Münchner Zeitensprünge
2000
0 Chronik 2026
17. Juni 1678
Fürstbischof Albrecht Sigismund kauft die Hofmark Berg am Laim

Berg am Laim * Der wittelsbachische Fürstbischof von Freising, Albrecht Sigismund, kauft die Lerchenfeld‘sche Hofmark Berg um 29.300 Gulden. Mit dem Besitzerwechsel unterstehen nun auch die Berg am Laimer Dorfbewohner einer geistlichen Grundherrschaft. Sie teilen damit das Schicksal der Hälfte der baierischen Untertanen nach dem Dreißigjährigen Krieg. 

Für den leidenschaftlich jagenden Bischof lag das Hofmarkschloss in Berg am Laim ideal zwischen Freising und Grünwald. Von hier aus startet der hohe Kleriker seine Jagdausflüge, begleitet von einer illustren Jagdgesellschaft und einer großen Hundemeute. 

Ihm steht  die Falkenau zur Jagd mit dem Falken zur Verfügung. Außerdem hat er in den Auwäldern auf der rechten Isarseite, in der Perlacher Haid und dem Grünwalder Forst ein weitläufiges Jagdrevier. Vom elterlichen Jagdschloss Laufzorn ritt er schon als Jugendlicher zur Hirsch- und Rehjagd aus. 

um 25. August 1803
Österreich zieht einen Gewinn aus der baierischen Säkularisation

München-Angerviertel - Wien * In der Haupt- und Residenzstadt München gibt es nur ein ständisches Kloster: das Klarissen-Kloster zu Sankt Jakob am Anger, dessen Äbtissin Mitglied der Landschaft ist. Es ist eines der siebzig Landsässigen Klöster in Altbaiern, das durch den verfassungsrechtlichen Schutz erst im Jahr 1803 aufgehoben werden kann.

Auch Österreich zieht - damals noch als baierischer Verbündeter - einen erheblichen Gewinn aus der Aufhebung der baierischen Klöster. Diese haben ihre Aktiva - aufgrund der in Baiern nicht vorhandenen Bankhäuser - bei der Wiener Bank angelegt. Nach der Klosteraufhebung kassiert Österreich diese Guthaben ein und beschlagnahmt deren Grundherrschaften, vor allem Weingüter in Südtirol und in anderen habsburgischen Gebieten. Baiern muss dagegen die Schulden der Klöster übernehmen.

4. Juni 1848
Die ständischen Privilegien des Adels werden endgültig gebrochen

München-Kreuzviertel * Mit einem weiteren Reformgesetz werden auch die letzten Elemente der feudalen Grundherrschaft im Königreich Bayern beseitigt. Im I. Abschnitt des Gesetzes über die Aufhebung der standes- und gutsherrlichen Gerichtsbarkeit, dann die Aufhebung, Fixierung und Ablösung von Grundlasten hebt König Max II. die standes- und gutsherrliche Gerichtsbarkeit auf.

Das Gesetz entzieht den Gutsherren die Gerichtsbarkeit und die Polizeigewalt ohne Entschädigung und überträgt diese Befugnisse auf den Staat. Damit sind die letzten Reste des feudalen Staatsaufbaus abgeschafft worden. Dem Aufbau einer modernen einheitlichen Justizverwaltung steht nun nichts mehr im Weg.