Münchner Zeitensprünge
2000
0 Chronik 2026
5. September 1803
Das Landgericht München zieht ins ehemalige Kloster Lilienberg

Au * Das Landgericht München bezieht die Räume im ehemaligen Kloster Lilienberg. Es umfasst neben den Orten des Gerichts ob der Au das Amt Perlach vom Landgericht Wolfratshausen, das Gebiet Neuhausen vom Landgericht Dachau, die Gebiete Gauting und Germering aus dem Landgericht Starnberg sowie Fröttmaning und Garching aus dem Landgericht Kranzberg. Dazu die Orte Ismaning, Ober- und Unterföhring, Daglfing und Englschalking aus dem kurz zuvor staatlich eigenständigen Fürstbistum Freising.

1812
Der Streit um die Zugehörigkeit der Irrenanstalt

Vorstadt Au - Untergiesing * Nach der Trennung der Lohe und der Falkenau von der Vorstadt Au bleibt die Irrenanstalt zunächst innerhalb der Auer Gemarkung. Dagegen protestiert die Anstaltsverwaltung und erreicht die Zuordnung zur Gemeinde Giesing.

Da jedoch das königliche Landgericht München, „das wegen der verhaßten und gegen dessen Willen erwirkte allerhöchst genehmigten Trennung der Loh und Falkenau immer feindselig für die Gemeinde Giesing gestimmt war“, darüber keinerlei Aufzeichnungen führt, kommen die Auer - clevere Vorstädter mit viel Phantasie im Geldeintreiben - dreißig Jahre später auf die Idee, von den Giesingern die Rückvergütung von 1.515 Gulden für den Malzaufschlag zu verlangen, die die Gemeinde Giesing - nach Auffassung der Auer - seit über zehn Jahren zu Unrecht erhalten hat.

Diese Biersteuer muss - für das in der Anstalt ausgeschenkte Bier - an die zugehörige Gemeinde bezahlt werden. Die Giesinger wehren sich dagegen.

6. August 1824
Die Zahl der auf dem Oktoberfest zugelassenen Bierwirte wird festgelegt

München-Theresienwiese * In einer gemeinsamen Bekanntmachung der Polizeidirektion, des Landgerichts und des Magistrats der Stadt München wird die Zahl der auf dem Oktoberfest zugelassenen einheimischen (hiesigen) Bierwirte und Brauer auf 18 festgelegt. Im Losverfahren werden in einem Jahr die ersten 18, im nächsten Jahr die zweiten 18 Bewerber berücksichtigt. 

Zudem sind auch vier Wirte aus dem umliegenden Landgericht München zuglassen. Ihr Standort ist auf der Theresienhöhe.

6. März 1837
Die Zugehörigkeit der Ramersdorfer Lüften zum Landgericht Au

Haidhausen - Ramersdorf * In der Auseinandersetzung um die Zugehörigkeit der Ramersdorfer Lüften zum Landgericht Au wird folgendes festgelegt:

„Zur Beseitigung der Nachteile, welche die gegenwärtig bestehende teilweise Unterordnung der Landgemeinde Ramersdorf unter die Landgerichte Au und München zur Folge hat, haben S.M. der König [...] zu beschließen geruht, daß der dem Steuerdistrikt Haidhausen und infolgedessen bisher dem Landgericht Au angehörige Teil der Landgemeinde Ramersdorf dem Landgericht München, welchem bereits der größere Teil dieser Gemeinde angehört, sowohl in Bezug auf Justizpflege als auch auf Administration zugewiesen und demnach der Landgemeinde Ramersdorf in ihrem ganzen Umfang und in jeder Beziehung des landgerichtlichen Geschäftskreises einem und demselben Landgericht untergeordnet werde.“

Das ist zwar sehr positiv formuliert, doch werden damit lediglich die Ramersdorfer Lüften in den Bezirk des Landgerichts München überstellt, nichts aber am Bestand der Gemeinde Ramersdorf und an der Zugehörigkeit zum Steuerdistrikt Haidhausen verändert.
Außerdem werden die „Lüftler“ - aufgrund der weiten Wege - nach Haidhausen eingepfarrt.

21. Dezember 1926
Einstweilige Verfügung gegen das Valentin-Bühnenstück „Im Senderaum“

München * Theaterdirektor Hermann Haller, der im Berliner Admiralspalast seine bekannte „Haller Revue“ aufführt, erwirkt am Landgericht München I eine einstweilige Verfügung gegen das Valentin-Karlstadt-Bühnenstück „Im Senderaum“

Es geht dabei um Plagiatsvorwürfe gegen Karl Valentin, wobei nicht der Münchner Komiker, sondern der Leiter des Deutschen Theatern, Hans Gruß, der das Valentin-Bühnenstück „Im Senderaum“ aufgeführt hat, im Mittelpunkt der Auseinandersetzungen steht. 

Hermann Haller behauptet in seiner Anklageschrift, dass Karl Valentin sein später entstandenes Bühnenstück „Im Rundfunksenderaum“ aus dem Sketch „Hinter den Kulissen des Rundfunks“ von Roland Jeans aus Hermann Hellers Revue „An und Aus“ geklaut hätte. Der Kläger verlangt die 

  • Unterlassung der weiteren Karl-Valentin-Aufführungen, 
  • Rechnungslegung über die aus den bisherigen Aufführungen erzielten Einnahmen 
  • und natürlich Schadensersatz.
5. Januar 1927
Das Landgericht München I hebt die einstweilige Verfügung wieder auf

München * Das Landgericht München I hebt in der Widerspruchsverhandlung die einstweilige Verfügung wieder auf, die Hermann Haller gegen das Valentin-Karlstadt-Bühnenstück „Im Senderaum“ am 21. Dezember 1926 erwirkt hatte. 

Theaterdirektor Hermann Haller zieht nach dieser Niederlage vor das Oberlandesgericht München. Und nachdem er auch dort nicht zu seinem Recht kommt, zieht er vor das Reichsgericht in Leipzig. 

18. April 1928
Das Reichsgericht in Leipzig beendet den Plagiats-Rechtsstreit

Leipzig * Das Reichsgericht in Leipzig beendet einen Rechtsstreit in letzter Instanz, in dem es um Plagiatsvorwürfe gegen Karl Valentin geht. Der Prozess dauert bereits eineinhalb Jahre und ist vom Berliner Theaterdirektor vom „Admiralspalast“, Hermann Haller, mit außergewöhnlicher Heftigkeit durch drei Instanzen durchgepeitscht worden. Vom Landgericht München I über das Oberlandesgericht München bis hinauf zum Reichsgericht in Leipzig.

Hermann Haller hat den Direktor des Deutschen Theaters in München, Hans Gruß, verklagt, weil er das Valentin-Bühnenstück „Im Senderaum“ aufführte und verlangt dafür Schadensersatz. Der Kläger behauptet, dass Karl Valentin sein Bühnenstück „Im Senderaum“ aus dem Sketch „Hinter den Kulissen des Rundfunks“ von Roland Jeans aus Hermann Hellers Revue „An und Aus“ geklaut hätte.

Das höchste deutsche Gericht kommt jedoch zur Auffassung, dass sich Valentins Werk grundlegend vom Sketch von Roland Jeans unterscheidet und es sich dabei um zwei völlig eigenständige Arbeiten handelt. Der Plagiatsvorwurf gegenüber Karl Valentin und alle sonstigen Beschuldigungen werden vom Gericht als völlig haltlos zurückgewiesen.

In der Urteilsbegründung heißt es: Der Vergleich der beiden Stücke „beweise auf das bündigste, dass Karl Valentin nicht das vorbestehende Bühnenstück von Roland Jeans nachgeschrieben, sondern etwas völlig anderes eigenschöpferisch neu geschaffen habe“.

Damit stellt das Reichsgericht auch fest, dass Valentin gar nicht in der Lage ist, „etwas Vorgegebenes nachzumachen, gar nachzuschreiben oder auch nur nachzuspielen“

17. Januar 1990
Landgericht München: „Das Oktoberfest ein Fest des Münchner Bieres“

München - München-Theresienwiese * Prinz Luitpold von der Kaltenberger Brauerei richtet im Bamberger Haus in München eine Hausbrauerei ein, um dort Münchner Bier zu brauen und über diesen Weg auf die Wiesn zu kommen. Seine Klage vor dem Landgericht München wird jedoch abgewiesen. In der Urteilsbegründung heißt es ausdrücklich, dass „das Oktoberfest ein Fest des Münchner Bieres ist“.

2003
Die ehemaligen Wiesnwirte Weinfurtner stehen erneut vor Gericht

München-Theresienwiese * Die ehemaligen Wiesnwirte Marianne und Anton Weinfurtner stehen erneut wegen Steuerhinterziehung vor Gericht. Das Landgericht München I geht von einem Schaden von 1,5 Millionen Euro für den Fiskus aus.

Marianne Weinfurtner, die das Gericht für die treibende Kraft hält, wird wegen vier und ihr Mann Anton wegen drei Fällen der „Umsatzsteuerverkürzung“ schuldig gesprochen. Ins Strafmaß einbezogen wird eine Verurteilung der Eheleute zu je zwei Jahren mit Bewährung aus dem Jahr 2001. Das Urteil ist bereits rechtskräftig.

Anton Weinfurtner und seine am Unternehmen beteiligte Ehefrau und Buchhalterin haben laut dem früheren Urteil den „Fiskus getäuscht, wo immer sich Gelegenheit bot“. Frau Weinfurtner wird zu viereinhalb Jahren, Herr Weinfurtner zu dreieinhalb Jahren Haft verurteilt. 

15. November 2013
Klageerhebung gegen den Wiesnwirt Sepp Krätz

München * Die Staatsanwaltschaft erhebt Klage beim Landgericht München wegen des Verdachts der Steuerhinterziehung gegen den Wiesnwirt Sepp Krätz. Ihm wird vorgeworfen, in seinem Oktoberfestzelt „Hippodrom“ und im „Andechser am Dom“ mit illegalen Tricks Steuern „gespart“ zu haben. Mit der Anklage wird die Zulassung des Wirts auf der Wiesn gefährdet. 

13. März 2014
Das Landgericht verurteilt Uli Hoeneß wegen Steuerhinterziehung

München * Die Steuerschuld des Bayern-Präsidenten Uli Hoeneß hat sich um weitere 1,26 Millionen Euro erhöht. Der Solidaritätszuschlag muss noch einberechnet werden. Die Summe kann noch weiter steigen, weil sie von den Steuerfahndern bisher nur überschlägig berechnet worden ist. 

Das Landgericht München II verurteilt Uli Hoeneß wegen Steuerhinterziehung in Höhe von 28,46 Millionen Euro zu einer Haftstrafe von dreieinhalb Jahren. Die Staatsanwaltschaft hat fünfeinhalb Jahre Haft gefordert. Die Anwälte des FC-Bayern-Präsidenten kündigen umgehend Revision beim Bundesgerichtshof in Karlsruhe an. Bis das Urteil rechtskräftig ist, bleibt Uli Hoeneß auf freiem Fuß.

13. März 2014
Sepp Krätz handelt mit dem Landgericht einen Deal aus

München * Sepp Krätz handelt mi dem Landgericht München I einen Deal aus. Vor Gericht gibt der Wiesnwirt Steuerverkürzungen zu. So hat er in seinem Wiesnzelt Hippodrom rund 988.000 Euro und in seinem Innenstadtlokal Andechser am Dom etwa 115.000 € Steuern hinterzogen. Im Gegenzug sichert ihm das Gericht eine Freiheitsstrafe von eineinalb bis maximal zwei Jahren auf Bewährung zu. Der Prozess geht weiter.

Für den Erfolgsgastronomen Krätz kann das - durch die Entziehung der Schankkonzession durch das Kreisverwaltungsreferat - dennoch das Aus als Wiesnwirt, für die Genehmigung zum Frühlingsfest und für die Schankkonzession im Andechser am Dom bedeuten.

28. März 2014
Sepp Krätz erhält eine Bewährungs- und eine Geldstrafe von 570.000 €

München * Sepp Krätz wird von der Wirtschaftsstrafkammer am Landgericht München I in 36 Fällen wegen Steuerhinterziehung zu einer Freiheitsstrafe von einen Jahr und zehn Monaten auf Bewährung und einer Geldstrafe von 570.000 Euro verurteilt.

Das Kreisverwaltungsreferat hat dem Wiesnwirt vom Hippodrom bereits mitgeteilt, dass er nicht mehr auf‘s Frühlingsfest darf und seine Schanklizenz für seine Wirtschaft Andechser am Dom verlieren wird. Weil er dadurch kein Wirt mehr ist, kann er sich auch nicht für‘s Oktoberfest bewerben. 

28. April 2014
Siegfried Able übernimmt das ehemalige Hippodrom als Marstall

München-Theresienwiese * Der Ausschuss für Arbeit und Wirtschaft befasst sich mit der Frage, wer die Nachfolge für Ex-Wiesnwirt Sepp Krätz im Hippodrom antreten soll. Sepp Krätz war am 28. März von der Wirtschaftsstrafkammer am Landgericht München I in 36 Fällen wegen Steuerhinterziehung zu einer Freiheitsstrafe von einen Jahr und zehn Monaten auf Bewährung und einer Geldstrafe von 570.000 Euro verurteilt. Seine Schanklizenz für den Andechser am Dom hat er bereits verloren, das selbe Verfahren für die Waldwirtschaft in Großhesselohe wird im Mai angeschlossen.

Das Wirtezelt wird Siegfried Able, der bisherige Wirt der Kalbskuchl auf der Wiesn, übernehmen. Er ist Betreiber des See-Biergartens Lerchenau mit 1.200 Plätzen, des Eiszaubers am Stachus und seit 2008 auch der Kalbskuchl. Zudem gehören ihm Pizza-Stände im Stachus-Untergeschoss und im Hauptbahnhof, in Letzterem auch der Süßigkeitenstand Münchner Zuckerl. Im Tierpark Hellabrunn hat er einen Biergarten, ein Café und einen Fish-and-Chips-Stand.

Siegfried Able wird das Hippdrom in Marstall umbenennen. Auch das Festzelt wird vollkommen neu gestaltet. Seine Kalbskuchl mit 300 Plätzen übernimmt Erich Hochreiter, der Wirt des Biergartens am Viktualienmarkt.

Der Besetzung des Wirtezeltes auf der Wiesn gehen hinter den Kulissen heftige Auseinandersetzungen. Deutlich und laut fällt die Kritik an dem seit 1980 praktizierten Vergabesystem der Stadt aus, das zwar korrekt abgewendet worden sei, aber aus einer Zeit stammt, als Volksfeste noch ein reines Reisegewerbe waren.  

Unangenehm heftig fällt die Kritik des Sprechers der Wiesnwirte, Toni Roiderer, aus. Für ihn ist der „Emporkömmling“ Siegfried Able nur ein „Kioskbetreiber“, der nie „Wunschkandidat“ war. Die etablierten Wiesnwirte wollen sogar ernstlich prüfen, ob sie ihn überhaupt in ihrem Kreis aufnehmen wollen.