Erscheinungsverbot für bürgerliche Zeitungen
München-Graggenau * Die Betriebsräte beschließen im Hofbräuhaus-Parlament, dass auch weiterhin keine bürgerlichen Zeitungen erscheinen dürfen.
München-Graggenau * Die Betriebsräte beschließen im Hofbräuhaus-Parlament, dass auch weiterhin keine bürgerlichen Zeitungen erscheinen dürfen.
München * In der Neuen Zeitung vom 30. April wird die Anklage Ernst Tollers im Hofbräuhaus-Parlament wiedergegeben.
„Bei jeder Aktion wird nicht gefragt, ob sie die Lage unserer besonderen Verhältnisse, den Anschauungen der großen Masse unserer arbeitenden Bevölkerung, der Sorge für unsere Gegenwart und Zukunft entspricht, sondern nur, ob sie den Lehren des russischen Bolschewismus gemäß ist, ob Lenin oder Trotzki so oder so im gleichen Falle verfahren würden. […] Wir Baiern sind keine Russen!“.
Außerdem verurteilt Ernst Toller, dass das Volk über die wirkliche Lage im Unklaren gelassen wird und veröffentlicht eine Erklärung dazu.
München * Das Hofbräuhaus-Parlament tritt auch an diesem Sonntag zusammen. Die am Vortag gebildete Zehnerkommission berichtet den Betriebs- und Soldatenräten über das Ergebnis ihrer Untersuchungen zur sogenannten Passangelegenheit.
Die Pässe wurden im Auftrag von Max Levien geholt, „um sie der Bourgeoisie zu entziehen und ihr die Flucht in das Ausland unmöglich zu machen“. Über den Verbleib der Pässe können allerdings keine Aussagen gemacht werden.
München * Als die Nachricht von den Hinrichtungen bei den - inzwischen gemäßigten - Betriebsräten im Hofbräuhaus-Parlament eintrifft, verlässt Ernst Toller umgehend die Versammlung und begibt sich in das Luitpold-Gymnasium.
In der nahezu menschenleeren Schule entdeckt Toller noch sechs Inhaftierte, die die Rotarmisten in einem verschlossenen Raum zurückgelassen haben. Die Befreiung der unter Todesangst stehenden Gefangenen wird in dem späteren Prozess gegen den Dramaturgen eine große Bedeutung erlangen.
Ernst Toller befürchtet Vergeltungsmaßnahmen der Weißen Truppen und bittet deshalb Professor Ferdinand Sauerbruch, die Getöteten abholen zu lassen. Doch der Mediziner verweigert diese Bitte.