Münchner Zeitensprünge
2000
0 Chronik 2026
1490
Das öffentliche oder heimliche Halten von Konkubinen wird verboten

Rom-Vatikan * Der päpstliche Vikar Giacomo Botta erlässt ein Dekret, das allen Klerikern und Laien bei Androhung der Exkommunikation und des Verlustes der Ämter und Pfründe das öffentliche oder heimliche Halten von Konkubinen verbietet.  

Papst Innozenz VIII., das ist übrigens auch der mit dem Hexenhammer, lässt den Erlass umgehend zurücknehmen und erklärt, dass das Konkubinat nicht verboten sei. In der Folge gibt es in der heiligen Stadt Rom kaum noch einen Priester oder Kurialen, der ohne Konkubine lebt. 

1502
Konkubinat und Hurerei sind beim römischen Priestertum weit verbreitet

Rom-Vatikan * Ein Brief beschreibt die Situation im Vatikan derart: „Die Häufigkeit des außerehelichen Beischlafs, des Inzests, der Vergewaltigungen von Knaben und Mädchen, die Zahl der Huren, die im Palast des heiligen Petrus herumlungern, und der Herden von Kupplern, die dort umherlaufen, übersteigt in ihrer Schamlosigkeit jene der Bordelle und der Freudenhäuser“.  

An der Wende vom Mittelalter zur Neuzeit sind also Konkubinat und Hurerei beim römischen Priestertum sehr weit verbreitet.