Münchner Zeitensprünge
2000
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6. April 1156
Kaiser Friedrich Barbarossa erklärt alle Zölle am Main für aufgehoben

Worms * In Worms erklärt Kaiser Friedrich Barbarossa in einer Urkunde alle Zölle am Main - bis auf wenige Ausnahmen - für aufgehoben. Fernhändler hatten sich bei ihm beschwert, dass sie zwischen Bamberg und Mainz allzu oft von regionalen Herrschern zur Kasse gebeten würden. Die Anmaßung königlicher Befugnisse durch die Fürsten widerspricht aber den politischen Zielen Kaiser Friedrich Barbarossas, weshalb er diesen Missbrauch eindämmen will.

Der Kaiser setzt den Grundherren daraufhin eine Frist, binnen der sie die Berechtigung dieser Zollerhebungen anhand königlicher Privilegien nachzuweisen haben. Nur die wenigsten Betroffenen können den geforderten Nachweis erbringen.  

Gut vorstellbar, dass sich vor diesem Hintergrund auch ein heftiger Streit über die bischöflichen Einnahmen aus dem Zoll, dem Markt, der Münze und der Isarbrücke in Föhring entzündet hat.  
Man muss davon ausgehen, dass Herzog Heinrich XII. „der Löwe“ die unsicheren Rechtsgrundlagen des Freisinger Bischofs Otto I. über seine selbstherrlich geschaffenen Einrichtungen bewusst sind.

Außer den Ansprüchen der beiden Kontrahenten spielt dabei natürlich auch das machtpolitische Interesse des Kaisers mit. Dieser tritt zwar vordergründig als unparteiischer Richter oder Schlichter auf, kann aber im Hintergrund agierend so seine Interessen und Ziele dennoch verwirklichen. Der Herzog und der Kaiser ziehen also am gleichen Ende des Seiles.

17. Juni 1678
Fürstbischof Albrecht Sigismund kauft die Hofmark Berg am Laim

Berg am Laim * Der wittelsbachische Fürstbischof von Freising, Albrecht Sigismund, kauft die Lerchenfeld‘sche Hofmark Berg um 29.300 Gulden. Mit dem Besitzerwechsel unterstehen nun auch die Berg am Laimer Dorfbewohner einer geistlichen Grundherrschaft. Sie teilen damit das Schicksal der Hälfte der baierischen Untertanen nach dem Dreißigjährigen Krieg. 

Für den leidenschaftlich jagenden Bischof lag das Hofmarkschloss in Berg am Laim ideal zwischen Freising und Grünwald. Von hier aus startet der hohe Kleriker seine Jagdausflüge, begleitet von einer illustren Jagdgesellschaft und einer großen Hundemeute. 

Ihm steht  die Falkenau zur Jagd mit dem Falken zur Verfügung. Außerdem hat er in den Auwäldern auf der rechten Isarseite, in der Perlacher Haid und dem Grünwalder Forst ein weitläufiges Jagdrevier. Vom elterlichen Jagdschloss Laufzorn ritt er schon als Jugendlicher zur Hirsch- und Rehjagd aus. 

7. November 1724
Das Lehel wird der Stadt offiziell als Vorstadt eingegliedert

München-Lehel * Durch eine kurfürstliche Neubestätigung der Burgfriedensgrenze zugunsten Münchens wird das Lehel offiziell als Vorstadt eingegliedert. Der Münchner Magistrat übernimmt damit die grundherrliche Zuständigkeit über das Gebiet und seiner Bewohner und weitet dadurch seine Gerichtsbarkeit auf den vor den Stadttoren gelegenen Bezirk aus. Die städtische Verwaltung nimmt eine eigens dafür eingesetzte Lehel-Deputation wahr.  

Für die Lechler ist das genau der richtige Zeitpunkt, den Bau einer Kirche mit eigenen Zuständigkeiten für die Betreuung der damals etwa zweitausend Einwohner der Vorstadt zu fordern. Die Bewohner des Lehels gehören trotz ihrer Lage vor der Stadtmauer seit jeher zur Graggenau und damit zur Pfarrei Unserer Lieben Frau. Doch diese Zugehörigkeit ist mit allerhand Schwierigkeiten verbunden, da die Lechler durch Graben, Wall und Mauer von ihren Seelsorgern getrennt sind.  

Muss ein Schwerkranker in der Nacht mit den Sterbesakramenten versehen werden, so führt dies ausnahmslos zu Problemen, da die Stadttore nur mit ausdrücklicher Genehmigung des Münchner Bürgermeisters geöffnet werden dürfen. Die Lechler holen in einem solchen Fall einen Paulanerpater vom Kloster Neudeck in der Au herbei.  

Das nimmt aber schon unter normalen Witterungsbedingungen einen Zeitaufwand von mindestens zwei Stunden in Anspruch. Bei den schwierigen Wegeverhältnissen ist das gerade im Winter äußerst umständlich und schwierig. Zum Leidwesen der Hinterbliebenen stirbt deshalb so mancher Lechler ohne Sakrament und geistlichen Trost. 

um 25. August 1803
Österreich zieht einen Gewinn aus der baierischen Säkularisation

München-Angerviertel - Wien * In der Haupt- und Residenzstadt München gibt es nur ein ständisches Kloster: das Klarissen-Kloster zu Sankt Jakob am Anger, dessen Äbtissin Mitglied der Landschaft ist. Es ist eines der siebzig Landsässigen Klöster in Altbaiern, das durch den verfassungsrechtlichen Schutz erst im Jahr 1803 aufgehoben werden kann.

Auch Österreich zieht - damals noch als baierischer Verbündeter - einen erheblichen Gewinn aus der Aufhebung der baierischen Klöster. Diese haben ihre Aktiva - aufgrund der in Baiern nicht vorhandenen Bankhäuser - bei der Wiener Bank angelegt. Nach der Klosteraufhebung kassiert Österreich diese Guthaben ein und beschlagnahmt deren Grundherrschaften, vor allem Weingüter in Südtirol und in anderen habsburgischen Gebieten. Baiern muss dagegen die Schulden der Klöster übernehmen.

29. November 1809
Maximilian Joseph von Montgelas erhält das Grafendiplom

München * In Anerkennung seiner Verdienste um den König, die königliche Familie und um Baiern erhält Freiherr Montgelas das Grafendiplom verliehen. Es ist vererbbar - und damit können seine ehelichen männlichen und weiblichen Nachkommen auch diesen Adelstitel führen.  

Damit verbunden ist, als besonderer Gnadenerweis und Vertrauensbeweis des Königs, die Errichtung eines Majorats. Ein Majoratsbesitzer kann frei über sein Eigentum bestimmen und darf es im Erbfall sogar ungeteilt an den ältesten Sohn weitergeben. Neben Montgelas gelingt es in Altbaiern nur zwei Familien, ein Majorat zu bilden: Carl Philipp Fürst von Wrede und Johann Maximilian von Preysing-Hohenaschau.

Für Montgelas, der ursprünglich aus einer Familie ohne jeglichen Grundbesitz stammt, hat das Majorat zwischenzeitlich erhebliche Bedeutung gewonnen, denn er wird schon während seiner Amtszeit zu einem der reichsten Grundherren. 

um 1848
Die Vor- und Nachteile der sogenannten Bauernbefreiung

München * Mit der sogenannten Bauernbefreiung ist der Landwirt zwischen 1800 und 1848 zum freien Eigner seines bisher in grundherrlicher Leihe besessenes Anwesens, und somit Grundherr, geworden - mit allen Vorteilen, aber auch Risiken des freien Marktes.

In diesen mobil gewordenen befreiten Bauern, die seither ihren Grundbesitz verkaufen, anderen Besitz ankaufen oder dem ländlichen Raum ganz den Rücken kehren konnten, sah der Adel und das Besitzbürgertum den natürlichen Damm gegen die revolutionär-kommunistischen [= demokratischen] Umtriebe.

4. Juni 1848
Die ständischen Privilegien des Adels werden endgültig gebrochen

München-Kreuzviertel * Mit einem weiteren Reformgesetz werden auch die letzten Elemente der feudalen Grundherrschaft im Königreich Bayern beseitigt. Im I. Abschnitt des Gesetzes über die Aufhebung der standes- und gutsherrlichen Gerichtsbarkeit, dann die Aufhebung, Fixierung und Ablösung von Grundlasten hebt König Max II. die standes- und gutsherrliche Gerichtsbarkeit auf.

Das Gesetz entzieht den Gutsherren die Gerichtsbarkeit und die Polizeigewalt ohne Entschädigung und überträgt diese Befugnisse auf den Staat. Damit sind die letzten Reste des feudalen Staatsaufbaus abgeschafft worden. Dem Aufbau einer modernen einheitlichen Justizverwaltung steht nun nichts mehr im Weg.