Münchner Zeitensprünge
2000
0 Chronik 2026
1139
Die Tempel-Rittern erhalten eine umfangreiche Ordensregel

Rom-Vatikan * In der Bulle „Omne datum optimum“ gibt Papst Innozenz II. den Tempel-Rittern eine umfangreiche Ordensregel, die mit Ergänzungen im Jahr 1230 und 1260 auf insgesamt 678 Artikel anwachsen wird.

Durch die päpstliche Bulle werden die Tempelherren als „extemt“ erklärt, also aus dem kirchlichen Gesamtorganismus heraus genommen. Sie sind damit die erste Gemeinschaft von Rittermönchen, die jeglicher bischöflicher Jurisdiktion entnommen und alleine und direkt dem Heiligen Stuhl unterstellt sind. Er erklärt die Templer auch zu „Vorkämpfer der Christenheit“ und hebt sie damit über alle anderen Orden. Dadurch nehmen die Templer in der Gesamtkirche eine elitäre Ausnahmestellung ein, die von den Folgepäpsten fortgeschrieben und durch eine Vielzahl von Privilegien erhärtet wird. 

  • So darf kein Kirchenmann oder Laie, lediglich der Templer-Meister mit Zustimmung des Kapitels, die Ordens-Statuten ändern. 
  • Das Recht der Tempel-Ritter eigene Priester zu haben, wird in der Bulle ebenso festgeschrieben wie die Freistellung vom Zehent. 
  • Die Templer-Kapläne sind berechtigt Spenden zu sammeln, um Almosen zu bitten und einmal im Jahr in jeder Kirche die Kollekte für sich zu behalten.
  • Einmal jährlich dürfen sie in den unter Interdikt, dem Verbot gottesdienstlicher Handlungen, gestellten Regionen die Messe halten.
    Die Kirche macht - nicht nur aus Sicht der Templer - viel zu viel Gebrauch von dieser Strafmaßnahme, die darauf abzielt, jede religiöse Aktivität, ob das nun Messen oder die Segnungen der Sakramente sind, in einer Ortschaft, einer Region oder einem ganzen Königreich zeitweilig zu verbieten. Damit wollen die Kirchenmänner die Sünden eines Herren, einer Gemeinde oder eines Königs bestrafen.
    Gottesdienste, die in solchen vernachlässigten und teilweise auch vollkommen ungerechtfertigt bestraften Regionen abgehalten werden, ziehen freilich viele Gläubige an und bringen schon deshalb außergewöhnlich hohe Einnahmen von Almosen und Opfergaben. 
  • Darüber hinaus dürfen die Tempelherren eigene Kirchen und Friedhöfe besitzen, worin sie auch Exkommunizierte beerdigen können, was ihnen häufig großzügigst gedankt wird.
  • Schließlich ergänzt Papst Coelestin II. die Privilegien der Templer indem er die Ritter-Brüder, ihre Vasallen und Grundholden von den durch die Bischöfe ausgesprochenen Exkommunizierungen und Interdikten als ausgeschlossen erklärt.
    Dies geschieht sehr zum Ärgernis des Weltklerus und vergiftet das eh schon angespannte Verhältnis zwischen dem Ritterorden und den Weltpriestern.

Dennoch hält der Heilige Stuhl beständig seine schützende Hand über die geistlichen Ordensritter und stellt die gewährten Privilegien nie in Frage.

Seit Hugo von Payns den Tempelherren seine Besitzungen schenkte, folgte jeder, der in den Orden eintritt oder sich ihm anschloss, diesem Beispiel.

Durch Schenkungen von Land und Vermögen sind die Ordensritter sehr schnell reich geworden. Und nachdem heimgekehrte Kreuzfahrer Wunderdinge über das Heldentum der Templer berichten, führt dies in ganz Europa zu einer großzügigen Spendentätigkeit für die Ordensgemeinschaft.

24. Oktober 1307
230 Tempelherren gestehen unter der Folter Unglaubliches

Paris * Der Großmeister des Templerordens, Jakob von Molay, bestätigt die Erklärungen des Präzeptors der Normandie, Gottfried von Charneys, und des Generalvisitors der Templer, Hugo von Pairauds. Darin haben sie und rund 230 Tempelherren - unter der Folter - zugegeben,

  • dass sie Jesus Christus leugnen und ihn für einen falschen Propheten halten, der für seine Verfehlungen und nicht für die Erlösung der Menschen gestorben ist,
  • dass sie bei ihren Zeremonien auf das Kreuz spucken, es mit Füßen treten und drauf urinieren,
  • dass sie nicht an sie Sakramente glauben und die Priester des Ordens bei der Messe die Weiheformel vergessen,
  • dass die Meister und Würdenträger, obgleich Laien, den Brüdern die Absolution für ihre Sünden erteilen,
  • dass sie obszöne Praktiken und Homosexualität leben,
  • dass die Brüder durch jede nur mögliche Praxis zur Bereicherung des Ordens beitragen müssen,
  • dass sie sich des Nachts im Geheimen versammeln und
  • dass jede Enthüllung im Kapitel bestraft wird, bis hin zur Todesstrafe. 
23. März 1324
Papst Johannes XXII. spricht den Bannfluch über Ludwig den Baiern

Avignon * Der in Avignon residierende Papst Johannes XXII. spricht den Bannfluch wegen Häresie über König Ludwig den Baiern aus. Er schließt ihn damit aus der Gemeinschaft der Kirche aus, in die Ludwig bis zu seinem Tod nicht wieder aufgenommen werden wird. In der katholischen Kirche gilt er bis heute als exkommuniziert.  

Gleichzeitig enthebt ihn der Papst seiner königlichen Rechte und belegt das Reich mit Interdikt, also dem Verbot der Spendung der Sakramente. Der Bannfluch wird Ludwig bis zu seinem Tod verfolgen.

21. Januar 1363
Erstmalige Benennung der Münchner Stadtviertel

München * Erstmals werden die Stadtviertel Münchens in lateinischer Sprache benannt.
Es sind dies

  • das quarta fori pecorum, das Viertel des Rindermarktes,
  • dann das quarta secunda ad gradus superioris institarum, das Zweite Viertel zu den oberen Kramen,
  • weiter das quarta tercia apud fratres heremitanos, das Dritte Viertel bei den [Augustiner-] Eremiten,
  • und zuletzt das quarta ultima apud Chunradum Wilbrechtum, das Letzte Viertel beim Konrad Wilbrecht.

Das Tal schließt sich als eigener Bereich an, der jedoch nicht als Viertel bezeichnet wird. 

1530
Der Rat der Stadt erlässt eine Ordnung wider die Laster

München * Der Rat der Stadt erlässt eine „Ordnung wider die Laster“, die sich vor allem gegen die Winkelhurerey außerhalb des Frauenhauses wendet. In dem Dekret heißt es: „Glaubhaften Berichten zufolge trieben etliche unverschämte Weibspersonen öffentlich innerhalb und außerhalb der Stadt, unter den Kramen am Marktplatz, in Ställen, in der Au etc., bei Tag und bei Nacht Unzucht“

1576
In Mailand bricht die Pest aus

Mailand * In Mailand bricht die Pest aus und fordert tausende Tote. Behörden und Adel fliehen teilweise aus der Stadt, um sich zu schützen. Die soziale Ordnung droht zusammenzubrechen: Versorgung, Pflege und religiöses Leben kommen weitgehend zum Erliegen. 

Erzbischof Carlo Borromeo bleibt bewusst vor Ort, organisiert persönliche Krankenbesuche, spendet Sakramente an Sterbende, geht selbst in besonders betroffene Viertel und versteht das als Pflicht eines Bischofs gegenüber seiner Diözese. Das wird später als Zeichen pastoraler Verantwortung interpretiert und trägt entscheidend zu seinem Ruf als Heiliger bei.

30. September 1689
Das Kirchlein der Eremiten am Wallersee wird geweiht

Walchensee * Durch großzügige Spenden der Kurfürstin und Dritter kann das Kirchlein der Eremiten am Wallersee vom Freisinger Weihbischof zu Ehren der heiligen Anna geweiht werden.

Zur selben Zeit bevollmächtigt der Freisinger Generalvikar Pater Onuphrius zur Spendung der Sakramente. Die wenigen Siedlungen der abgelegenen Gegend sehen in den Waldbrüdern nämlich willkommene Seelsorger. 

1705
Ein Benediktiner-Mönch betreut das Kloster Lilienberg

Au * Johann Maximilian von Alberti lässt die Sakramentspendung der Frauen vom Gaisberg durch einen Benediktiner erledigen. Dieser liest täglich die Messe und nimmt den Ordensfrauen die Osterbeichte ab. Selbst die Regeln, nach denen die Klosterfrauen leben, sind stark der Benediktiner-Regel angepasst worden.

7. November 1724
Das Lehel wird der Stadt offiziell als Vorstadt eingegliedert

München-Lehel * Durch eine kurfürstliche Neubestätigung der Burgfriedensgrenze zugunsten Münchens wird das Lehel offiziell als Vorstadt eingegliedert. Der Münchner Magistrat übernimmt damit die grundherrliche Zuständigkeit über das Gebiet und seiner Bewohner und weitet dadurch seine Gerichtsbarkeit auf den vor den Stadttoren gelegenen Bezirk aus. Die städtische Verwaltung nimmt eine eigens dafür eingesetzte Lehel-Deputation wahr.  

Für die Lechler ist das genau der richtige Zeitpunkt, den Bau einer Kirche mit eigenen Zuständigkeiten für die Betreuung der damals etwa zweitausend Einwohner der Vorstadt zu fordern. Die Bewohner des Lehels gehören trotz ihrer Lage vor der Stadtmauer seit jeher zur Graggenau und damit zur Pfarrei Unserer Lieben Frau. Doch diese Zugehörigkeit ist mit allerhand Schwierigkeiten verbunden, da die Lechler durch Graben, Wall und Mauer von ihren Seelsorgern getrennt sind.  

Muss ein Schwerkranker in der Nacht mit den Sterbesakramenten versehen werden, so führt dies ausnahmslos zu Problemen, da die Stadttore nur mit ausdrücklicher Genehmigung des Münchner Bürgermeisters geöffnet werden dürfen. Die Lechler holen in einem solchen Fall einen Paulanerpater vom Kloster Neudeck in der Au herbei.  

Das nimmt aber schon unter normalen Witterungsbedingungen einen Zeitaufwand von mindestens zwei Stunden in Anspruch. Bei den schwierigen Wegeverhältnissen ist das gerade im Winter äußerst umständlich und schwierig. Zum Leidwesen der Hinterbliebenen stirbt deshalb so mancher Lechler ohne Sakrament und geistlichen Trost. 

1730
Der St.-Anna-Dreißiger soll feierlicher werden

München-Giesing * Das Pfarramt Unterbiberg bittet das Ordinariat, dass während des St.-Anna-Dreißigers - der von vielen Menschen aus der Stadt besucht wird - an bestimmten Tagen unter der Woche das Allerheiligste ausgesetzt werden und zu bestimmten Zeiten der sakramentale Segen gespendet werden darf, so wie es auch in anderen Kirchen, etwa in Ramersdorf, Thalkirchen oder der Lorettokapelle in Berg am Laim üblich ist. 

18. Juli 1870
Die Unfehlbarkeit des Papstes wird beschlossen

Rom-Vatikan * Die Konzilsmehrheit beschließt auf dem Ersten Vatikanischen Konzil die „Unfehlbarkeit des Papstes“ in Fragen des Glaubens und des Lebens der Christen sowie seine oberste und alleinige Rechtsgewalt in der Kirche. Ignaz von Döllinger sieht durch das Dogma von der päpstlichen Unfehlbarkeit die apostolische Tradition verraten.

Doch die Reaktion der römischen Kurie folgt umgehend. Alle Katholiken, die aus Gewissensgründen die neuen Glaubenssätze nicht annehmen und ihnen öffentlich widersprechen, werden exkommuniziert, also aus der sakramentalen Gemeinschaft der Kirche ausgeschlossen.

18. Juni 1918
Soldaten lassen sich nicht mehr alles gefallen

München * Die Zentralpolizeistelle meldet einen militärischen Vorfall. Ein ungeordneter Haufen zieht von der Kaserne zum Hauptbahnhof. Als ein Major einen Soldaten zur Ordnung ruft, schreit dieser ihn an: „Was wollt Ihr Himmel-Herrgottsakramenter, ist‘s nicht genug, dass wir für Euch ins Feld gehen, schikanieren wollt ihr einen auch noch, anpacken tu ich dich, bei der Fotze nehm ich dich, du Blindgänger.“ Die übrigen Soldaten zollen ihm daraufhin Beifall. 

21. Februar 1919
Die Vorgänge um Kurt Einsers Ermordung

München * Anton Graf von Arco auf Valley schreitet zur Mordtat. Dazu noch einmal Arcos Zimmermädchen Walburga Kästele:

„Am [...] Morgen weckte ich ihn um 7 Uhr, und er stand - entgegen seiner sonstigen Gewohnheit - sofort auf. [...] Er blieb über eine Stunde im Wasser. Als ich ihm etwa um 8 1⁄4 Uhr klopfte, sagte er: Sakrament, jetzt bin ich zu spät dran. [...]  Er frug mich noch, ob ich meine, dass es im Gefängnis kalt sei, und befahl mir, ihm einen dicken Anzug herzurichten. Dann frühstückte er.“  

Juli 1931
Ein Katholischer Bildersturm gegen das Valentin-Stück „Der Firmling“

München * Es kommt zum Katholischen Bildersturm gegen ein ausgestelltes Szenenfoto aus dem Valentin-Stück „Der Firmling“. Die katholische Kirche hatte in der Presse verlautbaren lassen, dass das Bild „eine unwürdige und verzerrende Verletzung des heiligen Sakraments der Firmung“ darstelle. Karl Valentin droht daraufhin München zu verlassen.