Münchner Zeitensprünge
2000
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12. November 1918
Das aktive und passive Wahlrecht für Frauen wird eingeführt

Berlin - Deutsches Reich * Der aus Mitgliedern der SPD und der USPD bestehende Rat der Volksbeauftragten in Berlin verkündet in einem Aufruf an das Deutsche Volk mit Gesetzeskraft unter anderem die Einführung des Frauenwahlrechts in Deutschland. 

  • Alle Wahlen zu öffentlichen Körperschaften sind fortan nach dem gleichen, geheimen, direkten, allgemeinen Wahlrecht auf Grund des proportionalen Wahlsystems für alle mindestens 20 Jahre alten männlichen und weiblichen Personen zu vollziehen.
  • Der Belagerungszustand wird aufgehoben.
  • Das Vereins- und Versammlungsrecht unterliegt keiner Beschränkung, auch nicht für Beamte und Staatsarbeiter.
  • Eine Zensur findet nicht statt, die Theaterzensur wird aufgehoben.
  • Meinungsäußerung in Wort und Schrift ist frei.
  • Die Freiheit der Religionsausübung wird gewährleistet. Niemand darf zu einer religiösen Handlung gezwungen werden.
  • Für alle politischen Straftaten wird Amnestie gewährt. Die wegen solcher Straftaten anhängigen Verfahren werden niedergeschlagen.
  • Das Gesetz über den vaterländischen Hilfsdienst wird aufgehoben, mit Ausnahme der sich auf die Schlichtung von Streitigkeiten beziehenden Bestimmungen.
  • Die Gesindeordnungen werden außer Kraft gesetzt, ebenso die Ausnahmegesetze gegen die Landarbeiter.
  • Die bei Beginn des Krieges aufgehobenen Arbeitsschutzbestimmungen werden wieder in Kraft gesetzt. 
13. November 1918
Verfahrensweise für alle Veröffentlichungen

München * Nach einem Aufruf des Münchner Soldatenrats betont die Regierung, „dass  alle Veröffentlichungen, die von den frei gewählten Körperschaften [ausgehen], einstweilen vom Ministerpräsidenten oder einem der Fachminister unterzeichnet sein“ müssen. Ohne diese Zeichnung sind sie unzulässig und werden unterdrückt. Die Regierung will von den Räten unabhängig sein und lässt eine Konkurrenz der Räte bei der Ausübung der Staatsgewalt nicht zu. 

14. November 1918
Die Revolutionäre werden zur Minderheit

München * Der am ersten Revolutionstag (7. November) in München entstandene Zentralarbeiterrat hat sich aus dem im Mathäserbräu gewählten Arbeiterrat entwickelt. Er ist gleichbedeutend mit dem Revolutionären Arbeiterrat, der umgehend die Organisation von Betriebsräten in München ergreift.

Die Münchner Betriebsräte gaben sich eine Geschäftsordnung und wählten ihren eigenen Münchner Arbeiterrat. Dieser wird von Gewerkschaftsführern geleitet. Er beansprucht für sich die legitime Vertretung des Münchner Proletariats zu sein.

An diesem 14. November zwingt der Münchner Arbeiterrat den Revolutionären Arbeiterrat zur Annahme der nachstehenden Forderungen:

  • Die Mitgliederzahl des Revolutionären Arbeiterrats ist auf fünfzig zu beschränken.
  • Der Revolutionäre Arbeiterrat wird sich mit den 550 Vertretern des Münchner Arbeiterrats zusammenschließen.
  • Diese vereinigte Körperschaft wird dann einen neuen Zentralarbeiterrat wählen; von dessen fünfzig Mitgliedern darf der Revolutionäre Arbeiterrat zehn bestimmen.

Innerhalb der Arbeiterräte in München bilden die Revolutionäre nunmehr eine Minderheit. 

19. November 1918
Vorauseilende Vorschriften für die Räte

München * Obwohl über die Richtlinien für die Arbeiter- und Bauernräte erst am 26. November 1918 abschließend beraten werden wird, macht Innenminister Erhard Auer in einem Schreiben deutlich:

„Den Arbeiterräten steht keinerlei Vollzugsgewalt zu. Die bisherigen Gesetze und sonstigen Rechtsvorschriften bleiben in Kraft und werden von den gesetzlich berufenen Behörden, Stellen und Körperschaften vollzogen.

Die Arbeiterräte haben lediglich im Benehmen mit den zuständigen staatlichen und gemeindlichen Stellen und im Rahmen einer hierüber getroffenen Vereinbarung für die Aufrechterhaltung der Ruhe und Ordnung zu sorgen und allenfalls die Durchführung weiterer Aufgaben dieser Stellen zu unterstützen.“ 

13. Dezember 1918
Ministerpräsident Kurt Eisner, das Parlament und die Räte

München-Kreuzviertel * Ministerpräsident Kurt Eisner konkretisiert auf der zweiten Sitzung des Provisorischen Nationalrats sein Konzept über die Zusammenarbeit von Parlament und den Räten. Dabei stellt er heraus: „Jeder, der arbeitet, also auch jede Organisation von Arbeitenden, soll nicht nur die persönlichen und beruflich-wirtschaftlichen Interessen vertreten, nicht nur die Standes- und Gewerbsinteressen, sondern sie soll die gesamte Arbeit eines bestimmten Berufs in den Dienst der Demokratie stellen.“

Die „produktive Demokratie“ soll im Gegensatz zur „formalen staatsrechtlichen Demokratie“ nicht nur das „Recht gleicher Teilnahme“, sondern die „Pflicht gleicher Mitarbeit“, also die „lebendige Teilnahme aller Glieder des Volkes an der Gesamtheit der Nation“, beinhalten.

„Die Nationalversammlung muss die oberste, souveräne, gesetzgebende Körperschaft sein, sonst wäre sie ja kein Parlament, kein demokratisches Parlament. Die künftige Nationalversammlung ist die Gesetzgeberin, die souveräne Gesetzgeberin, aber in den Räten liegt die moralische Kraft der Massen. Von hier aus soll der lebendige Geist der Demokratie und des Sozialismus hinüber strömen in das Parlament der Abgeordneten.“ 

21. Januar 1919
Diskussion zur wirksamen Weiterführung des Rätesystems

München * In der Plenarsitzung der bayerischen Räte geht es um die wirksame Weiterführung des Rätesystems. Es werden zwei Richtungen diskutiert:

  • Entweder treten die Räte an die Stelle der Beamtenschaft
  • oder sie bilden eine souveräne gesetzgebende Körperschaft, die über die Natur der Gesetze zu entscheiden hat. Die Billigung der Gesetze durch den Landtag ist dann nur noch eine Formalie.

Beide Fälle gehen von der Voraussetzung aus, dass die Räte das beherrschende Element im Aufbau der Staatsregierung sind.