Münchner Zeitensprünge
2000
0 Chronik 2026
um 18. Mai 1818
Gemeinden kaufen Land um Ansässigmachung zu verhindern

München - Königreich Baiern * Das Gemeindeedikt vom 17. Mai bewirkt, dass sich die Gemeinden nach Außen hin abschließen und sich insbesondere gegen kinderreiche Familien und Nachwuchs erwartende junge Paare wehren. Das selbst dann, wenn diese Bewerber über ein ausreichendes Einkommen verfügen. Zur Vermeidung von Ansässigmachungen kaufen Gemeinden sogar Land auf.

Bereits ansässigen Gemeindemitgliedern wird häufig die Wiederverheiratung versagt, wenn in der künftigen Ehe mit Kindern zu rechnen ist. 

8. April 1919
Beschlagnahme und Rationierung der Wohnräume angeordnet

München * Um der seit Kriegsende immer schlimmer werdenden Wohnungsnot zu begegnen entschließt sich der Zentralrat unter Federführung von Dr. Arnold Wadler, dem Volkskommissar für das Wohnungswesen, zu drastischen Maßnahmen. Er ordnet die Beschlagnahme und Rationierung der Wohnräume in ganz Bayern an.

  • Alle freistehenden Wohnungen in ganz Bayern, darunter auch Schlösser von Adeligen, werden beschlagnahmt und an Wohnungssuchende vermietet.
  • Der Wohnraum wird rationiert. Das bedeutet, dass Einzelpersonen nur ein Zimmer und eine Küche zusteht; Familien können einen Gemeinschaftsraum, eine Küche und für je zwei Kinder einen Schlafraum beanspruchen.
  • Jedes freie Zimmer muss der Gemeinde oder den Arbeiter-, Soldaten- und Bauernräten gemeldet werden. Werden Verwandte oder Freunde in überzählige Räume einquartiert, so muss das innerhalb von zwei Wochen geschehen. Nach dieser Frist werden die Räume durch die Gemeinde belegt. Kinderreiche werden gegenüber Kinderlosen bevorzugt, Verheiratete gegenüber Ledigen.
  • Kann sich der Vermieter mit dem Mieter über den Mietpreis nicht einigen, so legt die Gemeinde die Miete fest.
  • Eine private Wohnraumvermittlung ist ebenso streng verboten wie eine kommerzielle.
  • Ein Verstoß gegen die Verordnung kann mit einer Geldstrafe von bis zu 100.000 Mark und einem Jahr Gefängnis geahndet werden. 
14. Mai 1939
Am Muttertag gibt’s den „Karnickelorden“

Berlin * Aus Anlass der Muttertagsfeiern werden erstmals „Ehrenkreuze der deutschen Mutter“ an kinderreiche Frauen verliehen. Frauen mit vier bis fünf Kindern erhalten den Mutterorden in Bronze, für mehr als sechs Kinder gibt‘s den Orden in Silber, und für mehr als acht Kinder wird das Mutterkreuz in Gold vergeben. Die Orden hängen an einem blauen Band mit der Aufschrift: „Das Kind adelt die Mutter“. 

Hinter vorgehaltener Hand wird das  Mutterkreuz auch als „Karnickelorden“ bezeichnet. Nationalsozialistische Politik drängt die Frauen zurück an Herd und Kinderbett. Außerhalb des Hauses gelten Frauen nur wenig. 

Reichspropagandaminister Joseph Goeppels meint zur Rolle der Frau: „Die Frau hat die Aufgabe, schön zu sein und Kinder zur Welt zu bringen. [...] Die Vogelfrau putzt sich für den Mann und brütet für ihn die Eier aus.“