Münchner Zeitensprünge
2000
0 Chronik 2026
30. November 1870
Ludwig II. schreibt den Kaiserbrief an König Wilhelm I. von Preußen

München * Bayernkönig Ludwig II. schreibt den sogenannten Kaiserbrief an König Wilhelm I. von Preußen. Darin regt er die „Wiederherstellung der deutschen Kaiserwürde“ und eines Deutschen Reiches an. Im Namen aller Bundesfürsten trägt er dem Preußenkönig die Kaiserkrone, die höchste deutsche Würde, an.  

Oberststallmeister Max Graf von Holnstein hat gemeinsam mit Bismarck den Brief entworfen, den der mit Zahnschmerzen im Bett liegende Bayernkönig nur ab- und unterschreiben muss. Noch am selben Tag reist Graf Holnstein nach Frankreich und überreicht dort den entscheidenden Brief an Prinz Luitpold.  

Für diesen bayerischen Ausverkauf wird König Ludwig II. allerdings persönlich mit rund fünf Millionen Mark aus Bismarcks Welfenfond entschädigt. Jedenfalls wird dem König lange Zeit unterstellt, dass der Kaiserbrief der noble Preis für diese Rentenzahlung gewesen ist. Max Graf von Holnstein, der Überbringer des Geldes und Mitbegründer der Bayerischen Vereinsbank, ist mit zehn Prozent an diesem Deal beteiligt. 

3. Dezember 1870
Prinz Luitpold von Bayern übergibt den Kaiserbrief

Versailles * Prinz Luitpold von Bayern übergibt den „Kaiserbrief“ im Hauptquartier von Versailles an den preußischen König Wilhelm I..  

  • Der bayerische Märchenkönig Ludwig II. verhält sich also gegenüber Preußen sehr loyal, muss aber - statt belohnt zu werden - bayerische Rechte an das von Preußen geführte Reich abtreten.  
  • Nichts ist es mit der erhofften Vergrößerung des Bayernlandes,  
  • nichts mit der gewünschten alternierenden Kaiserkrone, derzufolge dem preußischen Kaiser einer aus dem bayerischen Herrscherhaus folgen soll.  

Ein paar Reservatrechte, das Heer, die Post und die Eisenbahn betreffend, bleiben den süddeutschen Verbündeten. Ansonsten hat sie sich Bismarcks großpreußischem Staatengebilde unterzuordnen. 

19. Dezember 1870
Kanzler Otto von Bismarck leitet eine Verfassungsänderung in die Wege

Berlin * Nach König Ludwigs II. Kaiserbrief vom 30. November 1870 reagiert Kanzler Otto von Bismarck und leitet eine Verfassungsänderung in die Wege, durch welche die Bezeichnung „Deutscher Bund“ in „Deutsches Reich“ und „Deutscher Kaiser“ eingeführt wird. 

Dies geschieht auch im Einvernehmen mit der bayerischen Regierung. Spätestens jetzt ist es mit der Souveränität Bayerns vorbei. 

um 16. Januar 1871
Alles eine Frage der richtigen Anrede

Versailles * Die Frage der richtigen Anrede des künftigen Kaisers sollte noch zu viel Ärger führen. Im „Kaiserbrief“ von König Ludwig II. benannte dieser den höchsten Repräsentanten mit „deutscher Kaiser“. Doch der Preußenkönig Wilhelm I. wollte den Titel „Kaiser von Deutschland“ und damit weitreichende Machtbefugnisse.

Der Titel „deutscher Kaiser“ strahlt für ihn keine Macht aus. Abfällig äußert er sich dazu: „Was soll mir der Charaktermajor?“ Gemeint damit ist zu dieser Zeit ein unbesoldeter Ehrentitel, mit dem man meist beim Ausscheiden aus dem aktiven Dienst geehrt wird. Dieser hat zwar alle äußerlichen Anzeichen einer Beförderung wie Uniform, Titel etc., jedoch keinerlei wirklichen Befugnisse. Also, ein Titel ohne jeden Wert. Dennoch hat der Norddeutsche Bund zuvor den Titel „deutscher Kaiser“ beschlossen.