Das Primogeniturgesetz legt die Unteilbarkeit Baierns fest
München * Im sogenannten „Primogeniturgesetz“ legt Herzog Albrecht IV. die Unteilbarkeit Baierns fest. Künftig soll nur mehr der erstgeborene Sohn im Baiernland herrschen soll. Für die nachgeborenen Söhne müssen die herzoglichen Familienväter anderswo Einnahmen und Finanzquellen eröffnen.
Als sich Baiern während der Gegenreformation nicht nur eindeutig zur katholischen Sache bekennt, sondern auch mit allen Mitteln dafür eintritt, bieten sich zur standesgemäßen Versorgung die kirchlichen Pfründe für eine Sekundogenitur geradezu an.
Gleichzeitig kann damit Baierns politischer Einflussbereich erheblich vergrößert werden. Das Ziel der baierischen Kirchenpolitik ist der zur Kaiserwahl wichtige Kölner Erzbischofsstuhl und - mit ihm verbunden - möglichst viele Bischofsstühle zwischen Hildesheim und Lüttich, aber auch in Freising und Regensburg.