gasteig und am Lilienberg zuzulassen. Auch darf das Bier nicht in den kleineren Halbeimer-Fässern [= 30 Mass]  abgegeben werden.