Münchner Zeitensprünge
2000
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1705
Ein Benediktiner-Mönch betreut das Kloster Lilienberg

Au * Johann Maximilian von Alberti lässt die Sakramentspendung der Frauen vom Gaisberg durch einen Benediktiner erledigen. Dieser liest täglich die Messe und nimmt den Ordensfrauen die Osterbeichte ab. Selbst die Regeln, nach denen die Klosterfrauen leben, sind stark der Benediktiner-Regel angepasst worden.

21. November 1715
Das Kloster am Lilienberg wird eine Benediktinerinnen-Niederlassung

Au * Die ersten zwei Klosternonnen vom Kloster Niedernburg treffen am Gaisberg ein. Maria Agnes Dascher wird als Priorin das Kloster leiten, Maria Antonia von Eiseneck als Wirtschaftsleiterin die Geschicke der Klostergemeinschaft lenken.

Danach unterstellt man ihnen die sechs schon vorhandenen Nonnen und erhebt die Gemeinschaft zum Benediktinnerinnenkloster, für das sich bald der Name Lilienberg einbürgert.

11. Juli 1798
Kein Minutoverschleiß von Bier am Gasteig und am Lilienberg

München - Haidhausen - Au * Die Oberlandesregierung fordert den Magistrat eindringlich dazu auf, keinerlei „Minutoverschleiß“ von Bier, gemeint ist die mass- und halbmassweise Abgabe des Gerstensafts, am Gasteig und am Lilienberg zuzulassen. Auch darf das Bier nicht in den kleineren Halbeimer-Fässern [= 30 Mass]  abgegeben werden. 

5. August 1799
Auer Wirte beschweren sich über Münchner Brauer

Au - München * 16 Bierwirte aus der Au beschweren sich bei der Generallandesdirektion darüber, dass die Münchner Brauer auf dem Gasteig und dem Lilienberg - trotz Verbotes - in ihren Märzenkellern ihr Bier in kleinen Portionen abgeben. Gemeint ist damit der sogenannte Minuto-Verschleiß. 

Die Generallandesdirektion droht bei nochmaligem Vorkommen mit Strafen von 60 Reichstalern. 

25. Januar 1802
Dekret zur Aufhebung der Bettelordensklöster in Baiern

Kurfürstentum Baiern * Das kurfürstliche Dekret zur Aufhebung der Bettelordensklöster in Baiern beginnt mit der Feststellung,

  • dass die Bettelorden die „Fortpflanzung des Aberglaubens und der schädlichen Irrtümer“ begünstigen und
  • die Entstehung und Entwicklung „richtiger Begriffe der moralischen Bildung im Volke“ verhindern,
  • weshalb die fortdauernde Existenz der Mendikantenklöster zwecklos und schädlich für die Bürger ist.  

In Altbaiern sind davon einundneunzig derartige kirchliche Einrichtungen betroffen. In München sind folgende Bettelorden betroffen: Kapuziner, Franziskaner, Karmeliten, Karmelitinnen, die Benediktinerinnen am Lilienberg , die Paulanerinnen im Lilienthal und das Pütrichkloster. 

Zur zweckmäßigen Einrichtung der Bürger- und Landschulen wird ein Schulfonds eingerichtet, der aus dem Vermögen der aufgehobenen Orden gebildet wird, da es an anderweitigen staatlichen Mitteln mangelt.

Zur sofortigen Verminderung der Insassen werden

  • alle Ausländer, das heißt, die nicht in Pfalzbaiern geborenen Klostermitglieder, in ihre Heimat geschickt,
  • die Laienbrüder in die Prälatenklöster versetzt und
  • Kleriker, die noch keine Profeß abgelegt haben, entlassen.
  • Neuaufnahmen und das Überwechseln von Ordensangehörigen in andere Klöster wird streng untersagt.
  • Priestermönche können unter bestimmten Voraussetzungen in den Weltpriesterstand übertreten, was dem Staat die Pensionskosten einsparen hilft.
  • Alle übrigbleibenden Klosterindividuen sollen in Zentralklöster - in Wirklichkeit Aussterbeklöster - ihres Ordens verbracht werden.
  • Außerdem ist den Franziskanern künftig nur noch Predigt und Beichthören in der eigenen Ordenskirche erlaubt, jedoch keinerlei Seelsorgeaushilfe.
  • Dazu unterstehen sie der verschärften Aufsicht der zuständigen Landrichter.

Als Unterhalt für die Franziskaner setzt man, da ihnen das Almosensammeln verboten worden ist, jährlich 125 Gulden fest, zahlbar aus dem Vermögensfonds der nichtständischen Klöster.

  • Der Inhalt des Aufhebungsdekretes wird öffentlich nicht bekannt gemacht.
  • Die ganzen Vorbereitungen der staatlichen Klosteraufhebungen laufen bis zur Ausführung im Wesentlichen geheim.
  • Das verstärkt die Unsicherheit und lässt jede Gegenwehr erlahmen.
  • Ebenfalls besteht Unkenntnis über die Befugnisse der eingerichteten Spezialkommission. 

Ausgenommen vom kurfürstlichen Aufhebungs-Dekret der Bettelordensklöster sind - aufgrund ihrer Tätigkeit in der Krankenpflege beziehungsweise im Schulwesen - die Klöster der Barmherzigen Brüder sowie der Englischen Fräulein und der Elisabethinerinnen. Das Kloster der Ursulinen in München wird mit den Nonnen de Notre Dame in Nymphenburg vereinigt.

In der Haupt- und Residenzstadt München gibt es nur ein ständisches Kloster: das Klarissen-Kloster zu Sankt Jakob am Anger.

22. Mai 1802
Den Benediktinerinnen vom Lilienberg wird ihre Versetzung mitgeteilt

Au * Den Benediktinerinnen vom Kloster Lilienberg wird ihre Versetzung mitgeteilt. Jeder wird erlaubt, ihr Bett und den übrigen Hausrat ihrer Zelle mitzunehmen. Um jegliches Aufsehen zu vermeiden wird einigen Nonnen erlaubt, ihre Eltern und Verwandten in München in geschlossenen Wägen zu besuchen. 

1803
Die profanierte Klosterkirche am Lilienberg dient als Eisenfronfeste

München - Au * Mit der Verstaatlichung des Münchner Gerichtswesens und der Polizei gibt die Stadt ihre Fronfeste im Rathaus und die Haftstube im Rathausturm an das nunmehr staatliche Stadtgericht ab. Die profanierte Klosterkirche am Lilienberg und der nördlich daran anschließende Seitenflügel dient als Eisenfronfeste, als Strafvollzugsanstalt. 

5. September 1803
Das Landgericht München zieht ins ehemalige Kloster Lilienberg

Au * Das Landgericht München bezieht die Räume im ehemaligen Kloster Lilienberg. Es umfasst neben den Orten des Gerichts ob der Au das Amt Perlach vom Landgericht Wolfratshausen, das Gebiet Neuhausen vom Landgericht Dachau, die Gebiete Gauting und Germering aus dem Landgericht Starnberg sowie Fröttmaning und Garching aus dem Landgericht Kranzberg. Dazu die Orte Ismaning, Ober- und Unterföhring, Daglfing und Englschalking aus dem kurz zuvor staatlich eigenständigen Fürstbistum Freising.

1856
Die Standorte der Bezirks- und Landgerichte

München-Kreuzviertel - München-Au - München-Haidhausen * Das Bezirksgericht links der Isar residiert in der Weitegasse, der heutigen Ettstraße.

Der Sitz des Bezirksgerichts rechts der Isar befindet sich in der Ohlmüllerstraße 8 am Mariahilfplatz.

Der Amtssitz des Landgerichts links der Isar ist auf dem Lilienberg, der des Landgerichts rechts der Isar in der Kirchenstraße 6.

1956
Das Landratsamt München zieht an den Mariahilf-Platz

München-Au - München-Kreuzviertel * Nach dem Umzug des Amtsgerichts München II in die Maxburg wird das ehemalige Gerichtsgebäude am Mariahilf-Platz zum Sitz des Landratsamtes München. Nun kann auch die Kraftfahrzeugzulassungsstelle für den Landkreis München-Land vom „Lilienberg“ an den Mariahilfplatz ziehen.

24. September 1970
Das Haus des Deutschen Ostens am Lilienberg wird eröffnet

München-Au * Das Haus des Deutschen Ostens am Lilienberg wird als „Geschenk des bayerischen Staates an die vertriebenen Mitbürger“ den Heimatvertriebenen und ihren Verbänden übergeben und damit eröffnet. Die nichtrechtsfähige öffentliche Anstalt wird als Behörde des Bayerischen Staatsministeriums für Arbeit und Sozialordnung geführt.