Münchner Zeitensprünge
2000
0 Chronik 2026
15. Juni 1158
Ein Hausbraurecht wird als gesichert angenommen

München * Mit dem Augsburger Schied tritt München am 14. Juni 1158 in die Geschichte ein. Ein gern erzähltes Märchen bezeugt, dass Herzog Heinrich der Löwe am nächsten Tag die Löwenbrauerei gegründet hat.

Für die Zeit der Stadtgründung Münchens ist ein Hausbraurecht als gesichert anzunehmen. Das Brauen gehört - wie das Brotbacken - zu den Pflichten der Hausfrau.

3. August 1914
Arbeitskräfte-Mangel zu Kriegsbeginn

München * Der Krieg hat viele und einschneidende Auswirkungen:

  • Von der Löwenbrauerei werden 300 Mitarbeiter zum Kriegsdienst eingezogen.  
  • Das Residenztheater muss ihren Spielbetrieb einstellen, weil zu viel Personal eingezogen worden ist.  
  • Das Metzgerhandwerk und die städtischen Straßenbahnen suchen händeringend Arbeitskräfte.  
  • Die Firma Kustermann muss ihre Filiale am Stachus schließen, um wenigstens den Betrieb im Hauptgeschäft aufrecht zu erhalten. 
20. September 1952
Der Löwenbräu-Löwe erhält einen Maulkorb

München-Theresienwiese * Der Oktoberfestausschuss des Münchner Stadtrats erteilt dem Löwen auf dem Löwenbräu-Festzelt einen Maulkorb, nachdem die sieben großen Wiesnbrauereien vereinbarten, dass akustische Brauerei-Reklame unzulässig sei. Der Löwe bleibt daraufhin stumm und wird von der Löwenbrauerei mit einem gigantischen Schloss hinter einer Glasscheibe dekoriert.

19. September 1953
Der Löwe auf dem Löwenbräu-Festzelt darf wieder brüllen

München-Theresienwiese * Der 4,50 Meter große Löwe auf dem Löwenbräu-Festzelt darf wieder brüllen. Die Öffentlichkeit hatte für die Maulkorb-Maßnahme des Stadtrats kein Verständnis gezeigt. Im Gegenteil, der brüllende Löwe war zu einem Wahrzeichen des Oktoberfestes geworden. Gemeinsam mit der Löwenbrauerei protestierten die Wiesnbesucher gegen den Maulkorb.

19. September 2009
Betriebsvorschrift des Referats für Arbeit und Wirtschaft, Tourismusamt

München-Theresienwiese * Im § 53 der Betriebsvorschrift des Referats für Arbeit und Wirtschaft, Tourismusamt Abt. Veranstaltungen heißt es Thema Bierausschank:

  • „Das Oktoberfest ist das traditionelle Münchner Volksfest mit Münchner Gastlichkeit und Münchner Bier.
  • Diese Tradition gilt es weiter zu wahren.
  • An Wiesnbesucher darf deshalb nur Münchner Bier der leistungsfähigen und bewährten Münchner Traditionsbrauereien (das sind derzeit: Augustinerbrauerei, Hacker-Pschorr-Brauerei, Löwenbrauerei, Paulanerbrauerei, Spatenbrauerei und Staatliches Hofbräuhaus), das den Münchner Reinheitsgebot von 1487 und dem Deutschen Reinheitsgebot von 1906 entspricht, ausgeschenkt werden.
  • Das Festbier darf nur in Maßkrügen (1,0 l Gefäßen) und das Weißbier in 0,5 l Gefäßen (Weißbierglas) ausgeschenkt werden“.