Münchner Zeitensprünge
2000
0 Chronik 2026
3. März 1848
Die Münchner erstellen einen Forderungskatalog an den König

München * In einem Forderungskatalog verlangen die Münchner Untertanen vom König:  

  • Die Verabschiedung eines Gesetzes über Ministerverantwortlichkeit.  
  • Die Einführung voller Pressefreiheit und eines Pressegesetzes.
  • Die Einführung öffentlicher Gerichtsverfahren.
  • Die Unterstützung des Wunsches nach Schaffung einer Volksvertretung für den Frankfurter Bundestag.
  • Die Vereidigung des Militärs auf die Verfassung.
  • Die Verabschiedung eines neuen Polizeigesetzes.
  • Die Verabschiedung eines neuen Wahlgesetzes.
  • Die Entlassung des Verwesers des Innenministeriums Berks.  

Die Resolution liegt im Rathaus auf und „innerhalb von nur vier Stunden sollen bereits mehr als 10.000, bald gar 20.000 Unterschriften gesammelt worden sein“. Der Magistrat und zwei aus dem Bürgerstand ausgewählte Vertrauensmänner überreichen die Resolution.  

Noch am Abend verkündet der Leitende Minister Ludwig Fürst zu Oettingen-Wallerstein, dass die Stände zur Prüfung der Resolution vorzeitig einberufen werden sollen. Als Termin wird der 31. Mai festgesetzt. König Ludwig I. kann und will die Forderungen der Bürger nicht akzeptieren, verspricht aber die Entlassung Berks. Außerdem soll die nächste Stände-Versammlung auf den 31. Mai 1848 vorverlegt werden.  

Als die Münchner diese Forderungen aufstellen, hat Lola Montez das Königreich Bayern bereits seit drei Wochen in Richtung Schweiz verlassen. Es geht nicht mehr um die Affäre mit der Spanischen Tänzerin, es geht nur noch um das autokratische und neoabsolutistische Herrschaftssystem König Ludwigs I., das nicht mehr länger aufrechtzuerhalten ist. 

6. März 1848
Die Königliche Proklamation wird veröffentlicht

München * Die Königliche Proklamation wird als Antwort auf die Forderungen der Münchner Bürgerschaft vom 3. März veröffentlicht. Ludwig Fürst zu Oettingen-Wallerstein hat den Inhalt der Proklamation, in der der König seine weit­ reichenden Versprechungen zur Weiterentwicklung der Bayerischen Verfassung abgibt, redigiert. Sie beinhaltet:  

  • die verfassungsmäßige Ministerverantwortlichkeit,  
  • die vollständige Pressefreiheit,  
  • eine Verbesserung der Wahlordnung,  
  • die Einführung der Öffentlichkeit und Mündlichkeit in eine Rechtspflege mit Schwurgerichten,  
  • eine umfassende Fürsorge für Staatsdiener und ihre Angehörigen und Ausdehnung dieser Maßnahmen auf die übrigen Angestellten des Staates,  
  • eine Verbesserung der Verhältnisse der Israeliten,  
  • die Abfassung eines Polizeigesetzbuches,  
  • die Vereidigung des Heeres auf die Verfassung und  
  • eine Reform des Deutschen Bundes, insbesondere zu einem deutschen Nationalparlament.  

Die Proklamation schließt mit den Worten: „Alles für mein Volk! Alles für Deutschland!“ und geht sogar über die Forderungen der Petition vom 3. März weit hinaus, beinhaltet aber alle Punkte und damit auch die Märzforderungen. Was aber mit keinem Wort erwähnt wird ist die „soziale Frage“, die Frage der „Bauernbefreiung“.

Nicht nur, dass mit der Proklamation vom 6. März 1848 die Märzforderungen in Bayern noch vor den anderen deutschen Staaten ihre Anerkennung finden, nein, es wird damit auch König Ludwigs I. auto­kratischer Regierungsanspruch mit einem Handstreich ausgehöhlt.

4. Juni 1848
Die Ministerverantwortlichkeit wird Gesetz

München-Kreuzviertel * Ein weiteres Reformgesetz von König Max II. ist das Gesetz, die Verantwortlichkeit der Minister betreffend. Kernpunkt dieses Verfassungsgesetzes ist, dass Regierungsanordnungen des Königs nur durch die Gegenzeichnung des verantwortlichen Ressortministers Geltung erhalten. Damit ist der Spätabsolutismus eines König Ludwigs I. mit einem Gesetz beseitigt.  

Freilich verliert damit der König letztlich seine Verantwortlichkeit gegenüber der Bevölkerung, aber das Parlament hat immer jemanden, den es zur Verantwortung ziehen kann.