11. August 1919
Verfassungsberatungen beendet
Bamberg * Der Verfassungsausschuss hat in 21 Sitzungen die neue bayerische Verfassung beraten.
Es werden noch redaktionelle Angleichungen an die Weimarer Verfassung vorgenommen, die am gleichen Tag in Kraft getreten ist. Zum Beispiel die in Paragraph 13 festgelegte Homogenitätsklausel „Reichsrecht bricht Landesrecht“.