Münchner Zeitensprünge
2000
0 Chronik 2026
5. Dezember 1893
Nur 19.292 Münchner haben das Wahlrecht für die Stadtratswahl

München * Kommunalwahl: Von den rund 380.800 Einwohner Münchens haben gerade einmal 19.292 das Wahlrecht für die Stadtratswahl. Die Wahlberechtigten setzen sich vor allem Haus- und Grundbesitzern, selbstständigen Handwerkern, Geschäftsleuten und Industriellen zusammen.

  • Nur der darf wählen, der das (gebührenpflichtige) Bürgerrecht besitzt.
  • Voraussetzung dafür sind unter anderem der Besitz des Heimatrechts, ein ständiger Wohnsitz in München, die Entrichtung von Steuern sowie Unbescholtenheit und Volljährigkeit.
  • Tagelöhner, Handwerksgesellen, kleine Gewerbetreibende und Frauen sind vom politischen Leben nahezu ausgeschlossen.  

Trotzdem kann Georg Birk als erster Sozialdemokrat in das Gemeindekollegium einziehen. 

13. Dezember 1914
Neuwahl des Münchner Magistrats

München * Der Münchner Magistrat wird gewählt. 

  • Die 20 bürgerlichen Magistratsräte gehören folgenden Parteien an: Liberale Partei 8, Sozialdemokratische Partei 7, Zentrum 5. 
  • Die 60 Gemeindebevollmächtigten setzen sich zusammen aus: Sozialdemokratische Partei 22, Liberale Partei 18, Zentrum 17, Haus- und Grundbesitzer 3. 

Oberbürgermeister bleibt Dr. Wilhelm von Borscht. II. rechtskundiger Bürgermeister wird Dr. Otto Merkt. Die Wahlperiode dauert drei Jahre.