Münchner Zeitensprünge
2000
0 Chronik 2026
17. April 1600
Eine vierköpfige Kommission untersucht die Landfahrerfamilie Pämb

München-Graggenau * Eine vierköpfige Kommission untersucht die Landfahrerfamilie Pämb. Auf Wunsch von Herzog Maximilian I. soll zunächst geprüft werden, ob sich die Familie tatsächlich für ein öffentlichkeitswirksames Exempel eignet. Die Kommission scheint zufrieden. Denn vor ihnen stehen zwei alte, ausgezehrte Menschen und zwei Burschen, die alle vier bereits durch die Folter gezeichnet sind, dazu ein zehnjähriges Kind. Sie sind davon überzeugt: diesen Delinquenten kann man alles mögliche andichten, auch eine Teufelsanbetung. Begeistert erstattet man dem Herzog davon Bericht.

Den Hexen-Prozess leitet der Hofratskommissar Dr. Johann Simon Wagnereckh. Zunächst befragt er den kleinen Hansel. Mit anwesend sind dabei die Hofräte Jacob Hainmüller und Ernst von Roming, ein Schreiber sowie der Eisenmeister Sebastian Georg, der zugleich der Verwalter des Falkenturms und oberster Folterknecht ist.

Zunächst soll Hansel nur sagen, ob seine Brüder jemals abgeschnittene Kinderhände mit sich geführt hätten. Schockiert schüttelt Hansel den Kopf und gab damit das Zeichen für die Folterknechte. Nach der Tortur gesteht der Zehnjährige alles, was man ihm an Unterstellungen über seine Brüder eingeredet hat. 

  • Ja, sie haben Kindern die Hände abgeschnitten,
  • ja, sie haben Schwangere ermordet, um an die Hände der Ungeborenen zu kommen.
  • „Ja“, immer wieder „ja“
Mai 1608
Der „Beyerin von Winden“ wird der Hexen-Prozess gemacht

Markt Schwaben * Der „Beyerin von Winden“, einer Bäuerin aus der Gegend um Markt Schwaben, wird der Prozess gemacht. Ankläger ist erneut der Hofrat Dr. Johann Simon Wagnereckh.

Es kommt wiederholt zur Auseinandersetzung mit dem Hofoberrichter Dr. Bernhard Barth von Hermatingen, sodass sich der Prozess monatelang hinzieht und die Frau im Mai 1608 einen Selbstmord verübt. 

1629
Auch Ingolstadt bekommt noch einen Hexenprozess

Ingolstadt * Auch Ingolstadt bekommt einen Hexenprozess. Das Strafurteil fällt die Juristenfakultät der Universität Ingolstadt, die zwar im Allgemeinen milder urteilte, als es dem Herzog gefiel, dennoch einige Todesurteile fällte. Verurteilt wird die Hofschneiderin Catharina Nickhlin wegen „Teufelsbündnis, Teufelsvermischung, Absagung Gottes, Schädigung von Mensch und Vieh“ und wegen „Verunehrung der Hostien“.

Catharina Nickhlin stammt aus Eichstätt und wird aus dem Kreis der dort wegen Hexerei verbrannten Frauen und Männer denunziert. Sie flieht nach Ingolstadt, wird aber dort auf Ersuchen der Eichstätter Behörden am 13. Februar 1629 verhaftet. Nachdem sich die Stadt Ingolstadt gegen den Hexen-Prozess wehrt, muss ein Dr. Wolfgang Kolb auf Befehl des Münchner Hofrats die Tortur durchführen. Dr. Kolb hat vorher schon als Hexen-Kommissar in Eichstätt gedient.

1750
Der Maria Pauer wird der Prozess wegen Schadenszauber gemacht

Mühldorf * In Mühldorf am Inn, das zu diesem Zeitpunk zum Fürstbistum Salzburg gehört, wird der 16-jährigen Maria Pauer der Prozess wegen Schadenszauber gemacht.

  • Im Mühldorfer Hexenkammerl hält man sie monatelang wie ein Tier gefangen.
  • Am Ende des Hexen-Prozesses wird sie zum Tode durch Verbrennen verurteilt, dann aber gnadenhalber zuvor geköpft.  

Maria Pauer müsste die letzte Hexenverbrennung auf bayerischem Boden gewesen sein.