Münchner Zeitensprünge
2000
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18. März 1314
Jacques de Molay und Geoffroy de Charnay werden verbrannt

Avignon - Paris * Die Verfügungsgewalt über die höchsten Würdenträger des Templer-Ordens hat sich der Papst vorbehalten. Sie werden von einem Kardinalskollegium zu lebenslanger Haft verurteilt. Zwei von ihnen, der Großmeister Jacques de Molay und der Praeceptor der Normandie, Geoffroy de Charnay, pochen auf ihre Unschuld und lehnen das Urteil ab.

Jacques de Molay und Geoffroy de Charnay werden - ohne Rücksicht auf den Papst - noch am gleichen Tag auf der Ile de la Cité in Paris verbrannt. Der letzte Templer-Großmeister soll den Papst und den König noch auf dem Scheiterhaufen verflucht haben, weshalb Clemens V. später „der verfluchte Papst“ genannt wird. Der Templer-Prozess ist bis heute einer der ganz großen Justizskandale geblieben. Dem Templer-Orden wurde bis zum heutigen Tage keine Genugtuung erteilt.

Das Hauptziel der Verfolgung der Tempelherren durch König Philipp „dem Schönen“, sich das bewegliche Vermögen des Ritterordens anzueignen, war allerdings gescheitert. Der sagenhafte Schatz der Templer wird nie gefunden, sein Verbleib nie geklärt. Das bildet wiederum die Grundlage für eine Vielzahl von Spekulationen. Und kein Orden bot so viel Anlass zu Spekulationen wie der der Templer.

Durch ihr Engagement im Heiligen Land kamen die Tempelritter mit Traditionen der jüdischen Welt, des Islam und nicht zuletzt der Antike in Berührung, die ihren mittelalterlichen Horizont enorm erweiterten. Ihre beachtlichen Erfolge auf technischem und finanziellem Gebiet lassen sich darauf zurückführen. Sie entwickelten ein eigenes Weltbild, das höchstwahrscheinlich als Fernziel die Vereinigung der monotheistischen Religionen anstrebte. 

Gleichzeitig musste der Ritter-Orden erkennen, dass sein neu erworbenes Wissen für das abergläubische mittelalterliche Europa noch nicht nachvollziehbar war und deshalb Schwierigkeiten heraufbeschwören musste. So wurde vieles geheim gehalten, und aus diesen Geheimnissen entstanden sowohl die „Arroganz der Wissenden“ als auch viele Legenden.

29. Juli 1600
Die herzogliche Justiz demonstriert ihre unvorstellbare Bestialität

München * Nun demonstriert die herzogliche Justiz ihre unvorstellbare Bestialität. Noch auf der Freitreppe des Rathauses reißen der Henker und seine Helfer den Männern mit glühenden Zangen jeweils sechs Fleischstücke aus den Armen und dem Oberkörper. Danach schneidet man Anna Pämb die Brüste ab und schmiert sie ihr und den beiden Söhnen dreimal „umb das Maul“, mit dem Hinweis, dass aus diesen Brüsten solche abscheuliche Bubenstücke „gesogen“ wurden.

Schließlich verfrachtet man die Schwerstverwundeten auf zwei Schandkarren, um sie zum Galgenberg zu bringen, der vor den Toren der Stadt liegt, etwa an der Stelle, an der heute die Hackerbrücke auf die Landsberger Straße trifft. Tausende Schaulustige begleiten die Wagen, Hansel Pämb reitet auf dem Pferd des Bußamtmanns mit. 

29. Juli 1600
„Die Teufelsbrut wird verbrannt“

München-Maxvorstadt * Am Galgenberg werden die fünf Männer gerädert. Dazu bindet  man die Malefikanten auf ein scharfkantiges Balkengerüst und zerschmettert ihnen mit einem eisenbeschlagenen Richtrad die Gliedmaßen. Für gewöhnlich beginnt diese Bestialität bei den Unterschenkeln. Die Zahl und der Rhythmus der Schläge sowie die Reihenfolge der Gliedmaßen sind genau vorgeschrieben. Paulus Pämb wird nun zusätzlich „gespießt“. Der Henker rammt ihm einen kurzen Jagdspieß durch den After in den Unterleib.

Der letzte Akt der Justizwillkür im Namen des Herzogs Maximilian I. ist der Feuertod. Man zerrt die Pämbs und ihre Bekannten zu ihren Scheiterhaufen, bindet sie an - Anna setzt man dabei auf einen Stuhl- und verbrennt die „Teufelsbrut“ lebendig und „unter jämmerlichem Geschrei“

4. Dezember 1615
Der Stadtrat beschließt die Hinrichtung von drei Hexen

München-Graggenau * Der Stadtrat beschließt die Hinrichtung der drei Hexen: Barbara Bärbl, Elisabeth Elsl und Katharina Schwerzin. Auch der Hofrat schließt sich dem Vorschlag an. Doch nun stellt sich Herzog Maximilian I. gegen die Auffassung des Stadtrats und seiner eigenen Justizbehörde.  

Auf Drängen Herzog Maximilians I. nimmt dieser städtische Hexenprozess beinahe wieder ausufernde Formen an. Getreu der Doktrin: „Wo eine Hexe ist, da sind noch mehr zu finden.“ 

30. September 1796
Freiherr von Montgelas erarbeitet das umfangreiche Ansbacher Mémoire

Ansbach * Freiherr Maximilian Joseph von Montgelas legt Herzog Max Joseph von Pfalz-Zweibrücken das „grundlegende Reformprogramm für die künftige Regierung des Kurfürstentums Baiern“ vor. Es trägt entscheidend zur Vertiefung des Vertrauensverhältnisses zwischen dem Herzog und dem Freiherrn bei.

Das Ansbacher Mémoire ist ein Konzept zur Anpassung der baierischen Verfassungs- und Verwaltungsverhältnisse an die Gegebenheiten der neuen Zeit. Auf sieben eigenhändig geschriebenen Doppelblättern beschreibt Montgelas die herrschenden Verhältnisse in Baiern und schlägt gleichzeitig Maßnahmen vor, die - nach seiner Meinung - für eine effektive und nach den Gesichtspunkten der Aufklärung gebildete Staatsverwaltung notwendig sind. Im Kern der Reformen fordert der Freiherr  

  • eine klar gegliederte Ministerialorganisation mit abgegrenzten Zuständigkeiten,
  • eine neue Verwaltungsgliederung mit einheitlichen Instanzenwegen in Gesamtbaiern;
  • eine gut ausgebildete, unbestechliche, ausreichend bezahlte und sozial abgesicherte Beamtenschaft;
  • die steuerliche Gleichbehandlung aller Menschen;
  • die Unabhängigkeit der Richter,
  • die Trennung von Justiz und Verwaltung,
  • die Überantwortung aller judikativen Bereiche in staatliche Oberaufsicht,
  • die Reform des Straf- und Zivilrechts;
  • die Möglichkeit für die Bauern, adeliges Obereigentum an Grund und Boden abzulösen;
  • die Beschränkung der Kirche auf den religiösen Bereich,
  • die Aufhebung der Bettelorden und die bessere Nutzbarmachung der Klöster;
  • die religiöse Toleranz;
  • die Aufhebung der Zensur;
  • die Verbesserung der Universitäten und Schulen. 
  • In einer übergeordneten Instanz soll die Zusammenarbeit der Ministerien gefördert werden und eine Koordination der Einzelmaßnahmen erfolgen. 

Am Ende steht ein geschlossenes Staatsgebiet, in dessen Ministerien sich alle staatliche Macht vereint.

Darüber hinaus will Montgelas ein baierisches, patriotisches Empfinden wecken, um die örtlichen Gebundenheiten des Einzelnen abzulösen und statt dessen eine Identifikation mit dem Kurfürstentum, später Königreich, herbeiführen.

Die Forderung nach einer Volksvertretung - nicht nur einer Ständeversammlung - wiederholt Montgelas im Ansbacher Mémoire nicht mehr. Wohl aber die Gleichheit aller vor dem Gesetz und die Abschaffung der Steuerprivilegien des Adels. Seine Adelspolitik nimmt später weitaus konservativere Züge an, vor allem nachdem er im Jahr 1803 selbst Grundbesitz erworben hat.

26. Oktober 1801
Der Theatiner-Konvent wird aufgehoben

München-Kreuzviertel * Das Theatinerkloster wird durch eine kurfürstliche Entschließung aufgehoben und das Vermögen eingezogen. Nach der Klosteraufhebung geht die Nutzung der Gebäude zunächst an das kurfürstliche Minsterial-Département und das Oberste Justiz-Kollegium über. 

1. Januar 1806
Baiern wird extrem emotionslos zum Königreich erhoben

Königreich Baiern - München-Graggenau * Das Kurfürstentum Baiern wird von Napoleon Bonaparte zum Königreich erhoben. Aus Kurfürst Max IV. Joseph wird König Max I. Joseph. Die Rangerhöhung Baierns wird extrem emotionslos vollzogen. Der nur wenige Minuten dauernde Akt der Königserhebung findet um 10 Uhr, in den Appartements der Kurfürstin Karoline in der Münchner Residenz statt.

Obwohl Napoleon Bonaparte am Abend des Vortages in München eingetroffen ist, nimmt er nicht an der Zeremonie teil. Auch der leitende Minister Maximilian Joseph Freiherr von Montgelas ist aus uns nicht bekannten Gründen abwesend.

  • Anwesend sind neben dem König und dem Kronprinzen Ludwig
  • der Minister für geistliche Angelegenheiten, Heinrich Theodor Graf Topor Morawitzky,
  • der Justizminister Johann Friedrich Freiherr von Hertling und
  • Abbé Pierre de Salabert.

Dazu kommen die Chefs der Königlichen Hofämter,

  • der Obersthofmeister Clemens Anton Graf von Toerring-Seefeld,
  • der Oberstkämmerer Maximilian Emanuel Freiherr von Rechberg und Rothenlöwen,
  • der Oberstmarschall Ludwig Joseph Freiherr von Gohren und schließlich
  • der Oberststallmeister Carl Ludwig Freiherr von Kesling.

Dieser Männerrunde erklärt Max Joseph, er habe sich „durch die vielen Beweise von Treue und Anhänglichkeit der Baiern an ihren Fürsten und Vaterland bewogen befunden, Baierns Unabhängigkeit zu begründen, indem Allerhöchst Sie in dem gegenwärtigen Zeitpunkt, wo es durch die Vorsehung Gottes dahin gediehen, dass das Ansehen und die Würde des Herrschers in Baiern seinen alten Glanz und vorige Höhe zur Wohlfahrt des Volkes und zum Flore des Landes wieder erreicht, den dem Regenten Baierns angestammten Titel eines Königs von Baiern anzunehmen und öffentlich proklamieren zu lassen“.

Er fügt noch hinzu, dass künftig alle direkten Abkömmlinge den Titel Königliche Hoheit führen werden. Daraufhin bringen die Anwesenden ihre Glückwünsche und Huldigungen zum Ausdruck. 

1. Mai 1808
Die Konstitution für das Königreich Baiern tritt in Kraft

München * Die Konstitution des Königreichs Baiern tritt in Kraft. Die erste einheitliche Verfassung des Königreichs Baiern besteht aus 45 Paragraphen, die auf acht Seiten Platz finden.  

Nach der Auflösung des Heiligen Römischen Reiches Deutscher Nation und dem großen Gebietszuwachs, den Baiern erfahren hat, ist es notwendig geworden, das Recht zu vereinheitlichen und die Rechtsgleichheit in den verschiedenen Landesteilen herzustellen. Nur Altbaiern war, bis auf wenige Enklaven, ein geschlossenes Staatsgebiet. Ansonsten gleicht das neue Baiern mit seiner Anhäufung von Besitzungen verschiedener Fürsten, Grafen, Herren und Ritter eher einem Fleckerlteppich. 

Baiern muss nun zusammenwachsen und nach einheitlichen gesellschaftlichen und verwaltungsrechtlichen Grundsätzen regiert werden.  

  • Damit werden „alle besonderen Verfassungen, Privilegien, Erbämter und Landschaftliche Korporationen der einzelnen Provinzen“ aufgehoben.  
  • Die Verfassung garantiert die Gleichheit aller vor dem Gesetz und den Steuerbehörden sowie beim Zugang zu den Staatsämtern.  
  • Die Rechte des Adels werden darin eingeschränkt und deren bisherigen politischen Vorrechte ausdrücklich abgelehnt. In einer neu eingeführten „Adelsmatrikel“ muss der Adelstitel erst staatlich anerkannt werden.  
  • Die Leibeigenschaft wird ersatzlos abgeschafft.
  • Die Sicherheit des Eigentums wird ebenso gewährleistet, wie die Gewissensfreiheit und die Pressefreiheit. Letztere wird allerdings durch Gesetze teilweise wieder eingeschränkt.
  • Das Gesetz sieht ein stehendes Volksheer und eine Bürgermiliz vor.

Mit 21 Jahren muss jeder Staatsbürger vor der Verwaltung seines Kreises einen Eid ablegen, dass er „der Konstitution und den Gesetzen gehorchen - dem König treu sein wolle“. Ohne ausdrückliche Erlaubnis des Monarchen darf kein Staatsbürger auswandern oder ins Ausland reisen. 

Zum „Königlichen Hause“ wird in der Konstitution festgelegt,

  • dass die Krone erblich ist „in dem Manns-Stamme des regierenden Hauses, nach dem Rechte der Erstgeburt und der agnatisch-linealischen Erbfolge“.
  • Die Prinzessinnen sind für immer von der Regierung ausgeschlossen, so lange noch männliche Nachkommen vorhanden sind.
  • Sämtliche Familienmitglieder des königlichen Hauses stehen unter der Gerichtsbarkeit des Monarchen, und können bei Verlust Ihres Erbfolge-Rechts nur mit dessen Einwilligung zur Ehe schreiten.  

Nach den Bestimmungen der Konstitution besteht zur Verwaltung des Königreiches Baiern 

  • das Ministerium aus fünf Departements, dem des Äußeren, der Justiz, der Finanzen, des Inneren und des Kriegswesens.  
  • Zudem teilte sie das Königreich in Kreise ein, um so einen einheitlichen Beamten- und Verwaltungsstaat zu schaffen.
  • Auch das Justiz- und Militärwesen werden neu organisiert.  

Ein Parlament ist in Form einer National-Repräsentation vorgesehen, kommt aber nicht zustande.  
Gleichwohl werden die Vertretungen der einzelnen Teilgebiete des Königreichs mit Inkrafttreten der Verfassung abgeschafft.  

  • Die National-Repräsentanten sollten für die Dauer von sechs Jahren gewählt werden.  
  • Dazu sollten in jedem der acht Kreise,von den 200 höchstbesteuerten „Land-Eigenthümern, Kaufleuten und Fabrikanten“ von Wahlmännern sieben Mitglieder gewählt werden. Diese 56 Gewählten hätten dann die Reichs-Versammlung gebildet.  

Durch die Einführung der Konstitution verhindert Minister Maximilian Joseph von Montgelas, dass der auf Napoléon Bonapartes Drängen geschlossene Rheinbund die Souveränität des Königreichs Baiern zu stark einschränkt.

15. April 1811
Weinmüllers Theaterbetrieb im Herzoggarten des Clemensschlössls

München-Maxvorstadt * Johann Weinmüller, inzwischen zum königlichen Regisseur befördert, kann seinen Theaterbetrieb im Herzoggarten des Clemensschlössls, auf dem Gelände des heutigen Justizpalastes, eröffnen. König Max I. Joseph hat dieses Weinmüller als Übergangslösung zur Verfügung gestellt. 

6. März 1837
Die Zugehörigkeit der Ramersdorfer Lüften zum Landgericht Au

Haidhausen - Ramersdorf * In der Auseinandersetzung um die Zugehörigkeit der Ramersdorfer Lüften zum Landgericht Au wird folgendes festgelegt:

„Zur Beseitigung der Nachteile, welche die gegenwärtig bestehende teilweise Unterordnung der Landgemeinde Ramersdorf unter die Landgerichte Au und München zur Folge hat, haben S.M. der König [...] zu beschließen geruht, daß der dem Steuerdistrikt Haidhausen und infolgedessen bisher dem Landgericht Au angehörige Teil der Landgemeinde Ramersdorf dem Landgericht München, welchem bereits der größere Teil dieser Gemeinde angehört, sowohl in Bezug auf Justizpflege als auch auf Administration zugewiesen und demnach der Landgemeinde Ramersdorf in ihrem ganzen Umfang und in jeder Beziehung des landgerichtlichen Geschäftskreises einem und demselben Landgericht untergeordnet werde.“

Das ist zwar sehr positiv formuliert, doch werden damit lediglich die Ramersdorfer Lüften in den Bezirk des Landgerichts München überstellt, nichts aber am Bestand der Gemeinde Ramersdorf und an der Zugehörigkeit zum Steuerdistrikt Haidhausen verändert.
Außerdem werden die „Lüftler“ - aufgrund der weiten Wege - nach Haidhausen eingepfarrt.

11. Februar 1847
Auch Innenminister Karl August von Abel verweigert die Unterschrift

München * Innenminister Karl August von Abel soll das Indigenat [= Einbürgerung, Staatsangehörigkeit, Heimatrecht] für Lola Montez gegenzeichnen. Doch dieser versicherte sich der Solidarität seiner Justiz-, Finanz- und Kriegsminister-Kollegen und bittet in einem von ihm verfassten und gemeinsam unterzeichneten Memorandum um die „Entfernung der Unruhestifterin“ oder um Amtsenthebung.  

Der Inhalt des Memorandums, das Karl August von Abel in einem Akt mit der Aufschrift „Die unnennbare Weibsperson betr.“ aufbewahrt, wird in der Augsburger Allgemeinen Zeitung veröffentlicht. 

4. Juni 1848
Die ständischen Privilegien des Adels werden endgültig gebrochen

München-Kreuzviertel * Mit einem weiteren Reformgesetz werden auch die letzten Elemente der feudalen Grundherrschaft im Königreich Bayern beseitigt. Im I. Abschnitt des Gesetzes über die Aufhebung der standes- und gutsherrlichen Gerichtsbarkeit, dann die Aufhebung, Fixierung und Ablösung von Grundlasten hebt König Max II. die standes- und gutsherrliche Gerichtsbarkeit auf.

Das Gesetz entzieht den Gutsherren die Gerichtsbarkeit und die Polizeigewalt ohne Entschädigung und überträgt diese Befugnisse auf den Staat. Damit sind die letzten Reste des feudalen Staatsaufbaus abgeschafft worden. Dem Aufbau einer modernen einheitlichen Justizverwaltung steht nun nichts mehr im Weg. 

4. März 1861
Die Ramersdorfer Lüften sollen mit Haidhausen vereinigt werden

München-Haidhausen - Ramersdorf * Mit einer Entschließung des Staatsministerium des Inneren und des Justizministeriums soll das Gebiet Auf der Ramersdorfer Lüften und jenes am Kuisl künftig

  • von der Gemeinde Ramersdorf abgetrennt,
  • mit der Vorstadt Haidhausen vereinigt und
  • in den Münchner Burgfrieden aufgenommen werden. 
November 1883
Die Bedeutung des Isarquaies für München

München-Lehel * Ein Artikel in den „Münchner Neuesten Nachrichten“ befasst sich mit der Bedeutung des Isarquaies für München. Der Verfasser betont darin die städtebaulich „unvergleichlich günstige Lage des Mariannenplatzes“, der sogar als Bauplatz für den Justizpalast in Erwägung gezogen worden ist.

  • Der evangelischen Kirchenverwaltung erscheint der Bauplatz als sehr teuer, weshalb sie noch das Gelände der „I. Kraft- und Arbeitsmaschinen-Ausstellung“ am Isartorplatz ins Gespräch bringt.
  • Die Lokalbaukommission schlägt ihrerseits noch Standorte auf der südlichen beziehungsweise nördlichen Kohleninsel vor.  Schließlich einigt man sich doch auf den Mariannenplatz als Standort für die Lukaskirche.  

Das Gotteshaus sollte eigentlich die protestantische Kirche für den Münchner Osten werden, doch bereits 1889 wurde am Preysingplatz in Haidhausen die Johanneskirche als evangelische Notkirche erbaut.
Nun haben die Protestanten auch ihren Sammelpunkt jenseits der Isar. Doch das war bestimmt kein Zufall, denn der Architekt beider Kirchen ist Albert Schmidt, der gleichzeitig - heute kaum vorstellbar - den acht Mitgliedern der protestantischen Kirchenverwaltung in München angehörte. 

„Der soziale Status der protestantischen Gemeindemitglieder lag deutlich über dem Durchschnitt. Viele gehörten der geistigen und finanziellen Oberschicht an“, weshalb die Gruppierung sehr selbstbewusst auftrat, was im fundamental katholischen Bayern ganz bestimmt auch nötig war [und ist?]. 

1897
Das Ende des Rügebrauchs vor Gericht

Miesbach * Insgesamt 98 Verdächtigte des Haberfeldtreibens vom 7./8. Oktober 1893 in Miesbach werden angeklagt. 95 Angeklagte werden wegen Landfriedensbruch zu Gefängnisstrafen von neun Monaten bis zu einem Jahr und sechs Monaten verurteilt.

Der Polizei- und Justizerfolg bringt das Ende des Rügebrauchs. Zwischen 1901 und 1922 werden nur noch vier Haberfeldtreiben gezählt. 

24. Juli 1917
Im Pariser Justizpalast beginnt der Prozess gegen Mata Hari

Paris * Im Pariser Justizpalast beginnt der Prozess vor dem Militärgericht gegen Mata Hari.

In der Presse kursiert das Gerücht, Mata Hari habe den Deutschen geheime  Informationen über den Bau der neuartigen Panzer zugespielt, mit denen die Alliierten dem Krieg eine entscheidende Wende geben wollen. Eine absurde Behauptung, die sogar die seriöse New York Times aufgreift.

Mata Hari, wird deshalb beschuldigt, als Doppelagentin wichtige Informationen an die Deutschen verraten und damit das Leben von 50.000 französischen Soldaten im Ersten Weltkrieg aufs Spiel gesetzt zu haben. 

8. November 1918
Eine Provisorische Bayerische Regierung wird gebildet

München-Kreuzviertel * Um 15:38 Uhr tritt der Provisorische Nationalrat des Volksstaatse Bayern zu seiner zweiten Sitzung zusammen, um eine Provisorische Bayerische Regierung zu wählen.  

Eisner schlägt folgende Zusammensetzung der Regierung vor:  

  • Das Ministerium des Äußeren und damit das Präsidium übernimmt Kurt Eisner selbst.  
  • Vizepräsident und Kultusminister wird der Mehrheitssozialdemokrat Johannes Hoffmann.  
  • Ebenfalls MSPD sind der Minister für militärische Angelegenheiten, Albert Roßhaupter, 
  • und der Justizminister Johannes Timm.  
  • Das Innenministerium erhält der Vorsitzende der bayerischen Mehrheitssozialdemokraten, Erhard Auer.  
  • Das Verkehrsministerium überträgt Eisner einem bürgerlichen Fachmann: Heinrich von Frauendorfer.  
  • Das Ministerium der Finanzen vertraut Eisner dem Professor für Staatswissenschaften, Edgar Jaffé an, der den Unabhängigen nahe steht.  
  • Das neu geschaffene Ministerium für soziale Angelegenheiten leitet der Unabhängige Sozialdemokrat Hans Unterleitner.  

Die Benennung Erhard Auers zum Innenminister ruft neben Beifall auch Unmutsäußerungen hervor. Bei der Abstimmung erhält Auer eine überwiegende Mehrheit.

Eisner will mit Auers Ernennung seinen schärfsten Gegner unter Kontrolle bringen. Daneben ist ihm bewusst, dass die MSPD die Nichtbesetzung des Innenministeriums mit ihrem Vorsitzenden als Affront empfunden und sich möglicherweise mit der Bourgeoisie gegen die Revolutionsregierung verbünden würde. Auer dagegen kann der MSPD dadurch den Einfluss auf die kommenden Ereignisse sichern.  

Das Landwirtschaftsministerium wollte Eisner ursprünglich mit einem revolutionären Bauernbündler besetzen. Doch das kann Erhard Auer verhindern. Es wird nicht gebildet, da der MSPD-ler darin eine Beschneidung seines Ressorts sieht und er dem Eisner-nahen Bayerischen Bauernbund - BBB kein zusätzliches Machtinstrument an die Hand geben will. 

12. November 1918
Die alten Machtinsignien verschwinden

München * Das Staatsministerium der Justiz gibt den Wegfall der Formel „Im Namen Seiner Majestät des Königs“, sowie die Bezeichnung „Königlich“ auf sämtlichen Formblättern, Papieren, Briefumschlägen, Siegeln und Stempeln bekannt. 

5. Dezember 1918
Termin für die Landtagswahl auf 12. Januar 1919 festgelegt

München-Kreuzviertel * Im Ministerrat kommt es zu heftigen Diskussionen über die Terminfestsetzung zur Nationalratswahl. Kurt Eisner sieht in einem frühen Termin keinen Vorteil. „Die Massen scheuen sich davor und fürchten die Preisgabe der Errungenschaften.“  Dagegen fordern die MSPD-Minister einen möglichst frühen Wahltermin. Jeder Tag früher stellt für sie einen „Gewinn gegenüber dem Zentrum“ dar. Erhard Auer dringt deshalb auf den 12. Januar 1919.

Innenminister Erhard Auer und Justizminister Johannes Timm geben unumwunden ihre Abneigung gegen die Räte zu und treten für die Umwandlung der Arbeiter- und Bauernräte in Arbeiter- und Landwirtschaftskammern ein und sprechen den Räten jede politische Funktion ab. Verkehrsminister Heinrich Ritter von Frauendorfer sieht in den Räten eine „nur notwendige Begleiterscheinung der Revolution“. Den Soldatenräten gibt man keine Zukunft. 

7. Dezember 1918
Ein Verweis für die Krawallmacher

München-Kreuzviertel * In der Ministerratssitzung sprechen sich der Justizminister Johannes Timm und der Kultusminister Johannes Hoffmann für die Verhaftung von Erich Mühsam und anderen aus.

Eisner entgegnet: „Es ist gar nichts Ernstes hinter der Sache gestanden. Auch Mühsam war nicht dafür [gemeint ist der Vorfall in Erhard Auers Wohnung], das Ganze war mehr faschingsartig.“ Die Regierung Eisner erlässt lediglich einen Verweis an die Krawallmacher. 

27. Dezember 1918
Erhard Auer und Johannes Timm wollen eine Bürgerwehr gründen

München * In einem Aufruf fordern Innenminister Erhard Auer [MSPD] und Justizminister Johannes Timm [MSPD] zusammen mit dem Landtags-Bibliothekar Rudolf Buttmann und dem Verleger Julius Lehmann sowie weiteren 21 namhaften, rechtsstehenden Bürgerlichen die Schaffung einer „freiwilligen Bürgerwehr“ als Organ der „ordnungsliebenden Kreise“

30. Dezember 1918
Ministerpräsident Kurt Eisner lehnt die Bürgerwehr ab

München-Kreuzviertel * Ministerpräsident Kurt Eisner lehnt im Provisorischen Nationalrat die Bildung einer Bürgerwehr ab. Er drückt sein Bedauern darüber aus, dass Innenminister Erhard Auer [MSPD] und Justizminister Johannes Timm [MSPD] als Regierungsmitglieder „unter irrigen Voraussetzungen“ einen Aufruf zur Gründung einer solchen Einrichtung unterzeichnet haben.  

Nachdem Innenminister Erhard Auer von Ernst Toller mit Vorwürfen zur Gründung einer Bürgerwehr konfrontiert wird, erklärt dieser, dass er weder über die Ziele noch über die Truppenstärke informiert war und nur die ordnungsgemäße Durchführung der Wahl sicherstellen wollte. Unter den gegebenen Umständen ziehen er und Minister Johannes Timm ihre Unterschriften unter dem Aufruf zurück.  

Auer bietet seinen Rücktritt vom Ministeramt an. Das lehnt Ministerpräsident Kurt Eisner ab. Einen Erhard Auer außerhalb der Regierung erscheint ihm noch gefährlicher als einen Minister Auer. 

30. Dezember 1918
Diskussionen ohne geistige Schranken

München-Isarvorstadt * In den Kolosseums-Bierhallen haben sich einige Hundert Internationale Kommunisten versammelt. Sie diskutieren das Für und Wider

  • einer Bewaffnung des revolutionären Proletariats,
  • einer Sabotierung der Nationalversammlungswahlen,
  • einer Lynchjustiz am Erzbischof von München und Freising, Michael von Faulhaber,
  • einer Aburteilung von Erhard Auer und Johannes Timm durch einen Staatsgerichtshof und
  • den Kampf mit den Waffen der Gewalt, nicht mit geistigen Waffen.

Es sind Diskussionen ohne geistige Schranken, keine Beschlüsse! 

30. Dezember 1918
Matrosenversammlung im Alten Hackerkeller

München-Ludwigsvorstadt * Im Alten Hackerkeller treffen sich Matrosen zu einer Versammlung. Der Präsident des Soldatenrats, Fritz Schröder, bezeichnet die derzeitige Lage als „einen Kampf auf Leben und Tod“ zwischen Kapitalismus und Sozialismus.  

Der Obermatrose Conrad Lotter warnt vor „kopflosen Handlungen“ und verteidigt Innenminister Erhard Auer und Justizminister Johannes Timm für Ihr Eintreten bei der Bildung einer Bürgerwehr. Heftiger Widerspruch ist die Folge. 

12. Februar 1919
Reichspräsident Ebert ernennt die neue Reichsregierung

Weimar * Reichspräsident Friedrich Ebert setzt das neue Reichsministerium ein. Die Reichsregierung wird auch als Weimarer Koalition bezeichnet. Sie besteht aus SPD, Zentrum und Deutsche Demokratische Partei - DDP. Das Kabinett Scheidemann setzt sich zusammen aus: 

  • Philipp Scheidemann, Reichsministerpräsident, SPD;
  • Otto Landsberg, Justizminister, SPD;
  • Gustav Noske, Reichswehrminister, SPD;
  • Rudolf Wissell, Wirtschaftsminister, SPD;
  • Robert Schmidt, Reichsernährungsminister, SPD;
  • Gustav Bauer, Reichsarbeitsminister, SPD;
  • Eduard David, Minister ohne Geschäftsbereich, SPD;
  • Eugen Schiffer, stellvertretender Ministerpräsident und Finanzminister, DDP;
  • Hugo Preuß, Innenminister, DDP;
  • Georg Gothein, Reichsschatzminister und Minister ohne Geschäftsbereich, DDP;
  • Johannes Bell, Verkehrsminister und Reichsminister für Kolonien, Zentrum;
  • Johannes Giesberts, Reichspostminister, Zentrum;
  • Matthias Erzberger, Minister ohne Geschäftsbereich, Zentrum;
  • Ulrich Graf von Brockdorff-Rantzau, Auswärtiges Amt, Parteilos. 

Die Aufgabe des Rates der Volksbeauftragten ist damit erfüllt. ​

21. Februar 1919
Kurt Eisners letzte Rede

München-Kreuzviertel * Die aufgrund von Kurt Eisners Ermordung nicht mehr gehaltene Rücktrittsrede beginnt mit den Worten: „Meine Herren und verehrte Frauen!“.

In seinem Tätigkeitsbericht führt er zu seiner 105 Tage andauernden Regierungszeit folgendes aus: „[…] Am 8. November kam die revolutionäre Regierung zustande, die heute vor den von ihr versprochenen neuen Landtag tritt. In diesem Augenblick ist es uns ein Bedürfnis, Rechenschaft abzulegen, was wir gewollt, was wir getan.

In einer Zeit der schwersten Erschütterungen, des drohenden Zusammenbruchs übernahmen wir die Regierung und führten sie bis hierher durch Monate aufreibender Arbeit, ernster Gefahr und leidenschaftlicher Erregungen. Wir waren uns bewusst, dass  wir die Aufgabe von ungeheuerer Verantwortlichkeit auf uns genommen hatten, trotz der verhängnisvollen Erbschaft eines unter den Flüchen des Volkes zusammengebrochenen Systems das im tiefsten Grunde kranke Leben der Gemeinschaft allmählich der Genesung näherzuführen. Genesung auf dem Wege, dass das Volk in dem es im Aufschwung revolutionärer Kraft zur Selbstbestimmung emporwuchs, mit dem neuen Bewusstsein der eigenen Macht, im Kampf um die Sicherung seiner Freiheit, im Glauben an den endgültigen Sieg der Demokratie und des Sozialismus, durch das Elend der Gegenwart sich in die Zuversicht künftiger Größe rettete.[…].“

Kurt Eisner geht in seiner Abschiedsrede als Ministerpräsident auf die Erfolge in den verschiedenen Ressorts ein. So hebt er seinen Kampf um die „föderative Grundlage unseres deutschen Staatenbundes“ hervor, da „ein großes Staatswesen sich um so reicher und gesünder entfalte, je lebendiger und selbstständiger die einzelnen Glieder sich zu gestalten vermöchten“.

Zu seiner Friedenspolitik führt er aus: „Nur eine Politik der unbedingten Wahrhaftigkeit, der kühnen Offenheit und des gegenseitigen Vertrauens führt zu jenem Frieden, nach dem die zertretende Menschheit schmachtet“.

Er hebt seine Anstrengungen zur Wiederherstellung der durch den Krieg zertrümmerten „Internationale der Arbeiter“ hervor, denn nur wenn sie erstarkt, ist die Freiheit jeden Volkes verbürgt. In Eisners Redemanuskript liest sich das so: „So fasste ich - wenn mir eine mehr persönliche Zwischenbemerkung gestattet ist - meine Arbeit jüngst in Bern auf, wo ich erreichte, dass die Vertreter aller Völker, Hass und Erbitterung vergessend, für die Erlösung der deutschen und österreichischen Gefangenen sich vereinigten“.

Der Passus zu den „Räten“ ist vergleichsweise kurz gehalten, obwohl sie die Stütze der Eisner‘schen Politik bilden. Er verleiht seiner Hoffnung Ausdruck, „dass die Räte sich in jenen Grenzen, in denen sie sich bei uns entwickelt haben, als unentbehrlich für die Schaffung einer tätigen Demokratie erweisen werden“.

Ein weiteres von Kurt Eisner angesprochenes Thema ist die „Ernährungslage“. Dabei stellt er fest: „Im allgemeinen sind die Ernährungsverhältnisse nach der Revolution bei uns in Bayern zum mindesten nicht schlechter geworden. Sehr ungünstig ist nach wie vor unsere Versorgung mit Kohlen und sonstigen Rohstoffen“. Dabei stellt er dar, welche Maßnahmen von der Regierung eingeleitet worden sind.

Breit behandelt Eisner das Thema „Demokratisierung“, die auch in der „Gemeinde, Distrikt und Kreis beachtet werden, deren Selbstverwaltung […] durchgeführt werden wird“. Und weiter: „Das Kriegsministerium hat sich nach der Revolution in ein Ministerium für militärische Angelegenheiten, in ein Ministerium zur Liquidierung des Krieges gewandelt. […] Die Demokratisierung der Armee […] wurde durchgeführt. […] Die Änderung der Militärgerichtsordnung war eine wichtige Errungenschaft des neuen Geistes“.

Nun folgt eine Beschreibung über die politischen Umwälzungen und Demokratisierung in der Justizverwaltung und die Einrichtung von Volksgerichten. Auch auf Fragen der Amnestie und Begnadigungen geht Kurt Eisner in seinem Redeentwurf ein.  Ein weiterer Punkt seines Tätigkeitsberichts ist die Tätigkeit des Kultusministeriums, das „die Erneuerung des gesamten Volksbildungs- und Erziehungswesen“ vorbereitet hat. Im Verhältnis von „Schule und Kirche“ erklärt er: „Für jede Demokratie kann nur der unantastbare Grundsatz gelten, dass die Dreiheit der Schule zugleich mit der Freiheit der Kirche gesichert werden müsse“. Eisner erklärt die „Aufhebung der geistlichen Schulaufsicht“ und die „Aufhebung des Zwangs zur Teilnahme am Religionsunterricht“ den Grundsatz, dass „ein Kind gegen den Willen der Erziehungsberechtigten nicht zur Teilnahme am Religionsunterricht oder Gottesdienst angehalten werden dürfe. Das Verhältnis zwischen Schülern und Lehrern wurde durch die Errichtung von Schülerausschüssen und Schülerversammlungen freier gestaltet“. Außerdem erklärt der Ministerpräsident, dass „die Entwürfe des Volksschullehrergesetzes und des Schulbedarfsgesetzes einer gründlichen Durcharbeitung unterzogen wurden“.

Ein weiterer kultureller Bereich sind die staatlichen Theater. Dazu führt Kurt Eisner aus: „Infolge der Revolution kamen die ehemaligen Hoftheater in den Bereich des Kultusministeriums. In dem jetzigen Nationaltheater vollzog sich zugleich die Demokratisierung des gesamten Betriebes“.

Nun folgen Kurt Eisners Ausführungen zur bayerischen Verkehrsverwaltung und der Finanzverwaltung.

Sehr ausführlich geht er auf die Tätigkeit des am 14. November 1918 neu geschaffenen Ministeriums für soziale Fürsorge ein. Er hebt dabei hervor, „die Schaffung neuer Referate, um die sozialen und wirtschaftlichen Interessen der Arbeiter und Arbeiterinnen mit allen staatlichen Mitteln wahrzunehmen. Es wurde ein Referat für Arbeitsrecht geschaffen, für Angestelltenfragen, für Beamtenfragen usw..

Die Einrichtungen der Erwerbslosenfürsorge, Arbeitsvermittlung und im Wohnungswesen wurden ausgebaut und durchgeführt, soweit es unter den bestehenden Verhältnissen möglich war. Leider konnten in dieser kurzen, unruhigen Zeit nicht alle Pläne, die das Ministerium entworfen hatte, befriedigend ausgeführt werden.

Der Gewerbeaufsicht, dem Gesundheitswesen, den Kriegsbeschädigten wandte das Ministerium seine größte Aufmerksamkeit zu. Es sind auch hier Erfolge zu verzeichnen, doch nicht in so großem Maße, wie es im Interesse der leidenden Volksgenossen unbedingt notwendig gewesen wäre. Für die Parias [= jemand, der unterprivilegiert, von der Gesellschaft ausgestoßen ist] unter dem arbeitenden Volk, für die sogenannten Dienstboten, wurde ein neues Recht geschaffen. Ein Landarbeiterrecht ist in Ausarbeitung, wobei alle beteiligten Kreise der Landwirtschaft mitarbeiten.

Der Kleinwohnungsbau, das Siedlungswesen wurden in weitgehendem Maße gefördert. Notstandsarbeiten wurden angeregt und Zuschüsse wurden zur Verfügung gestellt, um Arbeitsgelegenheiten zu schaffen, denn das Problem der Arbeitslosen kann nur durch Arbeitsbeschaffung gelöst werden.

Die sozialpolitische wichtigste Tat des Ministeriums war die Proklamierung des Achtstundentages, die von der Erkenntnis ausging, das die rationelle Verkürzung der Arbeitszeit der Ausgangspunkt aller sozialpolitischen Maßnahmen, die auf die physische, geistige und moralische Hebung der Arbeiterklasse abzielen, sein muss.

Für Erwerbslosenunterstützung wurden im Dezember rund zwei Millionen, im Januar rund zehn Millionen verausgabt. Zur Deckung der Kosten der Notstandsarbeiten wurde dem Haushalt des Ministeriums die Summe von zwölf Millionen Mark bewilligt und für überschreitbar erklärt. Nach den bisher eingelaufenen Meldungen wurden im ganzen rund zwei Millionen Mark Reichszuschüsse und eine Million Staatszuschüsse zugesichert“. Soweit seine Ausführungen zum Sozialministerium.

Kurt Eisners Rede, die er aufgrund seiner Ermordung nicht mehr im bayerischen Landtag vortragen könnte, endet mit den Worten: „Die revolutionäre Regierung hat einstimmig beschlossen, ihre Ämter dem auf dem revolutionären Wahlrecht beruhenden Landtag zur Verfügung zu stellen. Sie ist zugleich bereit, die Geschäfte bis zur Bildung einer neuen Regierung weiterzuführen.

Um die Neubildung zu beschleunigen, wird die Regierung unverzüglich dem Landtag den Entwurf eines vorläufigen Staatsgrundgesetzes zur Beratung und Beschlussfassung zugehen lassen, das bis zur Vollendung der Verfassung die Grundlage für die Arbeiten des Parlaments und der Regierung bieten soll.

Ein Entwurf der Verfassung selbst ist gleichfalls fertig gestellt; wir wollen ihn noch als Vermächtnis unserer demokratischen und sozialistischen Gesinnung der Öffentlichkeit übergeben, bevor die bisherige revolutionäre Regierung von dem Werk zurück tritt, über das das letzte Urteile die Geschichte fällen wird.“ 

1. März 1919
Eine von Martin Segitz (SPD) geführte Regierung wird gebildet

München-Kreuzviertel * Nachdem am Tag zuvor beschlossen worden ist, dass die Einberufung des Landtags auf unbestimmte Zeit verschoben wird, bestimmt der Rätekongress am Nachmittag des 1. März die neuen Minister.  

  • Der gemäßigte [!] Mehrheitssozialdemokrat Martin Segitz wird Ministerpräsident und leitet zudem noch das Außen- und Innenministerium, 
  • Ernst Niekisch [SPD] ist zuständig für Unterricht und Kultus,  
  • Fritz Endres [SPD] für Justiz,  
  • Richard Scheid [SPD] für militärische Angelegenheiten,
  • Joseph Simon [USPD] für Handel, Gewerbe und Industrie,
  • Edgar Jaffé [USPD] für Finanzen,  
  • Hans Unterleitner [USPD] für soziale Angelegenheiten und
  • Theodor Dirr [BBB] für Land- und Forstwirtschaft.  
  • Der parteilose Heinrich von Frauendorfer übernimmt das Verkehrsministerium.  

Nun müssen nur noch die betroffenen politischen Parteien ihren Mitgliedern die Annahme des Ministeramtes gestatten. 

18. März 1919
Die neue bayerische Regierung wird bekannt gegeben

München-Kreuzviertel * Die neue bayerische Regierung wird bekannt gegeben:

  • Ministerpräsident Johannes Hoffmann [SPD] übernimmt das Ministerium des Äußeren sowie das Ministerium für Unterricht und Kultus,
  • Fritz Endres [SPD] wird Justizminister,
  • Martin Segitz [SPD] übernimmt das Ministerium des Inneren,
  • Staatsrat von Merkel übernimmt in Vertretung das Finanzministerium,
  • Heinrich Ritter von Frauendorfer [Parteilos] leitet das Verkehrsministerium,
  • Hans Unterleitner [USPD] steht an der Spitze des Ministeriums für Soziale Fürsorge,
  • Josef Simon [USPD] übernimmt das Ministerium für Handel und Gewerbe,
  • Martin Steiner [Bayerischer Bauernbund] führt das Landwirtschaftsministerium und
  • Ernst Schneppenhorst [SPD] wird Minister für militärische Angelegenheiten.

Dem neuen Ministerrat werden besondere Vollmachten übertragen. Nach der Regierungserklärung des neu gewählten Ministerpräsidenten vertagt sich der Landtag wieder. 

Ministerpräsident Johannes Hoffmann stellt in seiner Regierungserklärung fest, dass für ihn nur ein uneingeschränkter Parlamentarismus als Regierungsform in Frage kommt. Die Soldatenräte werden bald verschwinden, die Arbeiterräte zu Arbeiterkammern umgewandelt werden. Den Räten sollen allenfalls wirtschaftliche, keinesfalls aber politische Bedeutung zukommen. Hoffmann erteilt jeglichen bayerischen Partikularismus-Gedanken eine klare Absage: Denn: Bayern steht fest zum Reich.

Die Koalitionsregierung wird schon deshalb von Anfang an von der revolutionären Arbeiterschaft abgelehnt und kann auch im weiteren Verlauf kein Vertrauen gewinnen, weil sie sich gegen Zugeständnisse in der Rätefrage sperrt und von ihr auch keine ernsthafte Sozialsierungspolitik zu erwarten ist. 

7. April 1919
Die neue Räteregierung wird gebildet

München * In der Räteregierung, also dem Rat der Volksbeauftragten, haben die Schriftsteller Ernst Toller, Gustav Landauer und Erich Mühsam führende Funktionen. Ihre geringe politische Erfahrung betrachten sie nicht als Mangel, da sie den herrschenden Konventionen der Politik ja sowieso ablehnend gegenüberstehen. Deshalb wird die Erste Räterepublik häufig auch abschätzend als Literatenrepublik bezeichnet.

Das oberste Gremium der Räterepublik ist der Revolutionäre Zentralrat. Er ist den Volksbeauftragten übergeordneten. Der Rat der Volksbeauftragten wird jedoch nie zusammentreten.

  • Oberster Repräsentant der Baierischen Räterepublik ist zunächst Ernst Niekisch, der aber bereits nach einem Tag den Vorsitz des Revolutionären Zentralrats niederlegt.
  • Ernst Toller wird ab dem 9. April sein Nachfolger. Toller zählt zum linken Flügel der USPD und ist deren Vorsitzender in München.
  • Das Amt des Volksbeauftragten für Finanzen übernimmt Silvio Gesell,
  • Volksbeauftragter für Volksaufklärung wird der Anarchist Gustav Landauer.
  • Volksbeauftragter für Äußeres wird Dr. Franz Lipp [USPD],
  • Volksbeauftragter für Inneres wird Fritz Soldmann [USPD],
  • Volksbeauftragter für Volkswohlfahrt, das ehemalige Ministerium für Soziale Fürsorge, wird August Hagemeister [USPD],
  • Volksbeauftragter für Justiz wird Konrad Kübler [BBB],
  • Volksbeauftragter für Verkehr wird Gustav Paulukum [USPD],
  • Volksbeauftragter für Land- und Forstwirtschaft wird der bisherige Minister Josef Steiner [BBB],
  • Volksbeauftragter für Volkswirtschaft wird Edgar Jaffé [USPD],
  • Volksbeauftragter für Militär wird Otto Killer [USPD].
  • Kommissar für das Ernährungswesen wird Johann Wutzlhofer [BBB] und
  • Kommissar für das Wohnungswesen wird Dr. Arnold Wadler.

Max Levien wird von von Erich Mühsam für das Amt als Volksbeauftragter für Militär vorgeschlagen, doch dieser sagt ab, da die KPD die Mitarbeit in der Räterepublik ablehnt.

Damit wird weder die SPD noch die KPD bei der Ämterverteilung der Volksbeauftragten berücksichtigt.

Mit der Ausrufung der Räterepublik wird der alte Zentralrat für „erledigt“ erklärt. Gustav Landauer teilt mit: „Der alte Zentralrat existiert nicht mehr“. Auch der Aktionsausschuss existiert nicht mehr, was allerdings nirgends offiziell erwähnt wird.  

Der Bayerische Landtag wird

  • als „unfruchtbares Gebilde des überwundenen bürgerlich-kapitalistischen Zeitalters“ für aufgelöst erklärt und
  • die sofortige Gründung einer Roten Armee angekündigt. 
9. April 1919
Gemäßigte Linke wollen kommunistische Führer der Räterepublik verhaften

München * Führende Männer der gemäßigten politischen Linken planen, die kommunistischen Führer der Räterepublik und die Ausländer und Juden zu verhaften. Zusammen mit Carl Gandorfer, dem Polizeipräsidenten Josef Staimer und Stadtkommandant Oskar Dürr will der Volksbeauftragte der Justiz, Konrad Kübler, gegen die Kommunisten gewaltsam vorgehen. 

9. April 1919
Linke Kritik an der Räteregierung

München * In der Münchner Roten Fahne erscheint ein Artikel von Eugen Leviné, in dem er die Politik der Räteregierung scharf angreift:

„Alles wie sonst. In den Betrieben schuften und fronen die Proletarier nach wie vor zugunsten des Kapitals. In den Ämtern sitzen nach wie vor die [...] kgl. Wittelsbacher Beamten. An den Straßen die alten Hüter der kapitalistischen Wirtschaftsordnung mit dem Schutzmannssäbel.

Kein bewaffneter Arbeiter zu erblicken. Keine roten Fahnen. Keine proletarische Besetzung in den Machtpositionen der Bourgeoisie. Noch liegen die Kapitale in den Safes der Banken. Noch klappern die Kuponscheren der Kriegsgewinnler und Dividendenjäger. Noch üben in den Gerichten die königlichen Landgerichtsräte Klassenjustiz. Alles wie sonst. Noch rattern die Rotationsmaschinen der kapitalistischen Presse und speien ihr Gift und ihre Galle, ihre Lügen und ihre Verdrehungen in die nach revolutionären Kampfworten begierige Menge. Alles wie sonst.

Nur an den Straßen von Wind und Regen zerfetzte Plakate: ‚Nationalfeiertag!‘ steht darauf! Nationalfeiertag! Nicht proletarischer Feiertag. Nicht internationaler Feiertag. Von der Nation sprechen sie, der einigen Nation der Arbeiter und Kapitalisten. [...] Sie sitzen zusammen im Wittelsbacher Palais und dichten Dekrete. [...]

Räterepublik ohne Räte. Proletarische Diktatur ohne Proletariat. Volksbeauftragte ohne Auftrag des arbeitenden Volkes. Ein Projekt der Roten Armee ohne Beihilfe des Proletariats, Sozialisierungsprojekte ohne wirkliches Eingreifen der Macht. Angebliche Siege ohne Kämpfe. Revolutionäre Phrasen ohne revolutionären Inhalt, revolutionäre Worte ohne revolutionäre Taten.“ 

11. April 1919
Das Revolutionstribunal nimmt seine Tätigkeit auf

München-Maxvorstadt * Zwischen 10. und 12. April tritt das aus mehreren Gerichten bestehende Revolutionstribunal im Justizpalast zusammen und nimmt seine Tätigkeit auf. Es soll sowohl politische Straftäter als auch gewöhnliche Verbrecher Ihrer Bestrafung zuführen. 

1. Mai 1919
Kämpfe: Der Stachus-Kiosk brennt lichterloh

München * Am Nachmittag dringen eigenmächtig operierende Freikorps von der Residenz aus bis zum Lenbachplatz vor. Die Marine-Brigade Ehrhardt erreicht - von Schleißheim kommend - gegen Mittag Schwabing und beteiligt sich später an den Kämpfen am Stachus. Auch aus Regensburg stammende Soldaten sowie Angehörige des Freikorps Grafing und die Batterie Zenetti sind an diesen Kämpfen beteiligt. Dort entfacht sich ein mehrstündiges Gefecht.

Die Rotarmisten leisten erbitterten Widerstand und verteidigen den Stachus mit Gewehrfeuer. Ein Zeitzeugenbericht schildert die weiteren Ereignisse:

„Mittlerweile hatten die Regierungstruppen bei der Anlage an der Deutschen Bank ein Geschütz in Stellung gebracht und eine Brandbombe in den Kiosk gesetzt, der bald lichterloh aufflammte und die Roten Gardisten zwang, ihren verzweifelten Widerstand aufzugeben und sich gegen die protestantische Kirche und das Kaufhaus Horn zurückzuziehen. Bald war der Karlsplatz zum wütendsten Kampfplatz geworden. […]

Gegen Abend bekamen die Regierungstruppen Verstärkungen von der Herzog-Wilhelm-Straße und dem Sendlingertor-Platz her. Die Rotgardisten wurden über den Karlsplatz in den Justizpalast und gegen die Elisenstraße geworfen, von wo aus sie heftigen Widerstand leisteten.

Das an der Deutschen Bank postiert gewesene Geschütz wurde infolgedessen bis zum Wittelsbacher-Brunnen zurückgezogen und beschoss in den Nachmittagsstunden den Justizpalast, der an der gegen den Stachus gerichteten Seite zwei Treffer im dritten Stock erhielt. […] Viele Spartakisten flüchteten in den Mathäser“.

Doch es gibt auch Gegenwehr von anderer Seite, die die Weißen Truppen letztlich zum Abziehen zwingen. Dazu zählen auch die Teilnehmer der Maikundgebung auf der Theresienwiese, die dort „waffenlos demonstriert“ haben und sich nun auf dem Nachhauseweg befinden. 

15. Januar 1920
Der Prozess gegen Graf Anton von Arco auf Valley beginnt

München * Aufgrund seiner Schussverletzungen beginnt der Prozess gegen Graf Anton von Arco auf Valley erst jetzt im Münchner Justizpalast. Der Gerichtspsychiater Professor Rüdin beschreibt Arco als „eine intellektuell mäßige, gerade noch durchschnittliche Begabung, eine unreife, ungefestigte Persönlichkeit, die zu impulsivem Handeln neigt“

16. Januar 1920
Graf Anton von Arco auf Valley zum Tode verurteilt

München * Da sich die Richter und der Verteidiger über die Wertung der Tat im Grunde einig sind, ergeht das Urteil gegen Graf Anton von Arco auf Valley bereits um 16.08 Uhr. Es wird vom Landgerichtsdirektor Georg Neithardt gesprochen und lautet:

  • „[...] wegen eines Verbrechens des Mordes zum Tode und in die Kosten verurteilt.“
  • Es lässt sich einfach nicht umgehen anzuführen: „Der Angeklagte führte die Tötung nach einem wohlbedachten Plan mit Überlegung aus.“ 

Die Justiz öffnet sich aber gleich selbst die Tür für ihr weiteres Vorgehen. Am Ende des Urteils stehen die bemerkenswerten Zeilen: „Von einer Aberkennung der bürgerlichen Ehrenrechte konnte natürlich keine Rede sein, weil die Handlungsweise des jungen, politisch unmündigen Mannes nicht niedriger Gesinnung, sondern der glühenden Liebe zu seinem Volke und seinem Vaterland entsprang und ein Ausfluss seines Draufgängertums und der in weiten Volkskreisen herrschenden Empörung gegen Eisner war, weil ferner der Angeklagte seine Tat in allen ihren Einzelheiten ohne jeden Versuch der Beschönigung oder Verschleierung mit offenem, edlem Mute in achtungsgebietender Weise als aufrechte Persönlichkeit eingestand.“

Graf Arco nimmt sein Todesurteil mit vollkommener Ruhe zur Kenntnis und ruft in seinem Schlusswort die Zuhörer zum Aufbau einer nationalen Zukunft auf. Stürmischer Beifall erhebt sich im Sitzungssaal. 

17. Januar 1920
Der Eisner-Mörder wird zu lebenslanger Festungshaft begnadigt

München * Der mehrheitlich konservative Ministerrat tritt zu einer Sitzung zusammen, um die Begnadigung des Mörders Graf Anton von Arco auf Valley zu beschließen. Der Beschluss erfolgt in Abwesenheit des Ministerpräsidenten und Eisner-Nachfolgers Johannes Hoffmann, eines königlich-bayerischen Sozialdemokraten, der nicht ohne Unverständnis für die Tat ist. In der Sitzung äußert Justizminister Ernst Müller-Meiningen den aufschlussreichen Satz: „Ich würde mich vor meinen Kindern schämen, einen Mann wie Arco ins Zuchthaus zu schicken.“

Da eine Zuchthausstrafe als die schärfste Haftart angesehen wird, begnadigt man den Grafen Arco zu einer lebenslangen Festungshaft, der komfortabelsten Art des Freiheitsentzugs, die gleichzeitig als ehrenvoll gilt. Bei dieser Begnadigung bezieht man sich ausdrücklich auf die erst am Vortag selbst formulierte Achtungsbezeugung vor dem Mörder eines amtierenden Ministerpräsidenten. Anton Graf von Arco auf Valley tritt als erster Festungshäftling seine Luxushaft in Landsberg am Lech an. 

4. Dezember 1934
In Karl Valentins Panoptikum wird eine Guillotine ausgestellt

München-Ludwigsvorstadt * In Karl Valentins „Panoptikum“ ist auch die Nachbildung der im Gefängnis Stadelheim verwendeten Fallschwertmaschine [= Guillotine] ausgestellt. Der Nachrichtergehilfe Donderer erklärt dem Publikum die Tötungsvorrichtung.

Nun fragt das Bayerische Justizministerium beim Innenministerium an, ob die Genehmigung der Darstellung der Hinrichtung weiterhin aufrecht erhalten werden soll. Gleichzeitig wird ausgeführt, dass „der bisherige Nachrichtergehilfe Donderer [...] künftig zur Vollstreckung von Todesurteilen nicht mehr herangezogen werden" wird. Er wird wegen seiner Erklärertätigkeit im „Panoptikum“ aus dem Staatsdienst entlassen. 

April 1941
Nazis zeigen gegenüber Graf Arco ein großes Entgegenkommen

München * Mitten im Zweiten Weltkrieg zeigen die Nazis nochmals großes Entgegenkommen für Anton Graf von Arco auf Valley. Der Reichsjustizminister ordnet an, dass die Verurteilung Arcos wegen Mordes aus der Strafliste zu streichen ist.
Auch das Delikt einer Autofahrt im Zustand der Volltrunkenheit wird vom Reichsjustizministerium gnadenhalber nicht verfolgt.

Offenbar benötigt Arco wieder einen Führerschein, wozu ein blütenweißer Strafregisterauszug notwendig ist. 

19. August 1965
Die Auschwitz-Prozess-Urteile werden verkündet

Frankfurt am Main * Die Urteile im Auschwitz-Prozess werden verkündet. Der Prozess stellt einen wichtigen Schritt bei der Vergangenheitsbewältigung dar und löst in der Bevölkerung, der Justiz und im Parlament eine Verjährungsdebatte über Mord aus. 

14. März 2014
Hoeneß verzichtet auf eine Revision vor dem Bundesverwaltungsgericht

München * Uli Hoeneß weist nach seiner Verurteilung im Prozess wegen 28,46 Millionen Euro hinterzogenen Steuern seine Anwälte an, auf eine Revision vor dem Bundesverwaltungsgericht zu verzichten. Gleichzeitig legt er seine Ämter als Präsident und Aufsichtsratsvorsitzender des FC Bayern nieder.

Er muss damit seine dreieinhalbjährige Haftstrafe in der Justizvollzugsanstalt Landsberg antreten.

21. Mai 2014
Eine Gedenktafel für jüdische Juristen

München-Maxvorstadt * Im Eingangsbereich des Justizgebäudes an der Prielmayersteaße 5 wird eine Gedenktafel für jüdische Juristen angebracht, die in der Zeit des nationalsozialistischen Unrechtsregimes zwangsweise aus dem Justizdienst entfernt worden sind. 

28. Oktober 2022
Angeklebt vor dem Justizpalast

München-Maxvorstadt * Kurz vor zwölf Uhr stoppen ein Dutzend Aktivisten den Verkehr vor dem Justizpalast, indem sie sich an der Ecke Karlsplatz und Prielmayerstraße auf die Straße stellen oder setzen. Der Jesuitenpriester Jörg Alt macht solidarisch mit. Er und ein weiterer Mann kleben sich fest.