Münchner Zeitensprünge
2000
0 Chronik 2026
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Die Tempel-Rittern erhalten eine umfangreiche Ordensregel

Rom-Vatikan * In der Bulle „Omne datum optimum“ gibt Papst Innozenz II. den Tempel-Rittern eine umfangreiche Ordensregel, die mit Ergänzungen im Jahr 1230 und 1260 auf insgesamt 678 Artikel anwachsen wird.

Durch die päpstliche Bulle werden die Tempelherren als „extemt“ erklärt, also aus dem kirchlichen Gesamtorganismus heraus genommen. Sie sind damit die erste Gemeinschaft von Rittermönchen, die jeglicher bischöflicher Jurisdiktion entnommen und alleine und direkt dem Heiligen Stuhl unterstellt sind. Er erklärt die Templer auch zu „Vorkämpfer der Christenheit“ und hebt sie damit über alle anderen Orden. Dadurch nehmen die Templer in der Gesamtkirche eine elitäre Ausnahmestellung ein, die von den Folgepäpsten fortgeschrieben und durch eine Vielzahl von Privilegien erhärtet wird. 

  • So darf kein Kirchenmann oder Laie, lediglich der Templer-Meister mit Zustimmung des Kapitels, die Ordens-Statuten ändern. 
  • Das Recht der Tempel-Ritter eigene Priester zu haben, wird in der Bulle ebenso festgeschrieben wie die Freistellung vom Zehent. 
  • Die Templer-Kapläne sind berechtigt Spenden zu sammeln, um Almosen zu bitten und einmal im Jahr in jeder Kirche die Kollekte für sich zu behalten.
  • Einmal jährlich dürfen sie in den unter Interdikt, dem Verbot gottesdienstlicher Handlungen, gestellten Regionen die Messe halten.
    Die Kirche macht - nicht nur aus Sicht der Templer - viel zu viel Gebrauch von dieser Strafmaßnahme, die darauf abzielt, jede religiöse Aktivität, ob das nun Messen oder die Segnungen der Sakramente sind, in einer Ortschaft, einer Region oder einem ganzen Königreich zeitweilig zu verbieten. Damit wollen die Kirchenmänner die Sünden eines Herren, einer Gemeinde oder eines Königs bestrafen.
    Gottesdienste, die in solchen vernachlässigten und teilweise auch vollkommen ungerechtfertigt bestraften Regionen abgehalten werden, ziehen freilich viele Gläubige an und bringen schon deshalb außergewöhnlich hohe Einnahmen von Almosen und Opfergaben. 
  • Darüber hinaus dürfen die Tempelherren eigene Kirchen und Friedhöfe besitzen, worin sie auch Exkommunizierte beerdigen können, was ihnen häufig großzügigst gedankt wird.
  • Schließlich ergänzt Papst Coelestin II. die Privilegien der Templer indem er die Ritter-Brüder, ihre Vasallen und Grundholden von den durch die Bischöfe ausgesprochenen Exkommunizierungen und Interdikten als ausgeschlossen erklärt.
    Dies geschieht sehr zum Ärgernis des Weltklerus und vergiftet das eh schon angespannte Verhältnis zwischen dem Ritterorden und den Weltpriestern.

Dennoch hält der Heilige Stuhl beständig seine schützende Hand über die geistlichen Ordensritter und stellt die gewährten Privilegien nie in Frage.

Seit Hugo von Payns den Tempelherren seine Besitzungen schenkte, folgte jeder, der in den Orden eintritt oder sich ihm anschloss, diesem Beispiel.

Durch Schenkungen von Land und Vermögen sind die Ordensritter sehr schnell reich geworden. Und nachdem heimgekehrte Kreuzfahrer Wunderdinge über das Heldentum der Templer berichten, führt dies in ganz Europa zu einer großzügigen Spendentätigkeit für die Ordensgemeinschaft.

17. Juni 1493
Haidhausen erhält einen Benefizianten

Haidhausen * Der Benefiziant erhält in Haidhausen eine eigene Wohnung und ist zum ständigen persönlichen Aufenthalt bei seiner Kirche verpflichtet. Das Patronatsrecht über den Haidhauser Kaplan übt der Bogenhausener Pfarrer aus.

Dezember 1588
Die Kapläne müssen im Stadtbordell übernachten

München-Angerviertel * Beim Einsammeln des sogenannten Leibpfennigs suchen die Kapläne Graßmann und Ostler von der Sankt-Peters-Pfarrei auch das Stadtbordell auf und zechen mit dem Wirt und seiner Gesellschaft. Als sich die „genachbarten Knappen“ vor dem Haus zusammenrotten, wagen sie sich nicht mehr aus dem Bordell und verbringen die Nacht in demselben.

1626
Maria Jacobäa Freifrau von Lerchenfeld lässt eine Loretokapelle errichten

Berg am Laim * Maria Jacobäa Freifrau von Lerchenfeld, die Witwe des Berg am Laimer Hofmarkherren, lässt am nördlichen Ortsrand eine Loretokapelle errichten.

Die Loretokapelle war eine maßstabsgetreue Nachbildung der „Santa Casa von Loreto“ bei Ancona an der italienischen Adriaküste, die als Wohnhaus der heiligen Familie in Nazareth gilt.

  • Der Legende nach wurde das kleine Gebäude aus Sandstein und Ziegeln am 10. Mai 1291 vor den Mohammedanern gerettet. Engel trugen das Haus von Nazareth nach Dalmatien, wo sie es auf dem Berg Trsat bei Rijeka absetzten.
  • Doch schon am 12. Dezember 1294 brachten Engel das heilige Haus in die Gegend von Recanati, wo sie es in einem Lorbeerhain, italienisch „Loreto“, niederließen.
  • Da viele Pilger bei dem einsam gelegenen Heiligtum ausgeraubt wurden, fand man das Haus eines Tages näher am Ort Recanati, auf dem Grundstück zweier Brüder.
  • Als diese anfingen, sich um die Opfergaben der Pilger zu streiten, entfernte sich das Haus am 7. September 1295 nochmals und steht seither an der Stelle, wo es im 16. Jahrhundert von einer riesigen Kathedrale überbaut wurde und sich zu einem der größten Wallfahrtsziele Italiens entwickelte.

Zum Unterhalt der Kirche stattet die Freifrau die Loretokirche mit einem Benefizium aus, das aus einem Kapitalstock von 1.000 Gulden besteht. Der Zinsertrag kommt zur Hälfte der Erhaltung der Kirche, zum anderen Teil dem Kaplan zu Gute, der die im Stiftungsbrief festgelegten Messen lesen musste.

Außer der finanziellen Zuwendung erhält er ein Haus, das bis zum Jahr 1968 an der Echardinger Straße 6 steht. Es war „gemauert samt einem Statl, Stallung [...] großen Garten und Pflanzgärtl“ und enthielt zudem „dreieinhalb Joch Acker“.

Der Weg, der die Münchner Wallfahrer über Haidhausen zur Kapelle führte, hieß „Loretosteig“.
Es ist dies die heutige Berg-am-Laim-Straße, die damals an der Kapelle endete.