Zeitungsartikel und Flugblätter laden zum Hambacher Fest ein
Hambach * Der Festausschuss für das Volksfest auf dem Hambacher Schloss veröffentlicht Zeitungsartikel und Flugblätter für das Hambacher Fest am 27. Mai 1832.
Hambach * Der Festausschuss für das Volksfest auf dem Hambacher Schloss veröffentlicht Zeitungsartikel und Flugblätter für das Hambacher Fest am 27. Mai 1832.
Hambach * Die Rheinbayerische Kreisregierung unter der Leitung von Ferdinand Freyherr von Adrian-Werburg verbietet das Hambacher Fest. Begründet wird das Verbot mit
Pfalz * Ferdinand Freyherr von Adrian-Werburg und die Rheinbayerische Kreisregierung müssen das Verbot des Hambacher Festes wieder zurücknehmen. Der Landrat, verschiedene Städte und einflussreiche, angesehene Bürger haben gegen das Verbot interveniert.
Hambach * Auf dem Hambacher Fest demonstrieren rund 30.000 Menschen aus Süddeutschland in den Farben Schwarz-Rot-Gold für die Einheit Deutschlands, für eine föderative deutsche Republik und für eine Allianz der demokratischen Bewegungen Europas. Offenbar sind viele Frauen dem Aufruf gefolgt, der sich ja auch ausdrücklich an die „deutschen Frauen und Jungfrauen“ gewendet hat, „deren politische Missachtung in der europäischen Ordnung ein Fehler [...] ist“.
Die Festteilnehmer tragen Fahnen mit politischen Aufschriften mit, die auf die Themen der Veranstaltung aufmerksam machen. In mehr als zwanzig Reden beschreibt man die augenblickliche politische Lage und beschreibt - in einer heute ungewohnt pathetischen Sprache - die künftige Gestaltung Deutschlands.
Überhaupt sehen die in Hambach Versammelten in der politischen Bildungsarbeit ein bedeutendes Mittel zur Durchsetzung ihrer Interessen. Das soll in einem öffentlichen Meinungsbildungsprozess in der Presse und auf Volksversammlungen gefördert werden, damit sich die Ziele der Einheit, der Freiheit, der Gleichheit und der Volkssouveränität in der Bevölkerung festsetzen und so allmählich gewaltlos verwirklicht werden können.
München - Hambach * Das Bayerische Gesamtministerium gibt ihre erste öffentliche Stellungnahme zum Hambacher Fest heraus. Darin erklärt sie ihre „äußerste Missbilligung“ und ihre „Überzeugung von der Strafbarkeit“ der Hambacher Vorgänge. Zu diesem Zeitpunkt befindet sich König Ludwig I. noch in Italien.
Homburg * Der Jurist und Publizist Dr. Johann Georg August Wirth, einer der Wortführer des Hambacher Festes, stellt sich in Homburg selbst der Polizei.
Haardt/Neustadt * Der Jurist Dr. Philipp Jakob Siebenpfeiffer, ebenfalls ein Wortführer des Hambacher Festes, wird in seinem Haus in Haardt/Neustadt verhaftet.
Landau/Pfalz * Der Prozess gegen die Wortführer des Hambacher Festes findet in Landau statt. Er dauert bis zum 16. August und endet mit dem Freispruch der Angeklagten.
König Ludwig I. versucht die Freilassung des Juristen und Publizisten Dr. Johann Georg August Wirth sowie des Juristen Dr. Philipp Jakob Siebenpfeiffer zu verhindern, indem er aufgrund napoleonischer Gesetze eine „Präventivhaft“ anordnet. Aus seiner Sicht sind von den Beiden „staatsgefährdende Aktivitäten“ zu befürchten. Wegen kleinerer Vergehen (Beamtenbeleidigung) werden sie vor ein Zuchtpolizeigericht gestellt und zur Höchststrafe von zwei Jahren verurteilt.
Landau/Pfalz * Der Jurist Dr. Philipp Jakob Siebenpfeiffer, einer der Wortführer des Hambacher Festes, flüchtet aus seinem Gefängnisaufenthalt und reist in die Schweiz.
Passau * Der Jurist und Publizist Dr. Johann Georg August Wirth, einer der Wortführer des Hambacher Festes, wird nach seiner Freilassung nach Passau gebracht, um dort noch eine sechswöchige Kontumazstrafe (Verurteilung wegen Nichterscheinen vor Gericht) aus dem Jahr 1831 abzusitzen.
Hof - Weißenburg * Dr. Johann Georg August Wirth, einer der Wortführer des Hambacher Festes, begibt sich in seinen Heimatort Hof, wo er aber weiterhin unter Polizeiaufsicht steht. Ihm gelingt jedoch die Flucht nach Weißenburg im Elsass.
Nancy - Kreuzlingen * Der Jurist und Publizist Dr. Johann Georg August Wirth, einer der Wortführer des „Hambacher Festes“, kommt nach Nancy in Frankreich und 1839 nach Kreuzlingen im Thurgau in der Schweiz.