Münchner Zeitensprünge
2000
0 Chronik 2026
1634
Die Paulaner-Mönchen dürfen in der Lärchlbrauerei ihren Haustrunk brauen

München-Angerviertel * Die Paulaner-Mönche aus der Au dürfen mit kurfürstlicher Genehmigung in der Lärchlbrauerei in der Neuhauser Gasse ihren Haustrunk brauen. Daraus resultieren Auseinandersetzungen mit den Münchner Brauern.

Es wundert nicht, dass ausgerechnet ein mehrseitiger Beschwerdebrief der Münchner Brauer - mit der Bitte um entschiedene Abhilfe des klösterlichen Brau- und Ausschankunwesens - als Geburtsurkunde der Paulaner-Brauerei gilt. 

1634
Die Paulaner erhalten die Brauerlaubnis und Protest

München-Hackenviertel * Mit kurfürstlicher Genehmigung dürfen die Paulaner-Mönche ihren Haustrunk brauen und - nach jährlich neu einzuholender Erlaubnis - am Namenstag ihres Ordensgründers den Klosterbesuchern ihr Bier anbieten.

„Allein es wurde dies nicht so genau genommen: Die Paulaner schenkten das ganze Jahr hindurch aus purer Charitative und gratis Bier aus. Selbstverständlich auch an die die Religiosen besuchenden Verwandten und vielen Freunde aus Pflicht der Höflichkeit!“

So viel [un]christliche Konkurrenz der Paulanerpatres bringt die Münchner Brauer in Rage. Sie wenden sich an den Bürgermeister und die Räte der kurfürstlichen Hauptstadt, mit der Bitte um entschiedene Abhilfe des klösterlichen Brau- und Ausschankunwesens. Also keine Gründungsurkunde, sondern dieser Protestbrief gegen die „pfäffische Konkurrenz“ gilt als Geburtsurkunde der Paulaner-Brauerei. 

1651
Ein Bräuhaus für die Paulaner in der Au

Au * Kurfürst Ferdinand Maria gestattet den Paulanern den Bau eines Bräuhauses, damit diese in der Au ihr Bier für den Hausgebrauch brauen dürfen, „weil ein gleiches und gesundes Getränk ein wesentliches Erfordernis für Mönche ist, deren Hauptnahrung Bier ausmacht, indem sie in Baiern den Wein vermissen und ihnen schlechte Fische und Mehlspeisen, wozu keine Eier, keine Milch und Butter genommen werden dürfen, zu wenig Kräfte geben“. 

Mit der Braustätte eröffnen die Paulaner-Ordensmänner still und leise einen Ausschank im Kloster und ziehen ihren Gewinn daraus. Außerdem bezahlen sie Handwerker und Arbeiter nicht mit Geld, sondern in Form des Kloster-Haustrunks. 

Noch im selben Jahr klagten die Auer Wirte darüber, dass jedermann mit dem Krug ins Kloster kommen und dort sein Bier kaufen kann. Ein kurfürstlicher Erlass bedroht die vegetarischen Patres zwar mit einer Strafe von einhundert Dukaten sowie im Wiederholungsfall mit dem Herausreißen der Braupfanne und dem Verlust der dem Kloster erteilten Konzession. Doch diese Androhungen bekümmern die Mönche wenig.