Münchner Zeitensprünge
2000
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1461
Eine Konzession für gewerbsmäßige Bettler

München * Die Stadtkammer lässt 91 Schiltlein anfertigen und an die offiziell zugelassenen Stadtarmen verteilen. Diese müssen künftig diese Schilder beim Betteln offen auf der Brust tragen. Wer ohne diese Erlaubnis bettelt, wird in die Schergenstube gebracht und auf den Pranger gestellt.  

Die Stellung dieser gewerbsmäßigen Bettler lässt sich auch an ihrer offiziellen Teilnahme an der Fronleichnamsprozession ablesen, in der sie in der Gruppe der Handwerker den Abschluss bilden. 

1516
Jedermann darf für den Eigenbedarf brauen

München * Nach der Landes- und Polizeiordnung ist jedermann, und damit natürlich auch jedem Kloster, die Möglichkeit gegeben, für den privaten Bedarf zu brauen.

Diese Braukonzession ist allerdings auf die eigene „Hausnotdurft“, also auf den Eigenbedarf der Klosterbrüder und des Gesindes, beschränkt. Ein öffentlicher Bierausschank ist ausdrücklich verboten. 

1651
Ein Bräuhaus für die Paulaner in der Au

Au * Kurfürst Ferdinand Maria gestattet den Paulanern den Bau eines Bräuhauses, damit diese in der Au ihr Bier für den Hausgebrauch brauen dürfen, „weil ein gleiches und gesundes Getränk ein wesentliches Erfordernis für Mönche ist, deren Hauptnahrung Bier ausmacht, indem sie in Baiern den Wein vermissen und ihnen schlechte Fische und Mehlspeisen, wozu keine Eier, keine Milch und Butter genommen werden dürfen, zu wenig Kräfte geben“. 

Mit der Braustätte eröffnen die Paulaner-Ordensmänner still und leise einen Ausschank im Kloster und ziehen ihren Gewinn daraus. Außerdem bezahlen sie Handwerker und Arbeiter nicht mit Geld, sondern in Form des Kloster-Haustrunks. 

Noch im selben Jahr klagten die Auer Wirte darüber, dass jedermann mit dem Krug ins Kloster kommen und dort sein Bier kaufen kann. Ein kurfürstlicher Erlass bedroht die vegetarischen Patres zwar mit einer Strafe von einhundert Dukaten sowie im Wiederholungsfall mit dem Herausreißen der Braupfanne und dem Verlust der dem Kloster erteilten Konzession. Doch diese Androhungen bekümmern die Mönche wenig. 

31. Dezember 1804
Offiziell gibt es in München 31 Kaffeeschenken

München * Offiziell gibt es in München 31 Kaffeeschenken. Davon elf Realrechte und zwanzig persönliche Konzessionen. Der Unterschied zwischen den Kaffeeschenken und den Traiteurs wird beseitig. Beiden wird gestattet „Billards zu halten und nebst Kaffee und anderen Getränken auch Kost zu geben“

1808
Johann Weinmüllers Vorstadttheater

München-Vorstadt * Die Theatergruppe um Johann Weinmüller erhält eine Konzession für Schau- und Singspiele und eröffnet daraufhin in der Vorstadt seine neue Spielstätte. Ihr Spielplan enthält neben den „Lipperliaden“ auch „regelmäßige Stücke“, meist Ritter- und Schauerdramatik. Das waren verbürgerlichte Weiterentwicklungen barocker Stücke. 

1810
Anton Gruber's Belustigung Zum lustigen Dörflein auf der Isarinsel

München-Lehel * Als Anton Gruber, ein Münchner Gastwirt und Schnürrleibmacher erfährt, dass die Isarinsel zu kaufen sei, kratzt er seine Reserven zusammen, nimmt einen Kredit auf und erwirbt das Eiland um 1.033 Gulden. Von der Polizey-Direktion erhält er die Konzession zum Bierausschank.

Nun baut er einige Holzhütten, nennt den Platz Zum lustigen Dörflein und verabreicht während der Sommermonate frisches Bier und Bratwürst. Der Zuspruch der Münchner ist bald so groß, dass Anton Gruber seine Insel-Gaststätte das ganze Jahr bewirtschaftet.

Oktober 1818
Anton Gruber betreibt sein Karussel auf der Theresienhöhe

München-Theresienwiese * Anton Gruber, der Wirt von der Praterinsel, erhält für fünf Jahre die Konzession für ein besonderes Publikumsvergnügen. Auf der Theresienhöhe, also nicht auf dem Festplatz, betreibt er

  • ein Karussel,  
  • eine „teutsche Schauckel“, wohl eine normale Schwingschaukel,
  • eine „russische Schauckel“, ein Vorläufer des heutigen Riesenrads in bescheidener Größe, und
  • eine Taubenscheibe, mit einer aufgehängten Holztaube als Zielwurfobjekt.
  • Zugleich darf er Speisen und Getränke anbieten.
1822
Ein aussichtsloser Kampf gegen die Mayer'sche Lederfabrik

Untergiesing * Die bürgerliche Schuhmacherzunft Münchens und der Vorstadt Au entschließt sich, nachdem sie jahrelang dem Geschehen in der Mayer'schen Lederfabrik tatenlos und voller Neid zugesehen hat, zu einem Protest bei „allerhöchster Stelle“ - vermutlich dem Königlichen Ministerium des Inneren - gegen die „gewissenlosen Gewerbebeeinträchtigungen, welche wir von den hiesig- und umliegenden Lederfabrikanten und Israeliten durch die widerrechtliche Anmaßung der Selbstfabrikation ihrer in Accord übernommenen Militärlieferungen viele Jahre hindurch sehr empfindlich zu erdulden hatten“.

In der Folge fordert die Behörde den Lederfabrikanten auf, künftige Militäraufträge bei den ansässigen Schuhmachermeistern fertigen zu lassen. Doch die Freude der Schuster über ihren Sieg gegenüber dem Lederfabrikanten dauert nur kurz. 

Dem geschäftstüchtigen Fabrikbesitzer Ignaz Mayer gelingt es nämlich, den Schwabinger Schumacher Hanrieder davon zu überzeugen, dass er seine Werkstatt mit „Sack und Pack“ sowie mit der Genehmigung der zuständigen Behörden in die Untergiesinger Lederfabrik verlegt.

Der Schuhmacher erhält dafür „eine wöchentliche Entschädigung [...], und [kann] sonach genüßlich sein Leben in Wohltätigkeit durchbringen“. Ignaz Mayer aber kann über den Trick der ausgeliehenen Hanriederischen Konzession - sehr zur Empörung der bürgerlichen Schuhmacherzunft Münchens und der Vorstadt Au - seine Militärlieferungen auch künftig weiter in eigener Regie herstellen lassen.

Der Schuhmacherzunft bleibt nur mehr das Beschreiten des Protestwegs. Ihr Protest gegen die „unerlaubte Transferierung einer Gewerbekonzession von einer Vorstadt in die andere“ findet beim Königlichen Landgericht zunächst positives Gehör. Doch die Regierung des Isarkreises hebt das Verbot umgehend wieder auf.

Eine königliche Anweisung zieht schließlich einen Schlussstrich unter die Affäre - und zwar zugunsten der industriellen Produktion in der Lederfabrik. Es war das Königliche Handelsministerium, das sich in den Vorgang um die umstrittene Konzession einmischte und die Entscheidung zugunsten des Hoflieferanten beeinflusste.

Wenn schon nicht das Einzelmitglied, so hätte doch die Schuhmacherzunft den Einfluss ihres Kontrahenten und damit die Aussichtslosigkeit ihres Unterfangens erkennen müssen. Immerhin ist Ignaz Mayer nicht nur der Schwiegersohn des dem bayerischen Königs als millionenschweren Kreditgebers unentbehrlich gewordenen Leonhard von Eichthal, sondern seit dem Jahr 1809 auch der Schwiegervater von Simon Freiherr von Eichthal, der bei der Gründung der Bayerischen Hypotheken- und Wechselbank eine zentrale Rolle spielte.

Der Hofbankier organisiert nicht nur die neue Kreditbank, sondern stellte auch dem späteren König Ludwig I. Mittel für seine Kunsteinkäufe zur Verfügung.

11. September 1825
Das Gesetz über das Gewerbewesen

München-Kreuzviertel - Königreich Baiern * Als drittes Gesetz wird zu den Bestimmungen über Heimat, Ansässigmachung und Verehelichung noch das Gesetz über das Gewerbewesen beschlossen, um „die Hindernisse des Kunstfleißes zu beseitigen“ und „die Ausbildung in den Gewerben zu befördern“. Während die Fabrikbesitzer die völlige Gewerbefreiheit fordern, wollen die Vertreter des Handwerks letztlich die bestehende Zunftverfassung behalten und sogar noch erweitern.

Die Ständeversammlung beschließt einen Kompromiss, in dem ein Konzessionssystem im Mittelpunkt steht. Danach ist die Ausübung eines Gewerbes von der Erteilung einer Gewerbekonzession abhängig. Diese wird von der staatlichen Polizeibehörde erstellt. Sie darf nicht versagt werden, wenn

  • der Bewerber die erforderlichen Fähigkeiten besitzt und
  • der Unterhalt der anderen Gewerbetreibenden durch die Erteilung der Konzession nicht gefährdet wird.

Die bestehenden Realrechte, worunter man die Verkäuflichkeit und Vererbbarkeit des Handwerks versteht, bleiben von dieser Reform ebenso wie die radizierten Gewerbe unberührt. 

11. September 1825
Das Gesetz über die Ansässigmachung und Verehelichung

München-Kreuzviertel - Königreich Baiern * Mit dem Gesetz über die Ansässigmachung und Verehelichung verfolgt der Staat vier Ziele:

  • Vermehrung der Bevölkerung,
  • Hebung des allgemeinen Wohlstands,
  • Verbesserung der Sittlichkeit und
  • Verringerung der Zahl der unehelichen Kinder.

Ansässigmachung ist ein Rechtsverhältnis, das zwischen einem (männlichen) Individuum und einer Gemeinde begründet wird. Voraussetzung für die Ansässigmachung ist

  • der Besitz eines Grundvermögens,
  • der Besitz eines realen, radizierten oder konzessionspflichtigen Gewerbes oder
  • die definitive Einstellung in einem öffentlichen Amt des Staates, der Kirche oder einer Gemeinde oder
  • ein anderweitig gesicherter Nahrungsstand.
  • Die Erfüllung der Bestimmungen des Militärkonskriptsionsgesetzes,
  • ein guter Leumund und
  • den vorschriftsmäßigen Besuch des Schul- und Religionsunterrichts.

Der Ansässigmachungstitel beinhaltet die Erlaubnis zur Verehelichung. Bei Wiederverehelichung oder wenn zwischen Ansässigmachung und dem Heiratsgesuch ein längerer Zeitraum verstrichen ist, wird überprüft, ob die Voraussetzungen für die erteilte Ansässigmachung noch gegeben sind. So ist es möglich, auch einen Ansässigen Bewerber die Heiratserlaubnis zu verweigern. 

1. Mai 1830
Das Schweiger-Theater hinterm Gasthof zum Kaisergarten

Vorstadt Au * Josef Schweiger tritt mit seinem Ensemble in seinem Theaterbau im Garten des Gasthauses zum Kaisergarten in der Vorstadt Au, in der heutigen Lilienstraße 42, auf.

  • Die Spielzeiten des Schweigerischen Volkstheaters in der Vorstadt Au dauert von Ende April bis Ende September.
  • Täglich finden zwei Aufführungen statt.
  • Josef Schweigers Holztheater bietet Platz für bis zu 500 Zuschauer.
  • Der billigste Platz kostet 6 Kreuzer, was dem Preis einer Maß dunklen Bieres entspricht. Dies können sich auch die weniger bemittelten Theaterbesucher leisten.

Da man der Schweigerbühne eine „Sitten zerrüttende Wirkung auf das Publikum“ nachsagt, lebt Josef Schweiger in ständigem Kampf um die Theaterkonzession. 

23. Juli 1837
Joseph Anton von Maffei setzt die Visionen von Simon von Eichthal um

München * Der Münchner Unternehmer Joseph Anton von Maffei setzt die Visionen von Simon von Eichthal in die Tat um, in dem er sich intensiv um die Förderung des bayerischen Eisenbahnbaus kümmert.  

Nachdem die München - Augsburger Eisenbahngesellschaft ihre endgültige Konzessionierung erhalten hat, wird Joseph Anton von Maffei auf der konstituierenden Verwaltungsratssitzung zunächst ins Direktorium und danach zum Vorsitzenden gewählt. 

1. Mai 1850
J. Schweiger erhält eine Konzession für ein Theater in der Vorstadt Au

Vorstadt Au * Mit der Unterstützung Auer Bürger erhält Johann Schweiger - trotz des Widerstand der Hoftheaterintendanz - die Konzession für ein eigenes Theater in der Vorstadt Au. Es befindet sich im Garten der Wirtschaft Kaisergarten in der Lilienstraße 2.

Jetzt haben die Münchner die Qual dar Wahl. Und schon bald heißt es: „Heut‘ geh‘ ich zum Schani, morgen zum Maxl“.

1853
Simon von Eichthal macht die Giesinger Mühle zur Kunstmühle

Untergiesing * Simon von Eichthal erhält die Konzession zur Umwandlung der Giesinger Mühle in eine Kunstmühle.

Als solche bezeichnet man in der Mitte des 19. Jahrhunderts einen technisch voll automatisierten Mühlenbetrieb, bei dem der Transport des Getreides zu den Reinigungsmaschinen, den Schälmaschinen und den Spitzgängen, von diesen zu den Mahlgängen, Sortiermaschinen usw. durch mechanische Vorrichtungen in Gang gehalten wird und sämtliche Arbeiten vollautomatisch ablaufen.

um September 1861
Anfrage wegen einer Konzession für eine Pferdebahn

München - New York * Der aus New York stammende Zivil-Ingenieur S. A. Beer sucht in München um eine Konzession für eine Pferdebahn nach. Doch der Münchner Magistrat lässt den Amerikaner abblitzen, weil die Sache für ihn zu wenig erprobt und er München schlichtweg für zu klein hält.   

Tatsächlich besteht München damals lediglich aus der Innenstadt, der zum ehemaligen Burgfrieden gehörenden Anna-Vorstadt, der Maxvorstadt, der Ludwigsvorstadt, der Isarvorstadt und den seit dem 1. Oktober 1854 eingemeindeten Vorstädten Haidhausen, Au und Giesing. Durch die Eingemeindung hat sich das Stadtgebiet Münchens zwar verdoppelt. Doch dieses Stadtgebiet entspricht mit seinen rund 3.200 Hektar gerade einmal zehn Prozent der heutigen Stadtfläche, die damals von 130.222 Menschen bewohnt wird.  

Außerdem, so lautet ein weiteres Argument des Stadt-Magistrats, hat ja der bürgerliche Lohnkutscher Michael Zechmeister gerade einen privaten Stellwagenverkehr eingerichtet, der seine drei Groschenwagen fünfmal täglich die Strecke Centralbahnhof - Marienplatz - Tal - Lilienstraße - Mariahilfplatz anfahren lässt. 

30. Januar 1868
Bayern führt - als letztes deutsches Land - die Gewerbefreiheit ein

München * Das Königreich Bayern führt - als letztes deutsches Land - die Gewerbefreiheit ein. In dem Gesetz heißt es:

„Alle Staatsangehörigen ohne Unterschied des Geschlechts und des Glaubensbekenntnisses sind zum Betriebe von Gewerben im ganzen Umfange des Königsreichs berechtigt.
In dieser Berechtigung liegt insbesondere die Befugnis, verschiedenartige Geschäfte gleichzeitig an mehreren Orten und in mehreren Lokalitäten desselben Ortes zu betreiben, von einem Gewerbe zum andern überzugehen, ein Geschäft auf den Bereich anderer Gewerbe auszudehnen und Hilfspersonen aus verschiedenartigen Gewerbszweigen in beliebiger Anzahl in und außer dem Hause zu beschäftigen.“
 

Das bedeutet, dass jeder, ob Mann oder Frau, ob Christ oder Jude, beliebig viele Gewerbeunternehmungen an beliebig vielen Orten in Bayern betreiben kann. Nur für Apotheken und Gastwirtschaften bleibt auch weiterhin ein Konzessionssystem erhalten.

26. März 1876
Ein Vorvertrag für die Pferdestraßenbahn wird geschlossen

München - Brüssel * Bürgermeister Alois von Erhardt schließt mit dem aus Brüssel stammenden Industriellen Edouard Otlet - vorbehaltlich der Genehmigung durch die beiden Ratskollegien - einen Vorvertrag ab. Dieser sieht eine Konzession auf dreißig Jahre vor.  

Edouard Otlet, der bereits zuvor in Prag und Wiesbaden erfolgreich Pferdebahnen aufgebaut hat, verpflichtet sich, auch in München ein weit gespanntes Linienkreuz zu errichten.  

  • Die West-Ost-Achse soll vom Nymphenburger Schlosspark über Neuhausen zum Stachus führen und sich dort verzweigen.
  • Ein Nebenast soll über den Lenbachplatz zum Promenadeplatz und den dort gelegenen Hotels und Geschäften führen.
  • Der Hauptast soll - die Altstadt umfahrend - über die Sonnenstraße den Sendlinger-Tor-Platz erreichen und von dort über den Gärtnerplatz zur Isarbrücke, weiter durch die Rosenheimer- und Weißenburger Straße und am damals noch Haidhauser Bahnhof genannten Ostbahnhof enden.
  • Der Verlauf der Nord-Süd-Linie beginnt am Großen Wirt in Schwabing und führt weiter über die heutige Leopoldstraße zum Odeonsplatz, von dort über die Brienner Straße zum Stachus, weiter zum Bahnhofsplatz und endet am Fuße der Theresienhöhe.  

Mit dieser Linienführung können die engen Altstadtstraßen geschickt umfahren werden. Außerdem soll die Pferdetram in einem zehnminütigen Abstand verkehren und Otlets Gesellschaft - für die Benutzung des städtischen Straßengrundes ein Prozent der Bruttoeinnahmen an die Stadtgemeinde abführen. 

5. Oktober 1878
Das Kil's Colosseum erhält die Konzession für Singspielhallen

München-Isarvorstadt * Die Singspielhalle Kil's Colosseum erhält die Konzession für Singspielhallen und Café chantants. Sie wird in Bezug zum Bayerischen Polizei-Strafgesetzbuch vom 16. Dezember 1871 gestellt, in dem festgelegt ist: „das sogenannte Chansonetten-Kostüm selbst in der abgeschwächten Form des kurzen ausgeschnittenen Kleides mit kurzen Ärmeln und mit Trikot ist verboten.

Die Chansonetten und Coupletsängerinnen dürfen nur in langem Gesellschaftskleide auftreten. Nur das National-Costüm von echten National-Sängern ist von den Bestimmungen [...] ausgenommen“.

1. Juli 1883
Jeder muss sich um eine Konzession bemühen

München * Mit dem Ergänzungsparagraphen 33a der Gewerbeordnung müssen Personen, die „gewerbsmäßig Singspiele, Gesangs- und deklamatorische Vorträge, Schaustellungen von Personen oder theatralische Vorstellungen“ öffentlich veranstalteten, „ohne Rücksicht auf die etwa bereits erwirkte Erlaubnis zum Betriebe des Gewerbes“, um eine gesonderte Erlaubnis dafür nachzusuchen.

Das bedeutete, dass nicht nur der Besitzer und damit Betreiber der Singspielhalle, sondern auch der Direktor der Singspielhalle und der Direktor der Volkssänger-Gesellschaft eine Konzession benötigt. Außerdem muss jeder Unterhaltungskünstler für jede Stadt, in der er auftritt, eine ortspolizeiliche Erlaubnis vorweisen.

um 15. November 1884
Die Kongo-Konferenz legt die Abgrenzung der Besitzstände fest

Berlin * Im Reichskanzler-Palais in Berlin, dem ehemaligen Hôtel Radziwill, findet unter dem Vorsitz von Otto von Bismarck eine internationale Konferenz, bei der es um Lösungen von Konflikten geht, die im Zusammenhang mit dem Wettlauf um Afrika stehen.

Dreizehn europäische Staaten, die USA und das Osmanische Reich beteiligen sich an der sogenannten Kongo-Konferenz. Es geht dabei um die Festlegung von Kriterien für die völkerrechtliche Anerkennung von Kolonialbesitz. Immerhin waren in etwas mehr als zwei Jahrzehnten über zehn Millionen Quadratmeilen afrikanischen Bodens und mindestens einhundert Millionen Afrikaner unter europäische Herrschaft gelangt.

Um die Besetzung der restlichen Gebiete und der abschließenden Abgrenzung der Besitzstände geht es auf dieser Konferenz. Das Ergebnis sind die wie mit dem Lineal gezogene Demarkationslinien, wobei die Grenzen oft quer durch die Lebensräume einheimischer Ethnien verlaufen.

Afrika wird als herrenloses Land definiert, das nunmehr als Kronland und Eigentum europäischer Staaten an Kolonialgesellschaften, Konzessionäre und Siedler vergeben werden kann. Damit folgt die schrittweise Verdrängung der Eingeborenen aus ihren Wohn- und Lebensgebieten bis hin zur Eingrenzung in Reservate.

Zu dieser Konferenz ist kein einziger afrikanischer Vertreter eingeladen worden und die Souveränitätsrechte der betroffenen Staaten werden schlicht ignoriert. Wozu auch, es geht doch den europäischen Mächten um so hehre Ziele wie den Zivilisationsauftrag und die Verbesserung der „sittlichen und materiellen Wohlfahrt der eingeborenen Völkerschaften“.

Die Kongo-Konferenz endet mit der Verabschiedung einer Generalakte am 26. Februar 1885. 

5. Februar 1887
Bittschrift an Prinzregent Luitpold um Aufhebung des Kostümverbots

München * Johann Kögel ersucht in einer Bittschrift an Prinzregent Luitpold um die Aufhebung des Kostümverbots. Er begründet sein Schreiben damit, dass nicht jeder Volkssänger in konzessionierten Singspielhallen auftreten kann und deshalb die weniger etablierten Künstler weiter ins berufliche Abseits gedrängt werden würden.

1894
Das Deutsche Theater entsteht als Spekulationsobjekt

München-Ludwigsvorstadt * Der geschäftstüchtige Münchner Kommerzienrat Friedrich Haenle, der mit der Herstellung von Silberbeschlägen reich geworden ist, besitzt an der Schwanthalerstraße ein 5.400 Quadratmeter großes Grundstück.
Dieses will er gewinnbringend veredeln und sein Geld mit einem weiteren Projekt vermehren. Zusammen mit dem aus Frankreich stammenden Architekten Alexander Bluhm, der auch als Konzessionär verantwortlich zeichnet, baut er ein Theater für Aufführungen von Schauspiel, Lustspiel, Schwank und Ballett. 

Und wer mit einem Unterhaltungspalast sein Geld verdienen möchte, darf „nicht knausern“. Die beiden lassen es also krachen und setzen auf mondänen Luxus, sodass die Münchner Fremdenzeitung über die ehrgeizige Ausstattung euphorisch jubiliert „Überall ist nur das Beste gewählt, die ersten Firmen der Welt wurden mit Lieferungen betraut, ohne Rücksicht auf Entfernung oder Unkosten, die bis jetzt schon sechs Millionen verschlungen haben. Welches Finanzkonsortium hat diese sechs Millionen gezahlt?  Was kümmert‘s uns und Euch!“.

Das Bauprogramm hat sich aber keineswegs nur auf das Deutsche Theater beschränkt. Die sogenannte Schwanthaler Passage ist eine interessante Kombination. Neben dem Bühnenhaus besteht die Schwanthaler Passage aus dreißig Wohnungen mit insgesamt 114 Zimmern. Zusätzlich bieten zwanzig Läden vielfältige Möglichkeiten für einen Einkaufsbummel.

27. Januar 1900
Europäische Einrichtungen wollen vor den Boxern geschützt werden

Shandong - China * Die Kolonialmächte fordern die chinesische Regierung auf, europäische Einrichtungen vor den Boxern zu schützen.

Im Frühjahr und Sommer 1900 führen Attacken der sogenannten Boxerbewegung gegen Ausländer und chinesische Christen zu einem Krieg zwischen China und den Vereinigten acht Staaten, die sich zusammensetzten aus dem Deutschen Reich, Frankreich, Großbritannien, Italien, Japan, Österreich-Ungarn, Russland und den USA.

Getragen wird der Boxeraufstand von den Verbänden für Gerechtigkeit und Harmonie. Die Boxer bekämpfen den europäischen, US-amerikanischen und japanischen Imperialismus. Die Bezeichnung Boxer bezieht sich auf eine traditionelle chinesische Kampfkunstausbildung, die sich selbst als Yihetuan, also Verband für Gerechtigkeit und Harmonie, nennt. Bei den Boxern handelt es sich um eine soziale Bewegung die sich zwischen 1898 und 1900 als unmittelbare Reaktion auf die Krisenstimmung gegen Ende des 19. Jahrhunderts gebildet hatte.

Ihr ursprünglicher Schwerpunkt lag in der Provinz Shandong, wo das Deutsche Reich“einige Bergbau- und Eisenbahnkonzessionen besaß. Im Frühjahr und Sommer 1900 breitet er sich dann über weite Teile Nordchinas aus.

Die Boxer machen die Ausländer und die chinesischen Christen für die Störungen der natürlichen Umwelt und der sozialen Harmonie verantwortlich. Sie fordern die Beseitigung der Feinde Chinas mit Gewalt, um die Harmonie wieder herzustellen und treten dabei als Unterstützer der herrschenden Quing-Dynastie auf. Eine ihrer Parolen lautet: „Unterstützt die Quing und vernichtet die Fremden.“ 

20. April 1919
Mit erhobenem Haupte untergehen

München * Eugen Leviné erkennt, dass es für die bedrängte Räterepublik keine Unterstützung von außen geben wird. Doch wenn die Revolution untergehen soll, dann - so seine Auffassung - mit erhobenem Haupt:

„Es ist ein Irrtum zu glauben, dass kleinmütige Unterwerfung ein besserer Weg sei, um Blutvergießen zu vermeiden oder zu verhindern. Im Gegenteil: Nur wenn die Weißen Garden eine kühn entschlossene Armee vor sich haben und merken, dass der Kampf auch in ihren Reihen Opfer fordern wird, werden sie bereit sein, Konzessionen zu machen. […]

Die Weiße Armee wird auf jeden Fall einen Vorwand für ein Blutbad finden. […] Ist Arbeiterblut so billig, dass man es zur Genugtuung von neugebackenen Pazifisten wehrlos vergießen darf?“.

Leviné argumentiert damit gegen Ernst Toller und Gustav Klingelhöfer, die mit der Regierung Hoffmann verhandeln wollen. Doch auch der KPD-Parteiführer in Berlin, Paul Levi, befürwortet eine bedingungslose Kapitulation, um unnötiges Blutvergießen zu vermeiden. 

2. Februar 1931
Karl Valentins Antrag eines Bühnenspielbetriebs im Goethesaal

München-Schwabing * Karl Valentin stellt den „Antrag zur Erteilung eines Bühnenspielbetriebs im Goethesaal“ in der Leopoldstraße 46a und begründet diesen mit seiner Asthmaerkrankung. Doch selbst ein Künstler wie Karl Valentin muss sich den polizeilichen Vorgaben unterwerfen. Er erhält zwar die Konzession, doch kleinliche behördliche Auflagen zwingen ihn schon bald wieder zur Aufgabe des Lokals.

Die Feuerpolizei will ihm sogar eine wichtige Pointe aus dem Bühnenstück „Im Photoatelier“ zunichte machen. Sie verbietet Karl Valentin, dass das in der Szene vom Gehilfen abgeschnittene glühende Ende der Zigarette, die Valentin verbotenerweise im Atelier raucht, auf den Boden fällt und sich durch seine Rauchentwicklung verrät, was zu Valentins Ausrede führt, es handle sich dabei wohl um ein „Glühwürmchen“.

17. März 1934
Karl Valentin beantragt die Konzession für sein „Panoptikum“

München-Ludwigsvorstadt * Karl Valentin beantragt die Konzession für sein „Panoptikum“ in den Kellerräumen des Hotels Wagner in der Sonnenstraße. 

  • Als Unternehmer gibt er an: „Karl Valentin (Fey) Schauspieler, Liesl Karlstadt (Wellano) Schauspielerin, Eduard Hammer Universitätsplastiker und Gebrüder Wagner, Besitzer des Hotels Wagner.
  • Die Illustrationen für das „Panoptikum“ fertigt Ludwig Greiner.
um 25. September 1984
Zwei kleine Männer rasen wie ungebremste Lokomotiven aufeinander

München-Theresienwiese * Günter Jauch, Journalist beim Bayerischen Rundfunk, findet heraus, dass in Richard Süßmeiers Armbrustschützenzelt aus einem Hirschen (200-Liter-Fass) 289 Mass Wiesnbier ausgeschenkt werden. Süßmeier nimmt das Ganze auf die leichte Schulter und macht sich darüber lustig. Peter Gauweiler, CSU-Stadtrat und Kreisverwaltungsreferent, geht gegen Süßmeier wegen Betrügerischen Einschenkens vor. 

Der Wiesnwirt beruft daraufhin eine Pressekonferenz ein, verkleidet sich als Gauweiler und hängt Gauweiler-Plakate mit dem Schriftzug „Gauweiler sieht Dich!“, „Gauweiler paßt auf!“ und „Gauweiler is watching you!“ an die Zeltwände. Sein Schankkellner Biwi Wallner zeigt schließlich noch, wie man aus einem ganzen Hendl drei halbe Hendl machen kann. Dass er zuvor eine Hälfte hatte einnähen lassen, finden nicht Alle lustig. Allen voran Peter Gauweiler.

Bei der darauf folgenden einer Razzia in Süßmeiers Armbrustschützenzelt werden 23 „Verstöße gegen das Ausländerrecht“ festgestellt. Einige Hilfskräfte haben illegal gearbeitet. Süßmeiers Beteuerungen, er habe davon nichts gewusst, glaubt die Gegenseite natürlich nicht - und handelt: Gauweiler entzieht Süßmeier die Festzeltkonzession.

Zwei Tage später wird mit Helmut Huber ein neuer Wirt eingesetzt.

8. Mai 2012
Vergabe der Konzessionen für die Wiesn 2012

München-Graggenau * Der Wirtschaftsausschuss des Stadtrats entscheidet über die Vergabe der Konzessionen für die Wiesn 2012. Wiesnwirt Sepp Krätz kann vorerst das Hippodrom weiterbetreiben. Der Grund: Die Staatsanwaltschaft braucht noch Zeit, um die Ermittlungen in Sachen Steuerhinterziehung abzuschließen. Diese haben im Herbst 2011 begonnen.    

Krätz soll in seinem Andechser am Dom Personalabgaben nicht korrekt abgeführt haben. Insgesamt werden drei Durchsuchungen von der Steuerfahndung durchgeführt.

Die Stadt hat ihn 2011 bereits abgemahnt, weil er im Hippodrom Angestellte geschlagen hat. Wegen dieses Vorfalls ist er mit einem Strafbefehl über 18.000 € belegt worden, den er letztlich akzeptiert hat.

13. März 2014
Sepp Krätz handelt mit dem Landgericht einen Deal aus

München * Sepp Krätz handelt mi dem Landgericht München I einen Deal aus. Vor Gericht gibt der Wiesnwirt Steuerverkürzungen zu. So hat er in seinem Wiesnzelt Hippodrom rund 988.000 Euro und in seinem Innenstadtlokal Andechser am Dom etwa 115.000 € Steuern hinterzogen. Im Gegenzug sichert ihm das Gericht eine Freiheitsstrafe von eineinalb bis maximal zwei Jahren auf Bewährung zu. Der Prozess geht weiter.

Für den Erfolgsgastronomen Krätz kann das - durch die Entziehung der Schankkonzession durch das Kreisverwaltungsreferat - dennoch das Aus als Wiesnwirt, für die Genehmigung zum Frühlingsfest und für die Schankkonzession im Andechser am Dom bedeuten.

14. April 2014
Sepp Krätz zieht seinen Antrag für das Frühlingsfest zurück

München-Theresienwiese * Ex-Wiesnwirt Sepp Krätz zieht seinen eigenen Antrag auf Gestattung für das Frühlingsfest zurück. Statt ihm sollen seine Ehefrau Tina Krätz und seine Schwester Johanna Barsy das Hippodrom betreiben. Das Kreisverwaltungsreferat - KVR stimmt dem Antrag zu.

Ob Sepp Krätz seine Schankkonzession und damit seine Zukunft als Wirt des Andechser am Dom weiter behalten kann, entscheidet das KVR nach Ostern. Erst Anfang Mai will das Landratsamt über die Zukunft seiner Konzession als Wirt der Waldwirtschaft in Großhesselohe entscheiden. 

23. April 2014
Der Ex-Wiesnwirt Sepp Krätz verliert seine Schanklizenz

München-Kreuzviertel * Der Ex-Wiesnwirt Sepp Krätz verliert seine Schanklizenz und muss den Andechser am Dom bis 1. Juni räumen. Möglicherweise übernimmt - ebenso wie das Hippodrom am Frühlingsfest seine Ehefrau Tina Krätz und seine Schwester Johanna Barsy den Betrieb.

Vorsorglich hat Sepp Krätz gegen den Konzessionsentzug geklagt. Die Klage hat aufschiebende Wirkung, sodass er erstmal im Andechser am Dom noch Wirt bleiben kann. 

20. Mai 2014
Das KVR legt beim Verwaltungsgerichtshof Beschwerde ein

München * Das Kreisverwaltungsreferat legt beim Bayerischen Verwaltungsgerichtshof Beschwerde ein, nachdem das Verwaltungsgericht in einem Eilverfahren entschieden hat, dass der Andechser am Dom des Ex-Wiesnwirts  Sepp Krätz bis zum abschließenden Urteil über den Entzug der Konzession geöffnet bleiben darf. Doch das könnte Jahre dauern.  

Damit, so das Kreisverwaltungsreferat, würde das Gaststättenrecht „zum stumpfen Schwert“ gemacht. 

8. Juli 2014
Der Verwaltungsgerichtshof entzieht Sepp Krätz endgültig die Konzession

München * Der Verwaltungsgerichtshof entzieht dem Ex-Wiesnwirt Sepp Krätz endgültig die Konzession für den Andechser am Dom. Schließen muss der Andechser aber nicht. Sepp Krätz wird zwar als Geschäftsführer ausscheiden, seine Tochter, die seit Längerem schon mit ihrem Vater gemeinsam an der Spitze der Wirtschaft steht, wird das Lokal weiter betreiben. Die Stadt will dieses Modell akzeptieren, wenn Krätz schriftlich erklärt, dass er seiner Tochter keine Weisungen erteilen wird.  

Das Hauptsacheverfahren läuft noch weiter. Bis zur Urteilsverkündung kann es noch Jahre dauern. Offen ist auch noch, wie es mit der Waldwirtschaft in Großhesselohe weitergeht. Das Verfahren wird beim zuständigen Landratsamt geführt. Die Entscheidung steht noch aus.