Münchner Zeitensprünge
2000
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um 1480
Die Münchner Franziskaner leben von Almosen

München-Graggenau * Die Münchner Franziskaner leben nach der Klosterreform in erster Linie von Almosen. Ihre Klosterbrauerei entsteht erst nach Einführung der strengen Observanz als neuer Erwerbszweig. Traditionell bilden zudem die Gebühren für Bestattungen und dem Lesen von Messen auf dem bei den Münchner Bürgern beliebten Klosterfriedhof eine Einnahmequelle.

Als neuer Hausbetrieb entsteht im Münchner Kloster eine Tuchmanufaktur. Sie beliefert die gesamte Provinz mit Stoffen für den Habit und Wolldecken. 

An handwerklich ausgebildeten Laienbrüdern mangelt es nicht, verfügt doch der umfangreiche Konvent durchschnittlich über siebzig Mönche. Auch das Studium der Kleriker findet im eigenen Haus statt.

1740
Im Hieronymiten-Kloster leben acht Patres und drei Laienbrüder

München-Lehel * Entgegen der Abmachung leben in dem kleinen Hieronymiten-Kloster neben der Sankt-Anna-Kirche acht Patres und drei Laienbrüder.  

Zu dieser Zeit ist die Ausstattung der Rokoko-Kirche fast vollendet. Über dem Tabernakel des Hochaltars ist eine Marien-Ikone aus den Türkenkriegen aufgestellt worden, vor dem die Mönche täglich die Lauretanische Litanei beten, wofür sie als kurfürstliche Stiftung jeden Tag zwölf Maß Weißes Bier erhielten. 

um 1750
Die Franziskaner-Provinz in Kurbaiern

Kurfürstentum Baiern * In Kurbaiern gibt es 25 Franziskaner-Konvente, neun Hospize und drei Residenzen, worunter man kleine Niederlassungen verstand. Der Personalbestand liegt bei 700 Patres, 100 Kleriker und 200 Laienbrüder. Dazu sind der Provinz noch etwa 300 Nonnen - Klarissen und Tertianerinnen - unterstellt.

April 1799
Das Paulanerkloster in der Au wird aufgehoben

Au * Das Paulanerkloster in der Au wird auf Wunsch des Konvents aufgehoben. Zur Ausübung der pfarramtlichen Funktionen beziehen die Mönche das ehemalige Lustschloss Neudeck. Betroffen sind 13 Patres und zwei Laienbrüder. 

25. Januar 1802
Dekret zur Aufhebung der Bettelordensklöster in Baiern

Kurfürstentum Baiern * Das kurfürstliche Dekret zur Aufhebung der Bettelordensklöster in Baiern beginnt mit der Feststellung,

  • dass die Bettelorden die „Fortpflanzung des Aberglaubens und der schädlichen Irrtümer“ begünstigen und
  • die Entstehung und Entwicklung „richtiger Begriffe der moralischen Bildung im Volke“ verhindern,
  • weshalb die fortdauernde Existenz der Mendikantenklöster zwecklos und schädlich für die Bürger ist.  

In Altbaiern sind davon einundneunzig derartige kirchliche Einrichtungen betroffen. In München sind folgende Bettelorden betroffen: Kapuziner, Franziskaner, Karmeliten, Karmelitinnen, die Benediktinerinnen am Lilienberg , die Paulanerinnen im Lilienthal und das Pütrichkloster. 

Zur zweckmäßigen Einrichtung der Bürger- und Landschulen wird ein Schulfonds eingerichtet, der aus dem Vermögen der aufgehobenen Orden gebildet wird, da es an anderweitigen staatlichen Mitteln mangelt.

Zur sofortigen Verminderung der Insassen werden

  • alle Ausländer, das heißt, die nicht in Pfalzbaiern geborenen Klostermitglieder, in ihre Heimat geschickt,
  • die Laienbrüder in die Prälatenklöster versetzt und
  • Kleriker, die noch keine Profeß abgelegt haben, entlassen.
  • Neuaufnahmen und das Überwechseln von Ordensangehörigen in andere Klöster wird streng untersagt.
  • Priestermönche können unter bestimmten Voraussetzungen in den Weltpriesterstand übertreten, was dem Staat die Pensionskosten einsparen hilft.
  • Alle übrigbleibenden Klosterindividuen sollen in Zentralklöster - in Wirklichkeit Aussterbeklöster - ihres Ordens verbracht werden.
  • Außerdem ist den Franziskanern künftig nur noch Predigt und Beichthören in der eigenen Ordenskirche erlaubt, jedoch keinerlei Seelsorgeaushilfe.
  • Dazu unterstehen sie der verschärften Aufsicht der zuständigen Landrichter.

Als Unterhalt für die Franziskaner setzt man, da ihnen das Almosensammeln verboten worden ist, jährlich 125 Gulden fest, zahlbar aus dem Vermögensfonds der nichtständischen Klöster.

  • Der Inhalt des Aufhebungsdekretes wird öffentlich nicht bekannt gemacht.
  • Die ganzen Vorbereitungen der staatlichen Klosteraufhebungen laufen bis zur Ausführung im Wesentlichen geheim.
  • Das verstärkt die Unsicherheit und lässt jede Gegenwehr erlahmen.
  • Ebenfalls besteht Unkenntnis über die Befugnisse der eingerichteten Spezialkommission. 

Ausgenommen vom kurfürstlichen Aufhebungs-Dekret der Bettelordensklöster sind - aufgrund ihrer Tätigkeit in der Krankenpflege beziehungsweise im Schulwesen - die Klöster der Barmherzigen Brüder sowie der Englischen Fräulein und der Elisabethinerinnen. Das Kloster der Ursulinen in München wird mit den Nonnen de Notre Dame in Nymphenburg vereinigt.

In der Haupt- und Residenzstadt München gibt es nur ein ständisches Kloster: das Klarissen-Kloster zu Sankt Jakob am Anger.

6. Februar 1802
Das Kapuziner-Kloster wird säkularisiert

München-Kreuzviertel * Graf Philipp von Arco beschlagnahmt im Kapuziner-Kloster das Bargeld und die Stiftungskapitalien. Das Kapuziner-Kloster wird von 24 Patres und elf Laienbrüdern bewohnt. Sie sollen in das Zentralkloster in Rosenheim gebracht werden. 

6. Februar 1802
Das Fanziskaner-Kloster wird säkularisiert

München-Graggenau * Graf Philipp von Arco beschlagnahmt im Franziskaner-Kloster das Bargeld und die Stiftungskapitalien. Im Franziskaner-Kloster leben dreißig Patres und fünf Laienbrüder. Sie sollen in das ehemalige Augustiner-Kloster in Ingolstadt gebracht werden. 

7. Februar 1802
Das Karmeliten-Kloster wird säkularisiert

München-Kreuzviertel * Das Karmeliten-Kloster wird aufgehoben und das Bargeld sowie die Stiftungskapitalien eingezogen. Im Karmeliten-Kloster leben 31 Patres und vier Laienbrüder. Wer nicht in den Weltklerus wechselt, soll in das Franziskaner-Kloster in Straubing kommen, das zum Zentralkloster für die Karmeliten bestimmt worden ist. 

25. Februar 1802
Auflösung des ältesten Mönchskonvents der Stadt

München-Graggenau * Aufhebungskommissar Graf Philipp von Arco ist mit der Auflösung des ältesten Mönchskonvents der Stadt beauftragt worden. Ein genaues Inventar des Franziskaner-Klosters ergibt ein recht bescheidenes Kapitalvermögen. Umfangreich war hingegen der Bestand an Kunstwerken zur Ausstattung der Kirchen mit nicht weniger als fünfundzwanzig Altären.

Die Aufnahme des Personalbestandes ergibt,

  • dass im Hauptkloster Sankt Anton dreißig Patres, drei Kleriker und vierzehn Laienbrüder leben,
  • im Hospiz am Anger sind vier Patres und ein Laienbruder,
  • im Hospiz Josephsburg drei Patres und ein Laienbruder untergebracht. 
  • Einen Laienbruder schickt man als Ausländer in seine Heimat Berchtesgaden zurück. Vier weitere Ausländer lässt man aus triftigen Gründen vorübergehend im Kloster. 
  • Für einen nicht transportfähigen alten und kranken Pater setzt sich Graf Arco nachdrücklich ein: „Ihn seinem Schicksal überlassen, hieße der ganzen Klosteraufhebung den Stempel der Grausamkeit aufdrücken und würde eine üble Wirkung bei dem Volke zurücklassen“
  • Fünf Laienbrüder werden in Abteien verwiesen, die übrigen Franziskaner sollen möglichst bald nach Ingolstadt gebracht werden.

Die Ordensmänner wissen zwar, dass ihr Kloster aufgehoben wird, darüber hinaus sind ihnen aber weder der genaue Zeitpunkt noch die besonderen Umstände mitgeteilt worden.

25. Februar 1802
Es ergeht eine wichtige Instruktion zur Klosteraufhebung

München-Graggenau * Es ergeht eine weitere wichtige Instruktion zur Klosteraufhebung. Sie ist unmittelbar für das Franziskanerkloster St. Anton in München bestimmt, wird aber richtungweisend für die tatsächliche Durchführung der Klosteraufhebungen.

Sofort nach Erhalt der Instruktion muss sich Graf Arco in das Kloster begeben, das Bargeld zählen und das übrige Klostervermögen feststellen. Anschließend haben sich alle Klostermitglieder im Refektorium zu versammeln, wo ihre Personalien, Beschäftigungen und besonderen Einsätze schriftlich festgehalten werden. Bei diesem überfallartigen Vorgehen geht es um Geld und sonstiges für die Staatskasse interessantes Vermögen und um weitere Einsparungen für den Staat.

Dem Kommissar ist eingeschärft worden, „diesen Auftrag in der vorgeschriebenen Ordnung mit allem Eifer, Schnelligkeit und der Sache angemessenen Anstand in Vollzug zu bringen“. Die Ergebnisse gehen an die Spezial-Klosterkommission.

Der weitere Inhalt der Instruktion lautet kurz gefasst:

  • Alle Ausländer sind umgehend in ihre Heimat zu schicken; sie erhalten 25 Gulden Zehrgeld und einen Reisepass; aber Abreisetag und Reiseroute werden genau festgelegt. 
  • Wer gesund und nicht zu alt ist, muss drei Tage nach der Mitteilung auswandern; nur einige Alte und Gebrechliche erhalten Aufschub bis April. 
  • Das Sammeln auf der Reise ist den Mönchen strengstens verboten.

Alle inländischen Laienbrüder, die in das bürgerliche Leben zurückkehren wollen, erhalten zum Auszug 25 Gulden und die nötigen Kleider.

  • Diejenigen, die den Ordensstand nicht verlassen wollen, sind - bis auf wenige, die noch zu den nötigsten Hausarbeiten als Gärtner, Köche, in der Brauerei und so weiter benötigt werden - auf die oberpfälzischen oder baierischen Prälatenklöster als Konventdiener oder Pfründner zu verteilen.
  • Die nach Abzug der Kranken und Ausländischen verbliebenen sieben Laienbrüder des Münchener Franziskanerklosters sind in ständische Abteien zu schicken.

Die kurfürstliche Verordnung gibt auch Anweisung über den möglichen Rücktritt von Priestermönchen der Mendikantenorden in den Weltpriesterstand.

  • Diese Mönche müssen sich einer Prüfung durch die Spezial-Klosterkommission unterziehen. Dabei werden weniger ihre theologischen Kenntnisse begutachtet, sondern vielmehr festgestellt, „ob die Austretenden auch im Sinne der Staatsauffassung genügend aufgeklärt“ sind. 
  • Haben die Aspiranten ihre Prüfung bestanden, erhalten sie von der Kommission die Erlaubnis zum Überwechseln mit einer jährlichen Pension von 125 Gulden.
31. Oktober 1827
Die Franziskaner treffen in Schwabing ein

Schwabing * Der Provinzial-Vikar der wiedererstandenen Franziskanerprovinz, Pater Johann Nepomuk Glöttner, trifft mit einigen Patres, Klerikern und Laienbrüdern von Ingolstadt kommend in Schwabing ein.

1. November 1827
Die Franziskaner kehren nach München zurück

München-Lehel * Mit der religiösen Restauration unter König Ludwig I. werden insgesamt 132 klösterliche Konvente in Bayern ins Leben gerufen. Jetzt kehren auch die Franziskaner nach München zurück. Gegen den Willen vieler Zeitgenossen und in völliger Verklärung der seinerzeitigen Ereignisse genehmigt König Ludwig I., „[...] eingedenk, dass Mitglieder dieses Ordens Unseren erhabenen Vorfahren Kaiser Ludwig den Bayer zu einer Zeit vertheidigt haben, in welcher dies mit größter Gefahr verbunden war“, die Niederlassung dieses Ordens im Lehel.  

Am Allerheiligentag fahren die Franziskanermönche in sechs Wagen von Schwabing zur Sankt-Anna-Kirche im Lehel. „An der Brücke vor dem Kloster, wo bereits eine große Menschenmenge versammelt war, wurden sie vom Bürgermeister [...] und anderen Herren empfangen und unter Voraustretung der Laienbrüder [...] bis zur Türe der Pfarr- und nunmehr auch Klosterkirche geführt. Hier erwartete sie Stadtpfarrer Schuster und begleitete sie an den Choraltar. [...] Die ganze, sehr religiöse Feierlichkeit, wobei die Kirche bis zum Erdrücken angefüllt war, [...] wurde mit dem Te Deum beschlossen.“  

Damit ist das Anna-Kloster im Lehel das Hauptkloster der wieder neu aufblühenden bayerischen Franziskanerprovinz. Seither befindet sich auch die Oberarm-Reliquie des heiligen Antonius in der Anna-Klosterkirche.