Münchner Zeitensprünge
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Zwei Franziskaner-Klöster auf Münchner Stadtgebiet

München-Graggenau - München-Angerviertel * Die beginnende Erweiterung Münchens auf den sechsfachen Umfang des befestigten Marktes Heinrichs des Löwen führt zur Verlegung des Franziskanerklosters nördlich der herzoglichen Burg.

Besondere Unterstützung findet der Neubau des Franziskaner-Klosters durch die Familie der Sendlinger, die eigentlich an der Errichtung eines Klarissenklosters interessiert ist. Sie kauft den Barfüßern deshalb das bestehende Angerkloster weit über seinen Wert um 800 Pfund Pfennigen.

Damit können die Klarissen aus dem Kloster Söflingen, also Nonnen des Zweiten Ordensmder Franziskaner, das verlassene Kloster St. Jakob am Anger übernehmen.

um 1750
Die Franziskaner-Provinz in Kurbaiern

Kurfürstentum Baiern * In Kurbaiern gibt es 25 Franziskaner-Konvente, neun Hospize und drei Residenzen, worunter man kleine Niederlassungen verstand. Der Personalbestand liegt bei 700 Patres, 100 Kleriker und 200 Laienbrüder. Dazu sind der Provinz noch etwa 300 Nonnen - Klarissen und Tertianerinnen - unterstellt.

25. Januar 1802
Dekret zur Aufhebung der Bettelordensklöster in Baiern

Kurfürstentum Baiern * Das kurfürstliche Dekret zur Aufhebung der Bettelordensklöster in Baiern beginnt mit der Feststellung,

  • dass die Bettelorden die „Fortpflanzung des Aberglaubens und der schädlichen Irrtümer“ begünstigen und
  • die Entstehung und Entwicklung „richtiger Begriffe der moralischen Bildung im Volke“ verhindern,
  • weshalb die fortdauernde Existenz der Mendikantenklöster zwecklos und schädlich für die Bürger ist.  

In Altbaiern sind davon einundneunzig derartige kirchliche Einrichtungen betroffen. In München sind folgende Bettelorden betroffen: Kapuziner, Franziskaner, Karmeliten, Karmelitinnen, die Benediktinerinnen am Lilienberg , die Paulanerinnen im Lilienthal und das Pütrichkloster. 

Zur zweckmäßigen Einrichtung der Bürger- und Landschulen wird ein Schulfonds eingerichtet, der aus dem Vermögen der aufgehobenen Orden gebildet wird, da es an anderweitigen staatlichen Mitteln mangelt.

Zur sofortigen Verminderung der Insassen werden

  • alle Ausländer, das heißt, die nicht in Pfalzbaiern geborenen Klostermitglieder, in ihre Heimat geschickt,
  • die Laienbrüder in die Prälatenklöster versetzt und
  • Kleriker, die noch keine Profeß abgelegt haben, entlassen.
  • Neuaufnahmen und das Überwechseln von Ordensangehörigen in andere Klöster wird streng untersagt.
  • Priestermönche können unter bestimmten Voraussetzungen in den Weltpriesterstand übertreten, was dem Staat die Pensionskosten einsparen hilft.
  • Alle übrigbleibenden Klosterindividuen sollen in Zentralklöster - in Wirklichkeit Aussterbeklöster - ihres Ordens verbracht werden.
  • Außerdem ist den Franziskanern künftig nur noch Predigt und Beichthören in der eigenen Ordenskirche erlaubt, jedoch keinerlei Seelsorgeaushilfe.
  • Dazu unterstehen sie der verschärften Aufsicht der zuständigen Landrichter.

Als Unterhalt für die Franziskaner setzt man, da ihnen das Almosensammeln verboten worden ist, jährlich 125 Gulden fest, zahlbar aus dem Vermögensfonds der nichtständischen Klöster.

  • Der Inhalt des Aufhebungsdekretes wird öffentlich nicht bekannt gemacht.
  • Die ganzen Vorbereitungen der staatlichen Klosteraufhebungen laufen bis zur Ausführung im Wesentlichen geheim.
  • Das verstärkt die Unsicherheit und lässt jede Gegenwehr erlahmen.
  • Ebenfalls besteht Unkenntnis über die Befugnisse der eingerichteten Spezialkommission. 

Ausgenommen vom kurfürstlichen Aufhebungs-Dekret der Bettelordensklöster sind - aufgrund ihrer Tätigkeit in der Krankenpflege beziehungsweise im Schulwesen - die Klöster der Barmherzigen Brüder sowie der Englischen Fräulein und der Elisabethinerinnen. Das Kloster der Ursulinen in München wird mit den Nonnen de Notre Dame in Nymphenburg vereinigt.

In der Haupt- und Residenzstadt München gibt es nur ein ständisches Kloster: das Klarissen-Kloster zu Sankt Jakob am Anger.

26. Februar 1802
Die Säkularisation und die Michaels-Bruderschaft

Hofmark Berg am Laim * Die seit dem Jahr 1693 bestehende Zusammenarbeit zwischen der Michaels-Bruderschaft und dem Franziskaner-Orden dauerte bis zur Klosteraufhebung im Rahmen der Säkularisation an.

Bis diese staatlich verordnete Zwangsmaßnahme eintritt, verrichten die Münchner Franziskaner zum heiligen Antonius von Padua den Gottesdienst und die Seelsorge in den franziskanischen Frauenklöstern der Stadt und leiteten auch deren Wirtschaftsbetriebe. Bei den etwa sechzig Klarissen zu Sankt Jakob am Anger besitzen die Mönche eine ständige Niederlassung. Dieses Hospiz wird zumeist von zwei Patres und einigen Brüdern bewohnt.

um 25. August 1803
Österreich zieht einen Gewinn aus der baierischen Säkularisation

München-Angerviertel - Wien * In der Haupt- und Residenzstadt München gibt es nur ein ständisches Kloster: das Klarissen-Kloster zu Sankt Jakob am Anger, dessen Äbtissin Mitglied der Landschaft ist. Es ist eines der siebzig Landsässigen Klöster in Altbaiern, das durch den verfassungsrechtlichen Schutz erst im Jahr 1803 aufgehoben werden kann.

Auch Österreich zieht - damals noch als baierischer Verbündeter - einen erheblichen Gewinn aus der Aufhebung der baierischen Klöster. Diese haben ihre Aktiva - aufgrund der in Baiern nicht vorhandenen Bankhäuser - bei der Wiener Bank angelegt. Nach der Klosteraufhebung kassiert Österreich diese Guthaben ein und beschlagnahmt deren Grundherrschaften, vor allem Weingüter in Südtirol und in anderen habsburgischen Gebieten. Baiern muss dagegen die Schulden der Klöster übernehmen.