Münchner Zeitensprünge
2000
0 Chronik 2026
1726
In München gibt es sieben Kaffeehäuser

München * In München gibt es sieben Kaffeehäuser. 

  • Davon sind drei bürgerlich: André Bellini, Rossignol und Bernath.
  • Vier stehen unter Hofschutz. Das sind Claudi Surat, Johann Koller, Tibo und Maria Schönwein. 
1727
Die Münchner Weinwirte kämpfen gegen die Kaffeehäuser

München * Die Münchner Weinwirte kämpfen in einer Eingabe an den Kurfürsten Carl Albrecht gegen die Kaffeehäuser. Denn: „Zum luxuriösen Leben wird viel beigetragen durch die Vermehrung der Kaffeehäuser und weißen Bierzäpflereien, die Tag und Nacht dem Übermut offen stehen und wo die unnötigen und wolllüstigen Getränke wie Kaffee, Tee, Rosoglio [Likor, hauptsächlich Orangenlikör], Wein etc., jederzeit angeboten werden“.  

Der Kurfürst verspricht, keine neuen Kaffeehäuser zu genehmigen und die bestehenden absterben zu lassen. 

um 6. Januar 1848
Die Stimmungslage wird für München positiv eingeschätzt

München * Zu Beginn des Jahres 1848 herrscht eine positive Lage in München. In Geheimberichten heißt es:

„Die Stimmung gegen die Frau Gräfin von Landsfeld ist gleichfalls von Seiten der Bürgerschaft gut zu nennen und wenn auch hie und da sich ein oder das andere bürgerliche Individuum beygehen lassen sollte, Resonements auszusprechen, so ist dies eine Folge von hochgestellten Personen, die in Gast- oder Kaffeehäusern Abends zusammen kommen und dort Gespräche führen, woraus sich Ressonements gegen die Frau Gräfin entnehmen lassen.“ 

um 1890
Das Luxuscafé setzt sich in München durch

München * Das Luxuscafé setzt sich in München durch. Den großen Vorbildern Café Luitpold und Café Prinzregent folgt eine Flut von Nachahmungen, die sich im Ausstattungsniveau, im technischen Standard und in der Dienstleistung an diesen hohen Vorgaben orientieren.  

Zwischen 1890 und 1897 wurden eine ganze Reihe von größeren und kleineren Kaffeehäusern gegründet oder ältere dem Geschmack der Neuzeit entsprechend restauriert. 

2. Februar 1915
Faschingstreiben und Starkbierausschank passen nicht zum Krieg

München * Das Stellvertretende Generalkommando gibt folgende Bekanntmachung heraus: „Faschingstreiben und Starkbierausschank in der im Frieden üblichen Weise passen nicht in unsere Zeit. Ich bestimme deshalb auf Grund des Kriegszustandsgesetzes:

  • Faschingstreiben: Während des diesjährigen Faschings ist Faschingstreiben jeder Art, sowie der Verkauf von Karnevalsartikeln auf öffentlichen Plätzen und Straßen und in Wirthschaften, Kaffeehäusern usw. untersagt.
  • Starkbierausschank: Der bisher übliche Sonderausschank von Starkbier darf nur im gewöhnlichen Schankbetrieb und in den diesem Betrieb dienenden Räumen ausgeschenkt werden. Konzerte, Volksgesänge und sonstige Belustigungen sowie der Verkauf von Scherzartikeln sind hiebei verboten“