Münchner Zeitensprünge
2000
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23. November 1683
Das Haidhauser Schloss kommt zu ersten Würden

Haidhausen * Zu ersten Würden kommt das von Freiherr Franz Pongraz von Leiblfing errichtete Haidhauser Schloss, nachdem Kurfürst Max Emanuel als Türkenbefreier aus Wien zurückkehrt. Adelige, Hofbedienstete und einflussreiche Münchner Bürger haben sich auf dem Anger vor dem Landgut - auf dem heutigen Johannisplatz - versammelt, um ihrem Helden einen feierlichen Empfang zu bereiten. Leiblfing darf den Kurfürsten in seinem prächtig geschmücktem Schlösschen noch bewirteten, bevor sich der Triumphzug - zur weiteren Huldigung - in Richtung München in Bewegung setzt.  

Der Freiherr versteht es natürlich, aus diesem Umstand seinen Nutzen zu ziehen. Da „sein armes Haus und Garten“ so glücklich gewesen sei, den Kurfürsten bei seiner Rückkehr „so freundlich und frohlockend zu empfangen“, wendet sich Franz Pongraz von Leiblfing an den Landesherrn, damit der dieses zum adeligen Sitz erheben und ihm die dem Hofkastenamt zinsbaren 44 Untertanen in der Schwaig mitsamt der Jurisdiktion abtreten soll. Die dort zinspflichtigen Haus- und Herbergenbesitzer haben jährlich 11 Gulden und 32 Kreuzer zu versteuern. 

Mit der Bitte des Freiherrn Franz Pongraz von Leiblfing ist jedoch die Abtrennung der Schwaige von Haidhausen und damit vom Bezirk des Gerichts ob der Au verbunden. Dies führt zwangsläufig zu verwaltungstechnischen Problemen, da der Gerichtsbezirk erst im Mai 1610 aufgrund seiner besonderen Sozialstruktur geschaffen worden ist. 

9. September 1685
Empfang für das Kurfürsten-Paar in Haidhausen

Haidhausen * „Nachmittags um drei Uhr hatten sich auf dem Anger vor dem Besitztum des Grafen Leiblfing die Kavaliere mit Kutschen und Handpferden versammelt. Auch die kurfürstliche Leibgarde zu Pferd und eine Kompagnie der Bürgerschaft zu Pferde waren angetreten.“ Das Kurfürsten-Paar Max Emanuel und Maria Antonia werden am Haidhauser Schlossanger von den dort versammelten Anwesenden feierlich empfangen. 

Nach einer ausführlichen Huldigung des jungen Ehepaares erfolgte schließlich der triumphale Einzug in die nahe Residenzstadt München. 

Für die erwiesene Gastfreundschaft wird Kurfürst Max Emanuel dem Haidhauser Schlossbesitzer wieder ein kleines Stück entgegenkommen. Der Landesherr akzeptiert zwar die von seiner Hofkammer gemachten Einschränkungen, wonach Haidhausen nicht zur geschlossenen Hofmark ernannt werden darf, weil dort auch andere die Jurisdiktion ausüben, nämlich:  

  • das Leprosenhaus am Gasteig über den Kotterhof,  
  • Graf Preysing, die Ridler und die Jesuiten über ihre Gartengüter sowie  
  • der Kurfürst selbst über das Brunnhaus und den Jäger im Brunntal.  

Außerdem, so die Hofkammer weiter, darf der Kurfürst die Jurisdiktion für eine so große Ortschaft nahe der Landeshauptstadt nie vergeben, da er sich sonst bei auftretenden Unregelmäßigkeiten zuerst an den Hofmarkherren wenden muss, statt sofort selbst einzuschreiten. Dies könnte besonders beim Ausbrechen der Pest oder bei der unerwünschten Ansiedelung von Bettlern und vagierendem Gesindel nötig sein. 

3. März 1692
Kurfürst Max Emanuel erklärt Haidhausen zur geschlossenen Hofmark

Haidhausen * Da Graf Franz Pongraz von Leiblfing in seinem Bestreben, die Erhöhung seines Besitzes in Haidhausen zur geschlossenen Hofmark, nicht nachlässt, erklärt Kurfürst Max Emanuel schließlich die Hofmark des Geheimen und Conferenzrates, Kämmerers, Revisionsrates und Pflegers von Waldmünchen, des inzwischen in den Reichsstand erhobenen Reichsgrafen von Leiblfing - wegen der „vill vnd lange Jar trew geleisteter Dienst vnd aus absonderlichen gnaden“ - mitsamt dem Brunnthal für geschlossen. Damit ist der Haidhauser Schlossbesitzer endlich am Ziel seiner langjährigen Bemühungen.  

In seiner geschlossenen Hofmark unterstehen ihm nun alle dem „Hofkastenamte zinsbaren Unterthanen zu Haidhausen“ und nicht nur die Bauern und Dienstboten, die seine Güter bearbeiteten. Neben riesigen landwirtschaftlichen Flächen besitzt der Graf auch das Recht Scharwerke, Bodenzins und sonstige Steuern und Abgaben - also die gesamten Einkünfte aus Haidhausen - einzutreiben. Selbst die Vergabe der Gerechtsamkeiten“ also die Erlaubnis innerhalb der Hofmark ein bestimmtes Handwerk oder Gewerbe ausüben zu dürfen, unterliegen nun ausschließlich seiner Entscheidung.  

  • Dem Hofmarkherrn unterstehen „im Dorfe 85 Hausbesitzer, die Scharwerkgeld zu entrichten haben.  
  • In der Schwaige nimmt er von 42 Untertanen Scharwerkgeld und Bodenzins ein.  
  • Der Großwirt hat Stift und Gilt zu entrichten und Melber, Metzger, Schmid, Hufschmid und Schneider haben unterschiedliche Beträge abzuführen.  
  • Der jährliche Ertrag der Hofmark beläuft sich auf 188 Gulden 11 Kreuzer“.
  • Die Konsequenz aus der Erhebung Haidhausens zur geschlossenen Hofmark ist der Austritt aus dem Verband des Gerichts ob der Au.  

Während der Leiblfing‘schen Hofmarkszeit wird die Ansiedlung minderbemittelter Leute stark begünstigt. Jeder, der die Gebühren entrichten und eine Herberge erwerben kann, darf sich niederlassen und heiraten. Zeitgenossen merken kritisch an, dass der Hofmarkherr nur auf seinen Vorteil bedacht ist und sein Streben einzig der Erhöhung seiner Einnahmen gilt. Er ergreift „jede Gelegenheit Geld aus den Untertanen zu pressen, z.B. durch offenbare Begünstigung der Herbergskäufe und Ansässigmachungen und Verehelichungen, wegen der anfallenden Laudemien, Verbriefungs- und anderer Taxen und Sporteln“

22. Dezember 1813
Die Haidhauser Schlossstraße entsteht

Haidhausen * Der Direktor der Akademie der Bildenden Künste, Johann Peter von Langer, kauft vom Haidhauser Hofmarkherrn Anton Clemens von Toerring-Seefeld noch weitere Grundstücke aus dem westlichen Teil des ehemaligen Schlossgartens als Bauplätze für Wohnhäuser an der neu angelegten Schlossstraße.