Münchner Zeitensprünge
2000
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18. April 1832
Einladung zur Verfassungsfeier

Hambach * In verschiedenen rheinbayerischen Zeitungen wird ein Aufruf veröffentlicht, der zu einer „Feier des Jahresgedächtnisses der Verkündigung der Verfassungsurkunde am 26. Mai 1818“ für den 26. Mai 1832 auf die als Ausflugsort genutzte Hambacher Schlossruine einlädt.

20. April 1832
Einladung für ein Volksfest auf dem Hambacher Schloss

Neustadt * 32 Neustadter Bürger laden zu einem Volksfest ein, das der „politischen Diskussion über die Gestaltung eines demokratischen Nationalstaats und über die Mittel zu seiner Durchsetzung“ gewidmet ist. Der Kreis der Einladenden für das „Volksfest auf dem Hambacher Schloss“ setzt sich überwiegend aus wohlhabenden Geschäftsleuten und Gutsbesitzern zusammen. 

Als äußeres Zeichen dafür, dass das Fest einem künftigen und nicht bereits erreichten politischen Ziel gilt, wird es vom bayerischen Verfassungstag am 26. auf den 27. Mai verschoben. Das ist zudem ein Sonntag und damit für die arbeitende Bevölkerung ein wesentlich günstigerer Termin. Ausdrücklich werden auch die Frauen zu dieser politischen Versammlung aufgerufen. 

8. Mai 1832
Die Rheinbayerische Kreisregierung verbietet das Hambacher Fest

Hambach * Die Rheinbayerische Kreisregierung unter der Leitung von Ferdinand Freyherr von Adrian-Werburg verbietet das Hambacher Fest. Begründet wird das Verbot mit

  • der Ungesetzlichkeit des Versammlungszwecks,  
  • der politischen Diskussion und
  • dem Bestreben der Auflösung der bestehenden Ordnung. 
17. Mai 1832
Das Verbot des Hambacher Festes wird zurückgenommen

Pfalz * Ferdinand Freyherr von Adrian-Werburg und die Rheinbayerische Kreisregierung müssen das Verbot des Hambacher Festes wieder zurücknehmen. Der Landrat, verschiedene Städte und einflussreiche, angesehene Bürger haben gegen das Verbot interveniert. 

27. Mai 1832
Kritische Töne auf dem Hambacher Fest gegen die Regierung

Hambach * Auf dem Hambacher Fest demonstrieren rund 30.000 Menschen aus Süddeutschland in den Farben Schwarz-Rot-Gold für die Einheit Deutschlands, für eine föderative deutsche Republik und für eine Allianz der demokratischen Bewegungen Europas. Offenbar sind viele Frauen dem Aufruf gefolgt, der sich ja auch ausdrücklich an die „deutschen Frauen und Jungfrauen“ gewendet hat, „deren politische Missachtung in der europäischen Ordnung ein Fehler [...] ist“.

Die Festteilnehmer tragen Fahnen mit politischen Aufschriften mit, die auf die Themen der Veranstaltung aufmerksam machen. In mehr als zwanzig Reden beschreibt man die augenblickliche politische Lage und beschreibt - in einer heute ungewohnt pathetischen Sprache - die künftige Gestaltung Deutschlands.

  • Die Forderung nach Einheit meint die staatliche Einheit der deutschen Kulturnation, die auf der gemeinsamen Sprache und der gemeinsamen historischen Vergangenheit beruht.
  • Die Forderung nach Freiheit meint die bürgerlichen Rechte wie Meinungs-, Rede- und Pressefreiheit, Versammlungs- und Vereinigungsfreiheit, Freizügigkeit sowie Handels- und Gewerbefreiheit.
  • Die Forderung nach Gleichheit richtet sich gegen die mittelalterliche „Ständeordnung“, die die Menschen in Adel, Klerus und den dritten Stand, welcher über keinerlei politischen Rechte verfügt, einteilt. Gleichheit meint aber auch eine Gleichberechtigung aller Staatsbürger vor dem Gesetz ohne Bindung an den Geburtsstand.
  • Gegen dieses absolutistische System setzen die Hambacher die Volkssouveränität als den obersten Wert der Staatsverfassung. Die Macht im Staate soll vom Volk ausgehen, gesetzlich festgelegt und kontrollierbar sein, damit Willkürakte verhindert werden und der Einzelne mit Hilfe der Gesetze in seinen Eigentums- und Freiheitsrechten geschützt ist.
  • Anstelle der dem Fürsten verantwortlichen Heere fordern die Hambacher eine allgemeine Bürgerbewaffnung.
  • Die Frau wird als gleichberechtigte Partnerin des Mannes gesehen. Sie ist „nicht mehr die dienstpflichtige Magd des herrschenden Mannes, sondern die freie Genossin des freien Bürgers“, deren Aufgabe es ist, frühzeitig ein politisches Verantwortungsbewusstsein in den Kindern zu wecken.

Überhaupt sehen die in Hambach Versammelten in der politischen Bildungsarbeit ein bedeutendes Mittel zur Durchsetzung ihrer Interessen. Das soll in einem öffentlichen Meinungsbildungsprozess in der Presse und auf Volksversammlungen gefördert werden, damit sich die Ziele der Einheit, der Freiheit, der Gleichheit und der Volkssouveränität in der Bevölkerung festsetzen und so allmählich gewaltlos verwirklicht werden können. 

27. Mai 1832
Kritische Töne statt der Vivat-Rufe in Gaibach

Gaibach * Im fränkischen Gaibach wird auf dem Platz der Konstitutionssäule - ähnlich wie am gleichen Tag in Hambach - eine Verfassungsfeier abgehalten. Auch hier werden statt der Vivat-Rufe kritische Töne gegenüber der Regierung angeschlagen. 

28. Mai 1832
Mehrere hundert Menschen treffen sich im Hambacher Schießhaus

Hambach * Mehrere hundert Menschen treffen sich zu einer Versammlung in dem neben dem Hambacher Schloss befindlichen Schießhaus. Man beschließt die Herausgabe einer Festbeschreibung und die Initiierung ähnlicher Feste in anderen deutschen Staaten. Die folgenden Erörterungen über das weitere Vorgehen enden mit dem Ergebnis, „jeder soll auf eigene Faust handeln“.  

Heinrich Heine schreibt dazu spöttisch: „Ihr großen Königskinder, ich bitte Euch, öffnet die  Kerkertüren der gefangenen Patrioten [...].Ihr habt nichts zu riskieren, die deutsche Revolution ist noch weit von Euch entfernt, gut Ding will Weile und die Frage der Kompetenz ist noch nicht entschieden. [...] O Schilda, mein Vaterland!“ 

2. Juni 1832
Erste öffentliche Stellungnahme der Regierung zum Hambacher Fest

München - Hambach * Das Bayerische Gesamtministerium gibt ihre erste öffentliche Stellungnahme zum Hambacher Fest heraus. Darin erklärt sie ihre „äußerste Missbilligung“ und ihre „Überzeugung von der Strafbarkeit“ der Hambacher Vorgänge. Zu diesem Zeitpunkt befindet sich König Ludwig I. noch in Italien. 

22. Juni 1832
Diktatorische Vollmachten um die Unruhen im Rheinkreis zu „befrieden“

München - Hambach - Gaibach - Speyer * Auf ausdrücklichen Befehl des Königs Ludwig I. wird jetzt gegen die Aktivisten von Hambach und Gaibach mit harten Strafen vorgegangen. Feldmarschall Carl Philipp Joseph Fürst von Wrede wird vom Bayernkönig mit nahezu diktatorischen Vollmachten ausgestattet, um die Unruhen im Rheinkreis zu „befrieden“ und um gleichzeitig die Verwaltungsmissstände zu untersuchen. 

Der Regierungspräsident des Rheinkreises, Ferdinand Freyherr von Adrian-Werburg, wird abberufen und durch den früheren Generalkommissär von Carl Albert Leopold Freiherr von Stengel ersetzt. Die bayerischen Truppenkontingente treffen in der Pfalz ein. 

28. Juni 1832
Carl Philipp Joseph Fürst von Wrede unterdrückt die

Hambach * Feldmarschall Carl Philipp Joseph Fürst von Wrede verordnet in 16 Paragraphen detaillierte Maßnahmen, mit denen die oppositionelle Volksbewegung unterdrückt werden soll. Im Einzelnen verbietet er

  • öffentliche Versammlungen, politische Vereine und Verbindungen sowie 
  • das Tragen von schwarz-rot-goldenen Abzeichen und Fahnen.
  • Er befiehlt die Entfernung der Freiheitsbäume und
  • kündigt die Bestrafung der Verfasser und Verbreiter unzensierter politischer Flugschriften an. 
  • Für den Fall, dass die angeordneten Maßnahmen zur Wiederherstellung von Ruhe und Ordnung unzureichend sein sollten, kündigt Wrede die Verhängung des Kriegszustandes an. 

Im weiteren Verlauf kommt es zu 142 Gerichtsprozessen, in denen sogar sieben Todesstrafen ausgesprochen werden. Diese werden allerdings in lebenslange Haft umgewandelt. 

29. Juli 1833
Prozess gegen die Wortführer des Hambacher Festes endet mit Freispruch

Landau/Pfalz * Der Prozess gegen die Wortführer des Hambacher Festes findet in Landau statt. Er dauert bis zum 16. August und endet mit dem Freispruch der Angeklagten. 

König Ludwig I. versucht die Freilassung des Juristen und Publizisten Dr. Johann Georg August Wirth sowie des Juristen Dr. Philipp Jakob Siebenpfeiffer zu verhindern, indem er aufgrund napoleonischer Gesetze eine „Präventivhaft“ anordnet. Aus seiner Sicht sind von den Beiden „staatsgefährdende Aktivitäten“ zu befürchten. Wegen kleinerer Vergehen (Beamtenbeleidigung) werden sie vor ein Zuchtpolizeigericht gestellt und zur Höchststrafe von zwei Jahren verurteilt.