Münchner Zeitensprünge
2000
0 Chronik 2026
11. November 1178
Herzog Heinrich erhebt Klage gegen Fürstbischof Philipp von Köln

Speyer * Herzog Heinrich XII. der Löwe erhebt auf dem Hoftag zu Speyer Klage gegen den Fürstbischof Philipp von Köln und andere Fürsten, weil diese ihm Unrecht zugefügt haben.

Der ebenfalls anwesende Kölner Bischof hat zwar mit seiner Gegenklage einen schwachen Stand, doch Kaiser Friedrich Barbarossa greift nicht Herzog Heinrichs, sondern die Klage seiner Gegner auf und setzt zur Behandlung dieser Angelegenheit einen Hoftag in Worms an. 

13. Januar 1179
Herzog Heinrich der Löwe wird als Angeklagter vorgeladen

Worms * Auf dem Hoftag zu Worms wird der eigentliche Ankläger Herzog Heinrich als Angeklagter vorgeladen. Er ist sich über die gegen ihn eingeleitete Aktion im Klaren und glaubt nicht mehr daran, sein Recht zu erlangen. Die Verweigerung von Chiavenna hat ihn in die Isolierung geführt. Aus den verschiedensten und zum Teil weit zurückliegenden Gründen haben sich der Kaiser, der Kölner Erzbischof sowie viele sächsische Bischöfe und Adelige gegen den Löwen verbündet.

Der Gerichtstag bringt ihnen den ersten Erfolg: Da sich Heinrich weigert zu erscheinen, macht er sich, da er „die Majestät verachtete“, der Rechtsverweigerung, der contumancia, schuldig.

Kaiser Friedrich I. Barbarossa kommt das Nichterscheinen des Herzogs gerade recht, da er sich auf diesem Wormser Hoftag die schwäbischen Welfenbesitzungen, die er nur wenige Wochen zuvor trotz des Erbvertrags zwischen Welf VI. und Heinrich dem Löwen gekauft hatte, formell übertragen lässt. 

24. Juni 1179
Heinrich der Löwe kommt nicht zum Hoftag in Magdeburg

Magdeburg * Da der Welfenherzog Heinrich der Löwe auf dem Hoftag in Magdeburg - trotz Ladung - wieder nicht erscheint, verfällt er der Ächtung, die nach Ablauf von einem Jahr das Verfahren mit der Oberacht abschließt.

Mit dem Aussprechen der Oberacht würde der Herzog alle Besitzungen und Lehen verlieren. Würde er sich aber „unterwerfen“, dann wäre der Kaiser berechtigt, ihn wieder in seine Gnade aufzunehmen und teilweise oder vollständig von Neuem in seine Güter und Rechte einzusetzen. Herzog Heinrich hat also ein Jahr Zeit, sein „Unrecht“ wieder gutzumachen. 

17. August 1179
Herzog Heinrich der Löwe wird drei Mal vorgeladen

Kayna * Nach der strengen „lehnrechtlichen Prozessordnung“ wird Herzog Heinrich der Löwe im Abstand von jeweils sechs Wochen dreimal geladen. Erstmals am 17. August 1179 auf den Hoftag in Kayna, letztmals zum 13. Januar 1180 auf den Hoftag in Würzburg. Herzog Heinrich der Löwe erscheint auf keinem Hoftag. 

13. Januar 1180
Herzog Heinrich der Löwe verliert alle Reichslehen

Würzburg * Auf dem Hoftag zu Würzburg fällen die Fürsten wegen Nichterscheinen des Beklagten ihr Urteil: Herzog Heinrich werden - noch vor dem Aussprechen der Oberacht - alle Reichslehen abgesprochen und Kaiser Friedrich Barbarossa zur Neuverteilung übertragen. Dieses Urteil kann der Kaiser weder abmildern noch darauf in anderer Form einwirken.   

Verfahrenstechnisch entscheidend für den Kölner Erzbischof Philipp ist die Vollstreckung des lehnrechtlichen Urteils noch vor der Verkündigung der volksrechtlichen Oberacht. 

11. November 1181
Herzog Heinrich der Löwe muss sich dem Kaiser zu Füßen werfen

Erfurt * Herzog Heinrich der Löwe muss sich auf dem Hoftag zu Erfurt  den Kaiser zu Füßen werfen und um Gnade bitten. Mit dieser Geste ist die Entmachtung des einst einflussreichen Herzogs vollstreckt. Der Kaiser ist durch das lehnsrechtliche Urteil ohne jede Handlungsmöglichkeit.

Nur noch die Rückgabe des Eigenbesitzes gesteht man dem Ex-Herzog Heinrich dem Löwen unter der Voraussetzung zu, dass dieser sich zu einem Exil am Königshof in London - bei seinem Schwiegervater - bereit erklärt. Die deutschen Fürsten meinen, er soll künftig nicht mehr ihrem Stand angehören.