Münchner Zeitensprünge
2000
0 Chronik 2026
um September 1893
Berufungsprozess enthüllt Machtmissbrauch

München * Im Berufungsprozess zwischen Hofrat Ludwig Peter Ritter von Klug und dem Journalisten Wilhelm Bogler stellt das Gericht fest, dass der Kauf, obwohl er durch die „Ausbeutung der Notlage der Verkäufer“ und durch „Vorspiegelung falscher Tatsachen“ zustande kam, rechtlich nicht zu beanstanden sei. 

Dennoch erhärtet sich der Vorwurf gegenüber Ritter von Klug, dass er bei Ankauf des Grundstücks - durch Missbrauch seiner amtlichen Stellung - privaten Nutzen gezogen hat. Deshalb wird die Strafe für Wilhelm Bogler wegen Beleidigung auf 300 Mark verringert, vom Vorwurf der verleumderischen Beleidigung wird er freigesprochen. 

Weitere Details, die den Tatbestand der Vorteilsnahme im Amt erfüllen, kommen im Verlauf der Gerichtsverhandlung ebenso zur Sprache wie das Hinwegsetzen des Klägers über vorhandene Bauvorschriften. 

Ritter von Klug will vor dem Oberlandesgericht seine Niederlage revidieren - doch dort wird der Fall nicht angenommen. So erlangt das Urteil des Landgerichts München I Rechtskraft. 

Aufgrund der zeitlichen Abläufe und personellen Verflechtungen muss hier von einer frühen Amigo-Affäre gesprochen werden.

28. April 1919
Vor willkürlichem Machtmissbrauch der Räterepublik bewahren

München-Maxvorstadt * Bis zum Zusammenbruch der Räterepublik sitzen die Revolutionsgerichte über rund 300 Personen zu Gericht. In den drei Wochen Ihrer Tätigkeit gelingt es den Richtern weitgehend, die Angeklagten vor willkürlichem Machtmissbrauch der Räterepublik zu bewahren.