Joseph Anton von Maffei wird Mitglied in der Kammer der Abgeordneten
München-Kreuzviertel * Zwischen 1837 bis 1847 ist Joseph Anton von Maffei Mitglied in der Kammer der Abgeordneten.
München-Kreuzviertel * Zwischen 1837 bis 1847 ist Joseph Anton von Maffei Mitglied in der Kammer der Abgeordneten.
München-Kreuzviertel * König Ludwig I. argumentiert vor der Stände-Versammlung so:
„Die Verfassungsurkunde räumt den Ständen keineswegs das Recht ein, die einzelnen Positionen der Einnahmen und Ausgaben unabänderlich mit verbindender Kraft für die Regierung festzustellen, nur zum Zwecke der Steuerbewilligung wird denselben das Budget vorgelegt; ein Finanzgesetz ist in der Verfassung nicht vorgeschrieben, sondern nur durch eine gezwungene Interpretation ist die bisherige Übung eingeführt worden. Zwingen lasse ich mich nicht, dafür meyne ich, sollte ich zu gut bekannt seyn. [...].“
Die Kammer der Abgeordneten wollte einen derartigen Angriff des Königs freilich nicht akzeptieren und selbst die Kammer der Reichsräte ist von den Argumenten des Innenministers Oettingen-Wallerstein überzeugt. Es kommt, was kommen musste: wer dem König nicht nach dem Mund spricht, hat mit Sanktionen zu rechnen, weshalb Ludwig I. seinen liberal geltenden Innenminister Ludwig Fürst zu Oettingen-Wallerstein am 4. November 1837 entlässt.
München-Kreuzviertel * Das Gesetz über die Wahl der Landtags-Abgeordneten bringt einige Neuerungen, die als „entscheidend“ bezeichnet werden müssen. Es beseitigt das ständische Element der Verfassungsurkunde von 1818. In diesem bestand die Kammer der Abgeordneten zu einem Achtel aus der Klasse der adeligen Großgrundbesitzer, ebenfalls ein Achtel aus der Geistlichkeit der christlichen Konfessionen, ein Viertel stellten die Vertreter der Städte und Märkte und die verbliebene Hälfte die Landeigentümer ohne gutsherrliche Gerichtsbarkeit.
Das Gesetz, das als Bestandteil der Verfassungs-Urkunde angesehen wird, tritt mit der nächsten Wahl in Wirksamkeit.
München-Kreuzviertel * Die Kammer der Abgeordneten fordert mit 72 gegen 62 Stimmen die Anerkennung der „Reichsverfassung, die insbesondere von der fränkischen, schwäbischen und rheinpfälzischen Bevölkerung laut und freudig begrüßt“ wird.
München-Kreuzviertel * Die Kammer der Abgeordneten erteilt seine Zustimmung zu der für König Ludwig II. übernommenen und für den geisteskranken König Otto I. fortzusetzende Regentschaft durch den Bayernprinzen Luitpold.
München-Kreuzviertel * Der Antrag der Sozialdemokraten und der Liberalen, die Kammer der Abgeordneten nach dem Verhältniswahlsystem wählen zu lassen, kommt für die bayerische Regierung zur Unzeit.
Heinrich Held, der Führer der Zentrumsfraktion, lehnt den Vorschlag ab, da das Verhältniswahlrecht zwei Nachteile habe:
Die Zentrumspartei will die Verhältniswahl nur in einigen großen Städten Bayerns, und nur auf der Grundlage der Volkszählung von 1910 zulassen. Auf 42.000 Einwohner sollte ein Abgeordneter gewählt werden.
Die MSPD lehnt den Zentrums-Vorschlag als unzulänglich ab und will die Regelung auf das gesamte Staatsgebiet ausdehnen. Sie fordert eine durchgreifende Neueinteilung der Wahlkreise, um so das fehlende Gleichgewicht zwischen Stadt und Land herzustellen.
Die bayerische Regierung stellt sich auf die Seite des Zentrums, weshalb die Wahlrechtsreform erneut abgelehnt wird.
München-Kreuzviertel * Unter dem Eindruck der revolutionären Unruhen im Deutschen Reich schließt die bayerische Regierung mit Delegierten der im Landtag vertretenen Parteien ein Abkommen über parlamentarische Reformen, in der wesentliche Forderungen der SPD erfüllt werden. Sie beinhaltet:
Die notwendige Kabinettsumbildung ist für den 8. November angekündigt.
Die Verhältniswahl zur Abgeordnetenkammer ist eine alte sozialdemokratische Forderung und die Vereinbarungen über die Kammer der Reichsräte laufen auf eine Demokratisierung der Kammer der Adeligen und des hohen Klerus hinaus. Dadurch hätte die Bayerische Verfassung zugleich parlamentarisiert werden sollen. Auch die Vorschrift aus dem Wahlgesetz von 1896, wonach kein Abgeordneter zum Minister berufen werden darf, würde durch diese Gesetzesvorlage abgeschafft werden.
Über den Königlichen Erlass über die Parlamentarisierung Bayerns soll am 6. November 1918 die Abgeordnetenkammer abstimmen und sich am 8. November die Kammer der Reichsräte mit dieser Vorlage befassen. Doch dazu wird es nicht mehr kommen. Obwohl die sozialdemokratische Münchener Post die Vereinbarung als „Beginn der Demokratisierung Bayerns“ feiert, stehen viele Sozis dieser Demokratisierung von oben sehr skeptisch gegenüber.
München-Kreuzviertel * Die Kammer der Abgeordneten stimmt dem „Königlichen Erlass über die Parlamentarisierung Bayerns“ vom 2. November im Landtag zu. Damit soll auch das Königsreich Bayern eine parlamentarische Monarchie werden.
Die Kammer der Reichsräte soll sich am 8. November 1918 mit dieser Vorlage beschäftigen.