Münchner Zeitensprünge
2000
0 Chronik 2026
21. Januar 1612
Eine Strafarbeit für die voreiligen Juristen

München * Der Geheime Rat schickt das „Herzogliche Baierische Mandat gegen Aberglauben, Zauberei, Hexerei und andere sträfliche Teufelskünste“ wieder zurück, weshalb es den Beamten erst im März 1612 zugänglich gemacht werden kann. Die für den voreiligen Druck verantwortlichen Hofräte Dr. Cosmas Vagh und Dr. Hieronymus Faber mussten die Korrekturen als Strafarbeit persönlich in die anderen Exemplare übertragen.

Das Verhalten des Hofrats gegenüber dem Geheimen Rat löst auch die Untersuchung der Vorgänge in Wemding aus. 

März 1612
Das baierische Aberglaubens- und Hexenmandat wird veröffentlicht

München * Erst jetzt ist das Herzogliche Baierische Mandat gegen Aberglauben, Zauberei, Hexerei und andere sträfliche Teufelskünste den Beamten zugänglich gemacht. Das „Landgebott wider die Aberglauben Zauberey Hexerey und andere sträffliche Teufelskünste“ umfasst 40 Seiten und ist das umfangreichste Gesetz gegen die Hexerei, Zauberei und Aberglauben, das jemals in Mitteleuropa publiziert worden ist.

  • Es listet 52 strafbare Formen von Aberglauben auf. Darunter beispielsweise Wahrsagen, Astrologie, Geisterbeschwörung, Ausgraben von Leichen und Alraunen, abergläubisches Schatzsuchen, Ungezieferbeschwörung, Wetter- und Bildzauber, Bannung von Geistern und Krankheiten durch Ansegnen, Missbrauch von Scharfrichterutensilien und so weiter.
  • Ausdrücklich wird guter und schlechter Zauber gleichgesetzt. Auch harmloser Aberglaube gilt als Vorstufe zum Hexenverbrechen. 
  • Jede Form von Zauberei muss ausgerottet werden, weil sonst „Gott der Allmechtig zu billichem Zorn gegen uns Menschen bewegt und unser Landt und Leuth mit thewrung Krieg und Pestilentz auch andern mannigfaltigen Plagen straffen und angreiffen möchte“. Schließlich ist es Aufgabe der Obrigkeit, die Ehre Gottes zu retten.
  • Als besonders tatverdächtig werden im Bereich des Aberglaubens die Schmiede auf dem Lande, die alten Weiber und die Nachrichter genannt.
  • Erstmals wird für den Bereich des Herzogtums Baiern nun auch der Teufelspakt als Straftat ausformuliert. 
1746
Kurfürst Max III. Joseph erlässt ein Hexenmandat

München * Das Baierische Mandat gegen Aberglauben, Zauberei, Hexerei und andere sträfliche Teufelskünste wird durch Kurfürst Max III. Joseph erneuert. Es handelt sich dabei um eine fast wörtliche Wiederholung des Textes aus dem Jahr 1611 beziehungsweise 1665.