Münchner Zeitensprünge
2000
0 Chronik 2026
September 1832
Die Dettendorfer Strafe wird von der Staatskasse übernommen

Dettendorf - Miesbach - München * Die Gemeinde Dettendorf kämpft - unterstützt von den Pfarrherren von Elbach, Au und Irschenberg - mit den Miesbacher Behörden und die Regierung von Oberbayern gegen die 50-Gulden-Strafe und die Untersuchungskosten in Höhe von 244 Gulden und 42 Kreuzer.

Letztlich bringen aber nur verschiedene Gesuche an König Ludwig I. den Erlass der Strafe. Auch die Untersuchungskosten werden Ende September 1832 der Staatskasse auferlegt. 

25. September 1841
Ein Haberfeldtreiben gegen den Pfarrer

Wöllkauer Anhöhe bei Irschenberg * In der Nacht vom 25. zum 26. September 1841 zitieren etwa 100 Haberer auf der Wöllkauer Anhöhe bei Irschenberg den Pfarrer Ignaz Kalm zur mitternächtlichen Stunde heraus und lesen ihm beim Schein von Fackeln und Laternen aufgrund seines recht liederlichen Lebenswandels die Leviten.

Man wirft ihm unter anderem vor, dass „er sich mit Dirnen und Eheweibern abgebe, ja, daß er sich sogar soweit verfehlt habe, einer am Sterbebette befindlichen Weibsper­son die Schamteile zu berühren“. Die Anschuldigungen führen dazu, dass der Pfarrer Ignaz Kalm „wegen seines äußerst unsittlichen und in der That höchst empörenden Wandels“ des Amtes enthoben wird.

Die geistlichen Herren rücken immer mehr in das Zentrum der Verfolgung, je mehr die Amtskirche mit der zunehmenden Kriminalisierung der Haberer eine kritische Position gegenüber den Treiben einnimmt. 

10. November 1850
Erneut ein Haberfeldtreiben gegen den Pfarrer

Wöllkauer Anhöhe bei Irschenberg * Dem Nachfolger von Ignaz Kalm, Pfarrer Zänger, wird in der Nacht vom 10. auf den 11. November 1850, gemeinsam mit dem Kooperator Bartl, dem Schulmeister Strahler und noch ein paar anderen Dorfbewohnern das Haberfeld getrieben.

Der neue Pfarrer hatte zur Hebung des angekratzten Images von Kirche und Dorf einen katholischen Jungfernbund gegründet. Doch noch im gleichen Jahr hatten zwei junge Frauen „das theure Guth der Jungfrauenschaft“ verloren, ohne verheiratet zu sein. Die Haberer behaupten zudem, dass eine weitere Jungfer ein „Pfaffenkind“ ausgetragen hat.

Während beim ersten Treiben vom 20./21. Januar 1849 die Beteiligten ungeschoren davon kamen, werden im zweiten Verfahren alle dreißig Haberer verurteilt. Sie erhalten Zuchthausstrafen, die obligatorischen Rutenstreiche und müssen zudem fünf Gulden Strafe zahlen.