Münchner Zeitensprünge
2000
0 Chronik 2026
957
Der Bischof von Freising erhält die „Mühle zu Kiesingenum“

Untergiesing * Der Bischof von Freising erhält die „Mühle zu Kiesingenum“ samt dem dazugehörigen Grundbesitz vom Edlen Wolftregil übertragen.

Sie ist die älteste Mühle von Giesing und steht  in der Lohstraße 46, nahe dem Candidplatz, dort wo heute der Mittlere Ring - lärmend und stinkend - den Auer Mühlbach überquert.

1. November 996
Der Name Ostarrichi für Österreich taucht erstmals auf

Bruchsal * Kaiser Otto III. überträgt dem Bischof von Freising, Gottschalk von Hagenau, Grundbesitz im Raum von Neuhofen an der Ybbs im heutigen Niederösterreich. In dieser Urkunde taucht erstmals der Name „Ostarrichi“ für Österreich auf.

Ostarrichi gehört zu dieser Zeit zum Herzogtum Baiern, bis es 1156 als Herzogtum Österreich unabhängig wird. 

1140
Das umfangreiche Imperium der Tempel-Ordensritter

Paris * Die Templer besitzen ausgedehnte Ländereien in Frankreich, England, Schottland, Spanien, Portugal, Flandern, Italien, im Deutschen Reich, Ungarn und in der Levante.

Geschenkt wird ihnen vor allem für die Ablösung von Sünden sowie das Seelenheil des Spenders und seiner Angehörigen. Durch Tausch, Verkauf und Erwerb optimieren die Templer die Ertragslage ihrer Schenkungen zu wirtschaftlich lukrativen Gebilden. Da ihre Besitzungen hohe Renditen erwirtschaften, fließen dem Ritterorden daraus reichliches Einkommen zu. Viele ihrer landwirtschaftlichen Gründe haben sie verpachtet.

Nur wenn sich die Ertragslage der Böden wirklich rentiert, dann bearbeiten sie diese auch in Eigenbewirtschaftung. Dafür holen sie sich eigens qualifizierte Spezialisten. In Spanien und auf den Balearen beschäftigen die Tempelherren dafür sogar geschickte Muslime. 

  • Durch ihren Kontakt zur jüdischen und islamischen Welt sind die Tempelherren recht weltoffen und für neue Wissenschaften und Ideen empfänglich geworden. Der Orden besitzt die fortschrittlichste Technologie der Zeit: im Bereich der Landwirtschaft, des Vermessungswesens, des Straßenbaus und der Schifffahrt.
  • Die Templer veranlassen die Bewässerung des Rio-Cinca-Tales in Aragón, den Bau eines Mühlensystems an der Aude und die Einführung des vierjährigen Fruchtwechsels in der Normandie. Mit Mühlen lässt sich ebenso viel Geld verdienen wie mit dem Weinanbau in Portugal. Der Wein wird bis nach England verkauft.
  • Auch die Templer-Schiffe bringen einen erheblichen Gewinn. Den Ordensrittern gehören eigene Häfen, Werften und Schiffe. Sie sind die Ersten in Europa, die mit einem Magnetkompass ausgestattet sind.
  • Selbst die der europäischen weit überlegene arabische Medizin ist den Templern nicht fremd. In den Krankenhäusern des Ordens kommen moderne Prinzipien wie Hygiene und Sauberkeit zum Tragen und sogar das Wissen um die antibiotische Wirkung von bestimmten Pilzen ist vorhanden.
  • Die Tempelherren sind also keineswegs reine Haudraufs. Neben ihren kriegerischen, politischen und wirtschaftlichen Aktivitäten betreiben sie auch noch Geldgeschäfte. Sie sind die einzigen Christen, die aufgrund eines weiteren päpstlichen Privilegs Geld gegen Zinsen verleihen dürfen. Dadurch können sie einen gewaltigen Reichtum anhäufen.
  • Und da, um seine Wertgegenstände aufzubewahren, nichts so sicher und unverletzlich ist wie ein gottgeweihtes Haus und nichts mehr Vertrauen erweckt als die Templer-Burgen, die von hohen Mauern geschützt, von Ritter-Mönchen verteidigt vor jedem Angriff sicher scheinen, dienen diese bald als Tresore für Kostbarkeiten von weltlichen und geistlichen Herren. Sie werden zu Depots für Wertgegenstände, Schmuck und Geld, die den Grundstock des immer noch gesuchten Templerschatzes bilden.
  • Die Templer verwalten die Depots ihrer Kunden, die damit über ein laufendes Konto verfügen. Sie können Geld abheben, Zahlungen durch einen simplen Brief an den Schatzmeister entrichten und erhalten darüber hinaus drei Mal jährlich einen Kontoauszug zugeschickt.
  • Zu jedem trogähnlichen Geldschrank gibt es, ähnlich wie bei den heutigen Bankschließfächern, zwei verschiedene Schlüssel. Je einen für den Hüter der kirchlichen Kostbarkeiten und dem Depotinhaber. Bis auf wenige Ausnahmen sind die Depots der Templer absolut sicher, da geldgierige Herrscher nur ganz selten ihre Finger nach ihnen ausstrecken.
  • So können sich die Niederlassungen der Templer in Europa und im Nahen Osten zu Zentren des Finanzwesens entwickeln und das Pariser Ordenshaus, der Temple, zum europäischen Finanzzentrum. Der König von Frankreich vertraut beispielsweise im 13. Jahrhundert seine Kronjuwelen der Obhut der Pariser Templer an.
  • Die Finanzspezialisten der Tempelherren führen bald fortschrittliche Techniken im Kreditwesen und in der Buchführung ein. Sie entwickeln den bargeldlosen Zahlungsverkehr und führen den Wechselbrief und den Scheck in Europa ein.
  • Wer also in einem Ordenshaus eine Summe einzahlt, kann sie nach Vorlage der Kassenanweisung in einer weit entfernten Komturei wieder in Empfang nehmen. Der Orden kassiert dafür lediglich Gebühren und verdient an den Zinsen. Doch wird dadurch der risikoreiche Transfer von Münzgeld fast völlig entbehrlich.
  • Neben der einfachen Vermögensverwaltung für Dritte betreibt der Templer-Orden auch Geldleihe, wodurch er die eigenen Gelder und die ihnen durch Dritte anvertrauten Einlagen arbeiten lässt. Alle Klöster und Konvente fungieren deshalb als Leihkasse.
  • An Bauern verleihen die Templer kleinere Summen, damit diese einen Engpass überbrücken können, Kaufleuten geben sie größere Kredite. Als Sicherheit ziehen sie Grundbesitz heran. Gibt es bei der Rückzahlung des Kredits Probleme, dann halten sie sich an den Ländereien des Schuldners schadlos.
  • Zwar passen die Finanzaktivitäten des Templer-Ordens nicht zu ihrer religiösen Berufung, es ist aber die allgemein den Ritterorden aufgetragene Mission, die sie auch in diesem Bereich tätig werden lassen. Auch die Johanniter, der Deutsche Orden und selbst die traditionellen Mönchsorden betätigen sich ähnlich, allerdings auf einer wesentlich niedrigeren Stufe.
  • Um im Orient überleben zu können, muss der Templer-Orden über umfangreiche Finanzmittel verfügen und all seine Einkünfte weitestgehend in Geld verwandeln. Sie kaufen dazu auf Märkten und Messen möglichst viele Rechte und Monopole, die ihnen wiederum Einnahmen sichern.
  • So wird zum Beispiel das ausschließliche Wiegerecht, das der Orden vom Grafen der Champagne erwirbt, sehr zu Ungunsten der dort ansässigen Bürger vereinnahmt. Von dem eingenommenen und erwirtschafteten Verdienst gehen anfangs ein Drittel an die Häuser im Orient. Später werden die Abgaben auf ein Zehntel reduziert.
  • Aus abendländischer Sicht entsteht immer wieder der Eindruck, als hätten die Männer und Frauen aus dem Westen die Kultur in den Nahen Osten gebracht. Genau das Gegenteil ist richtig. Die arabischen Reiche sind den Christen nicht nur militärisch, sondern auch in ihrer Kultur weit überlegen. Dort im Osten ist das geistige Erbe der Griechen und Römer bewahrt und weiterentwickelt worden. Geniale Mathematiker und Astronomen sowie geschickte Kaufleute kommen von dort her.
  • Die Araber haben ein Zahlensystem entwickelt: die arabischen Ziffern, die wir heute noch verwenden. Eine der wesentlichen Neuerungen besteht darin, dass es für „nichts“ ein eigenes Zeichen gibt: die Null. Diese macht das Multiplizieren und das Bruchrechnen viel einfacher und erlaubt die einprägsame Darstellung des Dezimalsystems. Und genau dieses System lernen die Christen, allen voran die Tempelherren, zur Zeit der Kreuzzüge kennen. Die arabischen Ziffern ersetzen die bisher üblichen römischen.
    Da die Kaufleute nun einfacher rechnen können, rechnen sie auch besser und erhalten damit ein genaueres Bild über den Verlauf ihrer Geschäfte.
1207
Der Franziskanerorden wird als erster Bettelmönchsorden gegründet

San Damiano * Der Franziskanerorden - als erster Bettelmönchsorden - wird gegründet. Franz von Assisi wandelt das benediktinische Gelübde der Armut in ein Gelübde des Bettelns um und schließt damit eine Lücke im System der katholischen Kirche. Er verkündet völlige Armut und politische Machtlosigkeit und lehnt jede hierarchische Unterordnung innerhalb des Ordens ab.

Die Franziskaner gehen barfuß, verfügen weder über Grundbesitz noch Vermögen, ihre Kleidung besteht aus einem groben grauen Umhang mit einer Kapuze, der mit einem Strick zusammengehalten wird. So gekleidet unterscheiden sie sich kaum von den damals populären Wanderpredigern. Nur für den täglichen Bedarf dürfen die Mönche betteln, doch außer für kranke Mitbrüder kein Geld annehmen.

Besonders die Schichten der städtischen Bewohner, die sich früher wahrscheinlich den Ketzern zugewandt hätten, geraten nun in den Bannkreis der Minoriten, die für sie das Ideal einer am Urchristentum orientierten Kirche verkörpern.

Obwohl die Franziskaner von einer Woge des im Volk populären Armutsideal emporgetragen worden sind, nimmt sie die Kirche dennoch nur schrittweise auf.

10. September 1319
Die Grafschaft auf dem Yserrain entsteht

München - Freising * König Ludwig IV. der Baier verkauft um 100 Mark Silber, was dem Wert von 24.000 Pfennigen entspricht, die Herrschaft über die Orte Ismaning, Niederföhring (heute Unterföhring), Oberföhring, Englschalking und Daglfing an das Hochstift Freising.

Die Freisinger Bischöfe sind in diesem Gebiet schon begütert, weshalb es sich bei diesem Vertrag nicht um den Verkauf von Grundbesitz handelt, sondern um die Übertragung der juristischen Macht über ein Gebiet. Die Besitzverhältnisse der anderen Eigentümer bleiben durch diese Abkommen vollkommen unberührt. 

Fürstbischof Konrad III. der Sendlinger von Freising wird damit auf diesem 30 Kilometer langen und fünf Kilometer breiten Gebiet den Gerichtsbann übertragen bekommen. Er ist damit der erste Landesherr der aus diesen Orten gebildeten Grafschaft auf dem Yserrain, der späteren Grafschaft Ismaning. 

Ohne die Übertragung der hohen Gerichtsbarkeit „mit Stock und Galgen“ hätte der Bischof den Galgen nicht aufrichten, niemanden im Gefängnis festhalten, noch dazu wegen Diebstahl, Brandstiftung, Notzucht, Totschlag oder Körperverletzung aburteilen können. Mit der Übertragung des Gerichtsbanns kann der Bischof nun nicht nur über Leben und Tod urteilen, sondern er besitzt damit auch die Regierungsgewalt. 

1674
Philipp Holzhauser verkauft sein Anwesen an Franz Pongraz von Leiblfing

Haidhausen * Der „geweste Churfürstliche Rechnungs-Commissarij und Preuverwalter zu München“, Philipp Holzhauser, verkauft sein gesamtes Anwesen an den „Churfürstlichen geheimen Rath, Kämmerer und Pfleger von Waldmünchen in der Oberpfalz“, Freiherrn Franz Pongraz von Leiblfing.

Auch der neue Haidhauser Grundbesitzer erhält vom Freisinger Kirchenoberhaupt die Genehmigung zugesprochen, dass er „in der Holzhauserischen Kapelle möge super ara mobile celebrieren lassen“

um 1740
Maria Klara von Messerer heiratet Josef Anton von Kern

Au * Maria Klara von Messerer, die Witwe des Hofkammerrats Johann Georg von Messerer, eine aus Rosenheim stammende Bernlocher-Bräuerstochter, heiratet in zweiter Ehe Josef Anton von Kern und bringt ihre zwei Söhne aus erster Ehe in die neue Beziehung ein.

Josef Anton Kern ist Hofkammerrat, Brauer und Salzkommissär. Er übernimmt den gesamten Grundbesitz der Messerers in Höhenrain, Urfarn und Falkenau.

30. September 1796
Freiherr von Montgelas erarbeitet das umfangreiche Ansbacher Mémoire

Ansbach * Freiherr Maximilian Joseph von Montgelas legt Herzog Max Joseph von Pfalz-Zweibrücken das „grundlegende Reformprogramm für die künftige Regierung des Kurfürstentums Baiern“ vor. Es trägt entscheidend zur Vertiefung des Vertrauensverhältnisses zwischen dem Herzog und dem Freiherrn bei.

Das Ansbacher Mémoire ist ein Konzept zur Anpassung der baierischen Verfassungs- und Verwaltungsverhältnisse an die Gegebenheiten der neuen Zeit. Auf sieben eigenhändig geschriebenen Doppelblättern beschreibt Montgelas die herrschenden Verhältnisse in Baiern und schlägt gleichzeitig Maßnahmen vor, die - nach seiner Meinung - für eine effektive und nach den Gesichtspunkten der Aufklärung gebildete Staatsverwaltung notwendig sind. Im Kern der Reformen fordert der Freiherr  

  • eine klar gegliederte Ministerialorganisation mit abgegrenzten Zuständigkeiten,
  • eine neue Verwaltungsgliederung mit einheitlichen Instanzenwegen in Gesamtbaiern;
  • eine gut ausgebildete, unbestechliche, ausreichend bezahlte und sozial abgesicherte Beamtenschaft;
  • die steuerliche Gleichbehandlung aller Menschen;
  • die Unabhängigkeit der Richter,
  • die Trennung von Justiz und Verwaltung,
  • die Überantwortung aller judikativen Bereiche in staatliche Oberaufsicht,
  • die Reform des Straf- und Zivilrechts;
  • die Möglichkeit für die Bauern, adeliges Obereigentum an Grund und Boden abzulösen;
  • die Beschränkung der Kirche auf den religiösen Bereich,
  • die Aufhebung der Bettelorden und die bessere Nutzbarmachung der Klöster;
  • die religiöse Toleranz;
  • die Aufhebung der Zensur;
  • die Verbesserung der Universitäten und Schulen. 
  • In einer übergeordneten Instanz soll die Zusammenarbeit der Ministerien gefördert werden und eine Koordination der Einzelmaßnahmen erfolgen. 

Am Ende steht ein geschlossenes Staatsgebiet, in dessen Ministerien sich alle staatliche Macht vereint.

Darüber hinaus will Montgelas ein baierisches, patriotisches Empfinden wecken, um die örtlichen Gebundenheiten des Einzelnen abzulösen und statt dessen eine Identifikation mit dem Kurfürstentum, später Königreich, herbeiführen.

Die Forderung nach einer Volksvertretung - nicht nur einer Ständeversammlung - wiederholt Montgelas im Ansbacher Mémoire nicht mehr. Wohl aber die Gleichheit aller vor dem Gesetz und die Abschaffung der Steuerprivilegien des Adels. Seine Adelspolitik nimmt später weitaus konservativere Züge an, vor allem nachdem er im Jahr 1803 selbst Grundbesitz erworben hat.

1802
Aus Törring-Gronsfeld wird Törring-Gutenzell

Bogenhausen * Nach dem Tod seines Vaters erbt der Sohn Joseph August von Törring-Gronsfeld das linksrheinische Gronsfeld sowie die württembergische Reichsabtei Gutenzell. Er ändert seinen Namen daraufhin in Toerring-Gutenzell und ist mit den in seinem Besitz befindlichen 1.393 Anwesen der größte adelige Grundbesitzer im südbayerischen Raum.

29. November 1809
Maximilian Joseph von Montgelas erhält das Grafendiplom

München * In Anerkennung seiner Verdienste um den König, die königliche Familie und um Baiern erhält Freiherr Montgelas das Grafendiplom verliehen. Es ist vererbbar - und damit können seine ehelichen männlichen und weiblichen Nachkommen auch diesen Adelstitel führen.  

Damit verbunden ist, als besonderer Gnadenerweis und Vertrauensbeweis des Königs, die Errichtung eines Majorats. Ein Majoratsbesitzer kann frei über sein Eigentum bestimmen und darf es im Erbfall sogar ungeteilt an den ältesten Sohn weitergeben. Neben Montgelas gelingt es in Altbaiern nur zwei Familien, ein Majorat zu bilden: Carl Philipp Fürst von Wrede und Johann Maximilian von Preysing-Hohenaschau.

Für Montgelas, der ursprünglich aus einer Familie ohne jeglichen Grundbesitz stammt, hat das Majorat zwischenzeitlich erhebliche Bedeutung gewonnen, denn er wird schon während seiner Amtszeit zu einem der reichsten Grundherren. 

11. September 1825
Jeder Staatsangehörige hat eine Heimat

München-Kreuzviertel - Königreich Baiern * Bedeutete bis dahin der Begriff „Heimat“ im wesentlichen Haus- und Grundbesitz, so wird jetzt das Recht auf Heimat, also Angehöriger einer Gemeinde zu sein, einklagbar.

Der Heimatberechtigte hat Anspruch auf Unterstützung durch seine Heimatgemeinde, wenn er sich selbst nicht mehr unterhalten kann. Das Gesetz besagt: „Jeder Staatsangehörige soll eine bestimmte Heimat haben.“ Jedermann besitzt entweder eine erworbene, eine ursprüngliche oder eine angewiesene Heimat. Durch das Heimatgesetz soll die „Heimatlosigkeit“ und damit die Zahl der Nichtsesshaften, der Vaganten und der „Gauner“ beseitigt werden.

Gleichzeitig entfällt der Erwerb des Heimatrechts nach einem Aufenthalt von zehn Jahren an einem Ort. Diese Vorgabe hat oftmals dazu geführt, dass Anwärter nach neun Jahren abgeschoben wurden. Ebenso wird die Geburt als Rechtstitel des Heimatrechts abgeschafft. Dies hat in der Vergangenheit dazu geführt, dass Schwangere abgeschoben wurden oder sogar kurz vor der Niederkunft aus dem Ort getrieben wurde. 

1. Juli 1834
Die Aufnahmegebühr wird erhöht

München * Die Ansässigmachung wird zusätzlich erschwert, da der Wert des Grundbesitzes von bisher etwa 600 Gulden auf 2.000 Gulden heraufgesetzt wird.

  • Der Höchstsatz der Aufnahmegebühr liegt in München bei 100 Gulden, wenn das Vermögen 3.000 Gulden übersteigt.
  • Die Aufnahmegebühr für besitzlose Lohnabhängige liegt in den größeren Städten zwischen 10 und 25 Gulden. Die Angehörigen dieses Personenkreises werden zu Bürger zweiter Klasse, zu „Beisassen“ oder „Insassen“
um März 1840
Theres Feldmüller erwirbt weitere Grundstücke in Obergiesing

Obergiesing * Theres Feldmüller erwirbt weitere Grundstücke in Obergiesing. Sie lässt ihre Äcker und Wiesen parzellieren und verkauft - wann immer sie Geld braucht - ein Stück ihres Grundbesitzes als Bauplatz an zugewanderte Kleingewerbetreibende, Tagelöhner und Arbeiter des Baugewerbes zum Bau von Eigenheimen. Auch neu erbaute Häuser kauft und verkauft sie öfter.

Die Feldmüller-Siedlung entsteht. Dieses Arbeiterquartier aus der Zeit König Ludwig I. entwickelt sich gleichzeitig mit der mittelständisch-bürgerlichen Maxvorstadt. 

um 1848
Die Vor- und Nachteile der sogenannten Bauernbefreiung

München * Mit der sogenannten Bauernbefreiung ist der Landwirt zwischen 1800 und 1848 zum freien Eigner seines bisher in grundherrlicher Leihe besessenes Anwesens, und somit Grundherr, geworden - mit allen Vorteilen, aber auch Risiken des freien Marktes.

In diesen mobil gewordenen befreiten Bauern, die seither ihren Grundbesitz verkaufen, anderen Besitz ankaufen oder dem ländlichen Raum ganz den Rücken kehren konnten, sah der Adel und das Besitzbürgertum den natürlichen Damm gegen die revolutionär-kommunistischen [= demokratischen] Umtriebe.

4. Juni 1848
Ein neues Wahlgesetz bringt entscheidende Verbesserungen

München-Kreuzviertel * Das Gesetz über die Wahl der Landtags-Abgeordneten bringt einige Neuerungen, die als „entscheidend“ bezeichnet werden müssen. Es beseitigt das ständische Element der Verfassungsurkunde von 1818. In diesem bestand die Kammer der Abgeordneten zu einem Achtel aus der Klasse der adeligen Großgrundbesitzer, ebenfalls ein Achtel aus der Geistlichkeit der christlichen Konfessionen, ein Viertel stellten die Vertreter der Städte und Märkte und die verbliebene Hälfte die Landeigentümer ohne gutsherrliche Gerichtsbarkeit.  

  • Im neuen Gesetz errechnet sich die Anzahl der Landtags-Abgeordneten nach dem Verhältnis von je Einem Abgeordneten auf 31.500 Seelen der Gesamtbevölkerung des Königreichs, die auf die „einzelnen Kreise vertheilt“ werden.  
  • Die Wahl ist indirekt. Das heißt, dass in einer Urwahl zunächst Wahlmänner gewählt werden, die dann in einem zweiten Wahlgang die Abgeordneten wählen.
  • Zum Abgeordneten kann jeder gewählt werden, der das 30. Lebensjahr vollendet hat.
  • Für das aktive Wahlrecht genügt die Zahlung einer direkten Steuer, und sei sie auch noch so klein.
  • Weder das aktive noch das passive Wahlrecht ist an ein bestimmtes Glaubensbekenntnis“gebunden. Damit kommt auch die staatsbürgerliche Gleichberechtigung der Juden einen Schritt weiter.
  • Und die nicht an ein bestimmtes Glaubensbekenntnis gebundenen Angehörigen nichtchristlicher Konfessionen dürfen den Verfassungseid unter Weglassung des Bezugs auf das Evangelium schwören.
  • Die Wahl der Landtags-Abgeordneten ist öffentlich, die Stimmzettel müssen jedoch noch vom Wähler unterschrieben werden. Die Geheime Wahl wird erst im Jahr 1881 eingeführt.
  • Außerdem werden noch keine amtlichen Stimmzettel ausgegeben. Diese gibt es erst - mit dem Frauenwahlrecht - im Januar 1919.
  • Das bisherige Ausschließungsrecht des Königs, mit dem er gewählten Abgeordneten den Urlaub für die Teilnahme am Landtag verweigern konnte, wird beseitigt.  

Das Gesetz, das als Bestandteil der Verfassungs-Urkunde angesehen wird, tritt mit der nächsten Wahl in Wirksamkeit. 

1853
Das Gronimus-Anwesen in Haidhausen wird verkauft

Haidhausen * Das Gronimus-Anwesen in Haidhausen kommt in den Besitz des Brauersohnes Georg Fenk aus Vilsbiburg. Er verkauft den gesamten Grundbesitz in Einzelteilen. Das Anwesen - ohne Ackerland - kauft der Haidhauser Großwirt Franz Paul Wagner.

um 10. Oktober 1863
Eisenbahnstrecke über Mühldorf nach Österreich genehmigt

München-Kreuzviertel * Der Bayerische Landtag genehmigt die für die Stadtviertel des Münchner Ostens so wichtig werdende Eisenbahnstrecke über Mühldorf zur österreichischen Landesgrenze. Zeitgleich bewilligt er 15,4 Millionen Gulden für den Bau der Linie. Die genaue Streckenführung ist zu diesem Zeitpunkt allerdings an mindestens zwei Stellen noch offen.

  • Einmal, weil auf österreichischer Seite die rund fünfzig Kilometer lange Teilstrecke von der Grenze in Richtung Linz nicht von der Eisenbahnverwaltung, sondern von einem privaten Konsortium aus Großgrundbesitzern, Unternehmern und Bankiers finanziert wird und
  • sich als Alternativen der Grenzübergang bei Braunau oder das vierzig Kilometer innabwärts gelegene Schärding anbieten.
  • Von einem dieser Grenzübergänge soll die Eisenbahn das oberösterreichische Neumarkt und darüber hinaus Linz erreichen. 
  • Die zweite ungeklärte Streckenführung war gleich am Beginn der Bahnlinie.

Die Generaldirektion der Kgl. Bayerischen Staatseisenbahnen - als zuständige Planungsbehörde - will jedenfalls die Strecke unmittelbar nach der Großhesseloher Brücke - der seit dem Jahr 1858 bestehenden Hauptverkehrsstrecke München - Holzkirchen - Rosenheim - Salzburg - abzweigen lassen. In einem weiten Bogen soll die Bahntrasse dann durch den Perlacher Forst, weiter über das Obergiesinger Feld, südlich an Haidhausen vorbeiführend das Stadtgebiet in östlicher Richtung verlassen. So jedenfalls sieht die grobe Planung lange Zeit aus.

Nun ist aber in Obergiesing, östlich der Tegernseer Landstraße, ein großes Neubaugebiet geplant. Und um zu verhindern, dass die Bahnverwaltung baureife oder möglicherweise schon bebaute Grundstücke teuer erwerben muss, verweigert das Ministerium des Inneren, das bei allen Bauvorhaben in der Haupt- und Residenzstadt ein Planungs- und Einspruchsrecht besitzt, ihre Zustimmung zum Wohnungsbau so lange, bis eine detaillierte Bahnplanung vorliegt. Erst danach will das Innenministerium den künftigen Baulinien zustimmen. 

5. Dezember 1893
Nur 19.292 Münchner haben das Wahlrecht für die Stadtratswahl

München * Kommunalwahl: Von den rund 380.800 Einwohner Münchens haben gerade einmal 19.292 das Wahlrecht für die Stadtratswahl. Die Wahlberechtigten setzen sich vor allem Haus- und Grundbesitzern, selbstständigen Handwerkern, Geschäftsleuten und Industriellen zusammen.

  • Nur der darf wählen, der das (gebührenpflichtige) Bürgerrecht besitzt.
  • Voraussetzung dafür sind unter anderem der Besitz des Heimatrechts, ein ständiger Wohnsitz in München, die Entrichtung von Steuern sowie Unbescholtenheit und Volljährigkeit.
  • Tagelöhner, Handwerksgesellen, kleine Gewerbetreibende und Frauen sind vom politischen Leben nahezu ausgeschlossen.  

Trotzdem kann Georg Birk als erster Sozialdemokrat in das Gemeindekollegium einziehen. 

1898
Das sogenannte Fünf-Prozent-Grün wird eingeführt

München - München-Haidhausen * Mit einer Ministerialentschließung wird das sogenannte „Fünf-Prozent-Grün“ eingeführt. Diese legt fest, dass in allen zu erstellenden Baulinienplänen fünf Prozent der Gesamtfläche als Grünanlagen und Spielplätze auszuweisen sind. Haidhausen und das Franzosenviertel ist mit Grünanlagen nicht gerade gesegnet. Eine Begründung lässt sich auch darin finden, dass eine Sicherung von Grünanlagen ohne staatliche Verordnung seinerzeit nicht denkbar ist. Daran hat sich übrigens bis heute nichts geändert.  

Bei der Bebauung eines Gebiets durch Terraingesellschaften sind die Flächen unentgeltlich an die Stadt abzutreten. Diese städtebaulich und sanitär bedeutende Entscheidung betrifft anfänglich nur die großen Grundbesitze, da die entsprechenden fünf Prozent hier auch tatsächlich eine größere zusammenhängende Fläche ergeben. Später werden die Fünf-Prozent-Flächen durch Grundabtausch erstellt.  

Zwar sind im Franzosenviertel mit dem Orleans-, Weißenburger-, Pariser- und Bordeauxplatz die ersten stadtteilbezogenen Grünanlagen geschaffen worden. Diese dienen jedoch mit ihren regelmäßigen Formen und überschaubaren Größen rein als Schmuckplätze und Mittelpunkt eines Wohngebiets. Zum Spielen und als Aufenthalt für Kinder sind sie jedoch nicht geeignet, da zudem noch der Straßenverkehr über diese Plätze führt. Zu diesem Zeitpunkt hat sich im dicht besiedelten Franzosenviertel lediglich noch zwischen Orleans-, Lothringer- und Pariser Straße ein unbebautes Areal erhalten: die Postwiese.  

Walter Heerde weist in seinem Haidhausen-Buch darauf hin, dass die Postwiese ihren Namen völlig zu unrecht trägt, „denn es handelte sich nicht um eine Wiese, sondern um eine große, häßliche Grube, die zwar von der Haidhauser Jugend von je her als Spielplatz und winterliche Rodelstätte benützt wurde, aber sonst einen Schandfleck und ein Sorgenkind Haidhausens bildete“

13. Dezember 1914
Neuwahl des Münchner Magistrats

München * Der Münchner Magistrat wird gewählt. 

  • Die 20 bürgerlichen Magistratsräte gehören folgenden Parteien an: Liberale Partei 8, Sozialdemokratische Partei 7, Zentrum 5. 
  • Die 60 Gemeindebevollmächtigten setzen sich zusammen aus: Sozialdemokratische Partei 22, Liberale Partei 18, Zentrum 17, Haus- und Grundbesitzer 3. 

Oberbürgermeister bleibt Dr. Wilhelm von Borscht. II. rechtskundiger Bürgermeister wird Dr. Otto Merkt. Die Wahlperiode dauert drei Jahre.