Münchner Zeitensprünge
2000
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13. März 1598
Maximilian I. erlässt ein ausführliches Religions- und Sittenmandat

München * Herzog Maximilian I. erlässt ein ausführliches „Religions- und Sittenmandat“. Zur Überwachung der Vorschriften werden eigens geheime Kundschafter, sogenannte „Aufsteher“, bestellt. Diese Spitzel müssen jede Übertretung des Mandats anzeigen.

  • Auf Fluchen werden Strafen bis zum Verlust von Gliedmaßen und bis zum Tode ausgesetzt.
  • Übertretungen des Fastengebots müssen angezeigt werden.
  • Andersgläubige, auch Wiedertäufer, werden im Land nicht mehr geduldet.
  • Nach ketzerischen Büchern wird ohne Voranmeldung gefahndet.
  • Priesterkonkubinen werden verfolgt, gegen Unzucht, Leichtfertigkeit und ungebührliches Spielen werden Strafen ausgesetzt.
1670
Ein Charivari gegen eine gefallene stolze Jungfer

Straß bei Samerberg * 17 junge Burschen - davon mehr als die Hälfte Knechte - ziehen vor das Haus einer Kindsmutter und veranstalten dort „mit Pfeifen und Gloggen“ sowie sonstigen Lärminstrumenten - wie beim französischen Charivari - einen Mordspektakel. In den Akten wird aber weder von einem Haberfeldtreiben, noch von einen Charivari oder einer Katzenmusik gesprochen.

Das Rügeverfahren der jungen Burschen richtete sich nicht ausdrücklich gegen das sexuelle Fehlverhalten eines Mädchens, eine sogenannte Leichtfertigkeit, sondern gilt einer gefallenen stolzen Jungfer. Der Grund für die Rüge liegt - wie auch in späteren Haberfeldtreiben - im Standesunterschied zwischen dem sündigen Mann und dem leichtfertigen Mädchen, in diesem Fall zwischen einem Bauern und seiner Dirn. 

22. Dezember 1716
Das erste urkundlich nachgewiesene Haberfeldtreiben

Vagen bei Bruckmühl * Das erste urkundlich nachgewiesene Haberfeldtreiben findet in Vagen bei Bruckmühl statt. Man treibt der Ursula Steindl wegen Leichtfertigkeit. In dieser Nacht erscheinen 20 bis 30 Burschen und Männer vor dem Haus des Hannes Steindl und haben „seine Tochter zum spot in das sogenante haaber veld getriben, das sie mit allerhand iniuriosen geschray, schnalzen und stain werfen samt and. Rumorereyen veriebet“

20. Januar 1849
Ein politisches Haberfeldtreiben gegen einen fortschrittlichen Lehrer

Holzolling * In der Nacht vom 20. zum 21. Januar 1849 wird auf einer Wiese außerhalb von Holzolling ein Haberfeldtreiben abgehalten. Die Treiben finden nun schon seit einiger Zeit aus Sicherheitsgründen außerhalb der dörflichen Siedlungen statt. Getrieben wird  von 50 bis 60 Haberern. Es gilt mehreren Einwohnern des Dorfes, in der Hauptsache aber dem Lehrer Franz Xaver Bacherl.

Der Grund für das Haberfeldtreiben ist bei Franz Xaver Bacherl nicht in einer Leichtfertigkeit zu finden, sondern ist politischer Natur und zeigt damit eine völlig neue Tendenz weg vom Sittlichkeitstreiben. Der Lehrer Franz Xaver Bacherl

  • begeisterte sich für ein großes, geeinigtes Deutschland,
  • hatte einen Arbeiterverein, angelehnt an den Münchner Märzverein gegründet,
  • organisierte Versammlungen und hielt politische Reden.

Als der Holzollinger Kooperator Haid gegen den Arbeiterverein von der Kanzel predigte, schrieb Bacherl über ihn einen Artikel in der revolutionsfreundlichen, radikal-demokratischen Zeitung „Gradaus mein deutsches Volk! * Volksblatt für uneingeschränkte Freiheit“.

Daraus ergibt sich einerseits, dass das Haberfeldtreiben gegen Franz Xaver Bacherl von einem geistlichen Herrn forciert worden war, und dass andererseits die Haberer wenig sorgfältig über ihr Opfer recherchierten und wie hilflos sie im Grunde den neuen sozialen und politischen Entwicklungen gegenüber standen. Die Haberer werfen dem Lehrer vor: 

  • seinen schändlichen Artikel im „Gradaus“ und 
  • unterstellen ihm, er hätte einen „Lumpenverein“ gegründet,
  • den Opferstock ausgeraubt und
  • die Vorhänge aus dem Beichtstuhl gestohlen, um sich daraus einen Frack schneidern zu lassen.