Münchner Zeitensprünge
2000
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24. April 1516
Die Herzöge Wilhelm IV. und Ludwig X. verkünden das Reinheitsgebot

Ingolstadt * Die Herzöge Wilhelm IV. und Ludwig X. verkünden auf dem Landtag in Ingolstadt eine Landes- und Polizeiordnung. Die Landesfreiheitserklärung bestimmt bis zur Aufhebung der Landständischen Korporation im Jahr 1808 das Verhältnis zwischen der Landschaft und dem Landesherrn. 

Das „Buch der gemeinen Landpot, Landesordnung, Satzung und Gebräuch des Fürstentums Ober- und Niederbaiern“ enthält auch die Vorgabe „Wie das Bier im Sommer und Winter auf dem Land ausgeschenkt und gebraut werden soll“. Dieser Passus wird erst im 20. Jahrhundert als Bayerisches Reinheitsgebot bezeichnet werden. 

Er hat folgenden - ins Neuhochdeutsche übersetzten - Wortlaut:

  • „Wir verordnen, setzen und wollen mit dem Rat unserer Landschaft, dass forthin überall im Fürstentum Bayern sowohl auf dem Lande wie auch in unseren Städten und Märkten, die kein besondere Ordnung dafür haben, von Michaeli bis Georgi ein Maß oder ein Kopf Bier für nicht mehr als einen Pfennig Münchener Währung und von Georgi bis Michaeli die Maß für nicht mehr als zwei Pfennig derselben Währung, der Kopf für nicht mehr als drei Heller bei Androhung unten angeführter Strafe gegeben und ausgeschenkt werden soll. 
  • Wo aber einer nicht Märzen-, sondern anderes Bier brauen oder sonstwie haben würde, soll er es keineswegs höher als um einen Pfennig die Maß ausschenken und verkaufen.
  • Ganz besonders wollen wir, daß forthin allenthalben in unseren Städten, Märkten und auf dem Lande zu keinem Bier mehr Stücke als allein Gersten, Hopfen und Wasser verwendet und gebraucht werden sollen.
  • Wer diese unsere Anordnung wissentlich übertritt und nicht einhält, dem soll von seiner Gerichtsobrigkeit zur Strafe dieses Faß Bier, so oft es vorkommt, unnachsichtlich weggenommen werden.
  • Wo jedoch ein Gauwirt von einem Bierbräu in unseren Städten, Märkten oder auf dem Lande einen, zwei oder drei Eimer Bier kauft und wieder ausschenkt an das gemeine Bauernvolk, soll ihm allein und sonst niemandem erlaubt und unverboten sein, die Maß oder den Kopf Bier um einen Heller teurer als oben vorgeschrieben ist, zu geben und auszuschenken.“
Oktober 1829
Ein früherer Wiesnbeginn wird vorgeschlagen - und abgelehnt

München-Theresienwiese * Wegen der oft ungünstigen Witterung im Oktober wird für den Wiesnbeginn den 3. Sonntag im September vorgeschlagen.

Der Magistrat lehnt dieses Ansinnen mit der Begründung ab: „Weil bey dem Oktober-Feste die umliegenden änger vieler Privater begangen und befahren werden, was den bestehenden Kulturverordnungen gemäß vor Michaeli um so weniger geschehen darf, da in hiesiger Gegend das Grumet vor Ende September nicht eingebracht wird“.

19. Juli 1917
Antrittsrede des neuen Reichskanzlers Georg Michaelis

Berlin * Der neu ernannte Reichskanzler Georg Michaelis kündigt in seiner Antrittsrede eine bessere Zusammenarbeit zwischen Regierung und Reichstag an. Die am 14. Juli von der Reichstagsmehrheit verabschiedete Friedensresolution nimmt er nur so zur Kenntnis, „wie ich sie auffasse“. Das heißt, dass Macht- und Kriegszielpolitisch alles beim Alten bleibt. 

22. Oktober 1917
Reichskanzler Georg Michaelis wird das Vertrauen entzogen

Berlin * Die Mehrheitsparteien im Reichstag (Sozialdemokraten, Linksliberale und katholisches Zentrum) entziehen Reichskanzler Georg Michaelis das Vertrauen wegen

  • seiner eigenwilligen Interpretation der Friedensresolution,  
  • seines scharfen Vorgehens gegen die USPD sowie wegen
  • seiner Ablehnung einer Reform des Dreiklassenwahlrechts. 
25. Oktober 1917
Die Frauen fordern das Wahlrecht

Berlin * In einem Brief an Reichskanzler Georg Michaelis fordern Anita Augspurg, Lida Gustava Heymann, Marie Juchacz, Helene Lange und andere:

  • „Jetzt ist die Stunde da, in der wir Frauen nach unseren Staatsbürgerrechten laut verlangen müssen. Sollen wir keinen Teil haben an dem was jetzt wird? Haben wir Frauen nicht auch im vollsten Maße unsere schweren Pflichten erfüllt?
  • Es ist bitter, immer wieder vom neuen aufzählen zu müssen, warum auch wir uns zur vollbewussten Teilnahme am Leben des Volkes berechtigt fühlen.
  • Wir sind Staatsbürgerinnen und wollen als solche behandelt sein; 
  • Gebt uns Frauen daher das Wahlrecht!“ 
31. Oktober 1917
Reichskanzler Georg Michaelis tritt zurück

Berlin * Reichskanzler Georg Michaelis tritt zurück, nachdem ihm am 22. Oktober 1917 die Mehrheitsparteien (Sozialdemokraten, Linksliberale und katholisches Zentrum) das Vertrauen entzogen hatten. 

6. Oktober 1918
Beitrag der Unterwasserfloote zum bevorstehenden Endkampf

Berlin * Der in Berlin stationierte Marineoffizier, Kapitän William Michaelis, stellt in einem Schreiben dar, wie die deutsche Unterwasserflotte ihren Beitrag zum bevorstehenden Endkampf leisten könnte.

Wenn die Marine zu einem heroischen Endkampf antrete, werde das die deutsche Bevölkerung aufrütteln und einen „positiven Stimmungswandel“ herbei führen. Im Zeichen dieses Umschwungs werde das deutsche Volk dem Austausch diplomatischer Friedensnoten eine Absage erteilen und sich dafür entscheiden, den Kampf so lange weiterzuführen, wie es nötig sei.