Münchner Zeitensprünge
2000
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6. Januar 1103
Kaiser Heinrich IV. verkündet den Reichslandfrieden

Mainz * Mit dem durch Kaiser Heinrich IV. verkündeten Reichslandfrieden stehen alle Juden unter dem persönlichen Schutz des Kaisers. Das bedeutet aber, dass sie ab sofort keine Waffen mehr tragen dürfen und darauf angewiesen sind, sich von des Kaisers Truppen beschützen zu lassen. Das Gesetz begründet 

  • die Ausnahmestellung der Juden und zugleich
  • ihre Wehr- und Waffenunwürdigkeit.
6. April 1156
Kaiser Friedrich Barbarossa erklärt alle Zölle am Main für aufgehoben

Worms * In Worms erklärt Kaiser Friedrich Barbarossa in einer Urkunde alle Zölle am Main - bis auf wenige Ausnahmen - für aufgehoben. Fernhändler hatten sich bei ihm beschwert, dass sie zwischen Bamberg und Mainz allzu oft von regionalen Herrschern zur Kasse gebeten würden. Die Anmaßung königlicher Befugnisse durch die Fürsten widerspricht aber den politischen Zielen Kaiser Friedrich Barbarossas, weshalb er diesen Missbrauch eindämmen will.

Der Kaiser setzt den Grundherren daraufhin eine Frist, binnen der sie die Berechtigung dieser Zollerhebungen anhand königlicher Privilegien nachzuweisen haben. Nur die wenigsten Betroffenen können den geforderten Nachweis erbringen.  

Gut vorstellbar, dass sich vor diesem Hintergrund auch ein heftiger Streit über die bischöflichen Einnahmen aus dem Zoll, dem Markt, der Münze und der Isarbrücke in Föhring entzündet hat.  
Man muss davon ausgehen, dass Herzog Heinrich XII. „der Löwe“ die unsicheren Rechtsgrundlagen des Freisinger Bischofs Otto I. über seine selbstherrlich geschaffenen Einrichtungen bewusst sind.

Außer den Ansprüchen der beiden Kontrahenten spielt dabei natürlich auch das machtpolitische Interesse des Kaisers mit. Dieser tritt zwar vordergründig als unparteiischer Richter oder Schlichter auf, kann aber im Hintergrund agierend so seine Interessen und Ziele dennoch verwirklichen. Der Herzog und der Kaiser ziehen also am gleichen Ende des Seiles.

um 1202
Die Seelhäuser haben ihren Ursprung in der Armenbewegung

München-Graggenau * Die Münchner Seelhäuser mit ihren kleinen Gemeinschaften der Seelnonnen haben ihren Ursprung in der Armenbewegung und der religiösen Frauenbewegung des Spätmittelalters. Sie stehen damit in Beziehung zu der weite Teile Europas erfassenden Beginenbewegung.

In der ersten Hälfte des 13. Jahrhunderts hat sich die Lebensform der weiblichen Beginen und der männlichen Begarden rasch in Flandern, Brabant, den nördlichen Niederlanden, in Deutschland, Frankreich, Italien und der Schweiz ausgebreitet.

In einem Bericht aus dem Jahr 1241 heißt es dazu: „Die Anzahl gewisser Frauen, die das Volk Beginen nennt, mehret sich, vor allem in Deutschland, bis zu Tausenden und Abertausenden in unglaublicher Weise; sie geloben und beobachten die Keuschheit und fristen von ihrer Hände Arbeit ein Leben der Zurückgezogenheit“.

  • Die frühesten zeitgenössischen Berichte über Beginengemeinschaften verweisen auf das Herzogtum Brabant, auf die Diözese Lüttich. 
  • Als älteste nachweisbare Niederlassung gilt das Beginenhaus von Tirlemont in Brabant.
  • Es besteht bereits vor dem Jahr 1202.
  • In die ersten Jahrzehnte des 13. Jahrhunderts fallen die Entstehung der brabantischen Beginensiedlungen von Nivelles [1220] und Herentals [1226] sowie der große Beginenhof von Löwen [1232].
  • In der Grafschaft Flandern entstehen die Beginenhöfe in Gent [1234], Kortrijk [1238] und Brügge [1245].

Die Hochburgen der Beginen im deutschen Sprachraum sind Großstädte und Bischofssitze wie Köln, Straßburg, Mainz, Basel, Worms, Trier und Würzburg, die als soziale, wirtschaftliche und geistige Zentren günstige Voraussetzungen für das Entstehen von Beginengemeinschaften bieten.

  • Schon für das Jahr 1211 - oder kurz danach - ist der Ursprung eines Beginenkonvents in Nürnberg bekannt, aus dem später das Dominikanerinnenkloster Engental hervorgeht.
  • Der erste Beginenhof in Ulm, die Sammlung, wird kurz nach dem im Jahr 1229 entstandenen Franziskanerkloster gegründet.
  • Für 1241 sind Beginen in Nördlingen, 1243 in Dillingen belegt.
  • Anno 1242 wird eine „femina religiosa“ in Frankfurt, 1244 eine „sorores conversae“ in Straßburg genannt.
  • Gegen Ende des 13. Jahrhunderts entstehen auch in München mehrere Seelhäuser als Stiftungen wohlhabender Bürger.
August 1314
Die luxemburgische Partei verzichtet auf die Kandidatur

Frankfurt am Main * Auf Vorschlag des Mainzer Erzbischofs verzichtet die luxemburgische Partei auf die Kandidatur König Johanns von Böhmen zum römischen König und unterstützt dagegen Herzog Ludwig den Baiern. Da sich trotz des Kandidatenwechsels keine eindeutigen Mehrheitsverhältnisse abzeichnen, droht eine Doppelwahl mit anschließendem Thronkampf.

25. November 1314
Die Herzöge Ludwig IV. und Friedrich werden zu Königen gekrönt

Bonn - Aachen * Herzog Friedrich der Schöne, in dessen Besitz sich die Reichskleinodien befinden, wird vom richtigen Coronator, dem Erzbischof von Köln, am falschen Ort - in Bonn - zum König gekrönt. 

Herzog Ludwig der Baier wird am richtigen Ort, der Pfalzkapelle in Aachen, vofalschen Coronator, den Mainzer Erzbischof, zum König gekrönt. Ein Thronkampf ist damit unvermeidlich geworden.

1484
Papst Innozenz VIII. erlässt die Bulle „Summis desiderantes“

Rom-Vatikan * Der Verfasser des Hexenhammers, Heinrich Kramer [„Henricus Institoris“], erwirkt von Papst Innozenz VIII. die Bulle „Summis desiderantes“, in der er die von Hexen begangenen Schäden beklagt, die in den Erzbistümern Köln, Mainz, Trier, Salzburg und Bremen aufgetreten sein sollen.

Gleichzeitig kritisiert er den Widerstand, mit dem viele Städte und Territorien eine Hexenverfolgung verweigern. 

7. Januar 1623
Der Regensburger Fürstentag beginnt

Regensburg * Der Regensburger Fürstentag beginnt. Um die Verhältnisse nach der Niederschlagung des Böhmischen Aufstands zu regeln, lädt Kaiser Ferdinand II. die Regenten aus Köln, Mainz, Trier, Kursachsen, Brandenburg, Braunschweig-Wolfenbüttel, Pommern, Hessen-Darmstadt, Baiern, Salzburg und Bamberg zu einem Treffen nach Regensburg.

Bis auf Hessen-Darmstadt lehnen alle protestantischen Fürsten die Teilnahme ab. Sachsen und Brandenburg entsenden lediglich Beobachter zu dieser Besprechung. 

6. März 1629
Kaiser Ferdinand II. erlässt das Restitutionsedikt

Wien * Kaiser Ferdinand II. erlässt - in Übereinstimmung mit den Kurfürsten von Mainz, Köln, Trier und Baiern - das Restitutionsedikt, das jede „Entfremdung von katholischem Kirchengut nach dem Stichjahr 1552 für unrechtmäßig“ erklärt.

Davon betroffen sind rund 500 Klöster und Konvente vor allem in Niedersachsen und Württemberg, die Erzbistümer Bremen und Magdeburg sowie zwölf reichsunmittelbare Bistümer in Norddeutschland. Nur Meißen, Merseburg und Naumburg werden dem Kurfürsten von Sachsen aus politischen Rücksichten vorerst überlassen. Es erhebt sich nicht nur bei den protestantischen Reichsständen lauter Protest. Selbst der Papst äußert Bedenken.

Mai 1631
Friedrich Spees Schrift gegen Folter und Hexen-Verfolgungen

München * Die Schrift „Cautio Criminalis“ des Jesuitenpaters Friedrich Spee erscheint, in der er sich - erstmals im katholischen Bereich - kritisch mit der Anwendung der Folter und den Hexen-Verfolgungen auseinander setzt. Die Schrift muss anonym erscheinen.

Auch ein aussagekräftigerer Titel - wie etwa „Wider den Hexenwahn“ - wäre ein eindeutiger Verstoß gegen die allgemein herrschende Überzeugungen gewesen und geeignet, neben dem Verfasser auch noch den Drucker und den Verleger in Verdacht zu bringen, dass sie Hexen in Schutz zu nehmen und somit die Partei des Satans stärken würden.

Der Jesuitenpater Friedrich Spee hatte während seiner Aufenthalte in den Zentren der Hexenverfolgung in Köln, Trier, Würzburg, Mainz, Speyer und Paderborn Hexenprozesse verfolgt und kam dabei zur Überzeugung, dass die Folter nicht zur Wahrheitsfindung geeignet sei.

Das verstößt freilich gegen die damalige Rechtsauffassung, denn daraus lässt sich ableiten, dass die verdächtigten Frauen - trotz ihrer Geständnisse unter der Tortur - unschuldig sind.

Innerhalb der Gesellschaft Jesu bleibt die Autorenschaft des Paters Friedrich Spee nicht verborgen. Zeitweise droht ihm sogar die Entlassung aus dem Jesuitenorden. 

8. September 1689
Der Krieg gegen Frankreich am Rhein

Mainz * Kurfürst Max Emanuel beteiligt sich mit den baierischen Truppen im Krieg gegen Frankreich am Rhein an der Belagerung von Mainz. Der französische Kommandant von Mainz kapituliert vor den baierischen Truppen. 

19. März 1694
Kurfürst Joseph Clemens und Kurfürst Max Emanuel treffen in Lüttich ein

Lüttich * Kölns Kurfürst Joseph Clemens und der baierische Kurfürst Max Emanuel treffen in Lüttich ein. Pfalzgraf Ludwig Anton, Koadjutor des Bistums Mainz und Hochmeister des Deutschritterordens, hat inzwischen enormen Eindruck im Lütticher Domkapitel hinterlassen. Er wird auch von Kaiser Leopold I. gefördert.

um 25. Juni 1881
Ludwig II. verpflichtet Josef Mainz zu einer Schweiz-Reise

Schloss Linderhof - Schweiz * König Ludwig II. lädt den jungen österreichischen Schauspieler Josef Kainz nach Schloss Linderhof ein und verpflichtet ihn zu einer Reise in die Schweiz. Dort soll Kainz, an den Originalschauplätzen von Schillers Wilhelm Tell Passagen aus dem Werk zitieren. 

um April 1904
Eine Studienreise für den Betrieb eines Ratskellers

München * Eine Kommission des Stadtmagistrats geht auf Studienreise nach Stuttgart, Deidesheim, Mainz, Wiesbaden, Koblenz, Köln, Bremen, Hamburg, Berlin, Leipzig, Dresden, Wien, Großinzersdorf und Salzburg begeben, „um Einrichtung und den Betrieb der Ratskeller einer Anzahl größerer Städte kennen zu lernen“.

Ergebnis dieser Studienreise war der Beschluss der Gemeindekollegien, dass im Ratskeller nur noch „Pfalzweine, Rheinweine, Mosel- und Saarweine, Frankenweine, badische Weine, österreichische und ungarische Weine sowie Bordeaux-, Burgunder- und Schaumweine“ angeboten und verkauft werden durften, welche von einer vom Magistrat eingesetzten Kommission „nach vorgenommener Kostprobe angekauft und in der städtischen Weinkellerei eingelagert und behandelt worden sind“.

Für die Auswahl der „ruhigen“ Weine war „vor allem maßgebend, dass die Weine naturecht, das heißt aus dem vergorenen Saft der Weintraube sind und keinerlei Zusatz an Zucker oder Zuckerwasser enthalten“.