Münchner Zeitensprünge
2000
0 Chronik 2026
um 1612
Das eigenständige Gericht ob der Au negst München wird eingerichtet

Au - Haidhausen * Nachdem der für die Au und Haidhausen zuständige Richter von Wolfratshausen und der Amtmann von Perlach den Verhältnissen in diesen Ortschaften nicht mehr gewachsen sind, werden für diese Ansiedelungen ein eigenständiges Gericht eingerichtet: das „Gericht ob der Au negst München“, in das Obergiesing und Bogenhausen „aus bedenklichen Ursachen“ ausdrücklich nicht einbezogen wird. 

Es ist allerdings kein selbstständiges Landgericht, sondern ein Niedergericht, deren hochgerichtlichen Funktionen auch weiterhin vom Landrichter in Wolfratshausen wahrgenommen werden. Das Gericht ob der Au ist letztlich nichts anderes als eine Hofmark unter der Gerichtsbarkeit des Hofoberrichteramtes. 

Der Grund dafür liegt in der besonderen Entwicklung dieser Vororte. Au und Haidhausen besitzen durch den starken Zuzug von Tagelöhnern mit ihren Familien eine völlig andere, vorwiegend gewerblich geprägte Sozialstruktur. Die sie umgebende Dörfer sind dagegen bäuerlich organisiert. 

Viele Tagwerkerfamilien folgen, oft aus blanker Not heraus, den Verheißungen der Stadt. Da ihnen eine Niederlassung innerhalb Münchens jedoch nicht erlaubt ist, siedeln sie sich unmittelbar außerhalb des Münchner Burgfriedens an. Jede Hochkonjunktur im Münchner Bauwesen führt zu einem erneuten Zustrom von Arbeitskräften und ihren Familien aus dem umliegenden Land. 

Zu den Tagwerkerfamilien gesellen sich verarmte Stadtbewohner und Handwerker, die von den Zünften - aus Furcht vor wachsender Konkurrenz - nicht aufgenommen werden. Hinzu kommen Kranke und Bettler, Kleingewerbetreibende, Landstreicher sowie Menschen am Rand der Gesellschaft: Arme, Unehrliche und auch Kriminelle. Kurz gesagt: all jene Personen, die die Bewohner der Residenzstadt lieber außerhalb ihrer Stadttore sehen. 

Januar 1620
Die Schanzarbeiten beginnen vor dem Schwabinger Tor

München-Graggenau * Die Schanzarbeiten,beginnen vor dem Schwabinger Tor und verlaufen in Richtung Kosttor. 200 Männer und 300 Frauen werden von der Stadt für die Arbeiten am Festungsbau bezahlt.

  • Straftäter werden nicht mehr des Landes verwiesen, sondern zum Schanzbau zwangsverpflichtet,
  • Bettler und Landstreicher aus allen Rentämtern werden dem Großbauvorhaben zugeführt.

Im ersten Jahr sind etwa 2.000 auswärtige Arbeiter in München im Ausbau der Festung beschäftigt.

28. November 1816
Eine Verordnung über Zwangsarbeitshäuser

München - Königreich Baiern * Eine Verordnung über Zwangsarbeitshäuser regelt, dass in diese Einrichtungen nicht nur lästige Bettler und Landstreicher, sondern auch

  • „Menschen von fortgesetztem schlechten Lebenswandel, die sich dem Müßiggange, der Unsittlichkeit und öffentlichen Ausschweifungen ergeben und dadurch,
  • sowie durch Widerspenstigkeit und Ungehorsam gegen Eltern und Vorgesetzte Unordnung, Gefahr und Verderben in die Familie und Gemeinde bringen“ untergebracht werden können.