Münchner Zeitensprünge
2000
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16. Oktober 1906
Ludwig Thoma tritt eine sechswöchige Haftstrafe an

München-Obergiesing * Ludwig Thoma tritt eine sechswöchige Haftstrafe in der Strafvollzugsanstalt Stadelheim an. Er ist für schuldig befunden worden, mit seinem Gedicht „An die Sittlichkeitsprediger“ die Kirche beleidigt zu haben.

4. Februar 1916
Brauverbot fürs Starkbier das beliebte Märzenbier

München * Wegen der zunehmenden Rohstoffknappheit darf weder Starkbier noch das beliebte Märzenbier gebraut werden. Bei Verstößen gegen das Verbot drohen Haftstrafen bis zu einem Jahr oder ersatzweise bis zu 10.000 Mark Geldstrafe.

Um das Randalieren der Soldaten auf Heimaturlaub zu unterbinden, appelliert das bayerische Generalkommando an die Verwandten und Freunde der Fronturlauber, diese in Gastwirtschaften nicht mehr freizuhalten.

  • Statt für „Freibier“ sollte das Geld sinnvoller verwendet werden, etwa für den Kauf von „Liebesgaben für die Front“.
  • Das Generalkommando behält sich sogar ein allgemeines Alkoholverbot für Fronturlauber vor.
25. August 1917
Fünf Anführer des Matrosenaufstandes werden zum Tode verurteilt

Wilhelmshaven * Fünf Anführer des Matrosenaufstandes vom 5. August 1917 werden zum Tode verurteilt. Drei Todesurteile werden in Haftstrafen umgewandelt. Der Oberbefehlshaber der deutschen Flotte, Admiral Reinhard Scheer, besteht jedoch auf der Erschießung der beiden Heizer Max Reichpietsch und Albin Köbis, die als Hauptredner bei den Protestversammlungen aufgetreten waren. 

um Februar 1920
5.233 Strafprozesse gegen Räterepublikaner

München * 5.233 Strafprozesse gegen Räterepublikaner werden eröffnet. 

  • Zehn Todesurteile werden ausgesprochen und vollzogen.
  • Viele werden zu langen Haftstrafen verurteilt.
  • Auf Milde dürfen sie nicht hoffen. 
12. Juni 1937
Jüdische Rasseschänder müssen ins Konzentrationslager

Berlin * Durch einen Geheimerlass des Chefs der Sicherheitspolizei und des SD, Reinhard Heydrich, werden „jüdische Rasseschänder“ und Partnerinnen in „rassenschänderischen Beziehungen“ nach Verbüßung der Haftstrafe in ein Konzentrationslager eingewiesen.

22. Juli 1937
Kanzelmissbrauch und Heimtückegesetz

München * Am 22. und 23. Juli 1937 findet die Hauptverhandlung vor dem Sondergericht München statt. Pater Rupert Mayer wird wegen Kanzelmissbrauchs und Verstoß gegen das Heimtückegesetz zu sechs Monaten Gefängnis verurteilt. Die Haftstrafe muss der Verurteilte nicht absitzen, weil er sich laut Urteilsbegründung, „im Felde äußerst tapfer benommen hat“ sowie „schwer kriegsbeschädigt ist“.

Obwohl Rupert Mayer als Überzeugungstäter eingestuft wird („... sich der Angeklagte bewußt war, daß das Kirchenvolk seinen Äußerungen eine weit stärkere Bedeutung beimaß als den Äußerungen irgendeines mehr oder weniger bekannten Geistlichen.“), zögert der NS-Staat, wegen dessen Popularität und der Machtstellung der katholischen Kirche noch härter gegen den Priester vorzugehen.

13. März 2014
Das Landgericht verurteilt Uli Hoeneß wegen Steuerhinterziehung

München * Die Steuerschuld des Bayern-Präsidenten Uli Hoeneß hat sich um weitere 1,26 Millionen Euro erhöht. Der Solidaritätszuschlag muss noch einberechnet werden. Die Summe kann noch weiter steigen, weil sie von den Steuerfahndern bisher nur überschlägig berechnet worden ist. 

Das Landgericht München II verurteilt Uli Hoeneß wegen Steuerhinterziehung in Höhe von 28,46 Millionen Euro zu einer Haftstrafe von dreieinhalb Jahren. Die Staatsanwaltschaft hat fünfeinhalb Jahre Haft gefordert. Die Anwälte des FC-Bayern-Präsidenten kündigen umgehend Revision beim Bundesgerichtshof in Karlsruhe an. Bis das Urteil rechtskräftig ist, bleibt Uli Hoeneß auf freiem Fuß.

14. März 2014
Hoeneß verzichtet auf eine Revision vor dem Bundesverwaltungsgericht

München * Uli Hoeneß weist nach seiner Verurteilung im Prozess wegen 28,46 Millionen Euro hinterzogenen Steuern seine Anwälte an, auf eine Revision vor dem Bundesverwaltungsgericht zu verzichten. Gleichzeitig legt er seine Ämter als Präsident und Aufsichtsratsvorsitzender des FC Bayern nieder.

Er muss damit seine dreieinhalbjährige Haftstrafe in der Justizvollzugsanstalt Landsberg antreten.

8. September 2014
Uli Hoeneß gibt den Bayerischen Verdienstorden zurück

München * Die Frau und die Kinder von dem in der Strafvollzugsanstalt Landsberg wegen Steuerhinterziehung zu einer dreieinhalbjährigen Haftstrafe einsitzenden Ex-Bayern-Präsidenten Uli Hoeneß geben seinen Bayerischen Verdienstorden persönlich bei Ministerpräsident Horst Seehofer zurück.  

Die Bayerische Staatskanzlei soll Hoeneß zu diesem Schritt bedrängt haben. Es sei ein ungeschriebenes Gesetz, dass zu einer Strafe ohne Bewährung Verurteilte den Orden zurückgeben müssen. Der Bayerische Verdienstorden wurde Uli Hoeneß im Jahr 2002 verliehen.