Münchner Zeitensprünge
2000
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10. September 1319
Die Grafschaft auf dem Yserrain entsteht

München - Freising * König Ludwig IV. der Baier verkauft um 100 Mark Silber, was dem Wert von 24.000 Pfennigen entspricht, die Herrschaft über die Orte Ismaning, Niederföhring (heute Unterföhring), Oberföhring, Englschalking und Daglfing an das Hochstift Freising.

Die Freisinger Bischöfe sind in diesem Gebiet schon begütert, weshalb es sich bei diesem Vertrag nicht um den Verkauf von Grundbesitz handelt, sondern um die Übertragung der juristischen Macht über ein Gebiet. Die Besitzverhältnisse der anderen Eigentümer bleiben durch diese Abkommen vollkommen unberührt. 

Fürstbischof Konrad III. der Sendlinger von Freising wird damit auf diesem 30 Kilometer langen und fünf Kilometer breiten Gebiet den Gerichtsbann übertragen bekommen. Er ist damit der erste Landesherr der aus diesen Orten gebildeten Grafschaft auf dem Yserrain, der späteren Grafschaft Ismaning. 

Ohne die Übertragung der hohen Gerichtsbarkeit „mit Stock und Galgen“ hätte der Bischof den Galgen nicht aufrichten, niemanden im Gefängnis festhalten, noch dazu wegen Diebstahl, Brandstiftung, Notzucht, Totschlag oder Körperverletzung aburteilen können. Mit der Übertragung des Gerichtsbanns kann der Bischof nun nicht nur über Leben und Tod urteilen, sondern er besitzt damit auch die Regierungsgewalt. 

um 1326
Die Theorie vom Vorrang des weltlichen Herrschers über die Kirche

München-Graggenau * Im Umkreis des Franziskanerklosters und des Alten Hofs lebt Dr. Marsilius von Padua. Der Arzt, Jurist und Theologe ist der Autor des „Defensor pacis“. Er begründet darin die politische Theorie vom Vorrang des weltlichen Herrschers über die Kirche, die letztlich auch zur Säkularisation beitragen soll.

2. Oktober 1491
Nürnberg nimmt ein Hexen-Gutachten unter Verschluss

Nürnberg * Ein Gutachten des Dominikaners Heinrich Institoris über die Verfolgung von Hexen in der Reichsstadt Nürnberg, nimmt der Rat sofort unter Verschluss. Für die Nürnberger Juristen sind die Ansichten des Inquisitors der oberdeutschen Ordensprovinz nicht zu realisieren. 

31. Oktober 1561
Verfassungsrechtliche Verbesserung durch den Albertinischen Rezeß

München * Mit dem Albertinischen Rezeß kommt es zu einer weiteren verfassungsrechtlichen Verbesserung für die Stadt München. Damit werden die Müller, Kalt- bzw. Kupferschmiede und die Bierbrauer der Gerichtsbarkeit der städtischen Obrigkeit unterstellt. Bis zu diesem Zeitpunkt hat dieser Personenkreis eine Sonderstellung eingenommen.  

Außerdem wird die vermutlich schon vorher tatsächlich ausgeübte Blutgerichtsbarkeit der Stadt durch Herzog Albrecht V. als gegeben hingenommen. Umgekehrt nimmt nun aber der Landesherr verstärkt Einfluss auf die Auswahl und die Besetzung der Stadtrichter. So muss sich der Stadtoberrichter als höchster städtischer Richter, bei seinem Amtsantritt erst den Blutbann vom Herzog übertragen lassen. Damit ist die Doppelbindung des obersten städtischen Juristen an Stadt und Herzog festgeschrieben. 

1563
Der Jesuiten Petrus Canisius predigt die Hexenverfolgungen

München * Petrus Canisius, der wortgewaltige jesuitische Ordensprovinzial für Oberdeutschland, schreibt: „Überall bestraft man die Hexen, welche merkwürdig sich mehren.  Ihre Freveltaten sind entsetzlich. [...]  Man sah früher in Deutschland niemals die Leute so sehr dem Teufel ergeben und verschrieben. [...]  Sie schaffen viele durch ihre Teufelskünste aus der Welt und erregen Stürme und bringen furchtbares Unheil über Landleute und andere Christen. Nichts scheint gesichert zu sein gegen ihre entsetzlichen Künste und Kräfte“.

Ohne jeden Zweifel an der Existenz der Hexenverbrechen oder Kritik an den angewandten ungesetzlichen Inquistitionsverfahren, das gegen alle strafprozessrechtlichen Bestimmungen der „Carolina“ verstößt, predigt er im Augsburger Dom über die in Wiesensteig und im schwäbischen Raum stattfindenden Hexenverfolgungen.

Die juristischen und medizinischen Einwände interessieren den Jesuiten nicht. Für ihn steht die Theologie weit über der Jurisprudenz. 

um März 1589
Maximilian I. ist bei Folterungen von Hexen anwesend

Ingolstadt * Maximilian I., Sohn Wilhelms V. und späterer baierischer Herzog und Kurfürst, studiert an der Hohen Schule in Ingolstadt Rechtswissenschaften. Sein Lehrer ist der Doktor beider Rechte, Johann Baptist Fickler, der Hexerei als eine Realität betrachtet und sie als einen Fluch des Teufels bezeichnet, dem mit allen Strafmitteln begegnet werden muss.

Dem Hexenwahn steht der studierte Jurist ebenso mit Arglosigkeit und Kritiklosigkeit gegenüber, wie sein Zögling Herzog Maximilian I.. Man lässt den damals gerade 17-jährigen Prinzen der Folterung von Hexen beiwohnen. Nach solcher Vorbereitung auf den Regentenberuf kann es nicht überraschen, dass Maximilian I. der ärgste Hexenverfolger unter den baierischen Fürsten wird. 

10. März 1590
Die Einstellung gegenüber den Hexenverfolgungen ändert sich

München * Dr. Johann Georg Herwarth von Hohenburg wird zum Geheimen Rat und Obristkanzler ernannt. Mit seiner Berufung ändert sich die Einstellung gegenüber den Hexenverfolgungen. Der Jurist versucht diese mit den Mitteln des geltenden Strafprozessrechts einzudämmen und bestreitet jedes Ausnahmerecht.

Der Grund dafür ist, dass hier Ermittlungen, Verfolgungen und Verurteilungen wegen Hexerei und Zauberei ohne entsprechende landesherrliche Gesetze und Vorgaben eingeleitet und vollstreckt werden. Zu zahlreich sind die Übergriffe und Unregelmäßigkeiten geworden.

Um den gesetzlosen Zustand zu beenden, leitet Dr. Johann Georg Herwarth von Hohenburg - noch während im baierischen Herzogtum die Hexenprozesse in Schongau, Ingolstadt und München laufen - eine Gesetzgebung gegen das Hexenverbrechen und damit die Eindämmung der Hexenverfolgung im Herzogtum Baiern ein. 

2. April 1590
Gesetzgebung gegen das Hexenverbrechen

München * Herzog Wilhelm V. fordert zur Unterstützung des Verfahrens zur „Gesetzgebung gegen das Hexenverbrechen“ vom Hofrat und von der juristischen und theologischen Fakultät der Universität Ingolstadt ein „Gutachten über die zu ergreifenden Maßnahmen gegen die überhand nehmende Hexerei“ an.

Darin führt der Herzog aus, Gott selbst habe wegen der schrecklichen Sünden der Menschen diese mit der „neuen Pest der Hexerei“ gestraft. Und weil die Hexerei die größte aller Sünden wäre, würde Gott wiederum beleidigt werden. Er, Wilhelm V., sei als Fürst Gott verantwortlich und müsse durch „Bestrafung und Ausrottung der Hexen“ die „Ehre Gottes“ retten und wiederherstellen.

Die Argumentation, dass sich nach dieser Logik Gott eigentlich selbst beleidige, wird ignoriert. Es geht auch nicht so sehr um die Ehre Gottes, sondern um die Angst vor weiteren göttlichen Strafen. 

6. April 1590
Die Hexen-Gutachten des Hofrats und der Universität Ingolstadt

München - Ingolstadt * In dem Gutachten des Hofrates werden zunächst ausdrücklich die Meinungen derjenigen protestantischen Hexenverfolger zurückgewiesen, die gemäßigt auftreten. Dazu gehören Johannes Brenz aus Stuttgart und seine Anhänger, die jede Möglichkeit eines tatsächlichen Wetterzaubers abstreiten. Wetter sind eine Angelegenheit der Natur oder Gottes, nicht aber Sache „alter Weiber“ oder gar des „Teufels“.

  • Nach dem Hofratsgutachten ist den Katholiken künftig jeder Zweifel an der Existenz der Hexen, des Teufelspakts, des Hexenflugs und des Schadenszaubers ebenso verboten wie jede inhaltliche Kritik. 
  • Auch das von vier Theologieprofessoren ausgearbeitete Ingolstädter Gutachten,kommt zum Ergebnis, dass die Obrigkeit mit Eifer und Strenge gegen die Hexen vorgehen und es den Untertanen zur Pflicht machen soll, Verdächtige zu denunzieren.  

Die Gutachten folgen alleine den katholischen Autoren und unter diesen wiederum nur denjenigen, die die härtesten Ansichten zur Hexenverfolgung vertreten, die jemals in der europäischen dämonologischen und juristischen Literatur zum Hexenprozess geäußert worden sind. 

Mai 1590
DerHofrat erlässt die „Gemeine General Instruction“

München * Der Hofrat erlässt die „Gemeine General Instruction. Wie sich alle und jede Pfleger, Richter und Beamte [...] mit den Unholden und Hexenwerckhs verleumbden Personen in Erkennung, Einziehung und Besprachung [...] zu verhalten haben.“  Damit ist die Strafbarkeit des Hexereidelikts im baierischen Herzogtum landesherrlich gebilligt. Die Verrechtlichung des Hexerei-Tatbestands führt zunächst aber zum Rückgang der Verfolgungen.

Den zuständigen Unterbeamten erscheint die Einleitung eines Verfahrens juristisch offensichtlich zu kompliziert und risikoreich. Und nicht jeder Landrichter ist Jesuitenschüler und versteht die dahinter stehende theologische Logik. Hinzu kommen die Widersprüchlichkeiten der Hexenprozess-Ordnung und die ständig eintreffenden einschränkenden Vorgaben. 

24. Januar 1611
Dr. Cosmas Vagh legt dem Hofrat sein Hexen-Mandat vor

München * Der Jurist Dr. Cosmas Vagh, der wegen seinen Positionen und seiner Härte in der Hexenverfolgung berüchtigt ist, hat ein „Landgebott wider die Aberglauben, Zauberey, Hexerey und andere sträffliche Teuffelskünste“ verfasst, das er nun persönlich dem Gremium des Hofrats in aller Ausführlichkeit vorträgt. Zuvor war es inhaltlich mit den Jesuiten abgestimmt worden. Die Hofräte verabschieden das Hexen-Mandat noch in der gleichen Sitzung. 

21. Januar 1612
Eine Strafarbeit für die voreiligen Juristen

München * Der Geheime Rat schickt das „Herzogliche Baierische Mandat gegen Aberglauben, Zauberei, Hexerei und andere sträfliche Teufelskünste“ wieder zurück, weshalb es den Beamten erst im März 1612 zugänglich gemacht werden kann. Die für den voreiligen Druck verantwortlichen Hofräte Dr. Cosmas Vagh und Dr. Hieronymus Faber mussten die Korrekturen als Strafarbeit persönlich in die anderen Exemplare übertragen.

Das Verhalten des Hofrats gegenüber dem Geheimen Rat löst auch die Untersuchung der Vorgänge in Wemding aus. 

22. Januar 1621
Herzog Maximilian I. heimlich als Kurfürst vorgesehen

Wien * Der als „Winterkönig“ verunglimpfte wittelsbachisch-pfälzische Kurfürst Friedrich V. wird vom Kaiser geächtet und verliert seine Kurfürstenwürde sowie die Oberpfalz. 

Erst mit der Reichsacht gegen Friedrich V. entsteht die juristische Voraussetzung, um die Kurwürde neu zu übertragen und die Lehen neu zu vergeben. Baierns Herzog Maximilian I. erhält zwar die politische Zusage, doch der Kaiser kann die Kurwürde nicht einfach privat vergeben, weil sie 

  • Teil der Reichsverfassung ist [= Goldene Bulle],
  • das Gleichgewicht der Kurfürsten verändern und dadurch
  • protestantischen Widerstand provozieren würde.

In der Folge soll auch die Bevölkerung wieder in den Schoß der katholischen Kirche zurückgeführt werden. Die Oberpfalz war 

  • zwischen 1556 und 1563 lutherisch, 
  • zwischen 1563 und 1576 calvinistisch reformiert, 
  • zwischen 1576 bis 1583 wieder lutherisch und 
  • zwischen 1583 und 1628 erneut calvinistisch. 
1629
Auch Ingolstadt bekommt noch einen Hexenprozess

Ingolstadt * Auch Ingolstadt bekommt einen Hexenprozess. Das Strafurteil fällt die Juristenfakultät der Universität Ingolstadt, die zwar im Allgemeinen milder urteilte, als es dem Herzog gefiel, dennoch einige Todesurteile fällte. Verurteilt wird die Hofschneiderin Catharina Nickhlin wegen „Teufelsbündnis, Teufelsvermischung, Absagung Gottes, Schädigung von Mensch und Vieh“ und wegen „Verunehrung der Hostien“.

Catharina Nickhlin stammt aus Eichstätt und wird aus dem Kreis der dort wegen Hexerei verbrannten Frauen und Männer denunziert. Sie flieht nach Ingolstadt, wird aber dort auf Ersuchen der Eichstätter Behörden am 13. Februar 1629 verhaftet. Nachdem sich die Stadt Ingolstadt gegen den Hexen-Prozess wehrt, muss ein Dr. Wolfgang Kolb auf Befehl des Münchner Hofrats die Tortur durchführen. Dr. Kolb hat vorher schon als Hexen-Kommissar in Eichstätt gedient.

6. Juli 1629
Erfolgreiche Einführung einer neuen Foltermethode

Ingolstadt * Die Juristenfakultät der Universität Ingolstadt stellt das Todesurteil gegen Catharina Nickhlin aus, nachdem der Hofrat zuvor die Hinrichtung durch Verbrennen befohlen hat.

Dr. Kolb exekutiert in Wallerstein zwischen 1628 und 1630 zwanzig Hexen, in Wemding ist er im Jahr 1629 für die Hinrichtung der ersten neun Delinquenten verantwortlich. Den Erfolg von Dr. Wolfgang Kolb führt man auf die Einführung einer neuen Foltermethode zurück: auf den Bock, den er erstmals im Kurfürstentum Baiern anwendet. 

28. April 1738
Papst Clemens XII. verbietet die Freimaurer

Vatikan * Papst Clemens XII. ist ein hochbegabter Jurist und Finanzexperte, der - blind und Krank - die katholische Welt mit einem eisernen Willen vom Bett aus regiert. Er erlässt die Verdammungsbulle „In eminenti apostolatus specula“, die den Freimaurern aus ihrer Geheimniskrämerei einen Strick dreht. „Wenn sie nichts Böses täten, würden sie nicht so sehr das Licht hassen“, argumentiert der greise Papst. Die Zugehörigkeit zur Freimaurerei wird bei Strafe der Exkommunikation verfolgt.  

Während man in Spanien, Portugal und Polen Logenbrüder foltert und hinrichtet, bekleiden in Frankreich viele Priester hohe freimaurerische Ämter. In Deutschland gehören Domherren, Äbte und Kardinäle den Logen an, darunter der Kölner Kurfürst und Fürsterzbischof Clemens August. 

24. Oktober 1817
König Max I. Joseph unterzeichnet das Konkordat mit dem Vatikan

München * Die Regierung legt den Konkordatsentwurf König Max I. Joseph zur Unterschrift vor. Neben dem Verzicht auf Kontrollrechte über die Kirche wird der Staat zum Unterhalt der Bischöfe sowie der Domkapitel und zur Wiederherstellung einiger Klöster für Unterricht, Seelsorge und Krankenpflege verpflichtet.  

Weil die religiöse Toleranz und Parität gefährdet scheint, das Konkordat die baierischen Protestanten eindeutig zurückgesetzt hat und gleichzeitig die herausgehobene Stellung der katholischen Kirche im Staat auf ein göttliches Gesetz beruft, ergeht für die neue Verfassung ein neues Religionsedikt, welches den Vertrag mit dem Heiligen Stuhl stark relativiert. Durch einen politisch-juristischen Kunstgriff erhält das Religionsedikt Verfassungsrang, während das Konkordat nur ein Staatsgesetz ist und sich somit unterordnen muss.

29. Juli 1833
Prozess gegen die Wortführer des Hambacher Festes endet mit Freispruch

Landau/Pfalz * Der Prozess gegen die Wortführer des Hambacher Festes findet in Landau statt. Er dauert bis zum 16. August und endet mit dem Freispruch der Angeklagten. 

König Ludwig I. versucht die Freilassung des Juristen und Publizisten Dr. Johann Georg August Wirth sowie des Juristen Dr. Philipp Jakob Siebenpfeiffer zu verhindern, indem er aufgrund napoleonischer Gesetze eine „Präventivhaft“ anordnet. Aus seiner Sicht sind von den Beiden „staatsgefährdende Aktivitäten“ zu befürchten. Wegen kleinerer Vergehen (Beamtenbeleidigung) werden sie vor ein Zuchtpolizeigericht gestellt und zur Höchststrafe von zwei Jahren verurteilt. 

2. September 1847
Das Geschäft mit dem Adelsdiplom für Lola Montez

München * Wenn Freiherr Georg Ludwig von Maurer schon das Adelsdiplom für Lola Montez unterzeichnen soll, will er wenigstens daraus ein Geschäft machen und retten, was zu retten ist. Er selbst will zum Reichsrat befördert werden und seinem Sohn Konrad will er durch den Ruf an die juristische Fakultät der Universität die Zukunft sichern.  

Der Titel eines Reichsrats wird Minister Maurer zwar verwehrt, aber sein Sohn Konrad erhält an diesem 2. September 1847 eine außerordentliche Professur der Rechte. 

1913
Der Karl-May-Verlag wird gegründet

Radebeul * Ein Jahr nach dem Tod von Karl May wird der Karl-May-Verlag von Klara May, dem Verleger Friedrich Ernst Fehsenfeld und dem Juristen Euchar Albrecht Schmid in Radebeul bei Dresden, wo der Schriftsteller in der Villa Shatterhand residierte, gegründet. 

26. Juli 1918
Der Reichsfinanzhof in die Bogenhauser Ruine

Berlin * Das Gesetz zur Errichtung des Reichsfinanzhofs und die förmliche Bewerbung der Stadt München als Sitz dieses Gerichts bringt eine Wende in der Frage, was aus der „Bogenhausener Ruine“ werden soll. Dass der Reichsfinanzhof nach München kommt, ist keineswegs selbstverständlich - Berlin wäre als 

  • Reichshauptstadt der „natürliche“ Standort gewesen. Ausschlaggebend ist, dass die Entscheidung nicht beim Reichstag, sondern beim Bundesrat, der Länderkammer des Kaiserreichs, liegt. Dieser bestimmt München zum Sitz des neuen Gerichts. Die Gründe für die Entscheidung zugunsten Münchens sind: 
  • Bayerische Eigeninteressen: Das Königreich drängt darauf, ein Reichsorgan auf seinem Territorium zu erhalten, nachdem Leipzig bereits das Reichsgericht und Berlin die meisten Reichsbehörden beherbergt. Als zweitmächtigster Bundesstaat nach Preußen will Bayern nicht leer ausgehen. 
  • Föderaler Ausgleich: Die Standortwahl ist ein Zugeständnis an Bayern und Ausdruck der Anerkennung seiner Bedeutung im Reich.
  • Politische Stabilität: Kurz vor Kriegsende soll Bayern als wichtiger Bundesstaat enger an das Reich gebunden werden. 
  • Praktische Voraussetzungen: München verfügt über die notwendige juristische und verwaltungstechnische Infrastruktur. 
  • Zudem steht mit dem „Fleischer-Schlössl“ ein geeignetes Gebäude zur Verfügung, das nach Ausbau als Dienstsitz des Reichsfinanzhofs genutzt werden konnte. 
13. November 1918
Ein Rat geistiger Arbeiter wird gegründet

München * Unter dem Vorsitz des Nationalökonomen Lujo Brentanowird ein Rat geistiger Arbeiter gegründet. Diesem gehören Künstler, Lehrer, Wissenschaftler, Ärzte und Juristen an.

In einem am nächsten Tag veröffentlichten Aufruf heißt es: „Der Volksstaat kann der Mitwirkung der geistigen Arbeiter nicht entbehren. Ihr Zusammenschluß ist daher dringend notwendig. Um ihn herbeizuführen, hat sich heute ein Rat geistiger Arbeiter gebildet. Unser Ziel ist: zum Wohle des ganzen Volkes den Einfluß der geistigen Arbeit geltend zu machen und in diesem Rahmen deren Daseinsbedingung zu sichern.“ 

13. März 1919
Noske verteidigt in der Nationalversammlung seinen Schießbefehl

Weimar * Reichswehrminister Gustav Noske rechtfertigt vor der Nationalversammlung seinen Schießbefehl: Auf „juristische Tüfteleien“ lasse er sich nicht ein; es sei ein Gebot der Staatsräson gewesen, so rasch wie möglich Ruhe und Sicherheit wieder herzustellen. Den Schießbefehl nimmt er noch nicht zurück. 

10. April 1919
Der Verband sozialistischer Lehrer und Lehrerinnen Baierns

München * Der Verband sozialistischer Lehrer und Lehrerinnen Baierns gibt folgende Erklärung ab:  

  • „Die Räterepublik ist ausgerufen. Das Volk hat die Macht übernommen. Der Kapitalsmus wird vernichtet. 
  • Frei soll die Schule sein. Das Zerrbild des Armen, abhängigen Schulmeisters ist für immer vernichtet. 
  • Jetzt sind auch wir frei von Kirche und Juristerei. 
  • Helft mit am Siege der Räterepublik!“ 
10. April 1919
Einsetzung von Revolutionstribunalen bekanntgegeben

München * Der Revolutionäre Zentralrat gibt die Einsetzung von Revolutionstribunalen und deren Zusammensetzung bekannt. Der Name erinnert an die blutige Zeit der Französischen Revolution, doch hier wird kein einziges Todesurteil gesprochen werden, im Gegenteil, die meisten Prozesse enden mit einem Freispruch.

  • Die höchste Strafe sind eineinhalb Jahre Gefängnis, die höchste Geldbuße beträgt 5.000 Mark.
  • Die Revolutionstribunale bestehen aus vier Gerichten, die in Permanenz, also Tag und Nacht tagen.
  • Jedes Gericht besteht aus sieben Richtern und einem Juristen als Beisitzer.
  • Hinzu kommt ein Verteidiger, den der/die Angeklagte selbst wählen darf.
  • Die Verhandlungen sind öffentlich,
  • die Urteile werden sofort vollstreckt.
  • Von den 28 Richtern gehören je fünf der SPD, der USPD, der KPD und dem Bauernbund an. Vier Richter sind Mitglieder des Revolutionären Arbeiterrats, vier weitere den parteilosen Anarchisten. 
um 1933
Die Aufgaben des Reichsfinanzhofes ändern sich

München-Bogenhausen * Die Aufgabe des Reichsfinanzhofes bestand während der Jahre von 1933 bis 1945 im Wesentlichen in der Weiterentwicklung der Steuergesetze und der Entwicklung des Steuerrechts im Sinne der nationalsozialistischen Weltanschauung. Den Boykott jüdischer Geschäfte, die Entziehung der Berufszulassungen von jüdischen ärzten und die Entfernung jüdischer Beamten aus dem öffentlichen Dienst bezeichneten die Finanzrichter lediglich als „in steuerlicher Hinsicht irrelevante Belästigungen“.

Mit ihren Urteilen nahmen die „furchtbaren Juristen von der Ismaninger Straße“ entscheidenden Einfluss an der Arisierung jüdischen Vermögens. So mussten Juden, deren Wohnung von der Gestapo“versiegelt wurden, nachdem sie ins Ausland geflohen waren, ein Viertel ihres Vermögens als Reichsfluchtsteuer zahlen.

1. Dezember 1935
Dr. Fritz Reu wird Maximilianeums-Stiftungsvorstand

München-Haidhausen * Der 24-jährige Dr. Fritz Reu, Dozentschaftvertreter der Juristischen und Staatswirtschaftlichen Fakultät, übernimmt das Vorstandsamt von Hans Rheinfelder. Reu spielte bei der Absetzung Rheinfelders eine dubiose Rolle. Er hat keinen Hehl daraus gemacht, dass er Rheinfelder als Vorstand der Stiftung Maximilianeum und als Universitätslehrer für untragbar hält und er selbst Vorstand werden wolle.

25. Januar 1949
Die Gründung des Bayerischen Rundfunks

München * Die Gründung des Bayerischen Rundfunks - BR erfolgt durch die Übergabe einer Lizenzurkunde durch den Direktor der US-Militärregierung, Murray Van Wagoner, an den bayerischen Schriftsteller Johannes Lippl und an Rudolf von Scholtz, dem Nachkriegsbürgermeister von Passau und zugleich ersten Intendanten des Bayerischen Rundfunks.

Mit diesem offiziellem Akt wird das Ende von Radio München als einem Sender der US-Besatzungsmacht formaljuristisch besiegelt. Der Bayerische Rundfunk besitzt damit eine eigenständige Sendelizenz und kann dadurch relativ frei über Sendungsinhalte und Personalpolitik bestimmen. 

1950
Der Bundesfinanzhof wird gegründet

München-Bogenhausen * Der Bundesfinanzhof wird als Nachfolgeinstitution des Reichsfinanzhofs gegründet. 

Bemerkenswert ist dabei, dass ehemalige Reichsfinanzhof-Juristen in der Ismaninger Straße 109 wieder Karriere machen, obwohl sie in der NS-Zeit das Unrechtssystem mitgetragen haben. 

7. Februar 1983
Eine Pershing II-Rakete statt dem Friedensengel

München-Haidhausen * Während der Friedensengel renoviert wird und sein Platz auf der Säule leer ist, setzt die „Initiative für die totale Nachrüstung“ eine vier Meter lange Attrappe einer Pershing II-Rakete auf den leeren Sockel der Säule in 23 Metern Höhe. Sie steht dort genau zwei Stunden und fünfzehn Minuten, bevor sie behördlich entfernt wird. Die Polizei nimmt Ermittlungen wegen Hausfriedensbruchs und Störung der Allgemeinheit auf und bittet die Münchner Bevölkerung um Mithilfe. 

Rechtzeitig vor der geplanten Aufstellung der Pershing II-Raketen auf dem Gebiet der Bundesrepublik Deutschland stellt die Polizei ein für alle mal klar, was juristisch von den hierfür Verantwortlichen zu halten ist: „Sie sind Kriminelle.“

um November 1993
Sechs verschollen geglaubte Fresken wieder entdeckt

München-Maxvorstadt * Im Rahmen der Renovierung werden vier von sechs bereits verschollen geglaubte Fresken im Lesesaal der Juristischen Fakultät der Ludwig-Maximilians-Universität an der Ludwigstraße wiederentdeckt.

Es sind die im Jahr 1938 aus dem Herzog-Max-Palais entfernten und in das „Haus des Deutschen Rechts“ verlegten Fresken von Robert von Langer.

19. Mai 2014
Sepp Krätz erreicht vor dem Verwaltungsgericht einen Etappensieg

München * Der Ex-Wiesnwirt Sepp Krätz hat vor dem Verwaltungsgericht einen Etappensieg errungen und darf seinen Andechser am Dom über den 1. Juni hinaus gemeinsam mit seiner Tochter betreiben. Mit dem juristischen Sieg hat Krätz den Sofortvollzug ausgehebelt. Bis zu einem abschließenden rechtskräftigen Urteil wird es noch Monate dauern. 

21. Mai 2014
Eine Gedenktafel für jüdische Juristen

München-Maxvorstadt * Im Eingangsbereich des Justizgebäudes an der Prielmayersteaße 5 wird eine Gedenktafel für jüdische Juristen angebracht, die in der Zeit des nationalsozialistischen Unrechtsregimes zwangsweise aus dem Justizdienst entfernt worden sind. 

14. Februar 2017
Die Staatsregierung akzeptiert die juristische Schlappe

München - München-Berg am Laim * Die Staatsregierung akzeptiert die juristische Schlappe, die das Staatliche Bauamt im Rechtsstreit um den Architekturwettbewerb um den neuen Konzerthausbau auf dem Werksviertel hat einstecken müssen.  

Zuvor hatte die Vergabekammer der Regierung von Oberbayern der Klage des Architekten Stephan Braunfels im Wesentlichen Recht gegeben. Nun muss das Staatliche Bauamt die Bewerbung des Berliner Architekten Stephan Braunfels neu bewerten.

Das erneut aufgegriffene Verfahren wird die Entscheidung über die Architektur des neuen Konzerthauses im Werksviertel um mehrere Monate verzögern. 

18. Mai 2017
Die Entscheidung im Architekten-Wettbewerb wird gefällt

München-Graggenau - München-Berg am Laim * Die Entscheidung über den Architekten-Wettbewerb für den neuen Konzertsaal im Werksviertel ist für diesen Termin vorgesehen. Aufgrund des juristischen Verfahrens, das der Architekt Stephan Braunfels eingeleitet hat, wird die Entscheidung erst Ende Oktober - Anfang November 2017 fallen.