Münchner Zeitensprünge
2000
0 Chronik 2026
1841
Lola Montez befasst sich mit den modernen spanischen Tänzen

London * Eliza oder Betty James [= Lola Montez] befasst sich mit den damals modernen spanischen Tänzen und besucht einige Ausbildungsstunden bei einer Tanzlehrerin in London. Seit dieser Zeit gibt sie sich als spanische Adelige mit dem exotischen Namen „Maria de los Dolores Porrys y Montez” aus.

Bald stellten sich die ersten Verehrer aus den besten Londoner Kreisen ein und schon erscheint ihr Name in allen Zeitungen.  Damit beginnt der Karriere-Stern der „Donna Lola Montez vom Teatro Real, Sevilla” zu leuchten.  

Das gebildete England begeistert sich seit den Dreißiger Jahren des 19. Jahrhunderts an Spanien und den von dort stammenden Tänzen. 

11. November 1871
Die Kreislehrerinnenbildungsanstalt für Oberbayern wird gegründet

München * Die Kreislehrerinnenbildungsanstalt für Oberbayern wird als Lehranstalt für weltliche Lehrerinnen durch einen Beschluss des Bayerischen Landtags gegründet. Damals werden Schulen nur von klösterlichen Lehrerinnen geleitet. Für interessierte und begabte Frauen ist es jedoch nur über Einrichtungen dieser Art möglich, eine beruflich gehobene Qualifikation zu erreichen und damit zu gesellschaftlichem Ansehen zu kommen.

Da die Universitäten „frauenfrei“ gehalten werden, ist der Beruf der Volksschullehrerin eine der wenigen, möglichen Alternativen. 

14. Oktober 1872
Die Kreislehrerinnenbildungsanstalt zieht in die Ludwigstraße

München-Maxvorstadt * Die Kreislehrerinnenbildungsanstalt für Oberbayern hat im Gebäude des Damenstifts an der Ludwigstraße ihre neue Unterkunft gefunden. Die Lehramtsaspirantinnen müssen eine höhere Erziehungs- und Unterrichtsanstalt besuchen und anschließend eine zweijährige Fachausbildung durchlaufen, werden aber nicht in den gleichen Fächern ausgebildet wie die Männer.

Behörden und Lehrer sehen die Frau in der Schule - zwar als einen hübschen, aber dennoch - als Ärgernis erregenden Fremdkörper an. Kritiker betonen, dass der Körper der Lehrerinnen „den Anstrengungen des Schulberufs weniger gewachsen ist als der der Männer. Wir Deutsche aber, die dem konzentrischen Drucke aller Völker Europas ausgesetzt sind, können die Verweiblichung am allerwenigsten brauchen. Wir können uns in unserer Stellung nur halten aufgrund jener harten Männertugenden, die das schönste Erbteil des deutschen Volkes sind.“

  • Die Lehrerinnen werden von ihrem männlichen Kollegen verteufelt, obwohl ihr Lohn sowieso schon geringer als der ihrer männlichen Kollegen ist.
  • Außerdem haben die meisten weiblichen Lehrkräfte keine feste Anstellung und kommen über die untersten Stufen der Hierarchie nicht hinaus.
  • Hinzu kommt noch ein strenges Zölibat, ein Heiratsverbot. 
  • Das verordnete Eheverbot für die Lehrerinnen ist ein wirksames Mittel, die Quote der weiblichen Lehrkräfte niedrig zu halten.  

Die Unvereinbarkeit zwischen Ehe und Lehrberuf wird begründet und verteidigt. So kommt der Bayerische Landtag zur Erkenntnis, dass das Eheverbot „einem dem Interesse der Schule schädlichen Widerstreit zwischen den Pflichten einer Frau als Lehrerin und als Ehefrau“ zuvorkomme. 

um 1900
Einstellungsbedingungen für Frauen im Fernsprechdienst

München * Für Frauen im Fernsprechdienst gelten folgende Einstellungsbedingungen: 

  • „Die Bewerberinnen - Mädchen oder kinderlose Witwen - müssen
  • zwischen 18 und 25 Jahre alt sein, 
  • eine gute häusliche Erziehung erhalten und
  • sich sittlich tadellos geführt haben,
  • von entstellenden Gebrechen frei und
  • körperlich vollkommen gesund sein,
  • namentlich ein gutes Seh- und Hörvermögen sowie
  • normale Atmungswerkzeuge besitzen und
  • nicht zu Ohrenleiden, Nervosität und Bleichsucht neigen.
  • Zur Einstellung als Telegraphengehülfin ist im allgemeinen eine Körpergröße von mindestens 158 cm erforderlich.
  • Die Bewerberinnen dürfen keine Schulden haben.
  • Es können in der Regel nur solche Bewerberinnen angenommen werden, welche in dem Orte der Beschäftigung dauernd festen Familienanhalt durch nahe Verwandte haben und bei diesen wohnen.
  • Ausnahmen hiervon unterliegen der Genehmigung der Ober-Postdirektion. [...]  
  • Die Beschäftigung ist eine widerrufliche und gewährt keinen Anspruch auf Zulagen, Unterstützungen usw.
  • Die Verheiratung hat den Verlust der Stelle zur Folge.“

Neben den günstigen Lohnkosten werden die Damen auch wegen ihrer - als weibliche Sozialisation beschriebenen - geschlechtsspezifischen Eigenschaften wie Einfühlungsvermögen, Aufmerksamkeit, Genauigkeit, Höflichkeit, Geduld, einfach „die ausgleichenden und vermittelnden Qualitäten der Frau“, eingestellt. Gerade in der Anfangsphase des Vermittlungsdienstes müssen die Frauen die Pannen, Störungen und Kapazitätsprobleme der Technik mit ihrer „natürlichen Veranlagung“ ausgleichen.

  • Sie kommen meistens aus gutem Hause,
  • sind unverheiratet,
  • besitzen eine ordentliche Schulbildung - zum Teil sogar mit Fremdsprachenkenntnissen - und
  • verfügen über einen einwandfreien Leumund.

Mit diesen Voraussetzungen garantieren sie ein adäquates Benehmen im Umgang mit den „sozial hochgestellten Telefonabonnenten“. Aus einer Vielzahl von Bewerberinnen können die bestqualifiziertesten Frauen ausgewählt werden, die aufgrund ihrer Vorbildung, Sozialisation und Jugend als hoch motivierte Arbeitskräfte mit wenig anderen Berufs- oder Aufstiegschancen anerkannt sind. Die jungen Damen haben eine Aufnahmeprüfung in Rechnen, Geographie und Aufsatz zu absolvieren. Nach einer halbjährigen Probezeit müssen sie eine mündliche Prüfung ablegen und praktisch beweisen, dass sie Telefon- und Telegrafenapparate bedienen können.

Die Tätigkeit in der Telefonvermittlung wird jetzt als dauerhafte Beschäftigung für Frauen verstanden. Wie schwer der Beruf der Telefonistin war, hängt von einer Reihe von Faktoren ab, beispielsweise von der Größe der Stadt und der Art der Vermittlungsstelle. Die Arbeit einer Ortsvermittlungskraft gilt als monoton und - darüber sind sich die Arbeitsmediziner einig - stellt hohe Anforderungen an das Nervensystem. „Eine über mehrere Jahre tätige Telephonistin musste einfach hysterisch werden“.

  • Die wöchentliche Arbeitszeit schwankt - je nach Schwere des Dienstes - zwischen 42 und 48 Stunden, 
  • nur jeder dritte Sonntag ist frei.
  • Die Dienstschicht dauert elf Stunden;
  • Urlaub gibt es keinen.

Der Durchschnittsverdienst einer Telefonvermittlungskraft liegt etwas über dem von weiblichen Kaufhausangestellten und etwas unterhalb der Einkünfte von Lehrerinnen. Nur einzelne Kräfte können zur Aufsicht aufrücken.

Während des Dienstes ist das Tragen einer einheitlichen Dienstbluse aus dunkelblauem Stoff vorgeschrieben, da man befürchtet, dass „bei der Eigenart der weiblichen Natur nur zu leicht ein gegenseitiges Überbieten in der äußeren Erscheinung Platz greifen würde“

um 1903
Michael Faulhaber stuft Frauen als „Menschen zweiter Wahl“ ein

Straßburg - Speyer * Bis zu seiner Ernennung zum Bischof von Speyer im Jahr 1911 ist Michael Faulhaber Inhaber eines Lehrstuhls eines Professors für alttestamentarische Exegese und biblische Theologie an der Kaiser-Wilhelm-Universität in Straßburg. 

Bereits während dieser Zeit nimmt er ultrakonservative Positionen ein. Unter anderem stuft er Frauen als „Menschen zweiter Wahl“ ein, wenn er sagt: „Die hausrechtliche Stellung der Frau ist dem Gotteswort umzirkelt, das Weib soll die Gehilfin des Mannes sein. [...] Diese untergeordnete Stellung ist der ursprüngliche Wille des Schöpfers.“  

Demzufolge ist auch die Entscheidung der Reichsregierung, wonach eine verheiratete Frau auch Lehrerin werden darf, gegen den Willen Gottes. Er bezeichnet die Regelung als eine „Missgeburt mit einem doppeltem Gesichte, weil man nicht im Nebenamt Mutter sein und weil eine Person nicht zwei Berufe erfüllen kann“.

Natürlich hat die Kirche nichts gegen die Frauenbildung, doch auf den Hochschulen sollen die Damen die Ausnahme und in der Kirche haben sie stumm zu sein. Gerne zitiert er das Paulus-Wort: „Wenn sie [die Frauen] lernen wollen, sollen sie zu Hause ihre Männer fragen. Es ist eine Schande, wenn in den gottesdienstlichen Versammlungen eine Frau das Wort nimmt.“

2. August 1914
Die Stadt hat sich durch den Krieg sofort verändert

München * Den Frauen werden Sanitätskurse angeboten, da nur wenige über entsprechende Kenntnisse verfügen. Pensionierte Lehrerinnen und Lehrer werden aufgefordert, sich für die Dauer der Schulferien um die Kinder zu kümmern. Nicht eingezogene Studenten und alle in den Wehrkraftvereinen organisierten Jugendlichen sollen sich als Erntehelfer melden. 

Schauspieler und Autoren sollen während der Dauer des Krieg auf ihre Tantiemen verzichten und sich mit dem Zehrpfennig für Speise und Trank begnügen. Theaterdirektoren sollen ihren Ausstattungsetat möglichst weit herunterfahren: „Das Publikum wird in diesen Zeiten eine einfache Ausstattung und andere Mängel gerne in Kauf nehmen. Spielt deutsche und patriotische Stücke zu mäßigen Preisen“.  

Hausbesitzer klagen, dass viele Mieter infolge des Kriegszustandes keine Miete zahlen wollen. 

30. Dezember 1918
Die Bedeutung des Wahlrechts für die Frauen in freien Berufen

München * In der gut besuchten Versammlung der Frauengruppe der Deutschen Volkspartei (Deutsche Demokratische Partei) sprechen die Referentinnen über  

  • die Bedeutung des Wahlrechts für die Frauen in freien Berufen und  
  • die Aufgabe der nun zur politischen Reife gelangten Lehrerin, die die „Jugend im staatsbürgerlichen Unterricht auf die Wichtigkeit des Wahlrechts vorbereiten soll“
10. April 1919
Der Verband sozialistischer Lehrer und Lehrerinnen Baierns

München * Der Verband sozialistischer Lehrer und Lehrerinnen Baierns gibt folgende Erklärung ab:  

  • „Die Räterepublik ist ausgerufen. Das Volk hat die Macht übernommen. Der Kapitalsmus wird vernichtet. 
  • Frei soll die Schule sein. Das Zerrbild des Armen, abhängigen Schulmeisters ist für immer vernichtet. 
  • Jetzt sind auch wir frei von Kirche und Juristerei. 
  • Helft mit am Siege der Räterepublik!“ 
11. April 1919
Gustav Landauer führt Sozialreformen im Bildungsbereich durch

München * Gustav Landauer, der Volksbeauftragte für Volksaufklärung, führt in der kurzen Zeit der (sozialistischen) Räterepublik Baiern einige Sozialreformen im Bildungsbereich ein. Nachdem das Erziehungswesen durch die Regierung Eisner auf eine staatliche Grundlage gestellt worden war, führt Landauer folgende Neuerungen ein:

  • Die Einheitsschule für alle Schüler vom 7. bis zum 13. Lebensjahr,
  • die Handwerksschulen für die praktische Ausbildung,
  • die Mittelschulen für die weiterführende geistige Ausbildung.
  • Die Abschaffung der Prügelstrafe,
  • die Aufhebung des Zölibats für Lehrerinnen und
  • die Wahl von Schulräten, in die Lehrer, Eltern und Schüler gewählt werden.
  • Die Kirche spielt in diesem Erziehungskonzept keine Rolle mehr.
  • Ein neues Hochschulprogramm für die zweitgrößte deutsche Universität in München wird entwickelt.
  • Der Lehrkörper und die Studenten sollen auf rechtsextremistische Aktivitäten überprüft werden. 
1921
Das Reichsgericht erklärt bayerischen Alleingang für verfassungswidrig

Berlin - München * Das Reichsgericht erklärt den bayerischen Alleingang der Unvereinbarkeit zwischen Ehe und Lehrberuf, also das Zölibat für Lehrerinnen, für verfassungswidrig und beendet.  

Trotzdem kommt es in Bayern immer wieder zu Entlassungen verheirateter Frauen. Selbst Dienstwohnungen I. Ordnung können Lehrerinnen nicht erhalten, da sie den männlichen Lehramtsinhabern vorbehalten sind. 

um 30. Januar 1933
Mit dem Nationalsozialismus kommt das Eheverbot für Lehrerinnen zurück

Deutsches Reich * Mit dem Nationalsozialismus kommen die alten, stockkonservativen Töne wieder zurück. Die NS-Machthaber entlassen alle verheirateten Lehrerinnen und kürzen den verbliebenen das Gehalt um zehn Prozent. 

Die Meinung, „die deutsche Mutter gehört zu den Kindern nach Hause“, ändert sich programmatisch erst wieder, nachdem die Lehrer zum Kriegsdienst eingezogen worden sind. Nun darf die Frau wieder einmal ihren Mann stehen.

24. Juni 2018
Saudi Arabien erlaubt den Frauen das Autofahren

Saudi Arabien * Saudi Arabien erlaubt als letztes Land der Welt den Frauen das Autofahren. Dazu mussten seit September 2017 die notwendigen praktischen Voraussetzungen geschaffen werden - etwa um Fahrlehrerinnen einzustellen und Verkehrspolizisten im Umgang mit Frauen im Straßenverkehr zu schulen.

Von einer Gleichberechtigung von Mann und Frau ist das Land jedoch noch weit entfernt.