Münchner Zeitensprünge
2000
0 Chronik 2026
1361
Die ältesten Kleiderordnungen in Altbaiern kommen aus Landshut

Landshut * Die sowohl ältesten als auch einzigen Kleiderordnungen in Altbaiern, die nicht vom Fürsten, sondern vom Rat der Stadt erlassen wurden, enthält das Landshuter Stadtbuch. Obwohl Landshut in dieser Zeit in besonderer wirtschaftlicher Blüte steht, will der Rat der Stadt, dass sich die Bürgerin bescheidener kleidet.

Den Landshuter Frauen ist verboten, Perlen, Samt, Gold, Goldstoffe und Hermelin zu tragen. Nur den Reichen ist eine Goldborte von der Breite eines kleinen Fingers um den Busen und am Mantel erlaubt. Bis auf wenige Knöpfe ist den Frauen jeglicher Silberschmuck an den Kleidern verboten.  

Es war eine reine Luxusbeschränkung, die noch kaum eine standesgemäße Trennung vorsieht. Es entsteht eher der Eindruck, dass diese Verordnung nur deshalb erlassen wurde, um den Ehemännern und Vätern den Kostenaufwand für die Einkleidung ihrer Frauen, Töchter und Söhne zu begrenzen. 

Neben Kleidervorschriften befasst sich die Verordnung auch Fragen der Bewirtung der Gäste bei Hochzeiten sowie der Anwesenheit von Frauen am Wochenbett und Geschenke für das Taufkind und die Mutter.  

 

3. Oktober 1433
Der Rat der Stadt erlässt eine neue Bußordnung

München * Die neue, vom Rat der Stadt erlassene Bußordnung enthält neugefasste Sätze über die Bewirtung der Gäste bei Hochzeiten und Taufen. Nach der Bußordnung ist die Sperrstunde im Sommer um 9 Uhr, im Winter um 8 Uhr. Die Beschränkungen beim Kleiderluxus werden aufgeweicht.

13. November 1670
Der Haidhauser Kleinwirt erhält das Weißbierschankrecht

Haidhausen * Der Kleinwirt von Haidhausen, Georg Pockmayer, erhält nach dem Schankrecht auch die Genehmigung „zum Setzen von Gästen“ und den Weißbierausschank.  

Er darf die Gäste nur bei Tag bedienen, sie jedoch nicht in der Nacht beherbergen. Außerdem ist ihm versagt Hochzeiten, Stuhlfeste und Goldene Tage abzuhalten. Eine Ausnahme von dieser Regelung gibt es allerdings dann, wenn Freunde oder Verwandte aus München diese Bitte äußern. 

13. Oktober 1810
Am Abend gibt es die bei Fürstenhochzeiten übliche Ausspeisung

München * An diesem Abend ist die bei Fürstenhochzeiten übliche Ausspeisung, die die Bevölkerung in großen Scharen herbeilockt. Es gibt dabei natürlich deutliche Unterschiede.

Denn während „die angesehenen Bürger, d.h. welche zur Nationalgarde gehörten, […] mit ihren Familien in vier großen Gasthäusern, bei 6.000 an der Zahl, auf königliche Kosten zum Tanz und Abendessen versammelt“ sind, hat man für „die herbeygeströmten Volkshaufen“ am Schrannenplatz, dem heutigen Marienplatz, am Promenadeplatz, in der Neuhauser Gasse und am Anger „Tische und Bänke hergerichtet, wo man ihnen zu essen und trinken bot“. Aktenbelegen zufolge werden an diesem Abend

  • 32.065 Laibln Semmelbrod, 3.992 Pfund Schweizerkäse über 80 Zentner gebratenes Schaffleisch, 8.120 Cervelat-Würste und 13.300 Paar geselchte Würste ausgegeben.
  • Brauknechte verzapften rund 232 Hektoliter Bier. Aus sieben Fässern werden knapp vier Hektoliter österreichischer Weißwein ausgeschenkt.
  • 150 Musikanten sorgen für Stimmung und
  • in zwei Volkstheatern wurden Vorstellungen zu freiem Eintritt gegeben.
  • Sogar die Münchner Gefängnisinsassen erhalten eine - von der Israelitischen Gemeinde finanzierte - Ausspeisung. 
17. Oktober 1810
Das erste Oktoberfest beginnt mit einem Pferderennen

München * An diesem Mittwoch, es ist ein milder Herbstag mit hellblauem Himmel, wird nochmals eine breite Bevölkerungsschicht in die Feierlichkeiten um die Kronprinzenhochzeit einbezogen, nachdem die zuvor abgehaltenen Opernaufführungen und Bälle nur einem kleinen ausgesuchten Kreis geladener Gäste vorbehalten waren.

Diese Festveranstaltungen wurden vom Staat ausgerichtet und finanziert. Doch angesichts von Kriegszeiten und leeren Staatskassen hält sich der sonst bei Fürstenhochzeiten übliche Glanz und Glamour in Grenzen. Und da im Jahr 1808 die städtische Selbstverwaltung abgeschafft worden ist, verfügt München über kein Vermögen, aus dem sie einen eigenen Beitrag zu den Feierlichkeiten hätte leisten können.

Dankbar überlässt man deshalb die Ausrichtung der Feier der gehobenen Bürgerschaft, die dazu in der Lage ist und die die eigentliche Volksbelustigung, ein als Huldigung gedachtes Pferderennen, das in der Tradition des Scharlachrennens steht, durchführen kann.

Es ist der Kavallerie-Major der Nationalgarde 3. Klasse, der Bankier Andreas Michael Edler von Dall’Armi, der im Namen der Nationalgarde, also des Bürgermilitärs, ein Schreiben an den König richtet, in dem er bittet, eine solche Veranstaltung ausrichten zu dürfen. Das Pferderennen soll den Abschluss, aber zugleich auch den Höhepunkt der Feierlichkeiten um die Kronprinzenhochzeit bilden.