Ein Sicherheits- und Hilfsdienst wird eingerichtet
Berlin * Das Luftschutzgesetz verpflichtet alle Deutschen zu „Dienst- und Sachleistungen sowie zu sonstigen Handlungen, Duldungen und Unterlassungen [...], die zur Durchführung des Luftschutzes erforderlich sind“. In Städten mit mehr als 100.000 Einwohnern muss ein Sicherheits- und Hilfsdienst unter der Leitung des Polizeipräsidenten aufgestellt werden. Er erhält später den Namen Luftschutzpolizei.
Die Feuerwehr untersteht somit bei kriegsbedingten Einsätzen dem örtlichen Luftschutzleiter, bei „normalen“ - friedensmäßigen - Einsätzen ist weiterhin der Oberbürgermeister ihr höchster Dienstvorgesetzter in der Stadt.
