Münchner Zeitensprünge
2000
0 Chronik 2026
17. Oktober 1810
Kinder in Landestracht überbringen die Huldigungsgrüße des Volkes

München-Theresienwiese * Nachdem die königliche Familie endlich eingetroffen ist und im Königspavillon Platz genommen hat, gratuliert eine Gruppe von „Kindern im Nationalkostüme“ dem Kronprinzenpaar. Die Kinder, allesamt Töchter und Söhne von Angehörigen der k.b. Kavallerie Division, überbringen in verschiedenen Landestrachten gekleidet, stellvertretend für die baierische Nation, der Königsfamilie die Huldigungsgrüße des Volkes. 

1878
Jeder Vortrag in einem „Tingeltangel“ muss polizeilich genehmigt werden

Berlin * In einer Reichspolizeiverordnung wird festgelegt, dass jeder Vortrag in einem „Tingeltangel“ polizeilich genehmigt werden muss, dass diese Genehmigung nur für ein bestimmtes Lokal gilt und dass die Erlaubnis zudem zurückgezogen werden kann.

  • Außerdem wird die Aufführung von Dramen, Lustspielen, Possen, Opern, Operetten, Sing- und Liederspielen, Tänzen und Balletts als unzulässig erklärt.
  • Nur Gesangs- und Deklamationsstücke mit einer Besetzung von höchstens zwei Personen sind erlaubt.
  • Die vortragenden Personen dürfen aber nur in bürgerlicher Kleidung (Gesellschaftsanzug) auf der Bühne erscheinen.
  • Alle Vorträge im Kostüm sind verboten.
  • Als Ausnahme wird der Auftritt im „wirklichen Nationalkostüm“ (Tracht) genehmigt.
  • Auch Kulissen, Vorhänge und jede Art von Requisiten werden von der Bühne verbannt.  
  • Außerdem durften die vorgetragenen Gesangs- und Deklamationsstücke in Inhalt und Vortragsweise nicht gegen die Religion, die Sittlichkeit, die staatlichen Einrichtungen, den öffentlichen Anstand und die öffentliche Ordnung verstoßen.
  • Die Vorträge dürfen frühestens um 18 Uhr beginnen und müssen spätestens um 23 Uhr beendet sein.
5. Oktober 1878
Das Kil's Colosseum erhält die Konzession für Singspielhallen

München-Isarvorstadt * Die Singspielhalle Kil's Colosseum erhält die Konzession für Singspielhallen und Café chantants. Sie wird in Bezug zum Bayerischen Polizei-Strafgesetzbuch vom 16. Dezember 1871 gestellt, in dem festgelegt ist: „das sogenannte Chansonetten-Kostüm selbst in der abgeschwächten Form des kurzen ausgeschnittenen Kleides mit kurzen Ärmeln und mit Trikot ist verboten.

Die Chansonetten und Coupletsängerinnen dürfen nur in langem Gesellschaftskleide auftreten. Nur das National-Costüm von echten National-Sängern ist von den Bestimmungen [...] ausgenommen“.

5. Februar 1887
Bittschrift an Prinzregent Luitpold um Aufhebung des Kostümverbots

München * Johann Kögel ersucht in einer Bittschrift an Prinzregent Luitpold um die Aufhebung des Kostümverbots. Er begründet sein Schreiben damit, dass nicht jeder Volkssänger in konzessionierten Singspielhallen auftreten kann und deshalb die weniger etablierten Künstler weiter ins berufliche Abseits gedrängt werden würden.

26. Juni 1887
Ein Festzug zur Einweihung eines Kriegerdenkmals in Tölz

Tölz * Die Marktgemeinde Tölz hat „zur Erinnerung an die Gefallenen des Krieges gegen Frankreich 1870/71“ ein Kriegerdenkmal errichtet. Dazu wird die Figur des Kaiserlichen Feldhauptmanns und Herzoglichen Pflegers zu Tölz“ Kaspar Winzer, verwendet werden. 

Als besonderen Glanzpunkt der Enthüllungsfeier und des dazugehörigen Festzugs wird der „Einzug des Feldobersten Kaspar von Winzer zu Roß an der Spitze seiner Landsknechte, Hackenschützen und Hellbeardierer in Tölz nach der Siegeschlacht von Pavia 1525“ nachgestellt. Der Münchner Restaurator Karl Joseph Zwerschina gewinnt dazu Freunde und Kollegen, die in den Kostümen nicht nur eine „gute Figur“ machen, sondern sich auch in ihre Rollen hinein leben. Sie nennen sich „Winzerer Fähndl“.

1919
Der Verein wird in Cowboy Club München Süd umbenannt

München * Nach dem Krieg wird das Lotteriespiel und die Beschränkung der Mitgliedszahl des Loos-Vereins Wild West auf 15 abgeschafft. Der Verein wird gleichzeitig in Cowboy Club München Süd umbenannt.

Jetzt erst wird das Erlernen der englischen Sprache und das Aneignen von Bräuchen und Sitten der Cowboys und Indianer sowie die Beschaffung eines eigenen Kostüms zur Pflicht. 

um 1926
Frauenturnfest und Pluder-Badekostüme für beide Geschlechter

München-Kreuzviertel * Kardinal Michael von Faulhaber beschäftigt sich mit Bagatellen. Es geht um das Verhindern

  • eines zweiten Frauenturnfestes,
  • der Entziehung der Portofreiheit für kirchliche Stellen,
  • der moralischen Zuchtlosigkeit der Jugend,
  • um die uneheliche Mutterschaft,
  • darum, „dass das Turnen nach Geschlechtern getrennt geschehe,
    daß die Turnkleidung die Körperformen nicht aufdringlich betone,
    daß jede Turnübung, besonders an Geräten, vermieden wird, die der weiblichen Art nicht angemessen sind, und
  • dass das Schauturnen von Frauen und Mädchen unterlassen werde“.
  • Gemeinschaftsbäder hält er für überflüssig.

Und wenn sie schon bestehen sollen, dann fordert Kardinal Faulhaber „Volles Pluder-Badekostüm für beide Geschlechter“.

31. Juli 1937
Die zweite „Nacht der Amazonen“

Schloss Nymphenburg * Auch bei der zweiten „Nacht der Amazonen“ ergießt sich zuvor ein Regenguss über die Hauptstadt der Bewegung, doch dann ist es wieder freundlich. Rund 2.800 Kostümierte wirken bei dem Festspiel mit. Der Nymphenburger Park ist von 1,2 Millionen Kerzen illuminiert.