Münchner Zeitensprünge
2000
0 Chronik 2026
9. Juli 1609
Kaiser Rudolf II. stellt den Majestätsbrief aus

Prag * Kaiser Rudolf II. und zugleich König von Böhmen stellt den sogenannten Majestätsbrief aus. Er gewährt den evangelischen Landständen des Königreichs Böhmen besondere Privilegien zu. Der Majestätsbrief beinhaltet

  • das Recht der Stände den König zu wählen,
  • er erlaubt den Protestanten den Bau von Kirchen und Schulen in den Städten und auf dem Land,
  • er beendet die gegenreformatorischen Bestrebungen der katholischen Adeligen, indem er die gewaltsame Bekehrung der Untertanen verbietet, und
  • er überträgt den Protestanten die bis dahin angeeigneten Kirchengüter.
20. Januar 1612
Kaiser Rudolf II. stirbt in Prag

Prag * Kaiser Rudolf II. stirbt in Prag. Sein Bruder Matthias wird daraufhin Kaiser des Heiligen Römischen Reiches Deutscher Nation. Entgegen seinem Versprechen hält er sich jedoch nicht an die den Böhmischen Ständen gegebenen Zusagen im Majestätsbrief. 

29. Juni 1617
Die böhmischen Landstände wählen Erzherzog Ferdinand zum König

Prag * Aufgrund seines angegriffenen Gesundheitszustandes wählen die böhmischen Landstände Erzherzog Ferdinand - noch zu Lebzeiten von Kaiser und König Matthias - zum designierten König von Böhmen, nachdem auch er die im Majestätsbrief garantierten Freiheiten und Privilegien beeidet. Erzherzog Ferdinand II. wird von dem böhmischen Ständen - trotz seines bekanntermaßen kämpferischen Katholizismus - zum König gewählt und im Prager Veitsdom feierlich gekrönt.

Doch die an den herzoglichen, königlichen und kaiserlichen Höfen sitzenden und Einfluss habenden Jesuiten wollen - ebenso wie der spanische Hof - die Bestimmungen des Majestätsbriefes rückgängig machen. Sie ersinnen eine Gegenstrategie, in deren Folge zwei protestantische Kirchen abgerissen werden.

um März 1618
Die protestantischen Landstände in Böhmen beschweren sich beim Kaiser

Prag * Die protestantischen Landstände in Böhmen rufen einen Landtag ein, auf dem sie die im Majestätsbrief gewährten Rechte verletzt sehen und beim Kaiser Beschwerde einlegen.

Dessen Antwort ist kurz und bündig. Er verbietet weitere Sitzungen des Landtags und setzt damit den Majestätsbrief faktisch außer Kraft.